Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10247
Eingetragen
25.10.2006
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Errichtung von FertigteilbautenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Das Erstellen von Rohbauten und Umbauten sowie die Sanierung von Bauwerken und das schlüsselfertige Bauen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Veysi Berse
seit 30.6.2021
Geschäftsführer
Zini Berse
seit 25.10.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Z. BERSE Bau GmbH

Herford

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 17.647,00 31.686,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 17.646,00 31.685,00
B. Umlaufvermögen 1.260.325,84 1.485.922,83
I. Vorräte 4.559.421,12 3.392.359,02
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) -3.597.256,40 -3.013.729,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 296.425,39 1.105.827,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.735,73 1.465,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.251,84
Summe Aktiva 1.277.972,84 1.523.860,67

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 330.339,35 306.122,75
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 281.122,75 229.267,37
III. Jahresüberschuss 24.216,60 51.855,38
B. Rückstellungen 71.896,79 91.169,49
C. Verbindlichkeiten 875.736,70 1.126.568,43
Summe Passiva 1.277.972,84 1.523.860,67

Anhang

A. Angaben

Die Berse Bau GmbH hat ihren Sitz in Herford und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen (Reg.Nr. HRB 10247).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Es gab keine Abweichungen der Gliederung und Darstellung gegenüber dem Vorjahresabschluss.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

V. Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung lag nicht vor.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Berse Zini Kaufmann alleinvertretungsberechtigt

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

D. Haftungsverhältnisse

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

E. Sonstige Pflichtangaben

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 17.03.2025 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt.

Gez. Zini Berse

F. Angaben

Die Berse Bau GmbH hat ihren Sitz in Herford und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen (Reg.Nr. HRB 10247).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Es gab keine Abweichungen der Gliederung und Darstellung gegenüber dem Vorjahresabschluss.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

9. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

V. Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung lag nicht vor.

G. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Berse Zini Kaufmann alleinvertretungsberechtigt

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

I. Haftungsverhältnisse

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

J. Sonstige Pflichtangaben

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 17.03.2025 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt.

Gez. Zini Berse

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.3.2025.

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