EUROGRAPH
GmbH
Mörfelden-Walldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
4,00 |
35.003,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1,00 |
35.000,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.333,72 |
2.765,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.195,82 |
2.751,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137,90 |
13,87 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
34.993,87 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.331,59 |
50.268,56 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
13.660,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.339,01 |
8.633,02 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
36.154,86 |
2.705,99 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
34.993,87 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.831,59 |
35.107,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.910,00 |
35.107,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.331,59 |
50.268,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der EUROgraph GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wären durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt worden. Das allgemeine Ausfallrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 2 HGB.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2006 die Anteile an der
AB-Graphics GmbH zu 100% erworben. Der Kaufpreis betrug
Euro 35:000,00 bei einem Stammkapital von
Euro 25.000,00. Die Tochtergesellschaft musste im Jahr
2011 Insolvenz anmelden. Es ist mit keiner Auskehrung von
Vermögenswerten nach teilweiser Begleichung von
Gläubigerforderungen zu rechnen. Um dem
Vorsichtsprinzip in Form der Verlustantizipation Rechnung
zu tragen, wurde wegen der voraussichtlich dauerhaften
Wertminderung eine außerplanmäßige
Abschreibung vorgenommen, um die Beteiligung mit dem
niedrigeren Wert anzusetzen, der ihr am Abschlussstichtag
beizulegen ist.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 2.910,00
(Vorjahr: Euro 35.107,57).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse nach 251 HGB
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden ferner keine
außergewöhnlichen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die über die regelmäßigen
Verpflichtungen hinausgehen.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterlagen keine Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
Namen des Geschäftsführers
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Inge
Haushofer geführt. Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot)
befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Mörfelden-Walldorf,
28. Februar 2012
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Inge Haushofer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2012 festgestellt.
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