ImageWare Grafiksysteme GmbHLiquidiert
61130 Nidderau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Steinhauer seit 29.1.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ImageWare Grafiksysteme GmbH i.L.NidderauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 20191. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Firma ImageWare Grafiksysteme GmbH i.L. hat ihren Sitz in Nidderau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 5766 eingetragen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04. Januar 2019 wurde die Gesellschaft aufgelöst. Die Auflösung der Gesellschaft wurde am 29. Januar 2019 im Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Nidderau. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288) und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Dabei wurde von der Möglichkeit des § 265 Abs. 8 HGB Gebrauch gemacht, Posten oder Unterposten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung nicht aufzuführen, wenn hierunter fallende Gegenstände nicht vorhanden oder Aufwendungen oder Erträge nicht angefallen sind. Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 wurden unverändert übernommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 ff. HGB). Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Bilanz zum 31. Dezember 2019 ist in Kontenform und die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2019 ist in Staffelform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Aufstellung des Jahresabschlusse erfolgt vor Berücksichtigung einer Gewinnverwendung. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Bewertung der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden liegt wegen der Auflösung der Gesellschaft nicht mehr die Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) zugrunde. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden die Anschaffungsnebenkosten und eventuelle Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Abschreibungen werden bei beweglichen Anlagegegenständen linear auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände vorgenommen. Geringwertige abnutzbare bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort voll abgeschrieben. Die geringwertigen Anlagegegenstände werden im Bruttoanlagespiegel im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Zugang und im gleichen Jahr als Abgang gezeigt, da aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs auch ein Abgang unterstellt wird. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Nettoanschaffungswert bis zu EUR 250,00 werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften in voller Höhe als Aufwendungen behandelt. Die planmäßige Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer wie folgt: Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 5 Jahre. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist zum Nennwert angesetzt und ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009, BGBl. I 2009, S. 3790 monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG sind die Werte der sonstigen Rückstellungen nicht mehr vergleichbar. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HBG angesetzt. 4. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft mit den historischen Anschaffungskosten, den kumulierten Abschreibungen und den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2019 gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen des Geschäftsjahres 2019 betragen EUR 394,00. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht angefallen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und beinhalten ausschließlich Steuerforderungen aus der Gewerbesteuerüberzahlung für 2018 (EUR 316,00) und Umsatzsteuer für 2019 (EUR 540,54). Bei den Steuerforderungen handelt es sich um antizipative Posten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Die flüssigen Mittel umfassen ausschließlich den Kassenbestand und das Bankguthaben der Gesellschaft. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für eine Verlängerungsgebühr für die Wortmarke "Unilet" für die Zeit vom 01. Januar 2020 bis 30. Juli 2024. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital und beträgt unverändert DM 50.000,00 (= EUR 25.564,59). Es ist bisher noch nicht auf EUR umgestellt. Der Gewinnvortrag beträgt EUR 2.605,66 (Vorjahr EUR 2.460,05). Die Steuerrückstellungen betreffen ausschließlich die zu erwartende Nachzahlung für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für das Geschäftsjahr 2018. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Aufwendungen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2018 und 2019, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und der Steuererklärungen für 2019. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden im Hinblick auf die Fristigkeit und Absicherung folgende zusätzliche Erläuterungen gegeben:
5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Ende des Geschäftsjahres ist die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss vom 04. Januar 2019 aufgelöst worden. Der Liquidator geht davon aus, dass die Abwicklung der Gesellschaft in 2020 beendet werden kann. 6. Vorschlag zur ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag von EUR 5.178,79 mit dem Gewinnvortrag von EUR 2.605,66 zu saldieren und als Bilanzverlust in Höhe von EUR 2.573,136 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019 sind die Geschäfte der Firma ImageWare Grafiksysteme GmbH durch den Liquidator, Herrn Dipl.-Ing. Norbert Steinhauer, Nidderau, geführt worden. Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt folgende Arbeitnehmer:
Nidderau, den 18. Juni 2020 Dipl.-Ing. Norbert Steinhauer, Liquidator sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2020 festgestellt. |
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