Froschkönig Preziosen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Dr. Hubert seit 15.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Jasmine Investments Sàrl | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KWO Holding GmbHErlenbachKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die KWO Holding GmbH ("KWOH", "Gesellschaft") ist die Muttergesellschaft der Kraftwerk Obernburg GmbH ("KWO"). Die KWO ist die einzige Tochtergesellschaft der KWOH und wird mit dieser in den Konzernabschluss der KWOH einbezogen ("Konzern", "KWOH Gruppe"). Die Die KWO war bis 31. Juli 2014 ein Gemeinschaftsunternehmen von Mainsite GmbH & Co. KG ("Mainsite") und Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern AG). Mit notariellem Vertrag vom 24. Juli 2014 hat die Bayernwerk AG ihren 50%igen Anteil an die Mainsite verkauft, die fortan alleinige Anteilseignerin der Gesellschaft war. Mit Wirkung zum 30. September 2016 hat die Mainsite ihre gesamten Anteile an der KWO an die KWO Holding GmbH verkauft. Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist die KWO durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag dazu verpflichtet, ihr Jahresergebnis an ihre Muttergesellschaft KWO Holding GmbH abzuführen. Die Bereitstellung der verschiedenen erforderlichen Energieerzeugungsanlagen für alle Arten von Energie sowie weitere Aktivitäten auf dem Gebiet der Versorgung einschließlich der Bereitstellung von Eigenversorgungskapazitäten erfolgt im Industrie Center Obernburg ("ICO") durch die KWO und orientiert sich am Bedarf der am Standort beheimateten Unternehmen und den wirtschaftlich sinnvollen externen Vermarktungsmöglichkeiten. Das Kraftwerk nimmt außerdem am Regelenergiemarkt teil. Ferner ist die KWO seitens des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH als systemrelevant eingestuft und kann damit auf Anforderung im Redispatch zur Stabilisierung des öffentlichen Netzes beitragen. Die KWO unterstützt die Verbraucher am Standort Obernburg weiterhin bei der Beantwortung energiewirtschaftlicher und energierechtlicher Fragestellungen und liefert unterschiedliche Energielösungen auch an Kunden außerhalb des Standortes. Die Eigenstromerzeuger am Standort sind verpflichtet, sich für ihre Produktionshöhe an Eigenstrom die erforderlichen CO 2-Zertifikate zu beschaffen. Dieses nimmt die KWO im Auftrag ihrer Kunden wahr und verwaltet diese Zertifikate treuhänderisch. Die Mainsite stellt als Standortbetreiber des ICO die gesamte Infrastruktur (Energieverteilung, Wasser, Abwasser) zur Verfügung. Das von ihr betriebene Netz der allgemeinen Versorgung ermöglicht eine Durchleitung der erzeugten Strommengen. Darüber hinaus umfasst das Leistungsangebot der Mainsite Telekommunikations- und IT-Dienstleistungen, Logistikleistungen, Umweltschutz- und Sicherheitsleistungen, Werkschutz, Werkfeuerwehrleistungen und Leistungen des Werksärztlichen Dienstes. Ferner gehören der Erwerb, Besitz und die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zum Angebotsspektrum der Mainsite. 1.2 Energieanlagen Die KWO betreibt eine Gasturbine mit Abhitzekessel im Verbund mit weiteren bestehenden Energieanlagen auf dem Gelände des ICO als Gas- und Dampfturbinen (GuD)-Kraftwerk. Die sichere Energieversorgung - gepaart mit einem effizienten Betrieb der Energieerzeugungsanlagen zu wettbewerbsfähigen Konditionen - ist für alle produzierenden Unternehmen am ICO, für den Standortbetreiber Mainsite und für die KWO die Grundlage und Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und für eine stabile Entwicklung des gesamten ICO in der Zukunft. Die KWO hat deshalb in der Vergangenheit umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen der bestehenden Energieerzeugungsanlagen vorgenommen und erhält mit Zulassungsbescheid des "Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") seit Ende 2019, KWK-Modernisierungsförderung gemäß § 10 i. V. m. § 35 (16) KWKG. In den Monaten Juli und August 2023 wurden an der Gasturbine mit Generator, Abhitzekessel und weiteren Nebenanlagen des Kraftwerks die turnusmäßigen (4-Jahres-Zeitraum) Revisionsarbeiten durchgeführt. Dadurch ist weiterhin gewährleistet, dass die gesamte Anlageneinheit in den folgenden Jahren, bis zur nächsten Revision, sicher und mit hoher Verfügbarkeit betrieben werden kann. Durch die Verwertung der Abwärme der Gasturbine im Abhitzekessel wird mit der dadurch realisierten Kraft-Wärme-Kopplung ein Nutzungsgrad des KWK-Prozesses im Auslegungszustand von 90 % erreicht. Die Erzeugungsanlagen bestehen aus einer Gasturbine mit 62,9 MWel. installierter Leistung und aus vier Turbosätzen mit insgesamt 45,4 MWel. installierter Leistung. Alle zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Energieanlagen vorgeschriebenen sicherheitstechnischen und behördlichen Auflagen wurden auch in 2023 strengstens beachtet und voll umfänglich erfüllt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Vorjahr lag laut Statista in 2023 bei rund 3,1 % (i. Vj. 3,5 %), beeinflusst nach wie vor von restriktiveren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum und geringerem Geschäfts- und Verbrauchervertrauen sowie weiterhin erhöhten geopolitischen Spannungen, wie dem Krieg gegen die Ukraine oder den Terroranschlägen der Hamas auf Israel. Die weltweite Inflationsrate ging im Jahr 2023 auf 6,9 % (i. Vj. 8,7 %) zurück. Um die Inflation einzudämmen, hatten Zentralbanken die Leitzinsen im Jahr 2023 angehoben, was zu höheren Kreditkosten und schwächeren Unternehmensinvestitionen führte. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ging, gemäß einer Destatis-Prognose, im Geschäftsjahr 2023 preisbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war geprägt von einer wirtschaftlichen Stagnation, begleitet von anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Inflationsrate in Deutschland lag zum Jahresende weiterhin auf hohem Niveau mit 5,9 %, jedoch geringer als im Vorjahr (7,9 %). Dies lag zum einen daran, dass sich Nahrungsmittel im Jahresdurchschnitt besonders stark verteuert haben. Auch die Preise für Energieprodukte erhöhten sich im Jahresdurchschnitt immer noch um ca. 5,3 %, teilweise jedoch abgemildert durch die staatlichen Entlastungsmaßnahmen. Der Arbeitsmarkt verzeichnete im Vorjahresvergleich einen langsamen Aufwärtstrend. In Deutschland konnte ein Zuwachs der Erwerbstätigen um 0,4 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. 2.2 Energiepolitisches Umfeld Europäische Union Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und die gesamte Welt. Die EU hat sich daher mehrere Ziele und Maßnahmen vorgenommen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und ihre Klimaziele zu erreichen. Die wichtigsten Entwicklungen hierzu waren in 2023: Mit dem inzwischen vollständig angenommenen Paket "Fit für 55" wird die EU auf den Weg, ihre Klimaziele bis 2030 fair, kosteneffizient und unter Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zu erreichen, geführt. So wurden wichtige Kommissionsvorschläge, wie z. B. die Reform des EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und die Erneuerbare Energien-Richtlinie angenommen. Im Februar 2023 wurde von der Europäischen Kommission der Green Deal Industrial Plan vorgestellt. Dieser Plan ist ein wichtiger Teil des europäischen Green Deals und von REPowerEU und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen CO 2 -neutralen Industrie zu stärken und einen raschen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Das Europäische Parlament hat im März 2023 eine vorläufige politische Einigung mit dem Rat getroffen, den Endenergieverbrauch auf EU-Ebene um 11,7 % bis 2030 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten gemeinsam nationale Beiträge und Zielpfade festlegen, die auf ihrer Energieintensität, ihrem Pro-Kopf-BIP, ihrer Entwicklung erneuerbarer Energien und ihrem Energieeinsparpotenzial basieren. Die Erneuerbare-Richtlinie REDIII ist eine neue EU-Richtlinie, die den Ausbau von erneuerbaren Energien in der EU fördern soll. Sie wurde am 31. Oktober 2023 vom EU-Ministerrat beschlossen und ist am 20. November 2023 in Kraft getreten. Sie enthält das verbindliche EU-Ziel den Anteil von erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch von 32 % auf 42,5 % bis 2030 zu erhöhen. Des Weiteren fördert die Richtlinie den Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen, insbesondere den grünen Wasserstoff. Bis 2030 sollen 42 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen stammen. Außerdem sieht sie vor, dass die Mitgliedstaaten Gebiete ausweisen, in denen Projekte für erneuerbare Energien einem vereinfachten Genehmigungsprozess unterzogen werden können. Als Teil des "Fit for 55"-Pakets wurde auch die seit 2012 bestehende Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) grundlegend überarbeitet; am 10. Oktober 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/1791 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie werden insbesondere Ziele für eine Verringerung des Primär- und Endenergieverbrauchs in den Mitgliedstaaten verschärft. Außerdem stärkt die EED die Rolle des "Energy Efficiency First"-Grundsatzes, indem sie z. B. eine praktische Integration von Energieeffizienz-Anstrengungen in Planungsprozesse ab einem gewissen Investitionsvolumen fordert. Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Mit der neuen Richtlinie werden detailliertere Berichtspflichten eingeführt und dadurch sichergestellt, dass bestimmte Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren Bericht erstatten müssen. Für die KWO gilt dies ab dem Geschäftsjahr 2025. Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen. Diese Standards können von allen Unternehmen angewendet werden, die der CSRD unterliegen. Die Umsetzung der Richtlinienvorgaben in nationales Recht hat bis spätestens Juli 2024 zu erfolgen. Deutschland Im Jahr 2023 wurden in Deutschland verschiedene energiepolitische Gesetze und Verordnungen verabschiedet. Dazu gehört u. a. das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene, novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023, welches die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten ist und die Grundlagen für ein klimaneutrales Deutschland legt. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die gesetzlichen Energiepreisbremsen, die bereits Ende 2022 in Kraft getreten sind, galten nunmehr seit Januar 2023 und stellten eine Maßnahme der Bundesregierung zur Entlastung von den stark gestiegenen Strom- und Gaspreisen dar. Mit Datum vom 16. November 2023 hat der Bundestag eigentlich den Weg für eine Verlängerung der Preisbremsen bis zum 31. März 2024 freigemacht. Diese Entscheidung wurde durch das Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 überholt, so dass die Entlastungen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind. Der Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges stellte die starke Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gaslieferungen heraus. Die Energiemärkte reagierten darauf im Vorjahr mit starken Preisanstiegen. Außerdem wurde im Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas durch die Bundesnetzagentur ausgerufen. Die Gasflüsse nach Deutschland sind jedoch stabil und ausgeglichen. