Bahn Invest
GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
720.546,15 |
821.135,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.001,50 |
35.001,50 |
| II.
Sachanlagen |
585.544,65 |
686.134,15 |
| III.
Finanzanlagen |
100.000,00 |
100.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.043.905,72 |
2.242.242,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
475.802,07 |
417.210,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
410.000,00 |
410.000,00 |
| II.
Wertpapiere |
687.585,96 |
387.585,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
880.517,69 |
1.437.446,77 |
| Aktiva |
2.764.451,87 |
3.063.378,62 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
613.769,65 |
326.305,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
300.305,05 |
-139.129,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
287.464,60 |
439.434,39 |
| B.
Rückstellungen |
2.054.783,40 |
2.655.584,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.344,27 |
81.489,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
93.344,27 |
81.489,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.554,55 |
|
| Passiva |
2.764.451,87 |
3.063.378,62 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Bahn Invest GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung
des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Aktiva
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich der nach amtlichen Tabellen
berücksichtigten Abschreibung bilanziert.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die
geschätzte Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände
mit einem Anschaffungswert von 100,- € bis 1.000,-
€ netto und dem Anschaffungszeitraum 2008 und 2009
wurden entsprechend der steuerlichen Regelung in einem
Sammelposten eingestellt und über einem Zeitraum von 5
Jahren abgeschrieben. Ab 2018 wurde von dem Wahlrecht
Gebrauch gemacht und Vermögensgegenstände mit den
Anschaffungswert bis 800,- € sofort abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Wertberichtigungen wurden im notwendigen
Ausmaß gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen haben sämtlich eine Laufzeit von weniger als
einem Jahr. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden separat ausgewiesen.
Sonstige Aktivposten
Sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten, Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
II. Passiva
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken sowie künftige Preis- und
Kostenverhältnisse berücksichtigt. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine entsprechende
Abzinsung vorgenommen. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet.
Die Steuerrückstellungen, wenn Sie gebildet
wurden, betreffen die noch nicht veranlagte
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des laufenden
Geschäftsjahres.
Pensionsrückstellung
Die Berechnung der Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen erfolgte nach dem Teilwertverfahren.
Der Rechnungszinsfuß betrug am 31.12.2020 p.a.
2,3% und der Zinssatz für den Unterschiedsbetrag
nach § 253 (6) HGB 1,60 % p.a. Der Unterschiedsbetrag
beträgt 50.450,80 €. Die Rentendynamik
entfällt und eine Fluktuation war nicht gegeben. Die
Biometrik erfolgte nach den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr.
K. Heubeck. Die Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen wurde mit dem Deckungsvermögen
der Versicherung saldiert, um den Nettoausweis
darzustellen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem
Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit
dem höheren Tageswert angesetzt.
Latente Steuer
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuer wurde in Anspruch
genommen.
C. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sind nicht
vorhanden.
D. Sonstige Angaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern ( § 42 Abs. 3 GmbHG /
§ 264c Abs. HGB)
| Ausleihungen |
0,- € |
| Forderungen |
0,- € |
| Verbindlichkeiten |
0,- € |
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt: Olivia Bahn, Kauffrau
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag
der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Hagen, 21.7.2021
Olivia Bahn als Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2021 festgestellt.
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