Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern Aktiengesellschaft
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bodo Wolfgang Mayer seit 2.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Stefan Rudolf Bendig seit 2.1.2025 | Vorstandsmitglied |
René Hermann seit 27.10.2016 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schluchseewerk AktiengesellschaftLaufenburg BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Auszug aus dem Protokoll der Hauptversammlung SW AG vom 07.02.2025Punkt 2 der Tagesordnung:
Der Vorsitzende teilte mit, dass Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 16.853.760,00 € in Höhe von 14.044.800,00 € auf neue Rechnung vorzutragen und 2.808.960,00 € zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden. Auf Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats beschloss die Hauptversammlung einstimmig:
Inhalt: - Bericht des Aufsichtsrats - Lagebericht - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang - Tätigkeitsabschluss - Bestätigungsvermerk Bericht des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend überwacht. Er ist vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle, den Datenschutz, die Risikosituation, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und Compliance-Fragen schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten. Dabei war der Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Innerhalb des Geschäftsjahres 2023 haben im ersten Kalenderhalbjahr eine ordentliche und eine konstituierende Aufsichtsratssitzung, im zweiten Halbjahr eine ordentliche und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung stattgefunden. Schwerpunkte der Beratungen waren insbesondere die mittelfristige Kosten- und Personalplanung sowie das langfristige Reparatur- und Investitionsprogramm. Weitere wichtige Themen waren das Thema Arbeitssicherheit, die Einführung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), der Versicherungsschutz der Gesellschaft sowie die Weiterentwicklung der Werksgruppe Schluchsee. Auf Basis ausführlicher Informationen fasste der Aufsichtsrat die erforderlichen Beschlüsse. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats ist im Geschäftsjahr 2023 zweimal zusammengetreten. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der in der Hauptversammlung am 9. Februar 2023 als Abschlussprüfer gewählten und aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 9. Februar 2023 beauftragten PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde an die Mitglieder des Aufsichtsrats weitergeleitet und in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an der Sitzung des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat nahm das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt, der damit festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt er sich an. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 Herrn Dr. Stefan Vogt, kaufmännischer Vorstand der Schluchseewerk AG, mit Wirkung vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 erneut zum Mitglied des Vorstands bestellt. Da das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Februar 2023 endete, war eine Neuwahl erforderlich. In den Aufsichtsrat wurden als Vertreter der Anteilseigner die Herren Rainer Allmannsdörfer, Leiter Asset Management der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Dirk Ermlich, Leiter Vertragsmanagement der RWE Supply & Trading GmbH, Steffen Hailer, Leiter Asset Portfolio Management im Bereich Handel der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Peter Kappe, Geschäftsführer der RWE Generation Hydro GmbH, Roger Miesen, CEO der RWE Generation SE und Dr. Georg-Nikolaus Stamatelopoulos, Vorstand Nachhaltige Erzeugungs-Infrastruktur der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, gewählt. Als Vertreter der Arbeitnehmer sind am 29. November 2022 die Herren Joachim Auer, Armin Bernauer und Frank Kaiser nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes ordnungsgemäß gewählt worden. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 9. Februar 2023 konstituierte sich der Aufsichtsrat neu und wählte Herrn Dr. Georg-Nikolaus Stamatelopoulos zum Vorsitzenden sowie Herrn Roger Miesen zum stellvertretenden Vorsitzenden. Außerdem wurde der Personalausschuss der Gesellschaft neu gebildet. Gemäß § 10 Ziff. 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat übernahm Herr Dr. Stamatelopoulos als Aufsichtsratsvorsitzender den Vorsitz des Personalausschusses und Herr Roger Miesen wurde als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ebenfalls Mitglied des Personalausschusses. Als weiteres Mitglied wurde Herr Armin Bernauer gewählt. Mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. September 2023 hat der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Roger Miesen, sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2023 wurde Herr Nikolaus Valerius, Chief Operating Officer der RWE Generation SE, Essen, für die restliche Amtszeit als neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung am 14. September 2023 wählte der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung Herrn Nikolaus Valerius zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Gleichzeitig wurde er gemäß § 10 Ziff. 2 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat kraft Amtes Mitglied des Personalausschusses. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen Mitarbeitenden für ihren hohen persönlichen Einsatz und die erfolgreiche Leistung im Jahr 2023 besondere Anerkennung aus.
