Gamma Systemtechnik GmbH
Tessiner Straße 3, 18055 Rostock, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Morwinsky seit 3.4.2024 | Geschäftsführer |
Olaf Schulz seit 16.6.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 29.80% | |
| 29.80% | |
| 12.62% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
KATO GmbHEigenbeteiligung | 15.60% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H&F Verwaltungs-GmbHKavelstorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013BilanzAktiva
AnhangAllgemeines Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Die Buchführung wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB erstellt. Der aus der Buchführung entwickelte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH- Gesetzes erstellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgen gemäß §§ 242 ff. HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Bilanzposten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Dabei wurden die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten in der vorgeschriebenen Reihenfolge gesondert ausgewiesen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gemäß § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Selbst hergestellte Anlagegüter sind nicht enthalten, so dass eine Bewertung zu Herstellkosten nicht zu erfolgen hatte. Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 280 HGB waren nicht vorzunehmen. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 2 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertaufholungen gemäß § 280 HGB waren nicht vorzunehmen. Steuerrechtliche Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Es erfolgte eine Teilwertabschreibung aufgrund dauerhafter Wertminderung bei einer Rückdeckungsversicherung. Das Anlagevermögen wird in einem Anlageverzeichnis geführt. Umlaufvermögen Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Bankbestände sind aus den Kontoauszügen der Bankkonten ersichtlich. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB entsprechend der Verursachung der Aufwendungen gebildet. Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rücklagen Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Der Wertansatz erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 HGB im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 407.389,00. Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Gliederung der Restlaufzeiten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Davon ausgenommen sind die Darlehen in Höhe von TEUR 2.864 (VJ: TEUR 2.600), die der KATO GmbH gewährt wurden. Diese haben eine Restlaufzeit von zwischen 1 bis 5 Jahren. Verbindlichkeiten Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 360.904,60 (Vorjahr: Euro 360.904,60) Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Den Geschäftsführern wurde von der Gesellschafterversammlung jeweils Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat mit der H&F Elektroanlagen- und Generatorservice GmbH eine harte Patronatserklärung vereinbart. Diese Erklärung beinhaltet die uneingeschränkte Verpflichtung, die H&F Elektroanlagen- und Generatorservice GmbH in der Weise finanziell auszustatten, dass diese stets in der Lage ist, sämtliche bestehende, künftige und bedingte Ansprüche aus den in der Patronatserklärung genannten Leasingverträgen zu erfüllen. Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen oder abgegebenen Patronatserklärungen ist nicht zu rechnen. Gewährte Vorschüsse und Kredite Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht gewährt. Beteiligung
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2014 festgestellt. Unterschrift der Geschäftsleitung
Kavelstorf, 14. Oktober 2014 gez. Karsten Wacker gez. Andreas Felske |
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