Garten- und Landschaftsbau
Paul Balkenhol GmbH
Kirchstraße 46, 57413 Finnentrop, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Meinolf Richard seit 11.12.2003 | Geschäftsführer |
Annemarie Balkenhol-Richard seit 11.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.00% | |
| 45.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Paul Balkenhol GmbHFinnentropJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ergab sich ein außerordentliches Ergebnis von € -2.578,00. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren in der Gliederung gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Firma Paul Balkenhol GmbH ist nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des Zugangs planmäßig abgeschrieben. Bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als € 150,00 bis zu € 1.000,00, die ab dem 01. Januar 2008 angeschafft bzw. hergestellt wurden, werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die Übernahme dieses nach rein steuerlichen Vorschriften gebildeten Pools in die Handelsbilanz ist aufgrund seiner untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zulässig. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nennwerten angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit dem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Bruttoanlagenspiegel zu entnehmen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Methode "Projected Unit Credit Method" unter Berücksichtigung der Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G". Es wurde ein Abzinsungssatz von 5,15 % p.a. sowie ein Gehaltstrend in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex/VPI von 1,5 % p.a. zu Grunde gelegt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich in 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag von € 38.670,00. Von der Übergangsregelung gem. Artikel 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Demgemäß wurde von diesem Betrag 1/15, also € 2.578,00, den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 beträgt noch € 33.514,00 (Artikel 67 II EGHGB). Eine Verrechnung des Planvermögens (Aktivwerte) erfolgte nach § 246 II 2 HGB in Höhe von € 198.797,38. Der Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit beträgt € 266.123,00. Sonstige Verbindlichkeiten Gegenüber dem Gesellschafter Meinolf Richard bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 50,7. Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen noch finanzielle Verpflichtungen aus einem Pachtvertrag, der Jahresaufwand hieraus beträgt T€ 10,3. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Annemarie Balkenhol-Richard geführt. Vergütung der Geschäftsführung Auf die Angabe über die Höhe der Vergütung wird nach § 286 IV HGB verzichtet. Finnentrop, 10. Juli 2012 gez. Annemarie Balkenhol-Richard Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.11.2012. |
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