ROSSMANN IT
- CONSULTANTS MGA GmbH
Neu-Anspach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 30.04.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
583,00 |
17.189,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
583,00 |
17.188,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.952,75 |
71.531,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.703,18 |
47.742,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.249,57 |
23.788,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.535,75 |
88.720,92 |
Passiva
|
|
30.4.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.341,63 |
68.946,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.946,92 |
23.182,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.605,29 |
-20.764,71 |
| B.
Rückstellungen |
6.576,10 |
16.629,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.618,02 |
3.144,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.618,02 |
3.144,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.535,75 |
88.720,92 |
ANHANG ZUM
JAHRESABSCHLUSS 30.04.2012
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Rossmann IT-Consultants MGA
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Daneben wurden, soweit vorhanden, besondere
gesellschaftsvertragliche Regelungen beachtet.
Es handelt sich um den letzten Jahresabschluss der
werbenden Gesellschaft. Die Gesellschafter haben mit
Beschluss vom 01.05.2012 die Auflösung der
Gesellschaft beschlossen. Der Jahresabschluss umfasst daher
das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01. - 30.04.2012.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Vorgänge von besonderer Bedeutung seit dem
Auflösungszeitpunkt sind nicht zu verzeichnen und es
sind auch im weiteren Verlauf der Liquidation mit keinen
besonderen Vorkommnissen gerechnet.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass
der Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt, sind nicht bekannt
(§ 264 Abs.2 S.2 HGB).
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss weist gegenüber dem Vorjahr
im Wesentlichen die gleiche Form der Darstellung auf.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs.2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die in § 275 Abs.2
HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der
vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen in der
Gliederung sind nicht vorzunehmen.
Mitzugehörigkeitsvermerke und Angaben bzw.
Erläuterungen zu nicht vergleichbaren oder angepassten
Vorjahreszahlen sind nicht erforderlich.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde wegen der beschlossenen
Liquidation unter Abkehr von der
Fortführungsprämisse aufgestellt
(non-going-concern-Ansatz).
Es wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze
des § 253 HGB berücksichtigt, insbesondere:
a) Bilanzidentität
b) Einzelbewertung
c) Vorsichtsprinzip
d) Periodenprinzip
(Realisationsprinzip/Imparitätsprinzip)
Die Salden der Eröffnungsbilanz entsprechen den
Salden der Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft.
Der wirtschaftliche Liquidationsprozess wurde bereits
vor dem Auflösungszeitpunkt eingeleitet.
Abwicklungsverluste wurden jedoch nicht vorweggenommen.
Gem. § 71 Abs. 2 S. 3 GmbHG sind in der
Liquidations-Eröffnungsbilanz und in den folgenden
Jahresabschlüssen die Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wie Umlaufvermögen zu
bewerten, soweit ihre Veräußerung innerhalb
eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder
diese Vermögensgegenstände nicht mehr dem
Geschäftsbetrieb dienen.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden bereits vor Auflösung der
Gesellschaft durch Veräußerung verwertet.
Bei den verbleibenden Vermögensgegenständen
handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter, die
noch der Abwicklung der Gesellschaft verwendet werden.
Bewertungsreserven sind keine vorhanden.
Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet und in
vollem Umfang werthaltig.
Forderungen und Verbindlichkeiten besitzen allesamt
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten weisen
ganz überwiegend die von der Gesellschaft noch nicht
veranlagten Steuern aus. Sie wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Im Auflösungszeitpunkt bestehen neben den in der
Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen und
Verbindlichkeiten keine weiteren drittseitigen
Rechtsansprüche.
Im abgelaufenen Rumpfwirtschaftsjahr wurde eine
offene Gewinnausschüttung vorgenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Robert Rossmann
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Weitere
Geschäftsführer:
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Martina Müller
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ausgeübter Beruf:
|
kaufmännische
Angestellte
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Die Geschäftsführer wurden mit
Gesellschafterbeschluss vom 01.05.2012 abberufen und zu
einzelvertretungsberechtigten Liquidatoren bestellt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die
Liquidatoren
Neu-Anspach
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20.07.2012
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Robert Rossmann //
Martina Müller als Liquidatoren der
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Rossmann
IT-Consultants MGA GmbH
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2012 festgestellt.
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