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland lag im Dezember 2023 bei ca. 91 %. Nach einem milden Winter liegen die Füllstände auch Anfang April 2024 noch bei 68 %. Um eine mögliche Gasmangellage abzuwenden, durften durch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz etliche Kohle- und Ölkraftwerke bis zum 31. März 2024 weiterlaufen. Am 13. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten, das der Umsetzung der EU-EED dient. Adressiert werden die öffentliche Hand, Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren. Unternehmen werden verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMS/UMS) zu betreiben und konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll nutzen. Diese Verpflichtungen werden insbesondere bei Genehmigungsprozessen für neue Anlagen berücksichtigt. Bestehende Abwärmepotenziale sind ab 2024 jährlich an ein Abwärmeregister zu melden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird. Am 29. Dezember 2023 sind grundlegende Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten, deren Auswirkungen sich aber erst in den kommenden Jahren in vollem Umfang zeigen werden. Mit der Novelle werden insbesondere die Verordnungen unterhalb des EnWG perspektivisch abgeschafft und durch sog. Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt, mit dem Ziel die Rolle der Regulierungsbehörden unabhängiger zu machen. Potenziell kann die Bundesnetzagentur jedoch zukünftig gänzlich andere Regelungen z. B. über die Kalkulation von Netzentgelten oder die Voraussetzungen für Sondernetzentgelte treffen, als dies bislang der Fall war. Daran wären dann voraussichtlich auch die Landesregulierungsbehörden wie die Regulierungskammer Bayern gebunden. Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 wird der Steuersatz für Strom für das produzierende Gewerbe von 20,50 Euro/Megawattstunde (MWh) auf den europäischen Mindeststeuersatz für Strom von 0,50 Euro/MWh abgesenkt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit des Spitzenausgleichs abgeschafft, da eine Steuerermäßigung unterhalb des europäischen Mindeststeuersatz hinaus nicht möglich ist. Die Stromsteuerabsenkung wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Neben dem Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz wird auch die Steuerentlastung nach § 55 Energiesteuergesetz ersatzlos gestrichen. 2.3 Energiepreisentwicklung Im Berichtsjahr 2023 gaben die Energiemärkte in Europa zu Jahresbeginn einen Teil der Risikoprämien des Vorjahres ab. Der milde Winter 2022/23 trug dazu bei, dass die Erdgasspeicher sehr gut gefüllt blieben und zahlreiche LNG-Lieferungen stützten die Versorgungsseite. Die Entwicklung der Strompreise korrelierte weiterhin eng mit der Entwicklung der Gaspreise. Im Gegensatz zum Vorjahr war die Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke sehr hoch und stützte somit die Erzeugungsseite. Deutschland wurde mit dem Abschalten der letzten drei Kernkraftwerke zum 15. April 2023 zum Netto-Importeur von Strom. Zum Jahreswechsel fiel der Strompreis für den Konzern auf ein Niveau von etwa 95 EUR/MWh (im Vorjahr ca. 235 EUR/MWh). Im Jahresdurchschnitt lagen die Gaspreise für den Konzern in 2023 mit ca. 41 EUR/MWh (i. VJ. 124 EUR/MWh) fast wieder auf dem Niveau von 2021. Im Jahresdurchschnitt 2023 kosteten CO 2 -Emissionszertifikate rund 83 EUR/t CO 2 gegenüber rund 81 EUR/t CO 2 im Vorjahr. In 2023 lagen die Entgelte für Übertragungsnetze aufgrund eines vom Bund gewährten Zuschusses bei 3,12 Cent/kWh. Aufgrund des wegfallenden Zuschusses aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond werden die Übertragungsnetzentgelte in 2024 im Mittel bei 6,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegen. 2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die bei der KWOH eingesetzten finanziellen Steuerungsgrößen orientieren sich an den in der KWO verwendeten Leistungsindikatoren und stellen die Basis für eine wertorientierte Unternehmensführung dar. Als steuerungsrelevante Ergebnisgrößen für den Konzern wird, neben dem Umsatz und Betriebsergebnis (EBIT) auch der Free Cashflow herangezogen. Die KWOH Gruppe bereinigt zur operativen Steuerung bestimmte Sondereffekte. Im Geschäftsjahr 2023 sind keine sonstigen Bereinigungen vorgenommen worden. Im Vorjahr wurden aufgrund eines Insolvenzverfahrens Forderungen in Höhe von EUR 0,4 Mio abgeschrieben und gemäß bestehendem Medienliefervertrag zwischen der KWO und der Mainsite Teile des Zahlungsausfalls der Mainsite in Höhe von EUR 0,9 Mio als Umsatzminderung bereinigt. Gegenläufig wurde in 2022 aus einem Vergleich auch ein Ertrag von EUR 2,7 Mio bereinigt. Der Konzern hat sich jedoch dazu entschieden, die Erträge und Aufwendungen aus der Absicherung der im Geschäftsjahr getätigten Stromverkäufe bzw. aus Gaseinkäufen nicht mehr in den Umsatzerlösen und den Umsatzkosten, sondern separat im Finanzergebnis auszuweisen. Die Umgliederung ist vor dem Hintergrund einer besseren Vergleichbarkeit in den Folgejahren erfolgt, da die Termingeschäfte im Jahr 2025 auslaufen werden. (Siehe Anhang Kapitel 6. "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). 2.4.1 Ertragslage Das Geschäft der KWOH Gruppe ist im Wesentlichen durch den Energieabsatz über die Mainsite an die produzierenden Unternehmen am ICO sowie durch den Stromabsatz an die Endverbraucher in das öffentliche Netz des Bayernwerkes getragen. Abhängig von der Wärmeabnahme am Standort ICO werden zusätzliche Erzeugungsmengen am Strommarkt platziert. Im Berichtsjahr 2023 wurden 414 GWh (i. Vj. 456 GWh) Strom erzeugt und in das virtuelle Energiemengenkonto (Bilanzkreis) der KWOH Gruppe eingespeist. Die Erzeugung, der Absatz und der Stromhandel wird über den KWO-Bilanzkreis abgewickelt. Die physikalische Lieferung erfolgt über die Stromnetze des Netzes der allgemeinen Versorgung der Mainsite an die Letztverbraucher. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
1) Vorjahreswert angepasst (siehe Anhang Kapitel "6. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). In Summe sind die Umsatzerlöse des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr 2022 von EUR 153,3 Mio um EUR 63,5 Mio auf EUR 89,8 Mio gesunken. Durch den Energieverkauf von Strom, Dampf und weiteren Energiearten an Standortunternehmen des ICO generierte der Konzern einen Umsatz von EUR 58,4 Mio (i. Vj. EUR 76,4 Mio). Die niedrigeren Umsatzerlöse gegenüber Vorjahr resultieren zum einen aus den gesunkenen Energiepreisen und zum anderen aus zurückgegangenen Mengenabnahme der Standortunternehmen. Weiterhin sind in den Umsatzerlösen mit Standortunternehmen auch Umsätze aus Forderungen auf Übereignung von Emissionszertifikaten mit den großen Faserproduzenten in Höhe von EUR -0,6 Mio (i. Vj. EUR 4,5 Mio) enthalten. Dabei handelt es sich um die Spitze aus Rücknahmen des Vorjahres saldiert mit den Forderungen des aktuellen Geschäftsjahres. Die wesentlichen Kunden im Bereich der produzierenden Unternehmen sind Indorama Ventures Mobility Obernburg GmbH (ehemals PHP) sowie CORDENKA GmbH & Co. KG. Beide Unternehmen sind weltweit tätige und bedeutende Chemiefaser-Produzenten. Die Fasern (Rayon, Polyamid- und Polyesterfilamentgarne sowie Polymere) finden in der Automobilindustrie bei der Produktion von Hochleistungsreifen und Airbags sowie Sicherheitsgurten und anderen technischen Produkten Anwendung. Im Jahr 2023 wurden EUR 21,9 Mio Umsatz durch die Ausspeisung ins externe Netz erzielt (i. Vj. EUR 65,5 Mio). Auch hier resultierten die gesunkenen Umsatzerlöse aus den zurückgegangen Energiepreisen und einer niedrigeren Ausspeisung. Weiterhin vermarktet die KWO, je nach Marktsituation, Erzeugungsmengen im Rahmen von Regelenergie und im Intraday-Markt. Diese Erlöse sind in den Ausspeiseerlösen enthalten. Entsprechend der geringeren Strommengen ist im Vergleich zum Jahr 2022 der Anspruch auf KWK-Modernisierungsförderung um EUR 1,9 Mio auf EUR 9,5 Mio gefallen. Die Umsatzkosten reduzierten sich in Summe von EUR 141,6 Mio auf EUR 83,5 Mio. Der Rückgang der Aufwendungen für die Materialbeschaffung von EUR 127,3 Mio[1] um EUR 57,0 Mio auf EUR 70,2 Mio korrespondiert, aufgrund zurückgegangener Bezugspreise, mit dem Rückgang der Umsatzerlöse. So reduzierte sich der Gaseinkauf von EUR 114,1 Mio auf EUR 61,7 Mio. Ein Gegenposten zu den Umsatzerlösen aus Übereignung von Emissionszertifikaten ist in den Materialaufwendungen in gleicher Höhe enthalten. Die sonstigen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,8 Mio auf EUR 0,1 Mio gefallen. Im Wesentlichen resultiert der Rückgang aus dem Ertrag einer Vergleichsvereinbarung, welche der Konzern im Vorjahr erhalten hatte. Die Verwaltungskosten (EUR 0,9 Mio) und die Vertriebskosten (EUR 0,2 Mio) lagen in etwa auf Vorjahresniveau. Im Geschäftsjahr 2023 ist der Rückgang der sonstigen Aufwendungen um EUR 0,8 Mio auf EUR 0,3 Mio hauptsächlich auf höhere Beratungskosten sowie Aufwendungen aus Forderungsausfall im Vorjahr zurückzuführen. Das Finanzergebnis verbesserte sich in 2023 um EUR 1,2 Mio auf EUR -7,0 Mio. Dies resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen aus der Absicherung der im Geschäftsjahr getätigten Stromver- und Gaseinkäufe in Höhe von EUR 2,9 Mio (i. Vj. EUR 4,8 Mio1). Die Zinsen für Bankdarlehen beliefen sich wie im Vorjahr auf EUR 2,9 Mio. Erstmalig fielen im Geschäftsjahr Bürgschaftskosten in Höhe von EUR 0,6 Mio in Zusammenhang mit der ausgereichten Garantie für den Gasliefervertrag an. Die Ertragsteuern lagen bei EUR 0,5 Mio (i. Vj. EUR -1,3 Mio). Der Steuerertrag im Geschäftsjahr resultiert insbesondere aus einem Verlustrücktrag für die Körperschaftssteuer von 2023 nach 2022. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf EUR -1,6 Mio (i. Vj. EUR 3,0 Mio). 2.4.2 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme gliedert sich wie folgt:
Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 65 % (i. Vj. 59 %). Die Veränderung im Sachanlagevermögen resultiert aus Zugängen, die insbesondere die Aktivierung der Aufwendungen der durchgeführten Großrevision in Höhe EUR 6,1 Mio enthalten. Gegenläufig betrug die planmäßigen Abschreibungen EUR 5,8 Mio (ohne Leasing). Vor allem durch die Neubewertung von Finanzderivaten sind die latenten Steueransprüche von EUR 9,3 Mio auf EUR 3,0 Mio gesunken. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind gegenüber dem Vorjahr um EUR 13,7 Mio auf EUR 30,4 Mio gesunken. Der Rückgang lässt sich größtenteils durch gesunkene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR -10,7 Mio), korrespondierend zu der Entwicklung der Umsatzerlöse und den geringeren Forderungen gegenüber Kunden aus Übereignung von CO 2 -Zertifikaten, begründen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen gegenüber dem 31. Dezember 2022 um EUR 0,9 Mio auf EUR 12,0 Mio. Zahlungsmittel unterliegen in Höhe von EUR 11,4 Mio (i. Vj. EUR 9,1 Mio) Verfügungsbeschränkungen und sind zur Absicherung der Finanzierung auf gesonderten Bankkonten festgelegt.
