NAFA Feinkost GmbH
Jahnstraße 69, 67141 Neuhofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexandra Marion Flößer seit 12.2.2025 | Geschäftsführer |
Bernhard Flößer seit 7.9.2021 | Geschäftsführer |
Volker Luckey seit 7.9.2005 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NAFA Feinkost GmbHNeuhofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Die Geschäftstätigkeit der NAFA Feinkost GmbH umfasst die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von hochwertigen Feinkostprodukten. Die NAFA Feinkost GmbH steht als Familienunternehmen für Regionalität, Familiarität und Nachhaltigkeit. Werte, welche für das in dritter Generation in Neuhofen in der Vorderpfalz geführte Unternehmen von großer Bedeutung sind. Am Hauptstandort in Neuhofen wird das know-how aus Entwicklung und Produktion von Salaten, Dressings, Saucen, Aufstrichen & Dips gebündelt. Der Vertrieb erfolgt über eine Manufaktur-Verkaufsstelle am Firmensitz, sowie an vier weiteren regionalen "NAFA Delikatessen-Erlebniswelten" Dependancen in Grünstadt, Ludwigshafen-Oggersheim, Neustadt an der Weinstraße und Bobenheim-Roxheim. Darüber hinaus wird im Sinne kurzer Vertriebswege der stationäre Einzelhandel der Region Pfalz mit Produkten von NAFA GmbH bedient. Änderungen in der Geschäftsstruktur (Produktpalette, Lieferanten, Logistik, Mitarbeiter etc.) und in den Verfahrensabläufen sind im Geschäftsjahr 2022 nicht in nennenswertem Umfang vorgenommen worden. II. WIRTSCHAFTSBERICHT A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen a) Branchenentwicklung und Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2022 war erheblich auf Grund der Folgen aus dem Einmarsch der russischen Streitkräfte in die souveräne Ukraine geprägt. Diverse Staaten haben Sanktionen gegen Russland verhängt. Dieses hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Insbesondere durch den Stopp der Gaslieferungen aus Russland, sind die Energiepreise stark gestiegen. Somit wurde der Preisauftrieb, der bereits durch die Corona-Pandemie eingesetzt hatte verstärkt, die Inflation erhöht und die Realkaufkraft gesenkt. Die Inflation betrug 7,9% im Geschäftsjahr. Die Wirtschaftsleistung stieg 2022 in fast allen Wirtschaftsbereichen, die Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe um 1,8%. Trotz anhaltender wirtschaftlicher Verwerfungen aufgrund des Krieges in der Ukraine, stieg nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands 2022 um + 1,9 % (Vorjahr: +2,7 %). Die Wachstumsrate lag damit 0,6 Prozentpunkte unter jener des Vorjahres. Die Entwicklungsrate der für die Gesellschaft relevanten Branche "Handel, Verkehr, Gastgewerbe", lag 2022 mit +4 % (Vorjahr: +3 %) sogar noch über jener des gesamten Bruttoinlandsproduktes. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung zur Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2022" am 13. Januar 2023 in Berlin). Die NAFA GmbH ist am Markt sehr gut aufgestellt und führender Anbieter von Feinkost in der Vorderpfalz. Die branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verschlechtert. Die Verbraucherpreise allgemein verteuerten sich +8,1 % im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021 und lagen damit auf einem 30 Jahre-Hoch nach 1991 mit +4,5 %. Die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2022 mit +13,4 % (Vorjahr: +3,2%) überdurchschnittlich gegenüber dem Vorjahr weiter. Die Preiserhöhungen betrafen nahezu alle Nahrungsmittelgruppen, insb. Speiseöle und Speisefette (+5,3 %), welche im Vorjahreszeitraum nur um +5,3% gestiegen waren, sowie Gemüse (+10,7 %), nach einer Zunahme von +7,1% gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019. (Quelle: Statistisches Bundesamt). Der Ernährungsreport 2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschreibt für 2022 weiterhin den Trend zu weniger Fleischkonsum bei wachsendem Bewusstsein für mehr Tierwohl und erhöhter Bereitschaft dafür für mehr zu zahlen, bei gleichzeitig gesteigerte Nachfrage nach vegetarischen und veganen Erzeugnissen und einen höheren Stellenwert von Klimaschutz und Umweltverträglichkeit bei der Mehrheit der Verbraucher. (Quelle: BMEL" Ernährungsreport 2023") Der Prognosezeitraum steht weiterhin unter dem Einfluss des Ukraine-Krieges seit dem 24.02.2022, weswegen die genauen Auswirkungen auf das Betriebsergebnis der NAFA GmbH schwer abschätzbar oder quantifizierbar sind. So ist auch im Jahr 2023 mit weiter steigenden Kosten bei Rohstoffen, Energie und Lieferketten, sowie erhöhten Krankheitsständen zu rechnen, ferner einer weltweit gedämpften Nachfrage. Auch der Fachkräftemangel macht sich zunehmend bemerkbar. Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr zwar um 23% gesteigert werden, allerdings stehen dem gestiegene Kosten gegenüber. Hauptursächlich dafür waren die gestiegenen Einkaufspreise und Energiekosten. Die COVID-19 Pandemie und die Energiekrise belasten Umsatz, Kosten und Ergebnis schwer, jedoch verfügt die NAFA GmbH über ausreichend Liquidität und schafft durch erfolgreiches Krisenmanagement gute Voraussetzungen für zukünftiges Wachstum. b) Bekämpfung der COVID-19 Pandemie - Schutz der Mitarbeiter Beim Ausbruch der COVID-19 Pandemie stand der Schutz der Mitarbeitenden an erster Stelle. Um deren Gesundheit zu schützen, hat die Geschäftsleitung der NAFA GmbH Schutzkonzepte entwickelt, sowie weitreichende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Dies umfasste insbesondere folgenden Punkte: - "Social Distancing" durch Umstrukturierung der Arbeitsplätze in der Produktion - Tragen von Mund-Nase-Bedeckung (Medizinische Maske/FFP2) auf dem gesamten Firmengelände - Tägliche Kontrolle der Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen - Plexiglasabtrennungen von Arbeitsplätzen - Regelmäßige COVID-19 Testungen Dadurch war die NAFA GmbH in der Lage, einen unkontrollierten Eintrag des COVID-19 Virus in ihren Betrieben zu verhindern. c) Sicherung der Liquidität Um die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie einzudämmen, hat die Geschäftsleitung der NAFA GmbH umfassende Maßnahmen zur Senkung der Fixkosten und Sicherung der Liquidität umgesetzt. Diese umfassten insbesondere: - Reduktion der Investitionen auf ein absolutes Minimum - Regelmäßiges Cash- und Kostenmonitoring - Nutzung von staatlichen Förderungen und Kurzarbeitsprogrammen - Abbau von Urlaubstagen und Überstunden - Stopp von Neuanstellungen d) Investitionen Die Investitionen mit insgesamt TEUR 244 (Vorjahr: TEUR 316) in das Anlagevermögen. Innerhalb der Bilanzposten betrifft dies Maschinen und maschinelle Anlagen mit TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 26) und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit TEUR 87 (Vorjahr: TEUR 179). Die Investitionen dienen der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. e) Umweltschutz / Qualität Als zukunftsorientiertes Unternehmen sieht sich die NAFA Feinkost GmbH verpflichtet, Verantwortung zu übernehmen und alle Chancen für einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu nutzen. Die Ressourcenschonung und der Schutz des natürlichen Lebensraumes hat für NAFA als Unternehmen im lebensmittelproduzierenden Gewerbe einen erheblichen Stellenwert. Wichtig für die NAFA Feinkost GmbH sind vor allem die Regionalität und die Nachhaltigkeit der Produkte. Durch den Einsatz und die Nutzung modernster Technik gewährleistet die NAFA Feinkost GmbH eine umweltgerechte Produktions- und Vertriebsweise. Ferner hat die NAFA Feinkost GmbH die Entwicklung zu einem "klimaneutralen Unternehmen" eingeleitet. B. Lage des Unternehmens a) Ertragslage Die Energiekrise und gestiegenen Kosten belasten das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022. Die Ertragslage war rückläufig. Das Rohergebnis sank gegenüber dem Vorjahr von rund TEUR 7.736 auf rund TEUR 7.224. Nach Abzug der Steuern verbleibt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -547 (Jahresfehlbetrag im Vorjahr: TEUR -494). b) Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage unserer Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr in Bezug auf die Bilanzsumme stichtagsbedingt verändert. Die absoluten Zahlen des Vermögens sowie des Kapitals der Gesellschaft stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die Verringerung der Bilanzsumme betrifft vor allem die Abnahme der liquiden Mittel. Die Investitionen in das Anlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr 2022 insgesamt TEUR 244 (Vorjahr: TEUR 316). Den Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildeten dabei maschinelle Anlagen mit TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 26) und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit TEUR 87 (Vorjahr: TEUR 179). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die fortschreitende, planmäßige Tilgung der Darlehen rückläufig. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist als stabil zu bezeichnen. Die Vorräte liegen mit 11,1 % der Bilanzsumme leicht über dem Niveau des Vorjahres (2020: 8,6%). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 16 % (Vorjahr: 9,9 %) der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote beträgt 50,6 % (Vorjahr: 52,5 %). Die Liquiditätslage des Unternehmens war im gesamten Jahr gut. Das Unternehmen rechnet damit, auch zukünftig alle finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Aus der originären Geschäftstätigkeit war insgesamt ein Mittelabfluss im Geschäftsjahr 2022 zu verzeichnen. Der Cashflow ist geprägt von dem Ergebniseinbruch. Nachstehend ist der Cash-Flow im Vergleich zum Vorjahr dargestellt:
