Die
Kopiererprofis GmbH
Bingen am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.516,00 |
6.240,00 |
| I.
Sachanlagen |
27.516,00 |
6.240,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.358,18 |
30.357,24 |
| I.
Vorräte |
4.163,60 |
3.281,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.514,93 |
24.987,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
18.985,48 |
21.913,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.679,65 |
2.088,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.198,77 |
810,20 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.155,57 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.228,52 |
37.407,44 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
23.142,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.857,60 |
6.786,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
40.297,97 |
-4.928,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.155,57 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.044,18 |
2.753,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.184,34 |
11.511,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
66.387,34 |
11.511,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.228,52 |
37.407,44 |
sonstige Berichtsbestandteile
sonstige Berichtsbestandteile
Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf meinen EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV eG erfüllt nach
einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom
31.01.2013 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde auf meinen
EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Anlagenbuchführung pro der DATEV eG erfüllt im
Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 31.01.2013 zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Programms
Kanzlei-Rechnungswesen pro die Voraussetzungen für
eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde auf
meinen EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software Lohn im RZ mit LODAS der DATEV eG erfüllt
nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom
14.12.2009 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Lohn- und
Gehaltsbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die auf den 31. Dezember 2015 durchgeführte
Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls
nichtvorgenommen.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich
nicht mitgewirkt.
Auskünfte erteilte die
Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung benannte folgende
Auskunftspersonen:
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen)
gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses.
Ich habe meinen Auftraggeber jedoch über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in
Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines
Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der
Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der
gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
Kleinstkapitalgesellschaften.
Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von
mir gemäß Auftrag vorgetragen, ohne
Prüfung.
Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2015
entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.
Dezember 2014.
Die Buchführung der Gesellschaft ist
ordnungsgemäß und beweiskräftig, das
Belegwesen ist geordnet. Die Salden des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2014 sind ordnungsgemäß
vorgetragen worden.
Der Jahresabschluss wurde auf meinen EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV eG in Nürnberg
erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 31.01.2013 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266, 275 und 267a HGB. Das Anlagevermögen
ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil
ausführlich dargestellt.
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Rechtliche Verhältnisse
Firma
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Die Kopierer-Profis GmbH
|
Rechtsform
|
GmbH
|
Sitz
|
Bingen
|
Anschrift
|
Koblenzerstr. 29 , 55411
Bingen
|
Registereintrag
|
Handelsregister
|
Registergericht
|
Mainz
|
Registergerichts Nummer
|
23393
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Geschäftsjahr
|
1. Januar bis 31.
Dezember
|
Dauer der Gesellschaft
|
01.01. - 31.12
|
Gegenstand des
Unternehmens
|
Handel mit
Kopier-Geräten
|
Gezeichnetes Kapital
|
25.000€
|
Geschäftsführung, Vertretung
|
Daniel Lameh
|
Ergebnisverwendungsbeschluss aus Vorjahr
|
ordnungsgemäß
vollzogen im Berichtsjahr Entlastung
Geschäftsführung für Vorjahr: wurde
einstimmig erteilt
|
Steuerliche Verhältnisse
Zuständiges Finanzamt: Bingen-Alzey
Steuernummer: 0865016570
Steuererklärungen/-bescheide: 2013
Die Gesellschaft unterliegt auf Grund der
Tätigkeit der Körperschaft-, Gewerbe- und
Umsatzsteuer.
Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung des
Umsatzsteuergesetzes. Die Voraussetzungen des § 20
UStG liegen vor. Dem Unternehmer wurde durch das Finanzamt
gestattet, die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
vorzunehmen.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 - 31.12.2015
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 18.497,48 EUR.
Bingen, 24.05.2017
Daniel Lameh
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2016 festgestellt.
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