Laufenburg, 8. Februar 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Georg-Nikolaus Stamatelopoulos, Vorsitzender LageberichtAUFGABENSTELLUNG Unser Unternehmen, die Schluchseewerk AG, gehört mit ihren fünf im südlichen Schwarzwald liegenden Pumpspeicherkraftwerken zu den größten Betreibern in Deutschland. Das über viele Jahrzehnte erworbene Fach-Know-how beim Bau und Betrieb großer Wasserkraftanlagen stellen wir unter anderem auch der Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG (RADAG) über die Betriebsführung zur Verfügung. Mit unseren Anlagen erfüllen wir mehrere Aufgaben. Eine davon besteht darin, mit der von uns erzeugten Regelleistung zur Netzstabilität der Übertragungsnetze beizutragen. Um dies zu gewährleisten, laufen unsere Anlagen im Leistungsfolgebetrieb und stellen neben der Sekundärregelleistung den Übertragungsnetzbetreibern ein Primärregelband zur Verfügung. Ein weiteres Aufgabenfeld - neben der Abdeckung von Spitzenstrombedarf - ist es, mit unseren Kraftwerken Reservelast für den Fall auftretender Netzstörungen oder eines Leistungsausfalls thermischer Kraftwerke vorzuhalten. Zudem werden unsere Anlagen auch zur Veredelung kostengünstiger Schwachlastenergie und zur Nutzung der natürlichen Zuflüsse eingesetzt. Darüber hinaus stellen wir Blindleistung zur Spannungshaltung zur Verfügung. Bei der Erfüllung unserer Aufgaben richten wir unseren Betrieb im Hinblick auf die Anforderungen der Energiewirtschaft nach den Bedürfnissen unserer Partnergesellschaften aus. So erfordern z. B. die im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien immer steiler werdenden Lastgradienten ein schnelles Ausregulieren durch unsere Anlagen. Zunehmend speichern unsere Kraftwerke auch überschüssig erzeugte regenerative Energie, um sie zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsgerecht wieder einspeisen zu können. Daneben legen wir großen Wert auf die ständige Optimierung der Prozesse im Unternehmen und die konsequente Ausschöpfung von Verbesserungspotenzialen in den Kostenstrukturen mit dem Ziel, die Jahreskosten möglichst gering zu halten. Diese zentrale finanzielle Steuergröße berechnet sich aus der Summe der Aufwendungen und des satzungsgemäßen Jahresüberschusses abzüglich der Erträge. Zudem streben wir ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit und die ständige Modernisierung unserer Anlagen an. Dies alles gewährleisten wir bei gleichzeitig möglichst hoher Arbeitsverfügbarkeit unserer Kraftwerke. GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGE Im Berichtsjahr betrug die Erzeugung 1.384 GWh (10-jähriger Mittelwert:1.867 GWh) und die aufgenommene Pumpenergie 1.411 GWh (10-jähriger Mittelwert: 2.195 GWh). Die durchschnittliche Leistungsverfügbarkeit der Kraftwerke im Generatorbetrieb lag bei 63,0 % (Vorjahr 86,5 %), damit wurde der prognostizierte Wert von 81,3 % deutlich unterschritten. Mit 47.078 Betriebsartenwechseln lagen die Maschinen der Schluchseewerk AG ebenfalls unter dem 10-jährigen Mittel von 51.810. Ursächlich für diese unterdurchschnittlichen Ergebnisse war im Wesentlichen der ungeplante Stillstand im Kraftwerk Wehr.
Die Jahreskosten betragen im laufenden Geschäftsjahr 92,5 Mio. €. Die Vorjahreskosten von 76,1 Mio. € wurden um 16,4 Mio. € überschritten. Der Budgetwert von 95,3 Mio. € wird um 2,8 Mio. € unterschritten.
Die Ausgaben des Investitionsprogramms für 2023 in Höhe von 17,3 Mio. € unterschreiten den Budgetwert um 6,5 Mio. €. Ergänzt um die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 2,7 Mio. €, ergeben sich die Anlagenzugänge in Höhe von 20 Mio. €. Wesentliche Maßnahmen 2023 Die wachsende Notwendigkeit großtechnischer Energiespeicher für das Energiesystem der Zukunft rückt auch das über 90 Jahre alte Pumpspeicherwerk (PSW) Häusern in den Fokus der Schluchseewerk AG. Mit dem Schluchsee als Oberbecken ist das Kraftwerk mit dem größten Stromspeicher Deutschlands verbunden, der effizienter genutzt werden kann. Zur Feststellung der Machbarkeit und umsetzbarer Varianten wurden 2023 Voruntersuchungen für das Projekt HäusernPlus gestartet, Berechnungen durchgeführt und mehrere Sondierungen vorgenommen. Auch die Vereinbarkeit und Auswirkungen auf die zum Hochrhein nachfolgenden Pumpspeicherkraftwerke werden unter dem übergeordneten Projekt WGSPlus untersucht. Im Jahr 2023 wurde im Kraftwerk Waldshut an einem Maschinensatz eine Maschinenrevision durchgeführt. Dabei wurden die Turbine und die Pumpe saniert, der Korrosionsschutz erneuert und das Generatorlager saniert. Im Kraftwerk Witznau wurden umfangreiche Maßnahmen umgesetzt. An einer Maschine wurde die Abdichtung am Ringschieber erneuert. An einer weiteren Maschine wurde eine Leckage im Bereich der Pumpenspirale zum Stützschaufelring saniert. Im gesamten Kraftwerk begann parallel zu den mechanischen Komponenten die Erneuerung der Maschinen- und Kraftwerksleittechnik. Im Kraftwerk Wehr wurde ein Generatorstator erneuert. Des Weiteren fanden