Wilhelm
Rahn GmbH
Grünstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.279,46 |
7.912,46 |
| I.
Sachanlagen |
3.679,00 |
4.312,00 |
| II.
Finanzanlagen |
3.600,46 |
3.600,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
525.221,91 |
659.872,95 |
| I.
Vorräte |
2.830,50 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
495.014,30 |
651.020,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.377,11 |
8.852,16 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
72.765,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
622.159,26 |
724.165,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.227.425,63 |
1.391.951,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Verlustvortrag |
830.064,33 |
661.197,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
105.646,69 |
-165.226,67 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
622.159,26 |
724.165,95 |
| B.
Rückstellungen |
7.500,00 |
198.893,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.219.925,63 |
1.193.058,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.227.425,63 |
1.391.951,36 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) für kleine Kapitalgesellschaften in der Fassung
des vom Bundesrat am 03.04.2009 verabschiedeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
vorgenommen.
Die Erleichterungsvorschriften bei der Erstellung des
Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 1 S. 3, §
266 Abs. 1, § 274 a, § 276, § 288 HGB und
bei der Offenlegung gem. § 326 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gem.
§ 267 HGB.
Trotz einer Unterbilanz wird, seitens der
Geschäftsführung, von einer Fortführung des
Unternehmens ausgegangen (going concern Prinzip).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
§§ 266, 275 HGB und § 42 GmbHG. Die
Bewertung wurde nach den Allgemeinen Bestimmungen der
§§ 252-256 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in den
§§ 264-283 HGB vorgenommen.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen bei den
Sachanlagen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten,
vermindert um Abschreibungen, angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, wurden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben entsprechen
den Nominalwerten.
Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag
und dem Eintrag im Handelsregister, es ist voll einbezahlt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen "projected unit credit method"
gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): Der
Rechnungszins beruht auf dem von der deutschen Bundesbank
veröffentlichen Abzinsungssatz. Die biometrischen
Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2005
G" (Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln).
Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,00 % nach den
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 8.242,00 (Anpassungsbetrag).
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betrugen im Berichtsjahr €
732.929,19 (im Vorjahr € 712.559,83).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.
Geschäftsführer ist Herr Wilhelm Rahn,
Kaufmann. Er ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit und diese Befreiung ist im Handelsregister
eingetragen. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
Grünstadt, den 16. August 2011
gez. Wilhelm Rahn, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2011 festgestellt.
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