Das Unternehmen verfügte in 2022 über ausreichende Mittel zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs. Die Gesellschaft war über das ganze Geschäftsjahr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit ist auch aktuell gegeben und weiterhin priorisiertes Ziel der Geschäftsführung. III. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT a) Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Der Prognosezeitraum steht unter dem Einfluss der COVID-19 Pandemie, sowie des Ukraine-Krieges, was für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung weitreichende Folgen hat. Der weitere Verlauf der Krise und die Dauer der damit einhergehenden Belastungen ist derzeit nicht absehbar, sodass eine abschließende Risikoeinschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Für die deutsche Wirtschaft wird jedoch ein moderates Wachstum erwartet. Durch eine kontinuierliche und nachhaltige Marktbearbeitung strebt die NAFA Feinkost GmbH an, die Position als Marktführer im regionalen Absatzgebiet Vorderpfalz weiter zu stärken und zu festigen. Der regionale Ansatz wird im Bereich Marketing und Vertrieb weiterhin im Fokus stehen. b) Risikobericht Zur Erfassung der Risiken, sowie Chancen und zum Umgang mit diesen, arbeitet die NAFA GmbH mit wirksamen Steuerungs- und Kontrollinstrumenten, welche in 2022 mit weiterem Engagement in die Fortentwicklung des Managementinformationssystems nochmals verbessert wurden. Die sich aus dem internen Berichtswesen ergebenden Informationen nutzt die NAFA Feinkost GmbH aktiv für die Steuerung und strategische Ausrichtung des Unternehmens. Im Rahmen regelmäßiger Prozesse wird die Ergebnis- und Liquiditäts-Situation der NAFA Feinkost GmbH regelmäßig überwacht, einem Planabgleich unterzogen und eine Früherkennung von Fehlentwicklungen gewährleistet. Volkswirtschaftliche, demographische und branchentypische Risiken können sich zukünftig hemmend auf die Nachfrage auswirken. Das sind auf absehbare Zeit die Risiken der Preissteigerung, insbesondere beim Energieeinsatz (Strom und Kraftstoff) und der damit im Zusammenhang stehenden Konjunkturrisiken, welche die Arbeitsplatzsicherheit und die Kaufkraft der Kunden beeinflussen könnten. Hinzu kommen mittel- und langfristig wirkende Risiken aus der Umweltdiskussion und damit einhergehend steigende Anforderungen der Gesetzgeber. Hier gilt es, die sich anbahnenden Entwicklungen mittels gezielter Marktbeobachtung und Einschätzung der Wettbewerbssituation genau zu verfolgen und bei Bedarf mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern. Die betriebliche Tätigkeit birgt Risiken von technischen Ausfällen (Energieversorgung, EDV-Störung etc.), die zu temporären Produktionsausfällen führen können. Deren Eintrittswahrscheinlichkeit ist jedoch gering. Durch kontinuierliche, vorbeugende Wartung und Ersatzinvestitionen wird für eine nachhaltige Verbesserung der Produktionssicherheit gesorgt und das Risiko von Produktionsausfällen weiter gemindert. Aus der aktuellen Gesamteinschätzung der Risiko-Situation der NAFA Feinkost GmbH sind für die Zukunft keine weiteren für den Fortbestand des Unternehmens wesentliche entwicklungsbeeinträchtigenden oder bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Die Eigenkapitalausstattung gewährleistet zudem eine hohe Risikotragfähigkeit. c) Prognosebericht (Ausblick) Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein positives Ergebnis vor Investitionstätigkeit erwartet. Grundlage der Ergebnisplanung des Jahres 2023 ist das Jahr 2022. Trotz der COVID-19 Pandemie sowie des Ukraine-Krieges bedingten negativen Rahmenbedingungen geht die Geschäftsführung für 2023 mit einem zum Vorjahr verbesserten Geschäftsjahresergebnis aus. Die bereits vor der COVID-19 Lage als problematisch einzustufende Situation an den Rohstoffmärkten (hohe Ernteausfälle durch Rekordtemperaturen, schwache Niederschlagsperioden et cetera) wird sich in den kommenden Geschäftsjahren auf die Einkaufspreise auswirken. Auch eine vorübergehende Knappheit von Rohstoffen an den Beschaffungsmärkten und damit einhergehende, kurzfristige Preisanstiege sind in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung nicht auszuschließen. Demnach ist davon auszugehen, dass auch in den beiden folgenden Geschäftsjahren 2023 & 2024 nicht alle Preissteigerungen von Rohstoffen durch entsprechende Preiserhöhung am Markt aufgefangen werden können. Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Ergebnis vor Investitionstätigkeit über dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Grundlage der Ergebnisplanung des Jahres 2024 sind die Jahre 2023 und 2022. Die Prognose umfasst mengen- und preisbedingte Steigerungen auch im Kostensektor. Die Geschäftsführung geht für 2024 von einem positiven Geschäftsjahresergebnis aus. Die Prognose beruht auf der Annahme, dass sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Zusammenhang des Ukraine-Krieges nicht dramatisch negativ entwickeln und die Kostensteigerungen an die Kunden weitergeben werden können. Die Gesellschaft erwartet auch künftig jederzeit in der Lage zu sein, ihre finanziellen Verpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können (Liquidität). Die bisherige Entwicklung bestätigt diese Annahmen. Um die Weiterentwicklung der Gesellschaft besser überwachen zu können und um Risiken frühzeitig zu erkennen, werden neben den üblichen Kontrollmechanismen u.a. folgende Instrumentarien zur Früherkennung und Vermeidung künftiger Risiken eingesetzt: - Es wird eine permanente Liquiditäts- und Finanzplanung vorgenommen und überwacht. - Die Forderungen und Verbindlichkeiten werden laufend überwacht und kontrolliert. - Der Kostenverlauf und die Rohertragsentwicklung werden monatlich überprüft und mit Planwerten, sowie den Vorjahreswerten verglichen. - Das Bestellwesen verfügt über geeignete Früherkennungsinstrumente, um die Lieferfähigkeit zu sichern. Die bisher zur Risikosteuerung eingeleiteten Maßnahmen waren grundsätzlich geeignet, etwaigen negativen Einflüssen auf das Unternehmen entgegenzuwirken. Für das Jahr 2023 wird ein Investitionsvolumen unter dem Vorjahresniveau geplant. Insbesondere werden weiterhin notwendige Investitionen für die Produktion vorgenommen um die Qualitätsanforderungen innerhalb einer wirtschaftlichen Betriebsweise weiterhin zu erfüllen. Gemeinsam mit der Betriebsleitung, der Personalabteilung, der Kaufmännischen Abteilung, der Mitarbeiter in Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie den weiteren Führungskräften wird die Geschäftsführung alles daran setzen, die Prozesse der NAFA Feinkost GmbH weiter kontinuierlich zu verbessern.
Neuhofen, den 14. Juni 2023 NAFA Feinkost GmbH Dipl. Ing. Wolfgang Grenz BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der "NAFA Feinkost GmbH" wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB aufgeführten Größenklassen ist die Gesellschaft eine Mittelgroße Gesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 2.688.738,86 Euro (Vorjahr: 2.848.510,14 Euro). Sonstige Vermögensgegenstände In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 76.059,00 Euro. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 76.059,00 Euro. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. für die Ausschüttung gesperrt. Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen In den Verbindlichkeiten sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 2.305.587,50 Euro (Vorjahr: 2.469.587,50 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 2.151.209,08 Euro (Vorjahr: 2.285.985,88 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Verbindlichkeitsspiegel:
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 1.360.462,43 Euro (Vorjahr: 1.514.753,19 Euro). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung: Der Jahresfehlbetrag beträgt 492.132,33 Euro. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von 3.861.058,26 Euro, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden 3.861.058,26 Euro vorgetragen. sonstige Berichtsbestandteile
Neuhofen, 21.02.2024 Dipl. Ingenieur Wolfgang Grenz, Geschäftsführer/in Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die NAFA Feinkost GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der NAFA Feinkost GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NAFA Feinkost GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilende sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Quakenbrück, den 21. November 2023 WIBU
Treuhand
van Dyk, Wirtschaftsprüfer |
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