Tennishalle
Pfronten GmbH
Pfronten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2011
EUR |
30.4.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.354,16 |
98.012,78 |
| I.
Sachanlagen |
46.229,16 |
97.887,78 |
| II.
Finanzanlagen |
125,00 |
125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.697,41 |
3.484,26 |
| I.
Vorräte |
50,00 |
50,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.647,41 |
3.434,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.084,65 |
33.387,47 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
675.730,95 |
610.271,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
758.867,17 |
745.156,23 |
Passiva
|
|
30.4.2011
EUR |
30.4.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
800.000,00 |
800.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
1.475.730,95 |
1.410.271,72 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
675.730,95 |
610.271,72 |
| B.
Rückstellungen |
41.100,00 |
41.070,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
717.767,17 |
704.086,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
758.867,17 |
745.156,23 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 30.04.2011:
A. Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige
und außerplanmäßige Abschreibungen
bewertet. Das auf Erbbaugrund errichtete Gebäude wird
linear über 25 Jahre abgeschrieben. Die beweglichen
Vermögensgegenstände werden - soweit steuerlich
zulässig - degressiv, im übrigen linear über
die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
Der Verkehrswert des auf dem Erbbaugrund errichteten
Gebäudes beträgt ausweislich eines
Sachverständigengutachtens vom Januar 2009 Euro
200.000,00. Dieser Wert dürfte zum Bilanzstichtag im
wesentlichen unverändert sein.
2. Vorräte sind mit den Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bzw. mit
einem Festwert bewertet.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
angesetzt.
4. Ein wegen Erschließungskosten gebildeter
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wird auf die
Restlaufzeit der Erbpachtvereinbarung linear abgeschrieben.
5. Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrag dotiert.
6. Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Das Gezeichnete Kapital beträgt Euro 800.000,00.
Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag
in Höhe von Euro 1.410.271,72.
Keine der ausgewiesenen Forderungen besitzt eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme von
Bankkrediten in Höhe von Euro 284.858,38 alle
innerhalb eines Jahres fällig. Ein Teil Bankkredite in
Höhe von Euro 233.081,91 ist erst nach Ablauf von
fünf Jahren fällig. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind mit einer Grundschuld
in
Höhe von Euro 818.067,01 auf dem
Erbbaugrundstück sowie mit einer Ausfallgarantie der
Gemeinde Pfronten und mit einer Zins- und Tilgungsgarantie
besichert.
C. Erschließungskostenangelegenheit
Mit Schreiben vom 08.09.1993 forderte die Gemeinde
Pfronten von uns die Entrichtung von
Erschließungsbeiträgen in Höhe von
insgesamt Euro 36.870,06. Nach Ansicht des von uns
eingeschalteten Rechtsanwalts ist der Anspruch der Gemeinde
verjährt. Unter den "Sonstigen Rückstellungen"
wurden gleichwohl eine Rückstellung in Höhe von
Euro 36.870,00 wegen des möglichen Anspruchs der
Gemeinde gebildet.
D. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer
Herr Alexander Probst (ab 24.06.2008)
Beirat
Dem Beirat gehören ab 01.05.2010 folgende
Personen an:
Herr Josef Zeislmeier, Kirchenweg 2, 87459 Pfronten,
Vorsitzender
Herr Klaus Frick, Römerweg 5, 87459 Pfronten
Herr Erich Harder, Winkelweg 2, 87459 Pfronten
Herr Peter Scholz, Kolpingstraße 17, 87459
Pfronten
Herr Peter Faulhaber, Edelsbergweg 31, 87459 Pfronten
Herr Günther Fink, Schönblickweg 15, 87459
Pronten
Pfronten, den 30.09.2011
Tennishalle Pfronten GmbH
..........................................................
(Alexander Probst)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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