Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 4435
Eingetragen
11.7.2005
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
Der Fachhandel für Sanitär, Heizung und Fliesen sowie die Installation und der Einbau von Heizungs- und Sanitäranlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Mario Janke
seit 11.7.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

04931 Mühlberg/Elbe, OT Altenau, Großenhainer Straße 81 (Deutschland)
12.272 €
48.00%
Ines Janke
04931 Mühlberg/Elbe, OT Altenau, Großenhainer Straße 81 (Deutschland)
12.272 €
48.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mario Janke GmbH

Mühlberg/Elbe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände


1,00


147,00

II. Sachanlagen


12.439,98


14.808,98

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte


2.056,74


2.135,12

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


66.977,70


18.999,44

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


5.534,32


728,64

C. Rechnungsabgrenzungsposten


8.545,85


4.217,37

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

31.042,12

Summe Aktiva


95.555,59


72.078,67



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


25.564,59


25.564,59

II. Gewinn- und Verlustvortrag


-56.606,71


-57.899,10

III. Jahresüberschuss


52.210,25


1.292,39

nicht gedeckter Fehlbetrag


0,00


31.042,12

___________

___________

buchmäßiges Eigenkapital


21.168,13


0,00

B. Rückstellungen


10.718,09


5.825,58

C. Verbindlichkeiten


63.669,37


66.253,09

Summe Passiva


95.555,59


72.078,67

ANHANG

Allgemeine Angaben

Vorjahresangaben - Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Erstanwendung BilMoG (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB)

Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften des HGB wurden erstmals für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB und des GmbHG wurden angewendet.

Größenklasse (§ 267 HGB)

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet.

Unternehmensfortführung

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Sachanlagen (§§ 246, 253 HGB)

Das Sachanlagevermögen wird - soweit abnutzbar - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (§§ 246, 253 HGB)

Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 EUR (Anwendung Sammelposten)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter 150,01 - 1.000,00 EUR ( Anwendung Sammelposten § 6 Abs. 2a EStG)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR, aber nicht 1.000,00 EUR übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (Poolbewertung). Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Art der Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB)

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und entsprechen den steuerlichen Abschreibungen.

Höhe der AfA (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB)

Die Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände betragen 146,00 EUR (VJ 0,2 TEUR), für Sachanlagen 5.820,43 EUR (VJ 5,1 TEUR).

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten.

Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Der Ausweis der debitorischen Kreditoren erfolgt auf der Aktivseite unter den sonstigen Vermögensgegenständen.

Wertberichtigungen zu Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB)

Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 331,84 EUR (VJ 0,4 TEUR)

Kasse / Bank (§§ 246, 253 HGB)

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

ARAP

Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Aktive Latente Steuern (§ 274 HGB)

Es besteht ein steuerlicher Verlustvortrag, für den ein Ausgleich in den nächsten 5 Jahren erwartet wird. Insoweit erfolgte dafür ein Ansatz aktiver latenter Steuern.

Gezeichnetes Kapital (Art. 42 Abs. 3 Satz 3 EGHGB)

Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM. Eine Umstellung in Euro ist noch nicht erfolgt.

Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Ansatz der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 32.285,91 EUR (VJ 31, TEUR).

Besicherung von Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1b HGB)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 4,9 TEUR durch Sicherungsübereignung von KFZ besichert.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen 28.785,12 EUR (VJ 29,2 TEUR).

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ( §§ 251, 268 Abs. 8 HGB)

Es bestehen branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen.

Im Hinblick auf die ausgereichten Sicherheiten sind in der Bilanz zum Stichtag keine Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme von zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268, Abs. 8, 285 Nr. 27 HGB)

Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs. 2 HGB)

Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.

Sonstige Angaben

Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB)

Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr war bestellt:

Mario Janke, Kaufmann

Ergebnisverwendung (§ 325 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.

Altenau

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Mario Janke GmbH

- Geschäftsführung -

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.11.2011

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