Sanierungsarbeiten am Kugelschieber, dem Wandler und der Turbinenwelle statt. Bei einer routinemäßigen Kontrolle wurde ein Schaden im Druckschacht entdeckt. Dessen Reparatur gestaltet sich aufgrund der Lage der Schadstelle sehr aufwendig und komplex. Weitere Überprüfungen ergaben zudem zwei Ausbeulungen in der Stahlpanzerung des Druckschachts, die zunächst nur eine provisorische Reparatur erfordern, jedoch mittelfristig ebenfalls vollständig beseitigt werden müssen. Die aktuellen Reparaturarbeiten an der Schadstelle werden voraussichtlich im März 2024 abgeschlossen. Mit dem Verkauf des Standorts Kühmoos sind umfangreiche Maßnahmen in der technischen Infrastruktur umgesetzt worden, einschließlich der Entflechtung der technischen Anlagen. Die notwendigen Abstimmungen mit den Übertragungsnetzbetreibern zu den Schnittstellenabgrenzungen erfolgen fortlaufend. Eine teilweise Verantwortungsübergabe an die Übertragungsnetzbetreiber ist bereits vollzogen. FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
VERTRAGSVERHÄLTNISSE Die Aktionäre unserer Gesellschaft sind gemäß dem Gründungsvertrag von 1928 verpflichtet, uns einen ihrer Beteiligung am Aktienkapital entsprechenden Anteil der entstehenden Jahreskosten einschließlich einer Dividende von 7 % zu erstatten und bedarfsgerechte Teilzahlungen zu leisten. Zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben und des Kapitaldienstes werden bei den Aktionären monatlich die benötigten liquiden Mittel abgerufen. Die mit unseren Pumpspeicherkraftwerken erzeugte Strommenge steht, wie im Gründungsvertrag vereinbart, ausschließlich den Gesellschaftern zur Verfügung. Der Vergütungsbetrag (Jahreskosten) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Durch den Jahreskostendeckungsvertrag ergibt sich in jedem Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss in Höhe von 7 % des Grundkapitals. Seit 01.01.2004 besteht zwischen der Schluchseewerk AG und der Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG (RADAG) ein Betriebsführungsvertrag. Gegen ein Betriebsführungsentgelt führt die Schluchseewerk AG sowohl die kaufmännische als auch die technische Betriebsführung für die RADAG durch. Im Geschäftsjahr wurden 1,2 Mio. € Betriebsführungsentgelt und 0,3 Mio. € Projektleistungen in Rechnung gestellt. Für den Standort Kühmoos wurden mit der Amprion und der TransnetBW weitere Regelungen getroffen, um eine geordnete Übergabe der verkauften Gebäude und der damit verbundenen Technik zum 31.12.2024 an die Übertragungsnetzbetreiber zu gewährleisten. MITARBEITENDE Am Bilanzstichtag beschäftigte unser Unternehmen 295 unbefristete und 4 befristete Mitarbeitende (davon insgesamt 22 Teilzeitkräfte und 3 in Elternzeit). Außerdem standen 22 Auszubildende in einem Ausbildungsverhältnis (davon 18 in einem gewerblichen, eine in einem kaufmännischen Ausbildungsverhältnis und ein Studierender im Studiengang Maschinentechnik sowie zwei Studierende im Studiengang BWL- Industrie, jeweils in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg). Im Vorruhestand befanden sich zum Jahresende 13 Personen. Das durchschnittliche Lebensalter unserer Belegschaft lag am Stichtag bei 46 Jahren. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag am Stichtag bei 17 Jahren. Zwei Mitarbeitende konnten ihr 25-jähriges Dienstjubiläum und drei Mitarbeitende ihr 40-jähriges Dienstjubiläum feiern. Ende 2023 betreuten wir 443 Pensionäre und Hinterbliebene ehemaliger Mitarbeitender. Tarifliche Entwicklung Die Tarifpartner einigten sich auf einen 2-stufigen Vergütungsabschluss ab 1. März 2023 mit einer Laufzeit von 14 Monaten (bis 30. April 2024). Die Vergütungen wurden im Berichtsjahr zum 1. März um 5,5 % angehoben. Arbeitsschutz / Gesundheitswesen Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und des Gesundheitswesens sind 11 Sicherheitsbeauftragte tätig, die gemeinsam mit unserer Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsärztlichen Dienst (BAD GmbH) die sorgfältige Beachtung der einschlägigen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. Die LTIF-Kennzahl inklusive Fremdfirmenunfälle (Lost Time Injury Frequency = Betriebsunfälle ab einem Ausfalltag auf 1.000.000 Arbeitsstunden bezogen, ohne Wegeunfälle) liegt für das Jahr 2023 bei einem Wert von 0,0. CHANCEN UND RISIKEN Zur Überwachung und Steuerung unternehmerischer Risiken ist ein Risikomanagementsystem eingerichtet, das bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie den Risikoverantwortlichen als Steuerungsinstrument zur Verfügung steht. Die Überwachung und Steuerung von Risiken und die daraus resultierenden betrieblichen und organisatorischen Vorkehrungen sichern eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Kraftwerke. Dabei hat die Risikovermeidung stets Vorrang für unser Unternehmen. Die Energiewende in Deutschland sorgt weiterhin für eine Veränderung des Einsatzschwerpunkts unserer Pumpspeicher. Der in der Vergangenheit wichtige Ausgleich zwischen Stromüberschuss