KGB
Pyroprüfung GmbH & Co. KG
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.760,00 |
14.967,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.973,00 |
4.374,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.787,00 |
10.593,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
215.591,48 |
181.700,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.964,62 |
181.140,32 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
626,86 |
560,66 |
| C.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
7.137,08 |
19.221,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
233.488,56 |
215.889,35 |
Passiva
|
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31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
232.488,56 |
214.889,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
233.488,56 |
215.889,35 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der KGB Pyroprüfung GmbH
& Co.KG wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde ebenso wie der
Vorjahresabschluss nach den Vorschriften der §§
266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist wie bisher nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine
Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB
Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den entsprechenden
Vorjahresbeträgen vergleichbar. Soweit aufgrund der
Vergleichbarkeit Anpassungen im Vorjahr notwendig waren,
wurden diese vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind
ordnungsmäßig aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.
S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungskostenminderungen sowie vermindert um
Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Bei beweglichen Anlagegütern werden die
Abschreibungen zeitanteilig nach dem Anschaffungsmonat
ermittelt.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wobei - soweit erforderlich - allen erkennbaren
Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung
getragen wird.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags. Dabei wurden Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich ; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
3.2 Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betragen € 0,00
3.3 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen € 232.488,56.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 29.528,50.
Keine der Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert.
4. Ergänzende Angaben
4.1 Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind bestehen nicht.
4.2 Hafteinlage
Die im Handelsregister eingetragenen Einlagen
betragen € 1.000 .
4.4 Mitglieder der Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist die alleinige
Komplementärin M+S Pfleghardt GmbH mit Sitz in
Fürth berechtigt und verpflichtet. Deren allein
vertretungsberechtigte Geschäftsführer sind
Markus Pfleghardt, Fürth und Stefan Pfleghardt,
Seukendorf. Die Komplementärin verfügt über
ein Kapital in Höhe von 50.000 DM. Einen Kapitalanteil
an der KGB Pyroprüfung GmbH & Co KG
hält die Komplementärin nicht.
Fürth, den 28.11.2012
M+S Pfleghardt GmbH
Geschäftsführer
gez. Markus Pfleghardt
gez. Stefan Pfleghardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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