Reckermann
Service Plus GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
793,00 |
1.410,00 |
| I.
Sachanlagen |
791,00 |
1.408,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
642.051,91 |
663.084,89 |
| I.
Vorräte |
6.988,00 |
6.159,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
523.723,80 |
565.133,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
111.340,11 |
91.791,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
422,59 |
1.968,25 |
| D.
Aktive latente Steuern |
32.891,00 |
37.659,00 |
| Aktiva |
676.158,50 |
704.122,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
363.606,94 |
363.606,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
337.606,94 |
337.606,94 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
291.308,00 |
327.853,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.243,56 |
12.662,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
21.243,56 |
12.662,20 |
| Summe
Passiva |
676.158,50 |
704.122,14 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Reckermann Service Plus GmbH ist zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
2.
Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig,
abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene
EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine
Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten
unter € 150; diese werden sofort in voller
Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die
einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das
einzelne Wirtschaftsgut € 410 nicht
übersteigen.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung
von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten
Nettoforderungen gebildet
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für
Geschäftsunterlagen wurden entsprechende
Rückstellungen in Höhe des jeweiligen
Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung
der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden
Kostenverhältnisse, gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden bezüglich ihrer
Laufzeit in der Bilanz dargestellt.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt €
26.000,-.
Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden bezüglich ihrer
Laufzeit in der Bilanz dargestellt.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2023 Frau Gabriele Cappai, Herr Carl Constantin Frank und
Herr Alexander Frank.
Solingen, 21.01.2025
gez.
Carl Constantin Frank
sonstige Berichtsbestandteile
Solingen, 21.01.2025
gez.
Carl Constantin Frank
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025
festgestellt.
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