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Stadtsparkasse DelbrückLiquidiert
DelbrückStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Kiefer seit 17.4.2008 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse DelbrückDelbrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht 20211. Grundlagen der SparkasseDie Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Paderborn unter der Nummer A 4247 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist die Stadt Delbrück. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers und das der Gemeinden der Kreise Paderborn und Gütersloh. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27. August 2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung des DSGV werden in einem nächsten Schritt den Aufsichtsbehörden vorgelegt. Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr von 71 auf 67 verringert, von denen 39 vollzeitbeschäftigt, 26 teilzeitbeschäftigt sowie 2 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist Folge einer natürlichen Fluktuation bei gleichzeitiger Ausgliederung von Unternehmenseinheiten (Outsourcing). Im Zusammenhang mit den Vorsichtsmaßnahmen im Zuge der Covid-19-Krise waren zum Jahresbeginn 2021 zwei Geschäftsstellen vorübergehend geschlossen. Insgesamt haben wir im gesamten Geschäftsjahr unser vollständiges Leistungsangebot unter verstärkter Nutzung der Möglichkeiten digitaler Kommunikationswege aufrechterhalten. Dabei haben unsere Beschäftigten soweit möglich auch von Angeboten mobilen Arbeitens Gebrauch gemacht. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2021Nach dem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung in 2020 war auch das Jahr 2021 durch die Corona-Pandemie geprägt. Obwohl sich die Hoffnungen auf eine Überwindung der Pandemie nicht erfüllten und neue Probleme (z. B. Störungen der Lieferketten, insbesondere bei Halbleitern) auftraten, hat sich die Weltwirtschaft im vergangenen Jahr deutlich erholt. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2021 veröffentlicht hatte (+5,5 %), wurde mit 5,9 % übertroffen, ebenso hat sich der Welthandel stärker als vor einem Jahr prognostiziert belebt (9,3 % statt 8,1 %). Deutschland verzeichnete im Gesamtjahr 2021 nach dem starken Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 4,6 % im Vorjahr eine Zunahme des BIP um 2,9 %. Der größte Teil war auf den Außenbeitrag und die staatlichen Konsumausgaben zurückzuführen. Die zum Jahreswechsel 2020/2021 veröffentlichten Prognosen für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurden jedoch verfehlt (damals wurde ein BIP-Zuwachs von +3,1 % bis +5,3 % erwartet). Dies lag vor allem an der starken Zunahme des Infektionsgeschehens sowie Lieferengpässen, die sich von einem Problem einzelner Branchen und Unternehmen zu einem nahezu flächendeckenden Problem - insbesondere für das produzierende Gewerbe - ausgewachsen haben. Der Wachstumsbeitrag des Außenhandels (Außenbeitrag) fiel nach einem negativen Wert im Vorjahr mit +0,8 %-Punkten positiv aus. Die Exporte stiegen um 9,9 %, die Importe um 9,3 %. Der private Konsum verharrte im Gesamtjahr 2021 annähernd auf dem Niveau von 2020 und die Sparquote ging um rund einen Prozentpunkt auf 15,0 % zurück (2020: 16,1 %). Angesichts der weitreichenden ökonomischen Folgen der Covid-19-Pandemie hat sich der deutsche Arbeitsmarkt als sehr robust erwiesen. 2021 stagnierte die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt; im Jahresverlauf gab es jedoch einen deutlichen Anstieg um 506.000 oder 1,1 %. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die bereits im Krisenjahr 2020 nur geringfügig zurückgegangen war (-0,3 %), konnte in 2021 ein Plus von 1,4 % verzeichnen. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit fiel im Vergleich zum Rekordniveau im Vorjahr (2,94 Mio.) deutlich geringer aus, blieb jedoch mit jahresdurchschnittlich rund 1,85 Mio. auf einem sehr hohen Niveau (2019: 145.000). Die Zahl der Arbeitslosen sank im Jahresdurchschnitt 2021 um 82.000 (-3 %) auf 2.613.000. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote belief sich auf 5,7 % im Bundesgebiet (2020: 5,9 %); in Nordrhein-Westfalen sank sie von 7,5 % im Vorjahr auf 7,3 %. Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahren auch deshalb so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Covid-19-Pandemie bislang ausgeblieben ist. 2021 nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr sogar um 10,8 % auf 14.300 ab und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 1999. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bislang massive Finanzhilfen und andere staatliche Eingriffe einem Anstieg der Insolvenzen entgegenwirken. Die Verbraucherpreise sind in Deutschland in 2021 so stark wie seit 1993 nicht mehr gestiegen (+3,1 %). Die Inflationsrate fiel weit höher aus als vor einem Jahr prognostiziert, obwohl eine gewisse Gegenbewegung bei den Energiepreisen zum damaligen Zeitpunkt bereits genauso zu erwarten war wie die preissteigernden Effekte der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer (1 %-Punkt) und der Einführung der CO 2-Steuer (0,3 %-Punkte). Auch die Lieferengpässe und die dadurch verursachten Preisanstiege fielen weit stärker aus als zu Jahresbeginn erwartet. Nach einem nahezu konstanten Anstieg der Inflationsrate im Jahresverlauf erreichte die Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat im Dezember mit einem Plus von 5,3 % ihren vorläufigen Höhepunkt; einen stärkeren Preisanstieg hatte es zuvor im Juni 1992 gegeben. Auch die Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt setzten sich fort und erreichten im 3. Quartal mit einem Anstieg von 12,0 % gegenüber dem Vorquartal den größten Preisanstieg bei Wohnimmobilien seit 2000. Der Sparkassen-Konjunkturindikator, der auf Basis von Angaben der Industrie- und Handelskammern die Einschätzung der momentanen Lage und die Zukunftserwartungen der Wirtschaft in Westfalen-Lippe gleichermaßen berücksichtigt, zeigt für die Region eine der bundesweiten Entwicklung entsprechende durch Lieferengpässe und Inflation gedämpfte konjunkturelle Erholung. Der Indikatorwert stieg im Verlauf des Jahres 2021 bis zum Spätsommer auf 119,5 an und ging im weiteren Jahresverlauf zurück bis auf das Niveau zu Jahresbeginn 2020. Die Zentralbanken setzten ihren expansiven Kurs in der Geldpolitik grundsätzlich auch in 2021 fort. Allerdings haben einzelne Notenbanken ihren Expansionsgrad im Jahresverlauf bereits reduziert, andere haben eine Straffung der Geldpolitik angekündigt. Die Europäische Zentralbank (EZB) blieb sehr abwartend. Zwar hat sie angekündigt, Ende März 2022 die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP einzustellen, gleichzeitig jedoch den Wiederanlagezeitraum für das PEPP bis mindestens Ende 2024 verlängert und zudem eine vorübergehende Aufstockung des monatlichen Ankaufvolumens im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) angekündigt. Der Zinssatz für die Anlage von Überschussliquidität der Banken, die über den von der Zentralbank festgesetzten unverzinslichen Freibetrag in Höhe des Sechsfachen des Mindestreserve-Solls hinausgeht, blieb unverändert bei -0,5 %. Auch die Fiskalpolitik hat ihren expansiven Kurs fortgesetzt. Viele der in 2020 aufgelegten staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wurden fortgesetzt, andere ausgeweitet. Seit Beginn der Covid-19-Pandemie summierten sich die Hilfen auf Bundesebene auf 170 Mrd. Euro. Die vielfältigen Stabilisierungsmaßnahmen der Politik haben den wirtschaftlichen Abschwung abgefedert, hatten aber auch einen erheblichen Anstieg der öffentlichen Verschuldung zur Folge. Die staatlichen Ausgaben der Bundesrepublik stiegen um 7,4 % und die Einnahmen um 8,9 %, was vor allem an höheren Einnahmen aus Unternehmenssteuern und der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer lag. Das daraus resultierende Finanzierungsdefizit liegt mit 132,5 Mrd. EUR rund 12,8 Mrd. EUR unter dem Vorjahr. Nachdem die Aktienmärkte bereits im Jahresverlauf 2020 den dramatischen Einbruch des Frühjahrs 2020 ausgleichen konnten, haben die meisten Indizes auch in 2021 weitere Steigerungen verzeichnet. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 30. Dezember 2021 mit 15.885 Punkten, ein Plus von fast 16 % im Jahresverlauf. Noch deutlicher konnten der EUROSTOXX 50 mit gut 20 % und der weltweit wichtigste Leitindex S&P 500 mit einem Plus von rund 27 % zulegen. Die Entwicklung an den zinsbezogenen Geld- und Kapitalmärkten war im Jahr 2021 geprägt von anhaltend niedrigen Renditen. Für Geldmarktgeschäfte und Anleihen der öffentlichen Hand sowie Zinsswapgeschäfte unter Banken waren zumindest für Laufzeiten bis zu 10 Jahren im Jahresverlauf weiterhin negative Renditen festzustellen. Im mittel- und insbesondere im langfristigen Laufzeitbereich stiegen die Renditen gegen Ende des Jahres 2021 deutlich an; eine Entwicklung, die auch zu Beginn des Jahres 2022 anhielt. Die Rendite der auch für das Kundengeschäft wichtigen Bezugsgröße "Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit" erreichte im Januar 2022 erstmals seit fast