Wilhelm vom Hofe Drahtwerke GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan La Roche seit 3.11.2020 | Prokura |
Hagen Dipl.-Ing. Hänelt seit 7.7.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
vom Hofe KALTSTAUCHDRAHT GmbHAltenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Erläuterungen Die vom Hofe KALTSTAUCHDRAHT GmbH mit ihrem Sitz in Altena ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn in der Abteilung B unter der Nummer 6056. Der Jahresabschluss der vom Hofe KALTSTAUCHDRAHT GmbH wurde auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb zum 1. Januar 2007 aufgenommen. Zu diesem Datum wurde der Betrieb des bisherigen Werks II der Muttergesellschaft Wilhelm vom Hofe Drahtwerke GmbH, Altena, auf die Gesellschaft übertragen. Die Gesellschaft hat das Anlagevermögen mit Ausnahme des Grundvermögens und die Vorräte zum Buchwert erworben. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden beachtet. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge und Wagnisse. Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten wurden nicht vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen des beweglichen Sachanlagevermögens sind überwiegend unter Anwendung der linearen Methode auf der Basis betriebswirtschaftlich anerkannter Nutzungsdauern vorgenommen worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von jeweils zwischen 250,00 € und 800,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Anlagegüter mit Anschaffungskosten von jeweils zwischen 250,00 € und 1.000,00 € können optional in einen Sammelposten eingestellt werden, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils 20 % aufgelöst wird. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Unfertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Fertigerzeugnisse werden retrograd mit den Netto-Verkaufspreisen abzüglich der noch anfallenden sowie der nicht aktivierbaren Kosten und der Gewinnaufschläge unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Für bestehende Lagerrisiken werden Abschläge vorgenommen. Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Für spezielle Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Sofern den übrigen Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens am Abschlussstichtag kein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden diese zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten bewertet. Über die Bewertung der Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten der p.c.a.k. pension & compensation consultants GmbH, München, vor. Die Bewertung erfolgt nach der Projected Unit Credit Method unter Anwendung der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck (2018 G) mit altersabhängigen Wahrscheinlichkeiten für Sterblichkeit, Invalidität, Verheiratung, durchschnittlichem Altersunterschied der Ehegatten, Bewertungsendalter 65, mit einem Rechnungszinsfuß von 1,82 % - 10-Jahresdurchschnitt (Vorjahr 1,79 %) und 1,74 % - 7-Jahresdurchschnitt (Vorjahr 1,45 %), einem Rententrend von 0,5 % sowie mit angemessenen Fluktuationswahrscheinlichkeiten. Bei den Zinssätzen handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der gem. § 253 Absatz 6 HGB ermittelte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 2. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende und objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Das zum 31. Dezember 2023 im Handelsregister eingetragene Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25.000,00 €. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Personalverpflichtungen (T€ 43; Vorjahr T€ 64) und Gewährleistungsrisiken (T€ 29; Vorjahr T€ 39).
Von den Verbindlichkeiten haben 7.586.947,47 EUR eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, 0,00 EUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Har und 0,00 EUR eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB • aus Gewährleistungsverträgen sowie aus Bestellungen von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 9.482.635,23 € (Vorjahr: 7.341.869,33 €) gewährte Sicherheiten: • Raumsicherungsübereignung Inventar • Raumsicherungsübereignung des Vorratslagers • Globalabtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gründe für eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen sind nicht ersichtlich. Nach unseren Erkenntnissen können die zu Grunde liegenden Verpflichtungen von den betreffenden Gesellschaften in allen Fällen erfüllt werden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus abgeschlossenen Miet- Pacht- und Leasingverträgen bestehen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 958 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen i. H. v. T€ 936). Auf Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr entfallen dabei T€ 166 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 156), auf Restlaufzeiten von 2-5 Jahren T€ 634 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 624), auf Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren T€ 158 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 156), wobei in diese Angabe lediglich ein jeweiliger Jahresbetrag einbezogen wurde. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden im Berichtszeitraum insgesamt 32 (Vorjahr: 33) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 26 (Vorjahr: 26) gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 6 (Vorjahr: 7) Angestellte. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 war Herr Dipl.-Ing. (Maschinenbau) Hagen Hänelt, Berlin. Konzernabschluss Die vom Hofe Kaltstauchdraht GmbH, Altena, gehört zum Konzern der Wilhelm vom Hofe Drahtwerke GmbH, Altena, die einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht gemäß § 291 HGB aufstellt. Erklärung der Gesellschafterin Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt T€ 3.450 (Vorjahr T€ 3.314). Diese bilanzielle Überschuldungssituation ist auch im Juni 2024 noch gegeben. Der Fortbestand der vom Hofe Kaltstauchdraht GmbH hängt insbesondere von Entscheidungen der Gesellschafterin Wilhelm vom Hofe Drahtwerke GmbH, Altena, ab. Einen Beschluss der Gesellschafterin, die Gesellschaft zu beenden oder deren Geschäftsbetrieb einzustellen, gibt es derzeit nicht. Die Wilhelm vom Hofe Drahtwerke GmbH, Altena, hat mit Datum vom 18.12.2013 gegenüber einem Kreditinstitut eine harte Patronatserklärung abgegeben, wonach die Wilhelm vom Hofe Drahtwerke GmbH der Gläubigerin gegenüber die uneingeschränkte Verpflichtung übernommen hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft in der Zeit, in der sie ihre Kredite einschließlich der Zinsen und Nebenkosten nicht vollständig zurückgezahlt haben wird, in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie stets in der Lage ist, allen ihren Verbindlichkeiten fristgemäß nachzukommen und dass der Gläubigerin die an sie zurückgezahlten Beträge unter allen Umständen endgültig verbleiben. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut betragen zum 31. Dezember 2023 T€ 0 (Vorjahr T€ 6.418). Ferner erfolgte ebenfalls seitens der Wilhelm vom Hofe Drahtwerke GmbH, Altena, mit Datum vom 17. Februar 2014 die Abgabe einer weiteren harten Patronatserklärung gegenüber einem Lieferanten. Diese valutiert zum 31. Dezember 2023 mit insgesamt T€ 206 (Vorjahr T€ 94). Darüber hinaus erfolgte ebenfalls seitens der Wilhelm vom Hofe Drahtwerke GmbH, Altena, mit Datum vom 20. Februar 2014 die Abgabe einer weiteren harten Patronatserklärung gegenüber einem weiteren Lieferanten. Diese valutiert zum 31. Dezember 2023 mit insgesamt T€ 0 (Vorjahr T€ 0). Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nachtragsbericht Seit dem 24. Februar führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Diese Kriegshandlungen lösen eine humanitäre Katastrophe mitten in Europa aus. Auch in Deutschland wird dies unter anderem infolge der durch den Krieg ausgelösten Unsicherheiten sowie die gegen Russland erlassenen Sanktionen aller Voraussicht nach zunehmend zu Folgen und deutlichen Einschnitten im Wirtschaftsleben und in der Gesellschaft führen. Von einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage ist daher auszugehen. Die konkreten Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, aber auch auf unsere Branche können noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Es ist jedoch mit Beeinträchtigungen der Wirtschaftsstruktur, verschlechterten Finanzierungsbedingungen sowie geringeren Investitionen und Kaufzurückhaltung zu rechnen. Auch nach Auslaufen der epidemischen Lage kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Corona-Virus weiterhin erhebliche finanzielle Auswirkungen im Geschäftsjahr 2024 hervorrufen kann. Wir weisen deutlich darauf hin, dass eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wie folgt besteht: Das Land Nordrhein-Westfalen hat der vom Hofe Group (VHG) mit Schreiben vom 13.01.2022 eine Ausfallbürgschaft von 80% des Ausfalls zu Krediten über insgesamt T€ 14.952 bewilligt. Die Darlehensmittel (offene Zusagen zum 31.12.2023: T€ 7.858) dienen der Mitfinanzierung der Auflösung des Investitionsstaus zur strategischen Neuausrichtung der VHG. Grundlage für dieses Gesamtprojekt ist eine integrierte Finanzplanung, die die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit der RDG Berlin-Hamburg GmbH für den Planungszeitraum 2024 - 2027 erstellt bzw. aktualisiert hat und auf Anforderung durch die hahn, consultants gmbh, zuletzt mit Datum vom 29.07.2024 hat validieren und werten lassen. Im Fazit und der Schlussbemerkung des hierzu vorgelegten Berichts wird ausgeführt, dass sich die Umsetzung des Vorhabens planerisch um ca. 2,5 - 3 Jahre verschiebt und sich aufgrund der signifikanten Ergebnisabweichungen 2023 - 2026 im Vergleich zur vorherigen Planung ein zusätzlicher Kapitalbedarf ergibt. Wörtlich heißt es: "Die Unternehmensgruppe ist im Verbund nach Umsetzung der finanzwirtschaftlichen Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der hohen Investitionssumme bei stringenter Umsetzung des Investitionsvorhabens in den geplanten Rahmendaten weiterhin nachhaltig wirtschaftlich tragfähig. Die Kapitaldienstfähigkeit der Vom Hofe Group ist unter Berücksichtigung der geplanten finanzwirtschaftlichen Maßnahmen ab Ende 2026 und im eingeschwungenen Zustand ab 2027 sowie darüber hinaus gegeben." Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die geplanten finanzwirtschaftlichen Maßnahmen noch nicht realisiert. Sollten die notwendigen finanzwirtschaftlichen Maßnahmen nicht realisiert werden können, handelt es sich insoweit um eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres liegen nach aktuellem Kenntnisstand und bei vorhandener Informationslage nicht vor. Altena, im Juli 2024 vom Hofe KALTSTAUCHDRAHT GmbH Die Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.12.2024. |
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