Autohaus
Piper GmbH
Stemwede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
357.893,00 |
280.828,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
357.892,00 |
280.827,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.237.365,84 |
1.794.736,62 |
| I.
Vorräte |
1.467.171,37 |
1.154.043,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
377.824,77 |
476.050,25 |
| davon
gegen Gesellschafter |
58.631,44 |
43.140,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
392.369,70 |
164.642,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.159,32 |
3.250,61 |
| Aktiva |
2.598.418,16 |
2.078.815,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
339.900,20 |
308.613,68 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
38.858,18 |
38.858,18 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| 2.
eigene Anteile |
-12.271,01 |
-12.271,01 |
| II.
Gewinnrücklagen |
12.271,01 |
12.271,01 |
| III.
Gewinnvortrag |
257.484,49 |
211.615,69 |
| IV.
Jahresüberschuss |
31.286,52 |
45.868,80 |
| B.
Rückstellungen |
280.802,51 |
247.094,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.976.477,35 |
1.520.726,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.826.477,35 |
1.370.726,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
150.000,00 |
150.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
50.000,00 |
50.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.238,10 |
2.380,95 |
| Summe
Passiva |
2.598.418,16 |
2.078.815,23 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Autohaus Piper GmbH mit Sitz in Stemwede, ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen unter
der Nummer HR B 9215 eingetragen. Die Gesellschaft weist
zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB aus.
Der Jahresabschluss der Autohaus Piper GmbH wurde
nach den für kleine
Kapitalgesellschaften
geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 264
ff. HGB), den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
(GmbHG) sowie den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie
der Gewinn- und Verlustrechnung
entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2.
Bilanzierung und Bewertung
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich nach handelsrechtlichen
Bestimmungen. Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im
Wirtschaftsjahr 2023 angeschaffte bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem
Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurden in
voller Höhe abgeschrieben.
Weitere Erläuterungen zum Anlagevermögen
sind der Anlage Nr. 4 zum Anhang zu entnehmen.
Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der
Marktpreisentwicklung wird ggf. mit einer Abwertung
auf einen am Stichtag vorhandenen
niedrigeren beizulegenden Marktwert Rechnung
getragen. Das Vorratsvermögen ist
insgesamt verlustfrei bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung
erfolgte auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen nach der PUC-Methode. Als Rechnungszins wurde
ein Zinssatz von 1,82% angesetzt und entspricht dem von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Durchschnittszinssatz der letzten 10 Jahre.
Aus der Differenz zum Durchschnittszinssatz der
vergangenen 7 Jahre ergibt sich ein Betrag von Euro
4.387,00 der gem. § 253 Abs. 6 HGB einer
Ausschüttungssperre unterliegt.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen
wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K.
Heubeck verwendet.
Die Pensionsverpflichtung wird durch den Abschluss
einer Rückdeckungsversicherung gesichert. Für das
Jahr 2023 werden Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen von Euro 343.706 mit
Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherung von
Euro 222.807,49 saldiert ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bilanzierte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen
insgesamt Euro 160.954,77. Die sonstigen Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen insgesamt
Euro 379.000,34.
Grundsätzliche Änderungen in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu
verzeichnen.
3.
Sonstige Angaben
Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte
finanzielle Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind,
bestehen nicht.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 17 Mitarbeiter.
Stemwede,
Manfred Piper
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
|