in der Nacht und Deckung von Spitzenbedarf tagsüber verlor durch die vermehrte Einspeisung regenerativ erzeugten Stroms an Bedeutung. Der wachsende Anteil regenerativer Stromerzeugung zeigt sich deutlich am Strommarkt mit Phasen hoher Strompreise bei niedriger regenerativer Einspeisung und niedrigen Preisen bei Sonnenschein oder starkem Wind. Die Pumpspeicher haben ihren Betrieb an diese neue Marktumgebung angepasst. Pumpspeicher werden auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei aktuellen und zukünftigen Herausforderungen spielen. Durch den steigenden Anteil dezentraler und volatiler Stromeinspeisung vornehmlich aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen wird neben dem zeitlichen auch der räumliche Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Pumpspeicher tragen dazu bei, für den zunehmenden Ausbau volatiler erneuerbarer Energien notwendige Flexibilitäten, Systemdienstleistungen und Speichermöglichkeiten bereitzustellen. Aufgrund des beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie bis 2023 und aus der Kohleverstromung im kommenden Jahrzehnt, steht das Energiesystem vor der Herausforderung, nicht nur weiterhin gesicherte Leistung, sondern auch Systemdienstleistungen zu benötigen, die bis dato hauptsächlich von großen thermischen Kraftwerken bereitgestellt wurden. Die Leistung von Pumpspeichern ist in hohem Maße gesichert, zudem können alle frequenzabhängigen Systemdienste in einem großen Maßstab bereitgestellt werden. Das Energiesystem wird zunehmend volatiler und dezentraler, wodurch auch der Bedarf an nicht-frequenzabhängigen Systemdienstleistungen, wie Blindleistungsbereitstellung, Momentanreserve durch große rotierende Massen und Schwarzstartfähigkeit nicht nur systemisch, sondern auch energiewirtschaftlich an Bedeutung gewinnen. Unsere Kraftwerke können schon jetzt und auch weiterhin diese nicht-frequenzabhängigen Systemdienstleistungen bereitstellen. Um bestehende Einschränkungen der Schluchseegruppe durch die behördlich auf 800 m3 pro Sekunde limitierte Wasserentnahme aus dem Hochrhein zu minimieren, wurde ein entsprechender Antrag beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt, der eine Stauraumerhöhung vorsieht und die Möglichkeiten der Rheinwasserentnahme gestaffelt vergrößert. Aufgrund des aktuellen Verfahrensstandes rechnet die Schluchseewerk AG damit, dass eine Anpassung der entsprechenden wasserrechtlichen Gestattung durch die deutschen und schweizerischen Genehmigungsbehörden bis Frühjahr 2024 erfolgen wird. Damit wird voraussichtlich eine deutliche Erweiterung der Rheinwasserrückhaltung genehmigt. Dies würde auch maßgeblich dazu beitragen, die in der gehobenen Erlaubnis des Regierungspräsidiums Freiburg zum Weiterbetrieb der Oberstufe Häusern festgelegten Schluchseepegel auch bei geringer Rheinwasserführung zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten erreichen zu können. Das auch in der Politik gestiegene Bewusstsein für Energiespeicher könnte dazu führen, dass sich die Rahmenbedingungen auch für Pumpspeicher in Zukunft verbessern und die Abgabenlast sinkt. Seit dem 01. Juli 2023 sind Energiespeicheranlagen als eigenständiges Element definiert und Pumpspeicher im Pumpbetrieb nicht mehr als Letztverbraucher kategorisiert. Eine entsprechende Anpassung der Netzentgeltsystematik ist angekündigt. Ebenso ist zu erwarten, dass uns betreffende Genehmigungsverfahren in Zukunft vereinfacht und beschleunigt werden. Entsprechende Anforderungen aus der EU-Kommission gelten auch für Energiespeicher. Unsere Pumpspeicher sind durch ihre Anbindung an europäische Netzknoten und ihre zentrale Lage in der europäischen Energieunion schon jetzt ein bedeutender Bestandteil des Energiesystems der EU. Das macht uns zu einem potenziellen Nutznießer dieser möglichen Regelungen, stärkt die Bedeutung unserer Anlagen und Werte und sichert somit unsere positiven Aussichten für die Zukunft. Die wachsende Notwendigkeit großtechnischer Energiespeicher für das Energiesystem der Zukunft rückt die Werksgruppe Schluchsee mit dem beispielsweise über 90 Jahre alten Pumpspeicherwerk Häusern in den Fokus umfangreicher Untersuchungen. Das Ziel ist die teilweise Erneuerung, Ergänzung und Weiterentwicklung aller drei Standorte (Häusern, Witznau und Waldshut). Die Umsetzung des geplanten Kapazitätsmarkts hat maßgebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit vorgesehener Investitionen. Risiken der künftigen Entwicklung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben oder den Fortbestand unserer Gesellschaft gefährden könnten, vermögen wir aus heutiger Sicht nicht zu erkennen. Wir halten ein Risikomanagement im Hinblick auf Finanzinstrumente für nicht erforderlich, da keine relevanten Risiken erkennbar sind. Durch unser eingerichtetes Krisenmanagementsystem sehen wir uns nach unserem Ermessen ausreichend vorbereitet, im Krisenfall in geeigneter Weise reagieren zu können. Im Krisenhandbuch sind sämtliche Regeln