Das Eigenkapital ist von EUR -21,1 Mio um EUR 14,0 Mio auf EUR -7,1 Mio gestiegen. Die Veränderung resultiert aus der Veränderung des übrigen kumulierten Eigenkapitals (EUR 15,6 Mio) sowie dem negativen Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR -1,6 Mio. Der Rückgang der Finanzschulden um insgesamt EUR 3,6 Mio auf EUR 51,2 Mio ist durch Tilgungsleistungen zu erklären. Die Veränderung der lang- und kurzfristigen anderen finanziellen Verbindlichkeiten um EUR 22,4 Mio auf EUR 10,8 Mio betrifft im Wesentlichen die Wertveränderung der derivativen Finanzinstrumente um EUR -22,1 Mio zum Bilanzstichtag. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten lag im Wesentlichen, aufgrund geringer Bezugspreise im Vergleich zum Vorjahr, an dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 6,0 Mio; i. Vj. EUR 11,1 Mio). Auch die übrigen Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,0 Mio gesunken aufgrund von geringeren Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer und Kunden mit Habensalden. Gegenläufig erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um EUR 4,0 Mio, was u. a. an der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus der Modernisierungsförderung für das laufende Geschäftsjahr lag. Zur Stellung einer Bankbürgschaft für Gaslieferanten wurde mit der UniCredit Bank AG und der IKB Deutsche Industriebank AG ein Akkreditiv Rahmenvertrag (Letter of Credit Facility Agreement) mit einem Maximalbetrag von EUR 19 Mio abgeschlossen. Die Inanspruchnahme des Avalkredits erfolgte am 21. Februar 2023 in Höhe von EUR 19 Mio. Die Bankgarantie der UniCredit Bank AG wird zu 80 % durch eine Ausfallbürgschaft der LfA Förderbank Bayern gemäß den LfA-Finanzierungsbedingungen abgesichert. Mit Vertrag vom 20. Februar 2023 wurden die bestehenden Kreditverträge entsprechend angepasst. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um EUR 4,5 Mio auf EUR 8,6 Mio resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Rückstellung für Emissionsrechte (EUR -4,3 Mio) beeinflusst von deren Marktpreis am Bilanzstichtag. 2.4.3 Personal Der Personalstand zum 31. Dezember 2023 beträgt 63 Mitarbeiter (i. Vj. 62). Hierin enthalten sind, wie im Vorjahr, drei Mitarbeiter in Teilzeit. 2.4.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Trotz Krieg in der Ukraine und Nahost-Konflikt, verlief das vergangene Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr entspannter, da sich die Preise im Energiesektor im Jahresverlauf auf einem konstanten Niveau eingependelt hatten. Auch die Gasspeicher waren ausreichend gefüllt, sodass das Risiko einer Gasmangellage nicht gegeben war. In vielen Märkten haben jedoch höhere Teuerungsraten, begleitet von einem gestiegenen Zinsniveau, das Konsumklima belastet. Der Geschäftsverlauf des Konzerns war geprägt von einem leichten Rückgang der Energieverbräuche der Standortkunden sowie durch die stärker als geplant fallenden Energiepreise. Die Umsatzerlöse lagen deshalb deutlich unter dem Vorjahr und leicht unter den angepassten Erwartungen. Das Betriebsergebnis blieb mit EUR 4,9 Mio (i. Vj. EUR 12,5 Mio) deutlich hinter den Erwartungen und dem Vorjahr. Ursachen für die Abweichung zum Vorjahr und dem Plan resultierten im Wesentlichen aus dem schlechteren Verhältnis der Strom- zu Gaspreisen und der geringeren Modernisierungsförderung. Der Free Cashflow lag moderat unter dem Vorjahr und deutlich hinter den Erwartungen. 3. Chancen- und Risikobericht Die nachfolgend aufgeführten Chancen und Risiken werden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vor Risikobegrenzungsmaßnahmen erläutert. 3.1 Chancenbericht Eine wesentliche Chance auf der Marktseite stellen nach wie vor mögliche Neuansiedlungen am Standort bzw. eine Ausweitung der Kapazitäten der Standortkunden dar. Die Neuansiedlungen von Kunden werden im Wesentlichen mit dem Projekt ICO Süderweiterung der Mainsite verfolgt. Dazu sollen brachliegende Flächen, die im Flächennutzungsplan seit langem als Industriegebiet ausgewiesen sind, wieder nutzbar gemacht werden. So können zusätzliche Betriebe dort angesiedelt werden, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist. Die Vorbereitungen für das Bebauungsplanverfahren Süderweiterung ICO schreiten planmäßig voran. Über die Einrichtung eines Runden Tisches unter Federführung des Bürgermeisters der Stadt Erlenbach konnte ein konsensorientiertes Vorgehen zum Dialog mit der Bevölkerung etabliert werden. Im Januar 2024 wurden über ein Scopingverfahren erste Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Die Vermarktung von Regelenergie und von Strom am Day-Ahead-Markt ergänzt das Stromportfolio der KWO in optimaler Weise und wird durch die Teilnahme an bisher wenig genutzten Märkten noch weiter intensiviert und ausgebaut. Durch die Abhängigkeit der Stromerlöse von Erdgas- und CO 2 -Kosten ergibt sich die Chance, zusätzliche Erlöse zu generieren. Insbesondere dann, wenn die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz fehlt. Diese Zeiträume werden unter Zuhilfenahme kurzfristiger Prognosen genutzt, um die sich bietenden Chancen am Markt optimal für die Ergebnissituation der Kraftwerk Obernburg GmbH zu nutzen. In 2024 soll dieser Prozess weiter automatisiert werden, so dass die Vorlaufzeit für die Anmeldung der Regelenergie verkürzt und der Intraday-Handel erweitert werden kann. Damit kann auch bei Strompreisen die unterhalb der Herstellungskosten liegen automatisch Strom zugekauft und die Gasturbine entsprechend zurückgefahren werden. Der starke Fokus auf erneuerbare Energien, die Abschaltung von Kernkraftwerken, sowie der geplante Kohleausstieg begünstigen die positive Entwicklung der Gaskraftwerke. Erdgas ist durch einen geringeren CO 2 -Ausstoß klimafreundlicher als andere fossile Brennstoffe und somit die ideale Brückentechnologie in eine grüne Energie-Zukunft. Mit dem Bezug und Einsatz von Biogas kann der Carbon Footprint weiter reduziert werden. Der Gaslieferant der KWO, die Uniper Energy Sales GmbH, beabsichtigt ab dem Jahr 2026 der KWO zunächst ca. 30 % Biogas als Ersatz für herkömmliches Erdgas zu liefern. Die Mainsite, als Netzbetreiber, gehört dem Wasserstoff-Bündnis Bayern an und prüft den Einstieg in die Wasserstoff (H2)-Produktion. H2 ist dabei ein wichtiger Baustein in der Energiewende. Dank der Lage und Verkehrsanbindung hat das ICO hervorragende Bedingungen hierfür. Durch den Bau einer H2-Tankstelle für den ÖPNV und andere KFZ kann sich das ICO zur Drehscheibe Schiene-Straße auf H2-Basis entwickeln. Der Einsatz von H2 ist aber auch im ICO selbst denkbar: die Gasturbine aber auch Logistik und Transportsysteme könnten teilweise umgestellt werden. Dazu hat die Mainsite den zukünftigen Wasserstoffbedarf bereits in die Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber aufnehmen lassen. Die vollständige Versorgung des ICO mit grünem Wasserstoff wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund können moderne Energiespeicher ein Schlüssel für die erfolgreiche Transformation in die CO 2 -freie Wirtschaft sein, da diese eine voneinander unabhängigere Dampf- und Stromproduktion ermöglichen. Das Kraftwerk erfüllt die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz eines Hochtemperaturspeichers. Mainsite und KWO führen aktuell Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über Fördermöglichkeiten eines Einsatzes dieser zukunftsträchtigen Technologie im ICO. Unterstützt wird die zukünftige Ergebnisentwicklung auch durch die fortgesetzte KWK-Modernisierungsförderung der modernisierten und zugelassenen KWK-Energieerzeugungsanlage. 3.2 Risikobericht 3.2.1 Risikomanagement Das Kraftwerk ist bereits seit vielen Jahren nach ISO 14001, ISO 50001, OHRIS und als Fachbetrieb gemäß dem WHG zertifiziert. Durch vielfältige zusätzliche Maßnahmen ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Sensibilität gegenüber Umweltschutz und Arbeitssicherheit sowohl auf Geschäftsführungs- als auch auf Mitarbeiterebene unverändert sehr hoch ist. Der im Unternehmen verankerte Budgeterstellungs- und Liquiditätssteuerungsprozess einschließlich einer auf Quartalsbasis durchgeführten prospektiven Neueinschätzung (sog. "Rolling Forecast") und die monatliche Ermittlung der relevanten Leistungskennzahlen stellen eine frühzeitige Erkennung möglicher Fehlentwicklungen sicher und ermöglichen es, gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen (Risikofrüherkennungssystem). 3.2.2 Markt, Absatz- und Ausfallrisiken Ein Risiko und zugleich Chance ist die volatile Marktentwicklung an den Strom- und Gasmärkten. Werttreiber, wie Gas-, Strom- und CO 2 -Preise die das Energiegeschäft betreffen können wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis haben. Zur Steuerung dieser Marktrisiken wurden Finanztermingeschäfte für die überwiegend geplanten Strom- und korrespondierenden Gasmengen (rd. 70 %) bis Ende 2025 abgeschlossen. Weiterhin wurden für die benötigten Emissionsrechte Terminkontrakte bis einschließlich 2025 gezeichnet. Neben der Planungssicherheit führt dies zu einer Absicherung der zukünftigen Marge im Bereich der externen Strom- und Wärmevermarktung. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagements. Wie in der Vergangenheit bleibt die bestehende Abhängigkeit von den beiden Großkunden unverändert bestehen. Die Standortkunden sind stark von der Automobilindustrie abhängig, die auch im Jahr 2023 noch nicht das Vorkrisenniveau von 2019 erreicht hat. Mit Abschluss der Finanzierungsverträge im Dezember 2017, im Rahmen der Modernisierung des Kraftwerks, wurden jedoch die Energieverträge mit den wichtigsten Standortkunden bis Ende 2032 verlängert. Auch Temperaturschwankungen führen zu Mehr- oder Minderabsatz im Wärmebereich. Ein ausgereiftes Portfoliomanagement beobachtet laufend die Marktsituation und optimiert die Erzeugung entsprechend. Auch die weitere Entwicklung der geopolitischen Spannungen und ihr Einfluss auf die Energiepreise und -versorgung wird vom Management laufend beobachtet. Die Gesellschaft kann jedoch, aufgrund von Preisanpassungsklauseln, die Gasbezugspreise an ihre Standortkunden weitergeben. Auch bei einer, nach heutigem Stand nicht zu erwartenden Gasmangellage, sieht sich das Gaskraftwerk Obernburg durch den Status als systemrelevantes Kraftwerk bis Ende 2025 geschützt. In Bezug auf latente Forderungsausfallrisiken sind Vorgaben für vorgelagerte Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie darauf aufbauend Festlegungen kundenspezifischer Ratings und Kreditlimits im Unternehmen etabliert. Das aktive Mahnwesen und der direkte Kontakt zu unseren Kunden reduzieren das Kreditrisiko deutlich. 3.2.3 Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität in der Gesellschaft soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation der Gesellschaft zu schädigen. Der Konzern hat einen geeigneten Rahmen für die Steuerung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die kurz-, mittel- und langfristige Liquidität festgelegt. Der Konzern steuert sein Liquiditätsrisiko durch die regelmäßige Überwachung der prognostizierten Cashflows. Hierfür werden regelmäßige Szenario-Analysen durchgeführt, um potenzielle Liquiditätsengpässe zu identifizieren, die Einhaltung der Finanzkennzahlen aus den Kreditvereinbarungen zu überwachen und gegebenenfalls frühzeitig geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Im Geschäftsjahr verfügte der Konzern über ausreichende Liquidität um den vereinbarten Zins-und Tilgungszahlen nachzukommen und die vereinbarten Finanzkennzahlen einzuhalten. Der Schuldendienstdeckungsgrad (Senior backward looking debt service coverage ratio, definiert als Cashflow für vorrangingen Schuldendienst / vorrangigen Schuldendienst zu einem Bewertungsstichtag) als wesentlichste Financial Covenants lag bei 1,11 zum 31. Dezember 2023 und somit über dem vertraglichen festgelegten Deckungsgrad von 1,05. Die in der Bilanz ausgewiesenen langfristigen Finanzschulden aus Namensschuldverschreibung und gegenüber Kreditinstituten belaufen sich insgesamt auf EUR 38,6 Mio. Aufgrund der bestehenden Kreditvereinbarungen haben die Banken grundsätzlich das Recht eine frühere Rückzahlung zu verlangen, sofern die vereinbarten Finanzkennzahlen zu einem Bewertungsstichtag nicht erreicht werden können. Neben dem Free Cash Flow zur Bediendung der vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen, liegen zum Bilanzstichtag Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von EUR 11,4 Mio zur Absicherung der Finanzierung auf gesonderten Bankkonten. Gemäß den Kreditvereinbarungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Finanzkennzahl eine Heilung durch eine Eigenkapitaleinlage zu erreichen. 3.2.4 Risiken im Zusammenhang mit der KWK-Bestandsförderung Am 30. Dezember 2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") durch Zulassungsgrundbescheid auf Antrag der KWO die KWK-Bestandsanlage der KWO zur Bestandsanlagenförderung nach § 13 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ("KWKG") zugelassen. Auf dieser Grundlage sind für die Jahre 2017 bis 2019 Abschlagszahlungen seitens der Mainsite in ihrer Funktion als Verteilernetzbetreiber an die KWO erfolgt sowie entsprechende Ausgleichsbeträge durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH an die Mainsite gezahlt worden. Das BAFA hat mit Bescheid vom 2. Februar 2018 den Antrag abgelehnt und KWO hiergegen Widerspruch erhoben. Seit Herbst 2020 ruht das Widerspruchsverfahren im gegenseitigen Einverständnis bis eine endgültige und verbindliche Entscheidung in einem anderen Musterverfahren eines ähnlichen Falls getroffen worden ist. Auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ("VG") am 11. April 2024 die vollständige Urteilsausfertigung im Musterverfahren den klägerischen Rechtsanwälten BBH/Berlin zugestellt. Nach deren Einschätzung ist das BAFA in allen wesentlichen Punkten unterlegen. Das BAFA hat Berufung eingelegt.Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel als Berufungsinstanz. Aktuell ist daher immer noch nicht absehbar, wann das Widerspruchsverfahren der KWO rechtskräftig beendet wird. Allerdings haben sich durch das erstinstanzliche Urteil die Chancen erhöht, dass dem Widerspruch der KWO abgeholfen wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Beihilfenfreiheit vom Gericht der EU im Urteil vom 24. Januar 2024 (Rs. T-409/21, E-CLI:EU:T:2024:34 - Deutschland/Kommission) ausdrücklich bestätigt wurde (Rechtsmittelfrist endet Anfang April 2024). Zum Bilanzstichtag wurden daher weiterhin die erhaltenen Vorauszahlungen passiviert. 4. Prognosebericht Die erwarteten wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel "Wirtschaftsbericht". Potenzielle Einflussfaktoren für die Prognose werden im Chancen- und Risikobericht dargestellt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für das globale Wachstum im Jahr 2024 eine Rate von +3,1 %. Die größte Belastung für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 sind die geopolitischen Konflikte und die Auswirkungen der strafferen Geldpolitik in vielen Ländern. Die höheren Zinsen belasten den Konsum und die Investitionen und damit die konjunkturelle Entwicklung. Für Deutschland sieht der IWF das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um 0,5 % wachsen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflation sowohl in den USA als auch in Europa weiterhin rückläufig entwickeln wird. Aus diesem Grund wird nicht mit weiteren Zinsanhebungen der Notenbanken gerechnet. Zunehmende Unwägbarkeiten bei den makroökonomischen und geopolitischen Rahmenbedingungen können jedoch dazu führen, dass die Konjunkturentwicklung von erwarteten Trends und Entwicklungen abweicht. Vor diesem Hintergrund und ohne die Auswirkungen der durchgeführten Revision im Geschäftsjahr erwartet die Gesellschaft in 2024 bei niedrigeren Energiepreisen, eine gleichbleibende Energiemengenabnahme der Standortkunden, eine externe Ausspeisung auf Vorjahresniveau und eine höhere Modernisierungsförderung. Die Umsatzerlöse werden daher moderat unter dem Vorjahr liegen. Das Betriebsergebnis und der Free Cashflow werden deutlich über dem Vorjahr erwartet.
