Funkhaus
Berlin FHB GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,50 |
0,50 |
| I.
Sachanlagen |
0,50 |
0,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
134.321,13 |
96.755,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.280,42 |
96.755,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40,71 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
134.321,63 |
96.755,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.391,68 |
44.852,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.827,09 |
19.288,32 |
| B.
Rückstellungen |
5.617,04 |
27.102,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84.312,91 |
24.800,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
134.321,63 |
96.755,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Funkhaus Berlin FHB GmbH
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) waren
keine Anpassungen zum 1. Januar 2010 vorzunehmen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
,
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 62.361,79
(Vorjahr: Euro 24.800,40).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Stephan Schwenk
|
ausgeübter Beruf:
|
Dipl. Kaufmann
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
Olaf Hopp
|
ausgeübter Beruf:
|
Bankkaufmann
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
102.936,69
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Berlin, den 17. Januar 2012
Funkhaus Berlin FHB GmbH
Geschäftsführer: Herr Stephan Schwenk
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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