Müller Betriebs GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Klaus Eckstein | 25.00% |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
hsb.net GmbHWittlichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhangRechnungslegung und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung der Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß § 255 HGB. Hierbei wurden alle Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Wertansätze erfolgten gemäß § 253 HGB unter Berücksichtigung der zulässigen Abschreibungen nach § 255 Absätze 2 - 4 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB sind angewendet. Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgten linear. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. (Wertgrenze 150 Euro) Entsprechend steuerlicher Vorschriften werden abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 Euro, aber nicht über 1.000,00 Euro in einen Sammelposten gestellt, der in den Folgejahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Beim Ausscheiden eines derart erfassten Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Waren sind zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder den niedrigeren Teilwerten zum Bilanzstichtag bewertet. Die Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2025 festgestellt. |
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