Erlenbach am Main, 10. Juni 2024 Die Geschäftsführung Dr. Johannes Huber Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
1) Die Vergleichsinformationen wurden angepasst, siehe Anhang Kapitel 6 Anhang zum Konzernabschluss 20231. ALLGEMEINES Die Muttergesellschaft, die KWO Holding GmbH ("Gesellschaft"), hat ihren Sitz in Erlenbach am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 14222 eingetragen. Der Konzernabschluss umfasst die Gesellschaft und eine Tochtergesellschaft, die Kraftwerk Obernburg GmbH ("KWO") (zusammen als der "Konzern, "KWO-Gruppe" bezeichnet). Die KWO Holding GmbH ist selbst nicht operativ tätig. Operative Tätigkeiten unterliegen ausschließlich der Verantwortung der KWO. Gegenstand der KWO ist der Betrieb einer Gasturbine mit Abhitzekessel und der gesamten Energie- und Nebenanlagen auf dem Gelände des Industrie Center Obernburg ("ICO") sowie weitere Aktivitäten auf dem Gebiet der Ver- und Entsorgung einschließlich der Bereitstellung von Eigenversorgungskapazitäten. Die KWO stellt damit die Versorgung der im ICO beheimateten Produzenten und anderer Unternehmen mit Strom, Wärme, Kälte, Druckluft und weiteren Energiearten sicher. Daneben wird ein erheblicher Teil der in der Gasturbine erzeugten elektrischen Energie zur Vermarktung in das öffentliche Netz eingespeist. Das Kraftwerk nimmt außerdem am Regelenergiemarkt teil. Ferner ist die KWO seitens des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH als systemrelevant eingestuft und kann damit auf Anforderung im Redispatch zur Stabilisierung des öffentlichen Netzes beitragen. Die KWO ist ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) im Sinne des § 3 Nr. 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zum Stand 31. Dezember 2023 operierte der Konzern ausschließlich in Deutschland. 2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie nach den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden befinden sich unter "6. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 10. Juni 2024 von der Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben. Die Aufstellung des Konzernjahresabschlusses erfolgte in Euro. Alle dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet (Angaben in TEUR). 3. ERSTMALIG ANZUWENDENDE INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS) UND INTERPRETATIONEN (IFRIC) Aus der nachfolgenden Übersicht sind alle Standards (IFRS), Interpretationen (IFRIC) und sonstige Verlautbarungen, die erstmalig in der Europäischen Union verpflichtend, für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind, zu entnehmen:
Die Veröffentlichung der Änderungen und Verbesserungen an den Standards und Interpretationen haben keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. 4. VERÖFFENTLICHTE; ABER NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS) UND INTERPRETATIONEN (IFRIC) Die folgenden Standards, Änderungen und Auslegungen bestehender Standards wurden ebenfalls durch IASB und IFRIC veröffentlicht, die aber erst in nach dem 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden sind:
Die vorzeitige Anwendung von Standards und Interpretationen, die erst für spätere Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden sind, erfolgte nicht. Für die oben genannten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, werden die Auswirkungen auf den KWO-Konzernabschluss derzeit noch geprüft. Der Konzern geht jedoch derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. 5. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE Die KWO Holding GmbH erwarb mit Kaufvertrag vom 30. September 2016 sämtliche Anteile der Kraftwerk Obernburg GmbH, sodass diese erstmalig im Geschäftsjahr 2016 im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern mit einbezogen wurde. Eine detaillierte Zusammenstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und des gesamten Anteilsbesitzes erfolgt unter Kapitel "35. Verzeichnis der Tochterunternehmen". Zu den Konsolidierungsgrundsätzen verweisen wir auf Kapitel "6.3 Konsolidierungsgrundsätze". 6. ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die für die Erstellung dieses Konzernabschlusses angewendeten wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze werden im Folgenden beschrieben. Der Konzern hat die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, mit der folgenden Ausnahme. Der Konzern hat sich dazu entschieden, die Erträge und Aufwendungen aus der Absicherung der im Geschäftsjahr getätigten Stromverkäufe bzw. aus Gaseinkäufen nicht mehr in den Umsatzerlösen und den Umsatzkosten, sondern separat im Finanzergebnis auszuweisen. (siehe hierzu Kapitel "25. Umsatzerlöse", "26. Aufwendungen nach Aufwandsarten", "29. Finanzergebnis", "32. Kapitalflussrechnung"). Die Umgliederung ist vor dem Hintergrund einer besseren Vergleichbarkeit in den Folgejahren erfolgt, da die Termingeschäfte im Jahr 2025 auslaufen werden. Die Auswirkungen der Umgliederung auf die entsprechenden Positionen der Gesamtergebnisrechnungen sind in folgender Aufstellung dargestellt:
6.1 Bewertung Der Konzernabschluss ist mit Ausnahme bestimmter Posten, wie z. B. erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwerten bewertete finanzielle Vermögenswerte, derivative Finanzinstrumente oder abgesicherte Grundgeschäfte sowie Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, nach dem historischen Anschaffungs- oder Herstellungskostenprinzip aufgestellt. Die für die Ausnahmen angewandten Bewertungsmethoden werden im Weiteren beschrieben. 6.2 Unternehmensfortführung Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für das globale Wachstum im Jahr 2024 eine Rate von +3,1 %. Die größte Belastung für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 sind die geopolitischen Konflikte und die Auswirkungen der strafferen Geldpolitik in vielen Ländern. Die höheren Zinsen belasten den Konsum und die Investitionen und damit die konjunkturelle Entwicklung. Für Deutschland sieht der IWF das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um 0,5 % wachsen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflation sowohl in den USA als auch in Europa weiterhin rückläufig entwickeln wird. Aus diesem Grund wird nicht mit weiteren Zinsanhebungen der Notenbanken gerechnet. Perspektivisch erwartet die Gesellschaft in 2024 ohne die Auswirkungen der in 2023 durchgeführten Revision und bei niedrigeren Energiepreisen, eine gleichbleibende Energiemengenabnahme der Standortkunden, eine externe Ausspeisung auf Vorjahresniveau und eine höhere Modernisierungsförderung. Vor diesem Hintergrund werden die Umsatzerlöse moderat unter dem Vorjahr liegen. Das Betriebsergebnis und der Free Cashflow werden in 2024 deutlich über dem Vorjahr erwartet. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Konzern über adäquate Ressourcen verfügen wird, um die Geschäftstätigkeit auf absehbare Zeit fortzuführen. 6.3 Konsolidierungsgrundsätze 6.3.1 Unternehmenszusammenschlüsse Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Beherrschung der Finanz- und Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens auf den Konzern übergeht. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ist der gezahlte Kaufpreis höher als das neu bewertete anteilige Netto-Reinvermögen zum Erwerbszeitpunkt, wird der positive Differenzbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Jeder entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung überprüft. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. 6.3.2 Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. 6.3.3 Verlust der Beherrschung Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst. 6.3.4 Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Die bilanziellen Effekte konzerninterner Transaktionen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäftsbeziehungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. 6.4 Transaktionen in Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. 6.5 Ertrags- und Aufwandsrealisierung Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom sowie aus Lieferungen von Wärme, Kälte und Druckluft an die im Industrie Center Obernburg ansässigen Firmen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Umsatzerlöse resultiert aus der Bereitstellung von Anlagen für die Standortgesellschaften zur Eigenstromerzeugung. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung oder mit Erfüllung der Leistung an den Kunden beziehungsweise Erwerber. Dies geht in der Regel einher mit dem Übergang der Risiken und Eigentumsrechte. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit den Kunden festgelegten Gegenleistungen bemessen. Die Lieferverträge enthalten üblicherweise Vereinbarungen über Mindestabnahmemengen (sog. "take-or-pay"-Regelungen). Wird die Mindestabnahmemenge nicht erreicht, werden im Allgemeinen Umsatzerlöse in Höhe der vertraglichen Mindestabnahme gebucht. KWK-Zuschläge werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Ihre Erfassung erfolgt in den Umsatzerlösen in Abhängigkeit von der gelieferten Energiemenge. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Aufwendungen im Rahmen von Miet- und Leasingverhältnissen, die als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert sind, werden im Zeitpunkt der Nutzung der Miet- bzw. Leasinggegenstände verursachungsgerecht erfasst. Zinsen werden unter Berücksichtigung der 'Effektivzinsmethode' zum Zeitpunkt der Entstehung als Ertrag bzw. Aufwand erfasst. Eine Ausnahme bilden Zinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können. Diese werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des qualifizierten Vermögenswerts aktiviert. Ebenfalls im Zinsergebnis enthalten, sind die Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen und Leasingverbindlichkeiten. 6.6 Funktionskosten Betriebliche Aufwendungen nach Arten werden grundsätzlich nach Maßgabe des Funktionsbereichs der jeweiligen Kostenstellen den einzelnen Funktionen zugeordnet. Aufwendungen in Zusammenhang mit funktionsübergreifenden Projekten werden auf Basis eines geeigneten Zuordnungsprinzips auf die betreffenden Funktionskosten aufgeteilt. 6.6.1 Umsatzkosten Die Umsatzkosten sind diejenigen Kosten, die zur Herstellung der Güter und Dienstleistungen dienen und die zur Erzielung der Umsätze beitragen. 6.6.2 Vertriebskosten In den Vertriebskosten sind anteilige Personal- und Sachkosten, Kosten für Werbung sowie die anteiligen Abschreibungen, die auf den Vertriebsbereich entfallen, enthalten. 6.6.3 Verwaltungsaufwendungen Die Verwaltungskosten beinhalten anteilige Personal- und Sachkosten sowie die anteiligen Abschreibungen, die diesem Funktionsbereich zugeordnet sind. 6.7 Leistungen an Arbeitnehmer 6.7.1 Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. 6.7.2 Pensionsverpflichtungen Der Konzern betreibt eine Reihe leistungsorientierter und beitragsorientierter Pläne, die entweder gedeckt oder ungedeckt sind. Das Vermögen der gedeckten Pläne wird separat vom Vermögen des Konzerns in treuhänderisch verwalteten Fonds gehalten. Die versicherungsmathematischen Bewertungen werden jeweils zum Bilanzstichtag vorgenommen. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, bei dem der Konzern festgelegte Beiträge an eine separate Einheit entrichtet. Der Konzern hat keine rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen zur Zahlung darüberhinausgehender Beiträge, falls der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und in früheren Perioden zu erbringen. Bei leistungsorientierten Plänen wird die Höhe der Pensionsleistung festgelegt, die ein Arbeitnehmer im Ruhestand erhalten wird. Diese Leistungshöhe ist für gewöhnlich von einem oder mehreren Faktoren wie beispielsweise Alter, Dienstjahre und Gehalt abhängig. Die Pensionspläne werden durch Zahlungen der Gesellschaft finanziert. Die in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeit für die leistungsorientierten Pensionspläne ist der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung am Abschlussstichtag, abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens, angepasst um nicht erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste und nach zu verrechnendem Dienstzeitaufwand. Die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung wird jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet. Nach dieser Methode werden die Aufwendungen für die Pensionsvorsorgeleistung über die Lebensarbeitsdauer der Mitarbeiter verteilt und entsprechend dieser Verteilung der Gesamtergebnisrechnung belastet. Die Pensionsverpflichtung wird zum Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse geschätzt, wobei die Zinssätze hochwertiger Unternehmensanleihen zugrunde gelegt werden, deren Laufzeiten jenen der jeweiligen Pensionsverbindlichkeiten ähneln. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Veränderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgsneutral dem sonstigen Ergebnis gutgeschrieben bzw. belastet. 