Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 11936 KI
Vorher
Singh Brothers UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
27.5.2010
Branche
Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.Großhandel mit GetränkenGroßhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Gegenstand
Handel mit Lebensmitteln und Getränken für die Gastronomie; Führung gastronomischer Betriebe; Herstellung und Lieferung von Speisen; Lieferung von Getränken

Historie

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Management

NameRolle
Sukhvinder Singh
seit 27.5.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Henstedt-Ulzburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Singh Brothers UG (haftungsbeschränkt)

Henstedt-Ulzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.05.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 8.006,92
I. Vorräte 696,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.404,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.906,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.006,92

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 897,33
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 1,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 224,04
III. Bilanzgewinn 672,29
B. Rückstellungen 298,84
C. Verbindlichkeiten 6.810,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.006,92

Anhang

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Sofern hiervon abgewichen worden ist, gibt darüber der Anlagespiegel und das Abschreibungsverzeichnis Auskunft.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Sonstige Angaben

Am 15. April 2011 wurde bei der Gesellschaft eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für die Monate Juni bis Dezember 2010 durchgeführt, nach deren Ergebnis Umsatzsteuern in Höhe von
€ 2.751,97 nachzuentrichten waren und von der Gesellschaft in 2011 auch nachentrichtet wurden. Die Rechtmäßigkeit dessen soll im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung überprüft werden.

Die Gesellschaft hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 5a Abs. 3 GmbHG) ein Viertel des Jahresüberschusses einer gesetzlichen Rücklage zugeführt.

Außer den ausgeführten Erläuterungen sind keine weiteren berichtspflichtigen Tatsachen bekannt.

Ergebnisverwendung

Über die Ergebnisverwendung wird abschließend die Gesellschafterversammlung entscheiden.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse

im Sinne des § 251 HGB.

Henstedt-Ulzburg, den 14.12.2011
Sukhvinder Singh

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