Pieroth Deutschland Service GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Friesenhahn seit 7.5.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 96.91% | |
Pieroth Wein GmbHEigenbeteiligung | 3.09% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weingut Pieroth GmbHRümmelsheim; - OT Burg Layen -Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
31. März 2024 Der Geschäftsführer: Dirk Friesenhahn Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
31. März 2024 Der Geschäftsführer: Dirk Friesenhahn Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Anhang für 2023I. Allgemeine Angaben Die Firma ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach unter der Nummer HRB 20469 eingetragen. 1. Ausweis- und Gliederungshinweise Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275 Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Vermerke, die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, sowie die Vermerke, die wahlweise bei den Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend in den Anhang übernommen. Der Abschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 238 ff. und 264 ff. HGB bzw. ergänzender Vorschriften des EGHGB sowie des GmbHG aufgestellt worden. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind mit den unten beschriebenen Ausnahmen beibehalten worden. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen bewertet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert und planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Anlagegüter, die nach dem 1. Januar 2003 angeschafft wurden, werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Nutzungsdauer der Sachanlagen
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 Euro werden grundsätzlich im Jahr der Anschaffung als Aufwand geltend gemacht. Darüber hinaus werden alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250,00 Euro netto und bis zu 800 Euro netto, die im Geschäftsjahr angeschafft wurden, vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Buchwerten bilanziert und, soweit erforderlich, auf den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet. Umlaufvermögen Die Vorräte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Diese umfassen auch die anteiligen Frachtkosten und sonstige Anschaffungsnebenkosten. Bestandsrisiken aufgrund geminderter Verwendbarkeit werden durch Abschläge berücksichtigt. Darüber hinaus werden das Niederstwertprinzip bzw. das Prinzip der verlustfreien Bewertung beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert abzüglich angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Liquide Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebene durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren, in Höhe von 1,83 % zum Stichtag 31. Dezember 2023 verwendet. Bei Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre in Höhe von 1,75 % ergibt sich ein Erfüllungsbetrag in Höhe von 96 TEUR. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt damit 1 TEUR. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden eine erwartete Rentensteigerung in Höhe von 2,0 % p.a., ein Gehaltstrend von 0 % p.a. sowie eine Fluktuation von 0 % p.a. berücksichtigt. Die Zinsänderungseffekte aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Jubiläumsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Zu diesen Berechnungen liegen Gutachten von externen Versicherungsmathematikern vor. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Im Falle einer Kurssicherung kommt der abgesicherte Kurs zur Anwendung. Zum Stichtag bestehen keine Kurssicherungsgeschäfte. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den für Kapitalgesellschaften unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Pensionsrückstellungen, sonstigen Rückstellungen und steuerlichen Verlustvorträgen. Hieraus entsteht ein aktiver Überhang aus latenten Steuern. Eine Abzinsung bestehender latenter Steuern erfolgt nicht. Soweit aktive latente Steuern bestehen, werden diese mit den passiven latenten Steuern saldiert. Das Ansatzwahlrecht zur Aktivierung eines aktivischen Überhangs bei den latenten Steuern wird nicht ausgeübt. Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs realisiert, der sich aus den jeweiligen Lieferbedingungen ergibt. In der Regel erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übergabe an den Kunden. II. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus einer Cash Pool Vereinbarung mit der Pieroth Wein GmbH. 3. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital beträgt unverändert 25.000 Euro. 4. Rückstellungen Pensionsrückstellungen bestehen für Pensionsanwartschaften und laufende Pensionen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere personalaufwandsbezogene Rückstellungen in Höhe von 23 TEUR. 5. Verbindlichkeiten
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Im Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse von 936 TEUR erzielt. Diese wurden ausschließlich im Inland erzielt. Davon wurden 926 TEUR mit verbunden Unternehmen erzielt. 2. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den periodenfremden Erträgen sind sonstige betriebliche Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 11 TEUR enthalten. 3. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Geschäftsjahr im Wesentlichen Erträge aus dem Abgang von Anlagenvermögen in Höhe von 19 TEUR enthalten. 4. Abschreibungen Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind vollständig planmäßige Abschreibungen des Anlagevermögens. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen sonstige fremde Dienste von 177 TEUR (Vorjahr: 170 TEUR), Konzernumlagen in Höhe von 61 TEUR (Vorjahr: 61 TEUR), sowie Instandhaltung von 28 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) enthalten. 6. Finanzergebnis In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufzinsungseffekte aus Pensionen und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) enthalten. IV. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmerzahl Im Jahresdurchschnitt waren 10 Mitarbeiter (Vorjahr: 9 Mitarbeiter) beschäftigt. 2. Geschäftsführung Geschäftsführer der Ferdinand Pieroth GmbH war im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Aufstellungszeitpunkt Dirk Friesenhahn. Es werden die Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB angewandt. Auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet, da die Angaben im Konzernanhang der PBG Beteiligungsgesellschaft mbH enthalten sind. 4. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Pieroth Wein GmbH, Rümmelsheim, Deutschland. Die Gesellschaft wird in den befreienden Konzernabschluss der PBG Beteiligungsgesellschaft mbH, Rümmelsheim, Deutschland, einbezogen (größter und kleinster Kreis). Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. 5. Geschäfte mit nahestehenden Personen Es liegen keine wesentlichen nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen vor.
Rümmelsheim, den 31. März 2024 Weingut Pieroth GmbH Dirk Friesenhahn |
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