und Handlungsanweisungen zur Ablauforganisation im Krisenfall festgelegt. AUSBLICK Speicher für die Energiewende Vor allem der anhaltende Ausbau von Solarenergie und Windkraft sowie der vorhersehbare Wegfall konventioneller Stromerzeugungsanlagen erhöhen künftig die Notwendigkeit der Stromspeicherung in Deutschland massiv. Sollen regenerative Energien auch nach Sonnenuntergang und bei Windstille genutzt werden können, muss der vorhandene Stromüberschuss gespeichert werden. Dies ist zu einem spürbaren Teil durch Pumpspeicherkraftwerke möglich. Vergleichbare großtechnische Speichertechnologien stehen derzeit und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Unternehmen wie die Schluchseewerk AG verstehen sich deshalb als maßgeblicher Baustein der Energiewende mit unverzichtbarer Stabilisierungsfunktion. Kerngeschäft Nach dem Abschluss des Vertrags zum Verkauf der bestehenden Anlagenteile in Kühmoos im Jahr 2021 werden bis Ende 2024 die technischen und organisatorischen Anpassungen für die vollständige Übergabe an die Käufer fortgeführt. Der Schaden im Druckstollen in Wehr bedingt einen Kraftwerksstillstand, der jedoch voraussichtlich bis März 2024 beendet sein wird, so dass das PSW Wehr wieder in Betrieb gehen kann. Die Voruntersuchungen, Variantenprüfungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum Projekt Häusern- Plus werden 2024 fortgesetzt. Das Ziel ist, im Laufe des Jahres die erforderlichen Genehmigungsunterlagen einzureichen. Ob es in der Folge zu einem Baubeschluss kommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Bei der Untersuchung von Standortoptimierungspotentialen wurde unsere Außenstelle in Eichholz näher betrachtet. Neben dem Standort Kühmoos, wird auch hier die Aufgabe des Standorts als kostensparend und sinnvoll angesehen. Die dafür notwendige Verlagerung der Zentralwerkstatt an den Standort in Häusern wurde bewertet und erste Vorplanungen wurden gestartet. Die Schluchseewerk AG gehört mit seinen Kraftwerken zur kritischen Infrastruktur. Für 2024 ist die Zertifizierung vorgesehen, die die Einhaltung des IT-Sicherheitskatalogs bestätigt. Die Verzögerung der bereits für 2022 geplanten Zertifizierung ist durch die fehlende Akkreditierung der Zertifizierer von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) begründet. Nach dem in 2021 im Kavernenkraftwerk Wehr ein neuer Stator erfolgreich in Betrieb genommen wurde, wird in 2024 ein zweiter Stator in Betrieb genommen und an der dritten Maschine der Stator getauscht. Die Sanierung der Oberwasserkugelschieber wird in 2024 fortgeführt. Die Leistungsverfügbarkeit beträgt voraussichtlich 78,6 %. Sie ist abhängig vom geplanten Instandhaltungsprogramm und vom weiteren Ablauf der Druckschachtsanierung im Kraftwerk Wehr. Jahreskosten Für das kommende Geschäftsjahr 2024 erwarten wir Jahreskosten von insgesamt 80,3 Mio.€. Die dabei größte Position stellt der Personalaufwand mit 37,3 Mio. €, gefolgt vom Materialaufwand mit 27,1 Mio. € dar. Weitere wesentliche Positionen sind die Abschreibungen in Höhe von voraussichtlich 15,5 Mio. € und das Finanzergebnis mit 3,6 Mio. €. Investitionen Das Investitionsprogramm 2024 wird sich voraussichtlich auf 27,9 Mio. € belaufen. Die höchsten Ausgaben verursachen die Neubeschaffung des Generatorstators der Maschine A9 in Wehr (3,9 Mio. €), die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierungsuntersuchungen der Werksgruppe Schluchsee (WGS-Plus 3,9 Mio. €) sowie die Umsetzung des neuen Energiekonzepts der Hauptverwaltung (3,0 Mio. €). UMWELTSCHUTZ Wasser, Luft und Boden sind die unverzichtbaren Lebensgrundlagen auf unserer Erde. Durch die weltweit zunehmende Industrialisierung und den damit einhergehenden Klimawandel werden diese Grundlagen immer mehr beansprucht und damit gefährdet. Für unser Unternehmen ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung, da sich unsere Betriebsbereiche in einer sensiblen Landschaft zwischen Südschwarzwald und Hochrhein befinden. Deshalb kommt für uns dem Einhalten von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, der permanenten Überprüfung der internen und externen Vorgaben und der ständigen Weiterentwicklung der umwelt- und sicherheitstechnischen Standards maßgebliche Bedeutung zu. FRAUENFÖRDERUNG Die Schluchseewerk AG hat gemäß den Vorgaben aus § 76 Abs. 4 AktG für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2027 bei der Besetzung der ersten Führungsebene mit Frauen eine Zielgröße von 16 % festgelegt; die entsprechende Zielgröße für die zweite Führungsebene beträgt 15 %. Diese Vorgaben wurden in 2023 erfüllt. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Erfüllungszeitraum ab 01.07.2022 eine Zielquote für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat von 33 % (drei Frauen) und für den Vorstand von 50 % (eine Frau) sowie eine Dauer der Zielerfüllung von 5 Jahren beschlossen. Für den Aufsichtsrat und den Vorstand beträgt die aktuelle Quote für den Anteil von Frauen 0 %.