6.7.3 Gewinn- und Erfolgsbeteiligungspläne Basierend auf den jeweiligen quantitativen und qualitativen Leistungsindikatoren erfasst der Konzern eine Verbindlichkeit und damit einen Aufwand für Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen. Diese Verbindlichkeiten werden verbucht, wenn eine entsprechende vertragliche Verpflichtung vorliegt oder aufgrund einer Praxis in der Vergangenheit eine entsprechende faktische Verpflichtung entstanden ist. 6.8 Ertragsteuern Der Steueraufwand für die Periode beinhaltet tatsächliche und latente Steuern. Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn die Steuern beziehen sich auf Posten, die im sonstigen Ergebnis direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall werden auch die Steuern jeweils im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital angesetzt. 6.8.1 Tatsächliche Steuern Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. 6.8.2 Latente Steuern Latente Ertragsteuern werden zu Abschlusszwecken unter Verwendung der Verbindlichkeitsmethode für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, latente Ertragsteuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit entstehen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust haben, wird keine latente Ertragsteuer angesetzt. Die Höhe der latenten Ertragsteuern wird anhand der Steuersätze (und im Einklang mit der Steuergesetzgebung) bemessen, die zum Abschlussstichtag rechtlich oder faktisch gelten und zum Zeitpunkt der Realisierung des Steuerguthabens bzw. der Erfüllung der Steuerverbindlichkeit voraussichtlich gelten werden. Die wichtigsten temporären Differenzen entstehen bei Rückstellungen für Pensionsleistungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie für Transaktionskosten in Bezug auf Finanzschulden aufgrund im sonstigen Ergebnis erfassten Marktwertänderungen in Bezug auf Finanzderivate. Latente Steueransprüche in Verbindung mit steuerlichen Verlustvorträgen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiger zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Latente Ertragsteuern werden für temporäre Differenzen angesetzt, die aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen entstehen, es sei denn der Zeitpunkt der Auflösung der temporären Differenz wird vom Konzern bestimmt und es ist wahrscheinlich, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufgelöst wird. Diese Differenzen haben in der Regel keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Auf temporäre Unterschiede, die aus der Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden zum Zeitwert im Rahmen von Unternehmenserwerben resultierten, werden latente Steuern bilanziert. Für zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts oder Firmenwerts werde keine latenten Steuern erfasst. Latente Steuerforderungen werden höchstens in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Rechtlich und zeitlich verrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten aus latenten Steuern werden gegeneinander saldiert, wenn sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen. 6.9 Vorräte Die Bewertung erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Nettoveräußerungswert. Emissionsrechte, die im Rahmen von nationalen Emissionsrechtesystemen zur Erfüllung der Abgabeverpflichtungen gehalten werden, werden unter den Vorräten ausgewiesen. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden mit dem Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausgabe bzw. dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Bei staatlich zugeteilte Emissionszertifikate (unentgeltlicher Erwerb) wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, diese mit einem Erinnerungswert von EUR 1,00 in den Vorräten auszuweisen. Das Gleiche gilt für die Zertifikate, die im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ausgegeben werden und die zur Deckung der sogenannten "CO 2 -Steuer" in Form von nEH-Zertifikaten verwendet werden. Als Anschaffungsnebenkosten gelten hier die Transaktionskosten, die an der EEX-Börse anfallen. Innerhalb der Einführungsphase 2021 bis 2025 werden die Emissionsrechte zu einem stetig steigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird die Preisfindung durch einen Börsenpreis im Rahmen eines festgelegten Preiskorridors stattfinden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2027 soll eine freie Preisbildung am Markt erfolgen. Getätigte Emissionen werden durch Bildung einer Rückstellung zum Buchwert der gehaltenen Emissionsrechte/-zertifikate beziehungsweise bei Unterdeckung zum erwarteten Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Weiterhin beinhalten die Vorräte einen 50%igen-Anteil an einem Ersatzteilpool für den Gasturbinentyp Siemens V. 64.3. 6.10 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten Kosten, die unmittelbar dem Erwerb der Sachen zugeordnet werden können. Zinsaufwendungen für Darlehen zur Finanzierung der Errichtung einer Sachanlage werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Herstellungskosten erfasst. Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dem Buchwert des Vermögenswertes hinzugefügt oder, sofern angemessen, als separater Vermögenswert verbucht, wenn es wahrscheinlich ist, dass der durch die Sachanlage verkörperte zukünftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Kosten der Sachanlage verlässlich ermittelt werden können. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen betragen:
Restwert und Nutzungsdauer der Vermögenswerte werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft und bei Bedarf angepasst. Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielt werden kann. Der Buchwert eines Vermögenswertes wird unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag wertberichtigt, wenn der Buchwert des Vermögenswertes höher ist als sein geschätzter erzielbarer Betrag. Bei einem Wegfall der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, vorgenommen. Sachanlagen, die sich im Bau, in der Installations- oder Testphase befinden, werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Anlagen im Bau erfasst und nicht abgeschrieben. Sie werden umgegliedert mit Fertigstellung. Eine Aktivierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten wird nur dann vorgenommen, wenn durch sie zukünftig ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird. Sind für den Betrieb einer Anlage turnusmäßig umfangreiche Maßnahmen notwendig, wie beispielsweise Revisionen oder technische Hauptuntersuchungen, wird ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der den erwarteten Kosten für eine solche Großmaßnahme entspricht, über den Zeitraum bis zur Durchführung planmäßig abgeschrieben. Die dann anfallenden Kosten der Großmaßnahme werden aktiviert und über den Zeitraum bis zu ihrer nächsten Durchführung abgeschrieben. Alle sonstigen Reparatur- und Instandhaltungskosten werden in der jeweiligen Berichtsperiode ihres Anfalls ergebniswirksam verbucht. 6.11 Finanzinstrumente 6.11.1 Ansatz und erstmalige Bewertung Finanzielle Vermögenswerte Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswertes, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten werden vom Zeitwert direkt zurechenbare Transaktionskosten abgezogen. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivativer Finanzinstrumente. 6.11.2 Folgebewertung Finanzielle Vermögenswerte Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte wie folgt klassifiziert:
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasst, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zweitwert bewertet werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu erfolgsneutral zum beizulegenden Zweitwert erfüllen, als ergebniswirksam zum beizulegenden Zweitwert zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern. Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodels, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden, widerspiegelt. Die zu berücksichtigenden Informationen schließen ein:
Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten an fremde Dritte durch Übertragungen, die nicht zur Ausbuchung führen, sind in Einklang damit, dass der Konzern die Vermögenswerte weiterhin bilanziert, für diesen Zweck keine Verkäufe. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst. Für finanzielle Verbindlichkeiten, die als Sicherungsinstrumente designiert worden sind, siehe Anhangangabe 6.11.4 "Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften". 6.11.3 Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen Vermögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht. Finanzielle Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst. 6.11.4 Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Preisrisiken bei Gaseinkäufen und Stromverkäufen, für die überwiegend geplanten Strom- und korrespondierenden Gasmengen aus dem Energiegeschäft. Der Konzern designiert die Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die mit höchstwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden sind, die aus Änderungen von Preisen resultieren. Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die weder ausschließlich für den eigenen Gebrauch (Own Use) bestimmt sind noch die Voraussetzungen als Sicherungsgeschäft zur Absicherung von Cashflows erfüllen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow-Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil (effektiver Anteil) der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil (ineffektiver Anteil) der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Übrigen kumulierten Eigenkapital abgegrenzte Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten mit Hedge-Beziehung werden ergebniswirksam im Gewinn oder Verlust als Ertrag oder Aufwand in der Periode erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Sofern ein Sicherungsgeschäft mit Hedge-Beziehung ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Übrigen kumulierten Eigenkapital abgegrenzte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte Transaktion erfolgswirksam wird. Wird der Eintritt der Transaktion nicht länger erwartet, werden die im Eigenkapital abgegrenzten Gewinne oder Verluste sofort im Gewinn oder Verlust erfasst. Mit dem Hintergrund, dass die Termingeschäfte des Konzerns in 2025 auslaufen und eine Vergleichbarkeit der Folgejahre demnach erschwert wird, hat sich der Konzern dazu entschieden, die Erträge und Aufwendungen aus der Absicherung der im Geschäftsjahr getätigten Stromver- bzw. Gaseinkäufe nicht mehr in den Umsatzerlösen bzw. Materialaufwendungen, sondern separat im Finanzergebnis auszuweisen. 6.11.5 Wertminderung Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (expected credit loss, ECL) für:
Der Konzern bemisst die Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste, außer für die folgenden Wertberichtungen, die in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen werden:
Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist. Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. 12-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt) möglich sind. Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverluste maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der der Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt ist. Bemessung erwarteter Kreditverluste Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert der Zahlungsausfälle (das heißt die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt) bemessen. Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinst. Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. Bei Schuldverschreibungen, die zu erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wird die Wertminderung im Gewinn oder Verlust erfasst und in das sonstige Ergebnis eingestellt. Abschreibung Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Bei Geschäftskunden führt der Konzern eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. 6.11.6 Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag wird in der Bilanz angesetzt, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 6.12 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten. Kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und keinen wesentlichen Wertschwankungen unterliegen, werden als Zahlungsmitteläquivalente unter diesem Posten ausgewiesen. 