Metallbau
Müller GmbH
Höchstadt/Aisch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
999,83 |
1.373,83 |
| I.
Sachanlagen |
999,83 |
1.373,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.781,00 |
10.658,48 |
| I.
Vorräte |
2.624,01 |
2.556,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.060,19 |
7.702,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.054,90 |
1.054,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96,80 |
399,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.651,16 |
2.204,13 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
252.727,39 |
237.664,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.159,38 |
251.901,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
230.081,35 |
230.081,35 |
| III.
Verlustvortrag |
493.310,73 |
454.831,30 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
15.062,60 |
38.479,43 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
252.727,39 |
237.664,79 |
| B.
Rückstellungen |
3.499,02 |
3.249,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
261.394,39 |
248.651,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
261.394,39 |
248.651,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.265,97 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.159,38 |
251.901,23 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
Maßgabe der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff HGB) des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages. Die
Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB. Für die Veröffentlichung wird von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch
Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 I 2 HGB)
vorgenommen, da die mit Gläubigern getroffenen
Maßnahmen zur Änderung der Finanzierungsstruktur
im Falle der Anmeldung des Insolvenzverfahrens zu einer
positiven Fortführungsprognose führen.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind
die gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und gegebenenfalls
vermindert um Anschaffungspreisminderungen sowie vermindert
um planmäßige Abschreibungen bewertet. Zum
Ansatz kommen die höchstmöglichen linearen und
degressiven Abschreibungen unter Zugrundelegung von
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zwischen 2 und 10
Jahren.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nominalwert abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bilanziert. Zur Abdeckung des
allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine angemessene
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die Vorräte wurden nach § 255 HGB i. V. m.
R 6.3 EStG mit den Materialeinzelkosten bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Bei der
Verbrauchsfolge wurde unterstellt, dass die zuerst
angeschafften Gegenstände zuerst verbraucht wurden.
Festwerte wurden nicht gebildet.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten
bilanziert.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen vor dem
Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen.
Die
Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung
tragen.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederungen und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel zu
entnehmen, der gem. § 274 a HGB nicht offengelegt
wird.
Von den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den
sonstigen Vermögens-gegenständen haben
eine Restlaufzeit
- bis zu einem
Jahr:
EUR 7.005,29
- von ein bis fünf
Jahren:
EUR
0,00
- von mehr als fünf Jahren:
EUR 1.054,90.
Zur
Abwendung der Überschuldung traten mehrere
Gläubiger gemäß
Rangrücktritts-vereinbarung mit einem Betrag von
EUR 256.464,33 hinter die Forderungen aller anderen
Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre
Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem
Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen
Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden
Vermögen bedient werden brauchen.
Die
Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die
Garantieverpflichtungen und den Jahresabschlussaufwand, die
gemäß § 249 I 1 HGB in Höhe der
voraussichtlichen Verpflichtungen passiviert wurden. Die
Laufzeit beträgt weniger als 1 Jahr.
Die
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr
Rudolf Müller, Schlossermeister und
Herr Walter Müller, Schlosser.
Zugunsten der Mitglieder der
Geschäftsführung wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung aufgestellt.
Höchstadt an der Aisch, den 13.03.2012
gez. Rudolf Müller, Geschäftsführer
und
Walter
Müller, Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 230.243,25 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 200.236,80 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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