Waskönig GmbH
Auf dem Bruch 10, 45549 Sprockhövel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Christian Mertens seit 30.4.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Waskönig GmbHSprockhövelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Allgemeine Angaben Die Waskönig GmbH hat ihren Sitz in Sprockhövel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15649 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens für die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Anlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. In die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Die degressive Abschreibungsmethode findet in bestimmten Fällen Anwendung, wenn sie dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Die Nutzungsdauer beträgt 4 bis 14 Jahre. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag bilanziert. Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung bei der Waskönig GmbH zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen wurden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode)] ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Für die Abzinsung wird von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die tatsächlichen Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Erläuterungen der Bilanz 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt im Berichtsjahr 211.936,00 EUR (Vorjahr: 224.458,00). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %), einem Rententrend von 0,00 % (Vorjahr: 0,00 %) sowie Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,0 % pro Jahr. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Köln). Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt 1 TEUR. Dieser Betrag ist zur Ausschüttung gesperrt. Vermögensgegenstände mit einem beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2023 von 185.936,03 EUR (Anschaffungskosten 186 TEUR), die nur der Deckung der bestehenden Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen sind, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. 2. Verbindlichkeiten
Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmer Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 22 Arbeitnehmer beschäftigt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sprockhövel, den 12. Februar 2024 gez. Ralf Mertens, Geschäftsführer Waskönig GmbH Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 17. Mai 2024 festgestellt. |
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