6.13 Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn für den Konzern aus einem vergangenen Ereignis eine rechtliche oder faktische Verpflichtung erwächst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung wirtschaftliche Erträge benötigt werden, und wenn die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet. Für die Bildung von Rückstellungen wird IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" sowie IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" herangezogen. Die Bildung erfolgt nach bestmöglicher Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich wären. Dabei werden künftige Kostensteigerungen und spezifische Risiken für die Verpflichtung berücksichtigt. Rückstellungen für Verpflichtungen, bei denen die Mittelabflüsse nach mehr als zwölf Monaten erwartet werden, werden mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse unter dem langfristigen Fremdkapital ausgewiesen. Rückstellungen, bei denen mit dem Mittelabfluss innerhalb der dem Bilanzstichtag folgenden zwölf Monate gerechnet wird, werden unter dem kurzfristigen Fremdkapital ausgewiesen. Rückstellungen werden nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Diese werden getrennt von den Rückstellungen aktiviert, wenn ihre Realisierung hinreichend sicher ist. Einzelfallbezogene Rückstellungen werden derzeit für Verpflichtungen gebildet, bei denen nach den vorliegenden Informationen ein Abfluss von Mitteln in hinreichend genau geschätzter Höhe wahrscheinlich ist. Getätigte Emissionen werden durch Bildung einer Rückstellung zum Buchwert der gehaltenen Emissionsrechte/-zertifikate beziehungsweise bei Unterdeckung zum erwarteten Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber dem Personal werden angesetzt für Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen, Abfindungszahlungen an Mitarbeiter oder anderen Personalaufwendungen. 6.14 Leasingverhältnisse Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. 6.14.1 Als Leasingnehmer Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes wurde auf die aktuellen Zinssätze der Konzernfinanzierungen zurückgegriffen und entsprechende Mittelwerte gebildet. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Zinssatzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat. In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den anderen finanziellen Verbindlichkeiten aus. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen Der KWOH-Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. 6.14.2 Als Leasinggeber Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er beim Abschluss der Vereinbarung ein, ob es sich um ein Finanzierungsleasing oder ein Operating-Leasingverhältnis handelt. Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst. Der Konzern tritt jedoch in der Berichtsperiode nicht als Leasinggeber auf. 6.15 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider. Sofern verfügbar, ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen. Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden. Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten; dieser Betrag wird zur Abgrenzung der Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis angepasst. Im Rahmen der Folgebewertung ist diese Differenz in einer angemessenen Weise über die Laufzeit des Instruments, allerdings nicht später als bei vollumfänglicher Bewertung durch beobachtbare Marktdaten oder Ausbuchung der Transaktion, im Gewinn oder Verlust zu erfassen. 7. FINANZRISIKOMANAGEMENT 7.1 Finanzielle Risikofaktoren 7.1.1 Grundsätze des Risikomanagements Das übergeordnete Ziel des Konzerns besteht darin, die Wirtschaftlichkeit des Konzerns vor Schwankungen auf den Finanzmärkten zu schützen und mithilfe von Produkten die Wettbewerbsposition des Konzerns zu stärken. Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, wie beispielsweise dem Marktrisiko, dem Kreditrisiko oder dem Liquiditätsrisiko. In den folgenden Ausführungen wird auf die Risiken eingegangen, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben und denen der Konzern zum Abschlussstichtag ausgesetzt war. Der im Unternehmen verankerte Budgeterstellungs- und Liquiditätssteuerungsprozess einschließlich einer auf Quartalsbasis durchgeführten prospektiven Neueinschätzung (sog. "Rolling Forecast") und die monatliche Ermittlung der relevanten Leistungskennzahlen stellen eine frühzeitige Erkennung möglicher Fehlentwicklungen sicher und ermöglichen es, gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen (Risikofrüherkennungssystem). 7.1.2 Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren. Ein Risiko und zugleich Chance ist die volatile Marktentwicklung an den Strom- und Gasmärkten. Werttreiber, wie Gas-, Strom- und CO 2 -Preise die das Energiegeschäft betreffen können wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis haben. Zur Steuerung dieser Marktrisiken wurden Finanztermingeschäfte für die überwiegend geplanten Strom- und korrespondierenden Gasmengen (rd. 70 %) bis Ende 2025 abgeschlossen. Weiterhin wurden für die benötigten Emissionsrechte Terminkontrakte bis einschließlich 2025 gezeichnet. Neben der Planungssicherheit führt dies zu einer Absicherung der zukünftigen Marge im Bereich der externen Strom- und Wärmevermarktung. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagements. Wie in der Vergangenheit bleibt die bestehende Abhängigkeit von den beiden Großkunden unverändert bestehen. Die Standortkunden sind stark von der Automobilindustrie abhängig, die auch im Jahr 2023 noch nicht das Vorkrisenniveau von 2019 erreicht hat. Mit Abschluss der Finanzierungsverträge im Dezember 2017, im Rahmen der Modernisierung des Kraftwerks, wurden jedoch die Energieverträge mit den wichtigsten Standortkunden bis Ende 2032 verlängert. Auch die weitere Entwicklung der geopolitischen Spannungen und Ihr Einfluss auf die Energiepreise- und versorgung wird vom Management laufend beobachtet. Die Gesellschaft kann jedoch, aufgrund von Preisanpassungsklauseln, die Gasbezugspreise an ihre Standortkunden weitergeben. Auch bei einer, nach heutigem Stand nicht zu erwartenden Gasmangellage, sieht sich das Gaskraftwerk Obernburg durch den Status als systemrelevantes Kraftwerk bis Ende 2024 geschützt. 7.1.3 Ausfallrisiken Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den sonstigen langfristigen Vermögenswerten des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. In Bezug auf latente Forderungsausfallrisiken sind Vorgaben für vorgelagerte Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie darauf aufbauend Festlegungen kundenspezifischer Ratings und Kreditlimits im Unternehmen etabliert. Das aktive Mahnwesen und der direkte Kontakt zu unseren Kunden reduzieren das Kreditrisiko deutlich. 7.1.4 Zinsrisiken und sonstige Risiken Für langfristige Darlehen existieren neben festen Zinssatzvereinbarungen auch Vereinbarungen mit variablem Zinssatz (EURIBOR). Das im Dezember 2017 abgeschlossene Darlehen zur Finanzierung der Modernisierungsmaßnahmen, das im Jahr 2018 und in 2019 in Anspruch genommen wurde, wird variabel verzinst. Der Konzern erwartet, dass der Euribor in absehbarer Zukunft als Referenzzinssatz weiterbestehen wird. Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Für die Einschätzung solcher Risiken wird eine Sensitivitätsanalyse verlangt, die aufzeigt, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital gehabt hätten. In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf das Jahresergebnis dargestellt. Die Analyse wurde unter der Annahme durchgeführt, dass alle anderen Parameter sich nicht verändern. Wenn das Zinsniveau im Jahr 2023 um 10 Basispunkte niedriger (höher) gewesen wäre, hätte sich das Ergebnis aus Zinsen um TEUR 12 verbessert (verschlechtert). In diese Ermittlung wurden alle variabel verzinslichen Darlehensverbindlichkeiten einbezogen. Nicht mit einbezogen wurden die festverzinslichen Darlehensverbindlichkeiten, da diese keinem bilanzwirksamen Zinsänderungsrisiko unterliegen. 7.1.5 Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen. Der Konzern hat einen geeigneten Rahmen für die Steuerung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die kurz-, mittel- und langfristige Liquidität festgelegt. Der Konzern steuert sein Liquiditätsrisiko durch die regelmäßige Überwachung der prognostizierten Cashflows. Hierfür werden regelmäßige Szenario-Analysen durchgeführt, um potenzielle Liquiditätsengpässe zu identifizieren, die Einhaltung der Finanzkennzahlen aus den Kreditvereinbarungen zu überwachen und gegebenenfalls frühzeitig geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Die folgende Aufstellung der Fälligkeiten zeigt, wie die Cashflows aus den Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag die Liquiditätssituation des Konzerns künftig beeinflussen werden. Die Aufstellung zeigt die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten. Der Mittelabfluss unterliegt folgenden Bedingungen: Kann der Geschäftspartner die Zahlung zu verschiedenen Terminen verlangen, so wird der frühestmögliche Zahlungstermin für die Aufstellung herangezogen.
Im Geschäftsjahr verfügte der Konzern über ausreichende Liquidität um den vereinbarten Zins- und Tilgungszahlen nachzukommen und die vereinbarten Finanzkennzahlen einzuhalten. Der Schuldendienstdeckungsgrad (Senior backward looking debt service coverage ratio, definiert als Cashflow für vorrangingen Schuldendienst / vorrangigen Schuldendienst zu einem Bewertungsstichtag) als wesentlichste Financial Covenants lag bei 1,11 zum 31. Dezember 2023 und somit über dem vertraglichen festgelegten Deckungsgrad von 1,05. Die in der Bilanz ausgewiesenen langfristigen Finanzschulden aus Namensschuldverschreibung und gegenüber Kreditinstituten belaufen sich insgesamt auf EUR 38,6 Mio. Aufgrund der bestehenden Kreditvereinbarungen haben die Banken grundsätzlich das Recht eine frühere Rückzahlung zu verlangen, sofern die vereinbarten Finanzkennzahlen zu einem Bewertungsstichtag nicht erreicht werden können. Neben dem Free Cash Flow zur Bediendung der vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen, liegen zum Bilanzstichtag Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von EUR 11,4 Mio zur Absicherung der Finanzierung auf gesonderten Bankkonten. Gemäß den Kreditvereinbarungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Finanzkennzahl eine Heilung durch eine Eigenkapitaleinlage zu erreichen. 7.2 Kapitalmanagement Ziel des Kapitalmanagements im Konzern ist eine effiziente Steuerung finanzieller Ressourcen innerhalb der Geschäftsbereiche, die Erzielung einer angemessenen Rendite sowie die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Das Kapitalmanagement der KWO-Gruppe steuert sowohl das Eigenkapital als auch die Verbindlichkeiten. Unter der Annahme einer sukzessiven Normalisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet der Konzern eine wesentliche und nachhaltige Verbesserung der Eigenkapitalsituation. Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:
Einzelheiten zum Eigenkapital finden sich unter "14. Eigenkapital". 8. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt von der Geschäftsleitung Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen beruhen auf dem zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses aktuell verfügbaren Informationsstand. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Insbesondere werden Schätzungen und Annahmen bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des Anlagevermögens, der Bestimmung abgezinster zukünftiger Zahlungsströme im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen und der Bildung von Rückstellungen, der Bewertung von Forderungen und Beständen sowie der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen und getroffenen Annahmen basieren auf Erfahrungswerten, Marktbeobachtungen und Branchenentwicklungen sowie gegebenenfalls in Auftrag gegebenen Gutachten. Die Festlegung der Nutzungsdauer von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten basiert auf der Schätzung des Zeitraums, in dem die Vermögenswerte Mittelzuflüsse generieren (siehe Kapitel "9. Sachanlagen"). Für die Bildung von Rückstellungen werden kontinuierlich Schätzungen und Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Mittelabflüsse getroffen. Wertansätze der Rückstellungen werden umgehend geändert, wenn Ereignisse oder Umstände anzeigen, dass sich die zukünftigen Mittelabflüsse gegenüber der getroffenen Einschätzung am Bilanzstichtag ändern werden (siehe Kapitel "21. Sonstige Rückstellungen"). IFRIC 23 beinhaltet Klarstellungen, wie die in IAS 12 festgelegten Ansatz- und Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht und umfasst tatsächliche und latente Steueransprüche oder Steuerschulden. Gemäß IFRIC 23 können unsichere steuerliche Behandlungen gesondert oder zusammen mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen zusammengefasst zu berücksichtigen sein. Hierbei ist diejenige Methode zu wählen, die sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet. Bei der Beurteilung ist davon auszugehen, dass eine Steuerbehörde sämtliche Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie befugt ist und dass sie für deren Prüfung über sämtlichen einschlägigen Informationen verfügt. Wenn es als unwahrscheinlich angesehen wird, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptiert, so ist zur Berücksichtigung der Auswirkung der Unsicherheit in Abhängigkeit davon, welche Methode sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet, entweder der wahrscheinlichste Betrag oder der Erwartungswert auf jede unsichere steuerliche Behandlung anzuwenden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen wie zum Beispiel aufgrund geänderter Rechtsprechungen fließen in die Bilanzierung der ungewissen Ertragsteueransprüche und -schulden im entsprechenden Wirtschaftsjahr ein. Neben Schätzungen und Annahmen auf Basis von Marktbeobachtungen und Erfahrungswerten trifft die Geschäftsführung des Konzerns auch auf Einzelfälle bezogene Geschäftsentscheidungen nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen. Dies betrifft beispielsweise unter anderem Einzelwertberichtigungen von Forderungen oder Risiken aus steuerlichen Prüfungen. Die Verwendung von weiteren Ermessenentscheidungen und Schätzungen sind den entsprechenden Kapiteln, in denen sie zur Anwendung kamen, zu entnehmen. 9. SACHANLAGEN
