KOHAM GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Klaus Heinrich Ebeling seit 15.9.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
LIKOBE AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KoBe Immobilien GmbHKoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Handelsbilanz
Anhang 2022
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft KoBe Immobilien GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB, sowie ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH gemäß § 267 HGB. Im Einzelnen werden folgende Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung angewandt: a. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gliederungsschema für kleine Kapitalgesellschaften. b. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss 2022 ist nach den aktuellen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz-, Bewertungs-, und Ausweismethoden wurden beibehalten bzw. - wenn erforderlich - an neue handelsrechtliche Vorgaben angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. c. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten incl. Anschaffungsnebenkosten bzw. Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Bei Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist werden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag (Nominalwert) angesetzt. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen war in 2022 nicht erforderlich. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt bzw. gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in einem ausreichenden Umfang. Angesetzt wird hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. d. Grundlagen für die Währungsumrechnung Die Gesellschaft verfügt über keine Konten in ausländischer Währung. 2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a. Angaben zur Bilanz Unter den Forderungen werden keine Werte mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gemäß § 268 Abs.4 Satz 1 HGB ausgewiesen. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter nach § 42 Abs. 3 GmbHG von TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro 0,0). Forderungsspiegel in TEUR
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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