Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Autohaus Dieter Steinhoff GmbH
Am Eckenbach 35, 57439 Attendorn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Steinhoff seit 11.3.2004 | Geschäftsführer |
Maria Editha Steinhoff seit 11.3.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Dieter Steinhoff GmbHAttendornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Autohaus Steinhoff GmbH hat ihren Sitz in Attendorn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HR B 6938 eingetragen. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff., §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz oder Anhang hat die Gesellschaft weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265 Abs. 2 Satz 2, 266 ff. HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt Folgendes: AKTIVA Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von Anschaffungskostenminderungen, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen aktiviert. Die Abgänge werden zu historischen Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Sämtliche Zugänge bis € 800,00 werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Über € 800,00 hinausgehende Zugänge werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet. Innerhalb der Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt. PASSIVA Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Abzinsung erfolgt pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie sie von der deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden (§ 253 Abs. 2 S. 1, 4 HGB). Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. III. Erläuterungen zur Bilanz A. AKTIVA Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Laufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände beträgt wie im Vorjahr durchgängig weniger als ein Jahr. B. PASSIVA Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen betreffen Pensionszusagen für die Geschäftsführerin Editha Steinhoff. Zum Bilanzstichtag werden Pensionsrückstellungen von € 526.835,36 (Vj.: € 511.790,36) ausgewiesen. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 4. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von T€ 147. Wir haben von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Demnach wird dieser Zuführungsbetrag jährlich mit 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum Abschlussstichtag beträgt T€ 10. Die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen sind durch verpfändete Bankkonten bei Kreditinstituten gesichert. Diese wurden mit dem beizulegenden Wert von T€ 58 bewertet (§ 253 Abs. 1 S. 4 HGB) und mit den zugrundeliegenden Pensionsverpflichtungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31.12.2023 T€ 585. Im Geschäftsjahr wurden keine Erträge aus den verpfändeten Bankkonten erwirtschaftet. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung betrugen € 10.959,00. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 26 (Vj.: T€ 29) enthalten. IV. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 18 (Vj.: 20) Arbeitnehmer (ohne Geschäfstführer und Auszubildende) beschäftigt.
Attendorn, den 29. Februar 2024 Autohaus Dieter Steinhoff GmbH Die Geschäftsführung Hinweis zur Offenlegung Bei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, bestehend aus Bilanz und Anhang, handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 08. März 2024. |
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