Laufenburg, 15. Januar 2024 SCHLUCHSEEWERK AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand Dr. Stefan Vogt Dr.-Ing. Nicolaus Römer
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktiva in Tsd. €
Passiva in Tsd. €
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ALLGEMEINE GRUNDLAGEN Der Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie den Bestimmungen des Gründungsvertrages unserer Gesellschaft aufgestellt. Zur übersichtlichen Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst, Zwischensummen gemäß § 265 Abs. 5 HGB hinzugefügt, und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. In der tabellarischen Darstellung sind die Werte in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben, wenn nichts anderes vermerkt ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. An der Schluchseewerk AG halten die RWE Power AG und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG jeweils mehr als den vierten Teil der Aktien. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen basieren auf der jeweiligen voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungswerten bis 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandwirksam erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 250 €, aber nicht mehr als 800 €, werden im Anlagevermögen geführt und im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen für unser wesentliches Anlagevermögen werden nach folgenden Nutzungsdauern bemessen:
Finanzanlagen sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Bewertung der unter den Vorräten ausgewiesenen Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Hilfs- und Kleinmaterialien werden mit einem Festwert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgezinst. Bei den Pensionsverpflichtungen wird nach § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzins der vergangenen 10 Geschäftsjahre gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank zur Abzinsung herangezogen. Es wird bei diesen Verpflichtungen eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Es wurde bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passive latente Steuern in Höhe von 1,6 Mio. € wurden mit aktiven latenten Steuern von 39,4 Mio. € saldiert. Hinsichtlich des sich hieraus ergebenden Aktivsaldos wurde vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitäts- und Realisationsprinzips bewertet. Bei einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger werden auch unrealisierte Kursgewinne vereinnahmt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefasst dargestellten Anlagepositionen zeigt das nachstehende Anlagengitter in Tsd. €.
(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Im Rahmen der sonstigen Vermögensgegenstände sind 790 Tsd. € erfasst, die eine Restlaufzeit von voraussichtlich mehr als einem Jahr aufweisen. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögengsgegenstände haben eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen überwiegend den noch nicht abgerufenen Anteil der von den Aktionären zu tragenden Jahreskosten. (3) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) unserer Gesellschaft beträgt 40.128 Tsd. €. Es ist eingeteilt in 165.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 243,20 € pro Aktie. Am gezeichneten Kapital sind die RWE Power AG, Köln und Essen, und die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mit je mehr als dem vierten Teil beteiligt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 2.808.960,00 € ausgeschüttet und mit 14.044.800,00 € auf neue Rechnung vorgetragen. (4) Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen (einschließlich Rückstellungen für Strompreisverbilligungen und Ausgleichsleistungen für die Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen) sind auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens mit einem Zinssatz für den 10-Jahresdurchschnitt von 1,83 % p.a. (Vj. 1,79 % p.a.) berechnet und beinhalten wie im Vorjahr eine Einkommensdynamik von 3,25 % p.a. (6,75 % im Jahr 2024) sowie eine Rentendynamik von 2,50 % p.a. (6,00 % im Jahr 2024) bei Pensionen. Die Rückstellung für Strompreisverbilligung beinhaltet wie im Vorjahr davon abweichend einen Trend in der Aktiv- und Ruhephase von 3,00 %. Der Rückstellungsbetrag wurde im Geschäftsjahr um den Zinsanteil von 4.202 Tsd. € erhöht.*) Die Auszahlungen in Höhe von 10.472 Tsd. € ergaben eine Verminderung. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 2.664 Tsd. € (Vj. 12.974 Tsd. €). Bei der auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G durchgeführten Ermittlung der Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen wurde eine erwartete Inanspruchnahme bei der Ruhegeldordnung (RO) mit Gesamtversorgung in Höhe von 90 % der Berechtigten angenommen, 90 % wurden bei der Zusatzversorgung RO 81 und 10 % bei der RO 95 sowie 10 % bei der RO „Bausteinsystem“ unterstellt. Unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens wurde ein Zinssatz von 1,76 % p.a. (Vj. 1,45 % p.a.) sowie eine Einkommensdynamik bzw. eine Fluktuationswahrscheinlichkeit wie im Vorjahr von 3,25 % p.a. bzw. 5,00 % berücksichtigt. Der Zinsanteil aus der Zuführung für das laufende Geschäftsjahr beträgt 70 Tsd. €. Die Erhöhung des Rechnungszinsfußes führt zu einem Zinsertrag in Höhe von 77 Tsd. €. Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen ist auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens mit einem Zinssatz von 1,76 % p.a. (Vj. 1,45 % p.a.) berechnet und beinhaltet eine Einkommensdynamik wie im Vorjahr von 3,25 % (6,75 % im Jahr 2024) p.a. Zum 31.12.2023 wird die Rückstellung mit 690 Tsd. € ausgewiesen. Der Zinsanteil aus der Zuführung für das laufende Geschäftsjahr beträgt 8 Tsd. €. Die Erhöhung des Rechnungszinsfußes führt zu einem Zinsertrag in Höhe von 23 Tsd. €. Für die dem Heimfall unterliegenden Grundstücke und die damit verbundenen Vermögensverluste zum jeweiligen Ablauf der Konzessionsdauer sind Rückstellungen gebildet. Die Rückstellung wurde mit einem laufzeitabhängigen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgezinst. Mit dem Barwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 691 Tsd. € werden die erwarteten Vermögensverluste (Buchwerte von Grundstücken zum Heimfallzeitpunkt) vollständig abgedeckt. Darin ist der bis zum 31.12.2024 wieder zuzuführende Betrag in Höhe von 11 Tsd. € enthalten, für den gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB das Beibehaltungswahlrecht ausgeübt wurde.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für sonstige noch ausstehende Rechnungen, Ersatzkraftlieferungen, Jubiläumszuwendungen, Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie sonstige Personalrückstellungen. (5) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. (6) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus erteilten Aufträgen bestand am 31.12.2023 ein Bestellobligo von 25.302 Tsd. € (Vorjahr 25.628 Tsd. €). (7) Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB, der sich auf Grund der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren im Vergleich zu 7 Geschäftsjahren ergibt, unterliegt der Ausschüttungssperre und beträgt am 31.12.2023 2.664 Tsd. €.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (8) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr um 16.002 Tsd. € auf 98.403 Tsd. € erhöht; sie betreffen in Höhe von 33 Tsd. € periodenfremde Posten. Gemäß dem Gründungsvertrag mit deutschen und Schweizer Aktionären trägt der schweizerische Aktionär 5 % der Jahreskosten von 92.528 Tsd. €.
(9) Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen Erträge betreffen mit 353 Tsd. € Schrotterlöse (Vj. 348 Tsd. € - Erlöse aus Maschinenschäden). (10) Personalaufwand
(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen Aufwendungen betreffen u. a. Versicherungsprämien in Höhe von 3.303 Tsd. € (Vj. 2.809 Tsd. €). (12) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsaufwand enthält in Höhe von 4.280 Tsd. € Erfolgsauswirkungen aus der Abzinsung von Rückstellungen (davon Pensionsrückstellungen 4.202 Tsd. €). (13) Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG
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Netznutzungsentgelte Eigenbedarf ORGANE DER GESELLSCHAFT AUFSICHTSRAT Dr. Georg-Nikolaus Stamatelopoulos Vorstand Nachhaltige Erzeugungs-Infrastruktur der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart - Vorsitzender - Roger Miesen Chief Executive Officer der RWE Generation SE, Essen - stellv. Vorsitzender - - bis 14.09.2023 - Nikolaus Valerius Chief Operating Officer der RWE Generation SE, Essen - stellv. Vorsitzender - - seit 14.09.2023 - Rainer Allmannsdörfer Leiter Asset Management der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart Joachim Auer*) Meister Maschinenbau Schluchseewerk AG, Laufenburg (Baden) Armin Bernauer*) Betriebsratsvorsitzender Schluchseewerk AG, Laufenburg (Baden) Claudia Burkhardt*) Diplom-Ingenieurin Schluchseewerk AG, Laufenburg (Baden) - bis 09.02.2023 - Dirk Ermlich Leiter Vertragsmanagement der RWE Supply & Trading GmbH, Essen Steffen Hailer Leiter Asset Portfolio Management im Bereich Handel der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe Frank Kaiser*) Meister Maschinenbau Schluchseewerk AG, Laufenburg (Baden) - seit 09.02.2023 - Peter Kappe Geschäftsführer der RWE Generation Hydro GmbH, Essen VORSTAND Dr.-Ing. Nicolaus Römer (Dipl.-Ing.) Mitglied des Vorstands der Schluchseewerk AG und der Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG, Laufenburg (Baden) Dr. Stefan Vogt (Dipl.-Kfm.) Mitglied des Vorstands der Schluchseewerk AG und der Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern AG, Laufenburg (Baden)
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Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat SONSTIGE ANGABEN Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind der Übersicht auf der vorangegangenen Seite zu entnehmen. Die Bezüge des Vorstands werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben; diejenigen früherer Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebenen betrugen im laufenden Geschäftsjahr 187.417,88 €. Für die zukünftigen Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden 2.146.495,00 € zurückgestellt. An den Aufsichtsrat wurden 48.329,00 € vergütet. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wurde ein Gesamthonorar von 57.200,00 € im Aufwand erfasst. Ebenfalls im Aufwand wurden sonstige Leistungen in Höhe von 9.649,60 € erfasst. Weitere Beratungsleistungen gab es durch den Abschlussprüfer im Berichtsjahr nicht. Haftungsverhältnisse bestanden zum Abschlussstichtag nicht. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Wesentliche Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDas Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Bilanzgewinn von 16.853.760 €. Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe eines Teilbetrages von 14.044.800,00 € auf neue Rechnung vorzutragen und in Höhe von 2.808.960,00 € zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden.
