AHS
GmbH
Greifswald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.832,00 |
117.639,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
85.429,00 |
111.186,00 |
| III.
Finanzanlagen |
7.400,00 |
6.450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
508.335,37 |
378.299,68 |
| I.
Vorräte |
142.437,89 |
92.757,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.875,05 |
163.249,38 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.268,57 |
14.910,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
253.022,43 |
122.292,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.365,57 |
| Aktiva |
601.167,37 |
497.304,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
313.725,49 |
249.116,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
224.116,09 |
214.547,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
64.609,40 |
9.568,29 |
| B.
Rückstellungen |
153.605,64 |
143.471,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
133.836,24 |
104.717,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
98.125,72 |
60.144,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.710,52 |
44.572,57 |
| Passiva |
601.167,37 |
497.304,25 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der AHS GmbH zum 31. Dezember
2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
wurde Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Maik Stamer zum
Geschäftsführer bestellt. Weitere
Geschäftsführer waren nicht bestellt.
2. Bilanzierungsmethoden
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind
im Jahresabschluss sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( §
247 HGB )
Das Anlagevermögen enthält nur
Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268 ( 2 ) HGB )
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn diese bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um
planmäßige lineare
Abschreibungen gemindert (§ 253 ( 1 ) HGB).
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraus-
sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von geringem Wert
wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgezogen.
Die Bewertung der Waren erfolgte mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederwertprinzips.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlbetrag.
Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2
HGB).
Greifswald,
den ____________________
Maik Stamer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
|