Grundbau Jansen GmbH
Bahnhofstraße 24, 52441 Linnich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Haenssgen seit 29.11.2002 | Prokura |
Willi Jansen seit 29.11.2002 | Prokura |
Wilfried Jansen seit 29.11.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grundbau Jansen GmbHLinnichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Grundbau Jansen GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit dies den gesetzlichen Regelungen nicht entgegensteht. Wurden Posten verrechnet, ist dies im Folgenden angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: a) Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. b) Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach den steuerrechtlichen Vorschriften zur Orientierung herangezogen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. c) Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. d) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. e) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Eventualverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. f) Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. g) Pensionsrückstellungen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode ermittelt: PUC = projected unit credit method (Methode der laufenden Einmalprämien). Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. h) Betriebsaufspaltung Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Herrn Wilfried Jansen. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und dem Gesellschafter als so genanntes Besitzunternehmen. Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und dem obigen Besitzunternehmen als Organträger (=Umsatzsteuerschuldner). II. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1) Nach § 268 Abs. 2 HGB, ist das Anlagevermögen ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufzuführen. 2) Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) berücksichtigt. 3) Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von EUR 50.000,00. Das Darlehen wurde verzinst. 4) Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode ermittelt: PUC = projected unit credit method (Methode der laufenden Einmalprämien) Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. 5) Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Zur Bestimmung des Zeitwertes wurden allgemein anerkannte Bewertungsmethoden zugrunde gelegt. 6) Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter/Geschäftsführer bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 7) Rückstellungen nach Art und Höhe sind ersichtlich. Insoweit eine Abzinsung erforderlich war, wurde diese gem. den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. 8) In Höhe des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht in Höhe von EUR 8.318 eine Ausschüttungssperre. 9) Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet. 10) Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S.von§251HGB bestanden nicht. 11) Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. III. Ergänzende Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Firma ist beim Amtsgericht Düren unter der HR-Nr.: B 3633 eingetragen. Das gezeichnete Stammkapital beträgt € 26.000,00 und ist voll eingezahlt.
Linnich, 31. März 2025
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.4.2025. |
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