Guttersberg Consulting GmbH
Guttersberg 3, 84359 Simbach am Inn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Gerber seit 1.4.2004 | Geschäftsführer |
Michael Gerber seit 1.4.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Guttersberg Consulting GmbHSimbach am InnJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011Guttersberg Consulting GmbH, Simbach am InnAKTIVA
Michael Gerber Florian Gerber Geschäftsführer Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2011der Firma Guttersberg Consulting GmbH, Simbach am Inn1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDie Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können. Der Anlagespiegel zum Bilanzstichtag einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres sind in der Anlage Teil 3 dieses Berichtes dargestellt. Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag ihren handelsrechtlichen Abschluss nach den geltenden Vorschriften des HGB unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften aufgestellt und legt deshalb den Jahresabschluss grundsätzlich unverändert der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde. Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wird nicht erstellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresfehlbetrages bzw. Überschusses. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BEWERTUNG UND GLIEDERUNG2.1 Angaben zu den Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungen erfolgten nach den Bestimmungen des § 250 HGB. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind, sofern erforderlich, im Anhang angegeben. Abweichungen von der Gliederungsstetigkeit liegen nicht vor. Gleich gelagerte Sachverhalte sind in unveränderter Weise wie im Vorjahr dargestellt oder ausgewiesen. Die in der Bilanz und GuV angegebenen Vorjahresbeträge sind mit denen des Berichtsjahres grundsätzlich vergleichbar. Gliederungsergänzungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. 2.2 Angaben zu den Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Gründe, die diesem Ansatz entgegenstehen, waren nicht ersichtlich. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln und vorsichtig bewertet. Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, jedoch erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung der Bilanz bekannt wurden, sind berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt. Die Sachanlagen, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt werden, sind mit ihren Anschaffung- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden in Anlehnung an steuerrechtliche Abschreibungsvorschriften entsprechend der Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden, sofern erforderlich, Pauschalwertberichtigungen in steuerlich zulässiger Höhe berücksichtigt. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Endgültig uneinbringliche Forderungen werden als Forderungsverluste berücksichtigt. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert ausgewiesen. Rückstellungen werden gebildet, wenn eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt. Sie werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und steuerlicher Rechtsprechung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand nicht statt. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind, sofern vorhanden, in der Bilanz gesondert ausgewiesen und im Anhang erläutert. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen. Handelsrechtliche Regelungen standen dem nicht entgegen. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GUV3.1 Bilanz Die Gliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist der beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Rückstellungen für latente Steuerverpflichtungen waren im Berichtsjahr nicht zu bilden, da sich keine Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz ergaben, die zu einem niedrigerem Steueraufwand führen, der in den späteren Geschäftsjahren durch einen entsprechend höheren Steueraufwand ausgeglichen wird. 3.2 Gewinn- und Verlustrechnung Abschreibung, die allein aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften vorgenommen werden, wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen: Die Geschäftsjahresabschreibung je Bilanzposten ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. 4. SONSTIGE ANGABEN4.1 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB: Nach Angabe der Geschäftsführung bestehen neben den branchenüblichen Gewährleistungsverpflichtungen keine weiteren Haftungsverhältnisses i.S. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten). 4.2 Mitglieder der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr: Michael Gerber und Florian Gerber 5. ANTEILSBESITZDie Gesellschaft ist an keinem Unternehmen mit mindestens 20% beteiligt. 6. ERGEBNISVERWENDUNGDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Simbach am Inn, 30.01.2013 Michael Gerber Florian Gerber |
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