Laufenburg, 15. Januar 2024 SCHLUCHSEEWERK AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand Dr. Stefan Vogt Dr.-Ing. Nicolaus Römer Tätigkeitsabschluss für energiespezifische Dienstleistungen für den Tätigkeitsbereich ElektrizitätsübertragungTÄTIGKEITSABSCHLUSS FÜR „ENERGIESPEZIFISCHE DIENSTLEISTUNGEN“ FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH ELEKTRIZITÄTSÜBERTRAGUNG BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktiva in Tsd. €
Passiva in Tsd. €
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefasst dargestellten Anlagepositionen zeigt das nachstehende Anlagengitter in Tsd. €.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
TÄTIGKEITSABSCHLUSS-ANHANG 2023Tätigkeitsabschluss-Anhang 2023 aufgrund der Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 6b Abs. 3 i.V.m. § 29 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Schluchseewerk AG hat ihren Sitz in 79725 Laufenburg und ist eingetragen in das Handelsregister Freiburg (HRB 70). Der Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie den Bestimmungen des Gründungsvertrags unserer Gesellschaft aufgestellt. Gemäß § 6b EnWG kann die Schluchseewerk AG im weiteren Sinne zur Erstellung eines Tätigkeitsabschlusses verpflichtet sein. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebene Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden einheitlich ausgeübt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Im Zusammenhang mit dem Verkauf des Standorts Kühmoos, inklusive der dort befindlichen Umspannanlage, sind die Käufer vorübergehend auf die Unterstützung der Schluchseewerk AG angewiesen. Aus der Erbringung dieser geringfügigen Leistungen kann nach § 6b Abs. 3 Nr. 2 EnWG i.V.m. § 29 EnWG für die Schluchseewerk AG die Erstellung eines Tätigkeitsabschlusses für die Tätigkeit der Elektrizitätsübertragung abgeleitet werden. 3. Grundsätze der Tätigkeitsabgrenzung Bei der Schluchseewerk AG werden sofern möglich getrennte Konten geführt. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden direkt zuordenbare Buchungen auf den jeweiligen Konten vorgenommen. Die nicht direkt zuordenbaren Werte werden nach einem Schlüssel verteilt. 4. Zuordnungsregeln Soweit möglich werden die Positionen der GuV und der Bilanz direkt zugeordnet. Wenn dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zurechnung nach verschiedenen Schlüsseln, die für die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses erstellt wurden. Das Schlüsselungsverfahren ist sachgerecht und wird den Ansprüchen nach Nachvollziehbarkeit durch Dritte und Stetigkeit gerecht. 5. Tätigkeitsbilanzen Positionen der Bilanz wurden - sofern möglich - direkt den Bilanzkonten zugeordnet. Das Sachanlagevermögen wird in einem Anlagengitter dargestellt. Vorräte bestehen nicht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden - sofern möglich - im laufenden Geschäftsjahr direkt zugordnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden anteilig auf Basis des prozentualen Verhältnisses des betreffenden Umsatzes zum durchschnittlichen Umsatz umgelegt und haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Der Kapitalausgleichsposten wird unter den Forderungen gegenüber anderen Unternehmensbereichen ausgewiesen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten wurden anteilig umgelegt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen nicht. Das Eigenkapital enthält den jeweils zugeordneten Teil des gezeichneten Kapitals, der Gewinnrücklagen und den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie der Rückstellungen für Steuern wurden basierend auf deren Zuführung im Geschäftsjahr dargestellt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. sonstige Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Diese werden nach dem Umsatzschlüssel verteilt. 6. Tätigkeitsgewinn- und Verlustrechnung Die Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt direkt über die betreffenden Vertragsbestandteile. Materialaufwendungen, bezogene Leistungen, Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen wurden geschlüsselt zugeordnet. Diese werden nach der jeweiligen Vertragsart sachverhaltsbezogen geschlüsselt. Die allgemein genutzten Anlagengüter wurden auf Basis des Umsatzverhältnisses zugordnet und über die planmäßigen Abschreibungen gemindert.
Laufenburg, 15. Januar 2024 SCHLUCHSEEWERK AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand Dr. Stefan Vogt Dr.-Ing. Nicolaus Römer Bestätigungsvermerk BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg (Baden) VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg (Baden), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Schluchseewerk Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit „energiespezifische Dienstleistungen für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsübertragung“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft.
Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, den 15. Januar 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Andrea Ehrenmann, Wirtschaftsprüferin Thomas Büchler, Wirtschaftsprüfer |
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