Im Sachanlagevermögen befinden sich zum 31. Dezember 2023 Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 160 (i. Vj. TEUR 502) in Zusammenhang mit Leasingobjekten, die nach IFRS 16 aktiviert wurden (siehe "31. Leasingverhältnisse"). Im Berichtsjahr sind Abschreibungen für in den Vorjahren nach IAS 23 aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 101 (i. Vj. TEUR 101) angefallen, die unter den technischen Anlagen und Maschinen ausgewiesen werden. Der zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz betrug 2,76 %. Der Abschreibungsaufwand in Höhe von TEUR 6.202 (i. Vj. TEUR 5.974) ist in erster Linie unter "Umsatzkosten" im Gewinn und Verlust enthalten. Bankdarlehen werden durch eine Grundschuld auf die der KWO gehörigen Grundstücke gesichert. Weiterhin wurden alle zu der KWO gehörenden Maschinen und Technischen Anlagen verpfändet. 10. ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
11. VORRÄTE
12. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN
Die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Geschäftsjahr, wie auch schon im Vorjahr, ausschließlich die Mainsite. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Mit Beschluss vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - Aschaffenburg vom 1. Dezember 2023 wurde im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen eines Standortkunden, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2024 eröffnet. Vor dem Hintergrund des Scheiterns des im Rahmen des Insolvenzverfahrens eingeleiteten Investorenprozesses wurde der schuldnerische Geschäftsbetrieb zum 31. Mai 2024 eingestellt. Aufgrund von Aufrechnungsmöglichkeiten gegenüber diesem Standortkunden wurden keine Wertberichtigung erfasst. In den sonstigen Forderungen sind folgende Positionen enthalten:
In den sonstigen Forderungen ist aufgrund des körperschaftssteuerlichen Verlustrücktrags in das Jahr 2022 eine Forderung gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 650 enthalten. 13. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTEL-ÄQUIVALENTE
Der Zugriff auf die verfügungsbeschränkten Konten ist für die Gesellschaft nur nach Zustimmung der finanzierenden Banken möglich. 14. EIGENKAPITAL Die Entwicklung des Eigenkapitals und das Gesamtergebnis sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Das gezeichnete Kapital der KWO Holding GmbH beträgt wie im Vorjahr TEUR 25. Alleingesellschafterin der KWO Holding GmbH ist die Jasmine Investments Sárl, Luxembourg. 15. FINANZSCHULDEN
Die Laufzeit der langfristigen Finanzschulden stellt sich wie folgt dar:
Die Namensschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von TEUR 20.000 wurden am 20. Dezember 2017 mit der SEQUOIA IDF ASSET HOLDING S.A und RIVAGE EURO DEBT INFRASTRUCTURE HIGH RETURN abgeschlossen. Diese werden mit 7,5 % p. a. (Zinszahlung) und 9,5 % p. a. (Abgrenzung) verzinst. Die Rückzahlung muss laut Darlehensvertrag bis Anfang 2027 erfolgen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten ein Darlehen mit einem Nennwert von TEUR 52.000. Das Darlehen wurde in 2018 zur Modernisierung des Kraftwerkes aufgenommen und bis Ende 2019 vollständig gezogen. Ein Teil des Darlehens wird mit 2,85 % p. a. fix verzinst (KfW-Anteil TEUR 40.000). Der verbleibende Darlehensteil (UCB-Anteil TEUR 12.000) wird variabel verzinst (2023: Euribor zzgl. Aufschlag 2,75 %). Die im Juni 2020 begonnene Tilgung des Darlehens erfolgt ratierlich bis Juni 2026. Die sonstigen Finanzschulden beinhalten die ursprünglichen Transaktionskosten in Zusammenhang mit den oben genannten Finanzschulden in Höhe von TEUR 1.849. Sie werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit der jeweiligen Finanzschulden aufwandswirksam im Finanzergebnis erfasst und stehen zum Bilanzstichtag den Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 249 aktivisch gegenüber. Außerdem werden hier Intercompany Darlehen in Höhe von TEUR 4.958 (i. Vj. TEUR 4.729) ausgewiesen. Die kurzfristigen Finanzschulden beinhalten die geplanten Tilgungs- und Zinszahlungen für das Folgejahr sowie die anteilig aufzulösenden Finanzierungskosten. Zur Stellung einer Bankbürgschaft für Gaslieferanten hat die KWO mit der UniCredit Bank AG und der IKB Deutsche Industriebank AG ein Akkreditiv Rahmenvertrag (Letter of Credit Facility Agreement) mit einem Maximalbetrag von EUR 19 Mio abgeschlossen. Die Inanspruchnahme des Avalkredits erfolgte am 21. Februar 2023 in Höhe von EUR 19 Mio. Die Bankgarantie der UniCredit Bank AG wird zu 80 % durch eine Ausfallbürgschaft der LfA Förderbank Bayern gemäß den LfA-Finanzierungsbedingungen abgesichert. Die KWO zahlt eine Akkreditivgebühr in Höhe von 3,40 % p.a. auf die Summe der jeweils anwendbaren Akkreditivrahmen für den Verfügungszeitraum. Mit Vertrag vom 20. Februar 2023 wurden die bestehenden Kreditverträge entsprechend angepasst. Zur Besicherung des aufgenommenen Kredits wurden die Finanzmittel auf den Konten der KWO verpfändet, eine Grundschuld auf die der KWO gehörigen Grundstücke bestellt und alle zu der KWO gehörenden Anlagen wurden verpfändet. Die Forderungen aus den Versicherungsverträgen wurden ebenfalls abgetreten. Weiterhin wurde für alle Forderungen der KWO eine Globalzession abgeschlossen. Die Rückzahlungsverpflichtungen der KWO im Falle der Inanspruchnahme der Bankgarantie werden durch eine von der Mainsite gewährte Garantie in Höhe von EUR 10 Mio sowie eine zweitrangige Verpfändung der Geschäftsanteile an der KWO abgesichert. Zudem wurden als weitere Sicherheit bestimmte Finanzmittel auf den Konten der KWO und der KWO Holding GmbH sowie Ansprüche unter den Zinssicherungsverträgen verpfändet. Die Überleitung der Veränderungen der Schulden auf die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
16. ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN INKL. DERIVATE
Die derivativen Finanzinstrumente enthalten den Saldo aus den Derivaten mit negativen und positiven Marktwerten. Weitere Erläuterungen zu den derivativen Finanzinstrumenten siehe in Angabe "24. Finanzinstrumente". Die Überleitung der Veränderungen der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten auf die Cashflows stellt sich wie folgt dar:
Die sonstigen Änderungen beinalten die Effekte aus den Marktwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente. 17. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/SCHULDEN Latente Ertragsteueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerverbindlichkeiten besteht und wenn sich die latenten Ertragsteuern auf die gleiche Steuerbehörde beziehen.
Die Veränderungen bei latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten stellen sich unter Berücksichtigung der Saldenverrechnung innerhalb einer einheitlichen Steuergesetzgebung wie folgt dar:
Im Konzern existieren gewerbesteuerliche Verlustvorträge von TEUR 3.551 (i. Vj. TEUR 0), welche unbegrenzt zur Verfügung stehen und dort mit zukünftig anfallenden zu versteuernden Einkommen bei der jeweiligen Gesellschaft verrechnet werden können. Hierfür wurden aktive latente Steuern gebildet. 18. STEUERSCHULDEN
19. RÜCKSTELLUNGEN FÜR LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Der Konzern hat in der Vergangenheit verschiedene arbeitgeberfinanzierte Altersversorgungssysteme angeboten. Es gab entgeltsorientierte Leistungszusagen (Direktzusagen) sowie mittelbare Pensionszusagen über die Jordan-Vits-Stiftung ('JVS') (Unterstützungskasse). Im Zuge der steigenden Pensionslasten wurden die Systeme über die Jahre in ihrem Leistungsumfang reduziert. Die entgeltsorientierten Leistungszusagen (Direktzusagen) wurden Mitarbeiter ab einer bestimmten Führungsebene in Form individueller Pensionsverträge gewährt. Bis Dezember 2003 wurde in drei unterschiedliche Arten von leistungsorientierten Plänen unterschieden. Diese Pläne wurden geschlossen und die relevanten Verträge mit den Mitarbeitern wurden Ende 2003 auf beitragsorientierte Pläne umgestellt. Die bis 2003 angefallenen Anwartschaften wurden in diesem Rahmen festgeschrieben. Seit 2004 werden die laufenden Beiträge durch den Konzern direkt an eine Versicherungsgesellschaft entrichtet. Gemäß den Bestimmungen der Jordan-Vits-Stiftung hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf eine Altersrente (leistungsorientierter Plan). Die Altersrente ist von der JVS zu zahlen und die Konzerngesellschaft entrichtet Beiträge an die JVS. Der Umfang der Leistungen der JVS ist in ihrem Leistungsplan definiert. Die Jordan-Vits-Stiftung wurde für Neuzugänge komplett geschlossen und die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anwartschaften wurden zum 31. Dezember 2009 als statischer Besitzstand festgeschrieben. Wenn die Anlagen im Fonds der JVS nicht (mehr) ausreichen, um die Leistungen zu finanzieren, sind die Pensionszahlungen vom Konzern zu leisten. Bedingt durch die mit Wirkung zum 30. September 2016 erfolgte Übernahme der Gesellschaftsanteile der Kraftwerk Obernburg GmbH von der Mainsite GmbH & Co. KG durch die KWO Holding GmbH wurde vereinbart, dass auch alle Verpflichtungen aus Zusagen für die betriebliche Altersversorgung und auch die anteiligen Mittel aus dem Kassenvermögen der JVS auf die Kraftwerk Obernburg GmbH übertragen werden. Dies ist mit Datum zum 31. März 2017 erfolgt. Im Falle von Zahlungen auf diese Pensionsverpflichtungen werden diese im Innenverhältnis zum 31. Dezember 2023 bis zu einer Höhe von TEUR 1.526 (i. Vj. TEUR 1.611) von der Mainsite GmbH & Co. KG getragen. Darüber hinaus gibt es Altersversorgungszusagen, die über einen Arbeitgeberzuschuss als Entgeltumwandlung der Mitarbeiter finanziert werden. Diese sind in kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen) und Einzelzusagen (Deferred Compensation) definiert. Mitarbeiter können diese Leistungen auch noch selbst durch weitere Entgeltumwandlungen erhöhen. Diese Altersversorgungszusagen werden entweder als Direktzusage oder aber (überwiegend) als Direktversicherung durchgeführt. Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen, aufgegliedert nach dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem Marktwert des Planvermögens, stellt sich wie folgt dar:
Der ergebniswirksame Betrag aus laufendem Dienstzeitaufwand in Höhe von TEUR 8 (i. Vj. TEUR 9) ist in erster Linie in den Umsatzkosten enthalten. Zahlungen des Konzerns in Bezug auf die Pensionspläne werden sich in 2024 voraussichtlich auf TEUR 72 belaufen. Die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zu Bilanzierungszwecken getroffen wurden, stellen sich wie folgt dar:
Die Annahmen über die künftige Lebenserwartung beruhen auf veröffentlichten Statistiken und Sterbetafeln (Heubeck-Richttafeln zur Sterblichkeit (RT 2018 G)). Die Sensitivität der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung in Bezug auf Veränderungen der grundlegenden wesentlichen Annahmen stellt sich wie folgt dar:
Die oben dargestellten Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Veränderung einer Annahme, während alle sonstigen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis ist dieses Ereignis unwahrscheinlich und Änderungen bei einigen der Annahmen können miteinander korrelieren. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung in Bezug auf wesentliche versicherungsmathematische Annahmen wurde dieselbe Methode (Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung, errechnet nach der Methode der laufenden Einmalprämien am Ende der Berichtsperiode) angewendet wie bei der Berechnung der in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtung. Das Planvermögen beinhaltet:
20. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der Mainsite GmbH & Co. KG. Hierin sind zum Bilanzstichtag die anteilige KWK-Bestandsanlagenförderung sowie die Modernisierungsförderung enthalten. Am 30. Dezember 2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") durch Zulassungsgrundbescheid auf Antrag der KWO die KWK-Bestandsanlage der KWO zur Bestandsanlagenförderung nach § 13 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ("KWKG") zugelassen. Auf dieser Grundlage sind für die Jahre 2017 bis 2019 Abschlagszahlungen seitens der Mainsite in ihrer Funktion als Verteilernetzbetreiber an die KWO erfolgt sowie entsprechende Ausgleichsbeträge durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH an die Mainsite gezahlt worden. Das BAFA hat mit Bescheid vom 2. Februar 2018 den Antrag abgelehnt und KWO hiergegen Widerspruch erhoben. Seit Herbst 2020 ruht das Widerspruchsverfahren im gegenseitigen Einverständnis bis eine endgültige und verbindliche Entscheidung in einem anderen Musterverfahren eines ähnlichen Falls getroffen worden ist. Auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 11. April 2024 die vollständige Urteilsausfertigung im Musterverfahren den klägerischen Rechtsanwälten BBH/Berlin zugestellt. Nach deren Einschätzung ist das BAFA in allen wesentlichen Punkten unterlegen. Das BAFA hat Berufung eingelegt.Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel als Berufungsinstanz. Aktuell ist daher immer noch nicht absehbar, wann das Widerspruchsverfahren der KWO rechtskräftig beendet wird. Allerdings haben sich durch das erstinstanzliche Urteil die Chancen erhöht, dass dem Widerspruch der KWO abgeholfen wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Beihilfenfreiheit vom Gericht der EU im Urteil vom 24. Januar 2024 (Rs. T-409/21, E-CLI:EU:T:2024:34 - Deutschland/Kommission) ausdrücklich bestätigt wurde (Rechtsmittelfrist endet Anfang April 2024). Zum Bilanzstichtag wurden daher die erhaltenen Vorauszahlungen weiterhin als Verbindlichkeiten gegenüber der Mainsite passiviert. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
21. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass die kurzfristigen Rückstellungen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden. Die Rückstellungen aus dem Energiegeschäft beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Rückgabeverpflichtungen aus Emissionszertifikaten, denen Kundenforderungen auf Übereignung gegenüberstehen. Bei den Personal-Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen in Form von zusätzlichen Urlaubstagen gemäß der gültigen Betriebsvereinbarung. 22. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Die Gesellschaften der KWO-Gruppe werden gelegentlich in einer begrenzten Anzahl von Rechtsstreitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten als Beklagte benannt. Die Geschäftsführung ergreift eine Reihe von Maßnahmen, um die finanziellen Interessen der Gesellschaft über einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Verbindlichkeiten, die sich aus ihren Geschäftstätigkeiten ergeben, absichern zu können. Darüber hinaus verlässt sie sich zur Verteidigung ihrer Interessen in Rechtsverfahren auf interne und externe Rechtsberater. Andere rechtliche Risiken können aufgrund von Steuerforderungen entstehen, die hauptsächlich auf Steuerprüfungen und fortlaufenden Auseinandersetzungen mit Steuerbehörden basieren. 23. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN 23.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Investitionen, die zum Abschlussstichtag vertraglich vereinbart, aber in der Bilanz nicht ausgewiesen wurden, stellen sich wie folgt dar:
23.2 Verpflichtung aus einem langfristigen Wartungsvertrag Aus einem langfristigen Instandhaltungs-/Wartungsvertrag resultieren die folgenden wesentlichen Verpflichtungen:
24. FINANZINSTRUMENTE Die Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
1) Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter "Andere finanzielle Verbindlichkeiten inkl. Derivate" ausgewiesen. Bei den Finanzinstrumenten (ohne Derivate) handelt sich sowohl in 2023 als auch in 2022 ausschließlich um Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" und "sonstige finanzielle Schulden", die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. In 2023 wurden keine Abweichungen des aktuellen Buchwerts der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von ihrem jeweiligen beizulegenden Zeitwert verzeichnet. Die Aktivitäten der Gesellschaft in derivativen Finanzgeschäften dienen der Absicherung von Preisrisiken bei Gasein- und Stromverkäufen (Cashflow Hedges). Hierzu wurden für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 bis zu 70 % der jährlich geplanten externen Stromverkaufsmengen sowie die zur Erzeugung der Strommengen benötigten Gasmengen durch eine Rohstoffpreisabsicherungsvereinbarung als Finanzinstrument (keine physische Erfüllung) mit der Unicredit Bank AG, München, fixiert. Die designierten Grundgeschäfte entsprechen im Wesentlichen hinsichtlich des Zeitraums sowie des Volumens den respektiven Konditionen des Grundgeschäfts, sodass von einer nahezu 100 %igen Effektivität dieser Sicherungsbeziehung auszugehen ist. Aus den Sicherungsbeziehungen wird es zu Zahlungsströmen bis 2025 kommen. Der Eintritt der gesicherten Position mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Periodenergebnis wird bis zu diesen Endfälligkeiten erwartet. Aufgrund der Effektivität werden die Wertänderungen der Derivate nach Abzug der latenten Steuern im sonstigen Ergebnis abgebildet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist ein Aufwand, bestehend aus dem saldierten Betrag der Veränderungen der positiven sowie negativen Marktwerten, in Höhe von TEUR 22.148 (abzüglich latenter Steuer in Höhe von TEUR -6.291) direkt im Eigenkapital erfasst worden. Aus Umgliederungen aus den kumulierten erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals ergaben sich insgesamt Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.936 (i. Vj. TEUR 4.813) in der Gewinn- und Verlustrechnung. Diese Aufwendungen werden im Geschäftsjahr 2023 im Finanzergebnis gezeigt. Die Vorjahresbeträge wurden aufgrund der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst, was dazu führte, dass die Umsatzerlöse um TEUR 35.281 sowie die Materialaufwendungen um TEUR 31.008 erhöht und das Finanzergebnis um den Saldo von TEUR 4.813 verringert wurden. Eine Umbuchung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des abgesicherten Grundgeschäfts. Die Marktwerte der Derivate werden auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Dabei werden die Zahlungsströme auf Basis der zum Stichtag gültigen Terminkurve und den daraus abgeleiteten Terminpreisen ermittelt. Zum Bilanzstichtag bestehen folgende derivative Finanzpositionen:
Das Nominalvolumen der derivativen Finanzinstrumente ergibt sich aus der Multiplikation der Kontraktmengen mit den vereinbarten Kontraktpreisen. 25. UMSATZERLÖSE
2023 änderte der Konzern den Ausweis der durch Termingeschäfte getätigten Stromver- und Gaseinkäufen von den Umsatzerlösen bzw. Materialaufwendungen in das Finanzergebnis. Die Vorjahresbeträge in der Gesamtergebnisrechnung wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst, was dazu führte, dass die Umsatzerlöse des externen Markts von TEUR 29.644 auf TEUR 65.465 korrigiert wurden. 26. AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN
2023 änderte der Konzern den Ausweis der durch Termingeschäfte getätigten Stromver- und Gaseinkäufen von den Umsatzerlösen bzw. Materialaufwendungen in das Finanzergebnis. Die Vorjahresbeträge in der Gesamtergebnisrechnung wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst, was dazu führte, dass die Materialaufwendungen von TEUR -96.267 auf TEUR -127.275 korrigiert wurden. 27. AUFWENDUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Die Mitarbeiterzahlen haben sich wie folgt entwickelt:
28. SONSTIGE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
29. FINANZERGEBNIS
2023 änderte der Konzern den Ausweis der durch Termingeschäfte getätigten Stromver- und Gaseinkäufen von den Umsatzerlösen bzw. Materialaufwendungen in das Finanzergebnis. Die Vorjahresbeträge in der Gesamtergebnisrechnung wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst, was dazu führte, dass die Aufwendungen aus Sicherungsgeschäften im Finanzergebnis in Höhe von TEUR -4.813 ausgewiesen werden. Die sonstigen Zinsen und Finanzaufwendungen enthalten Zinsabgrenzungen aus Darlehen und Bankbürgschaft mit dem verbundenen Unternehmen Mainsite GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 231 (i. Vj. TEUR 118) sowie Aufwendungen für verschiedene Gebühren im Zusammenhang mit der Refinanzierung der Darlehen. 30. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen die von den einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gezahlten oder geschuldeten, die erstatteten tatsächlichen Steuern auf das Einkommen und den Ertrag sowie die latenten Steuern. Sie setzen sich aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zusammen. Die Steuerbelastung vom Einkommen und Ertrag stellt sich wie folgt dar:
Die Steuer auf den Gewinn des Konzerns vor Ertragsteuer weicht von dem theoretischen Betrag ab, der bei Anwendung des gewichteten Durchschnittssteuersatzes auf die Gewinne des Konzerns erhoben werden würde. Diese Abweichung wird in der folgenden Überleitungsrechnung dargestellt:
Der gewichtete Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 28,40 %. 31. LEASINGVERHÄLTNISSE Die nach IFRS 16 eingestuften Leasingverhältnisse des Konzerns betreffen Gebäude, technische Anlagen und Fahrzeuge. Weiterhin mietet der Konzern IT-Ausstattung, insbesondere Druck- und Kopiergeräte, mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und drei Jahren. Diesen Leasingvereinbarungen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat beschlossen, für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten zu erfassen. Die nach IFRS 16 eingestuften Leasingverhältnisse stellen ein Nutzungsrecht in den Sachanlagen dar. Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt. Nutzungsrechte:
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge
32. KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Kapitalflussrechnung wird unter Beachtung von IAS 7 erstellt. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Entwicklung des Cashflows getrennt nach Zuflüssen und Abflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023. 2023 änderte der Konzern den Ausweis der durch Termingeschäfte getätigten Stromver- und Gaseinkäufen von den Umsatzerlösen bzw. Umsatzkosten in das Finanzergebnis. Die Vorjahresbeträge in der Kapitalflussrechnung wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst, was dazu führte, dass sich sowohl die "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" als auch die "Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten um TEUR 4.813 erhöht haben. 33. TRANSAKTIONEN MIT VERBUNDENEN UND NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN Als nahestehende Person im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die die KWO Holding GmbH beherrschen oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt sind oder im Management des Konzerns eine Schlüsselposition bekleiden. Außerdem steht ein Unternehmen dem Konzern nahe, wenn unter anderem beide Unternehmen zum selben Konzern gehören oder eines der beiden Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen des anderen ist. Der Konzern wird von der Amaranth International Investments Sàrl, Luxembourg beherrscht und in deren Konzernabschluss einbezogen. Alle Geschäfte zwischen den nahestehenden Unternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen worden. 33.1 Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Verrechnungen
33.2 Kauf von Waren und Dienstleistungen sowie sonstige Verrechnungen
33.3 Ausstehende Forderungen gegen nahestehende Unternehmen aus dem Verkauf von Waren/Dienstleistungen, der Gewährung von Darlehen (andere finanzielle Vermögenswerte)
33.4 Ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen aus dem Verkauf von Waren/Dienstleistungen sowie der Gewährung von Darlehen
Weiterhin hat das nahestehende Unternehmen Mainsite GmbH & Co. KG für die Kraftwerk Obernburg GmbH, eine Garantieerklärung gegenüber den finanzierenden Banken in Höhe von TEUR 10.000 abgegeben. 34. VERGÜTUNGEN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Die Geschäftsführung der KWO-Gruppe erhält von den Gesellschaften im Konzern keine Bezüge für ihre Tätigkeit. Diese werden gemäß den Anstellungsverträgen von der Schwestergesellschaft, der Mainsite GmbH & Co. KG getragen und im Wege von Umlagen an den Konzern weiterbelastet. 35. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMEN
36. VERGÜTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer beläuft sich für das Berichtsjahr 2023 auf TEUR 186 (i. Vj. TEUR 125). Es gliedert sich auf in Abschlussprüfungsleistungen TEUR 141 (i. Vj. TEUR 103) und Steuerberatungsleistungen TEUR 45 (i. Vj. TEUR 22). 37. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Neben den genannten Entwicklungen im Bereich Bestandsförderung sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt. 38. OFFENLEGUNG Der Konzernabschluss der KWO-Gruppe wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die Geschäftsführung obliegt der KWO Holding GmbH, Erlenbach am Main, vertreten durch ihren Geschäftsführer: -Dr. Johannes Huber, Frankfurt am Main
Erlenbach am Main, den 10. Juni 2024 Die Geschäftsführung Dr. Johannes Huber Konzernkapitalflussrechnung
1) Die Vergleichsinformationen wurden angepasst, siehe Anhang Kapitel 6 Konzerneigenkapitalspiegel
Die Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KWO Holding GmbH, Erlenbach am Main Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der KWO Holding GmbH, Erlenbach am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der KWO Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 10. Juni 2024 KPMG
AG
Mangels, Wirtschaftsprüfer Amrhein, Wirtschaftsprüfer |
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