drei Jahren wieder einen positiven Wert. Mitte Februar 2022 lag die Rendite mit rd. 0,3 % um rd. 0,7 %-Punkte über dem Wert im Februar 2021 (-0,4 %). Einen vergleichbaren Trend verzeichneten auch die langfristigen Zinsswapgeschäfte unter Banken. Die Kredite an inländische Nichtbanken stiegen nach Angaben der Deutschen Bundesbank von November 2020 bis November 2021 um 4,3 %, nach einer Zunahme um 4,0 % im Vorjahreszeitraum. Maßgeblich dazu beigetragen haben die langfristigen Kredite an Unternehmen und Privatpersonen (November 2021: +5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat), insbesondere die Kredite für den Wohnungsbau (September 2021: +7,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Auf der Einlagenseite hat sich das anhaltende Wachstum an Einlagen in den vergangenen Jahren in 2021 verlangsamt fortgesetzt. Die Einlagen von Nichtbanken im Inland nahmen von November 2020 bis November 2021 um 2,9 % zu, die täglich fälligen Bankguthaben um 6,8 % gegenüber 12,1 % im Vorjahreszeitraum. Eine ähnliche Entwicklung war auch bei den Sparkassen in Westfalen-Lippe zu verzeichnen, deren Bilanzsumme um 5,7 % auf 162,1 Mrd. EUR anstieg. Das Kreditvolumen wuchs auf Vorjahresniveau mit 5,4 % weiter deutlich. Während der Kreditbestand an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständige im Jahr 2021 um 6,1 % auf 56,9 Mrd. EUR anstieg, erhöhte sich der Kreditbestand der Privatkunden um 5,6 % auf 46,7 Mrd. EUR. Beim privaten Wohnungsbaukreditneugeschäft setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Die Darlehenszusagen an Firmenkunden erhöhten sich um 4,9 %, die an Privatkunden um 8,6 %. Auch bei den westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich der Zufluss bei den Kundeneinlagen im Berichtsjahr fortgesetzt, wenn auch langsamer als im Vorjahr. Die Privatkunden konnten durch die Lockerungen der Covid-19-Maßnahmen in den Sommermonaten wieder mehr Geld für Freizeit, Urlaub und Ausflüge ausgeben - das führte zu einem leichten Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Sparquote auf 15,2 % (2020: 16,1 %). Der Gesamtbestand der Kundeneinlagen erhöhte sich um 4,6 Mrd. Euro bzw. 4,0 % auf 117,5 Mrd. Euro (2020: +9,0 %). Dem Branchentrend folgend kam es insbesondere bei täglich fälligen Einlagen - wie bereits in den zurückliegenden Jahren - zu besonders starken Mittelzuflüssen. Der Anteil der täglich fälligen Einlagen an den gesamten Kundeneinlagen erreichte zum Jahresende 2021 mit 70,0 % einen neuen historischen Höchststand (nach 67,7 % in 2020). Der Überhang an Einlagen gegenüber den Krediten (Passivüberhang) hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf 9,6 Mrd. EUR (2020: 10,6 Mrd. EUR) verringert. Der Nettoabsatz von Wertpapieren an Privatpersonen hat gegenüber dem Jahr 2020 von 1,4 Mrd. EUR auf 2,6 Mrd. EUR zugelegt. Das in Folge der Geldpolitik der EZB anhaltend niedrige Zinsniveau macht sich weiterhin negativ in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Dies betrifft insbesondere Sparkassen, die - neben den Genossenschaftsbanken - aufgrund ihres Geschäftsmodells besonders von rückläufigen Zinserträgen betroffen sind. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sanken beispielsweise die Effektivzinssätze im Bestandsgeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten (mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 5 Jahren) von Januar bis November 2021 weiter von 1,95 % auf 1,77 %. Allerdings war im Neugeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten eine Trendwende festzustellen, wenn auch auf niedrigem Niveau. Nachdem das Zinsniveau in 2020 noch rückläufig war, verzeichnete die Deutsche Bundesbank von Januar bis November 2021 einen Anstieg der Effektivzinssätze von 1,23 % auf 1,36 %. Dem standen im Jahr 2021 kaum veränderte Effektivzinssätze für Einlagen (insbesondere Sichteinlagen) von Privatkunden gegenüber. Die aus den starken Mittelzuflüssen resultierende Anlage der Überschussliquidität der deutschen Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank führte zudem zu entsprechenden Zahlungen von Negativzinsen. Die deutschen Kreditinstitute hatten ihre Kreditrisikovorsorge in 2020 erheblich gesteigert. Die befürchtete Insolvenzwelle blieb jedoch bislang aus. So markierte das Jahr 2021 einen Tiefstand der Unternehmensinsolvenzen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie bleibt jedoch ebenso wie das anhaltende Niedrigzinsumfeld ein Risiko für die Ertragslage der Kreditinstitute. Die Analyse für die Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Rückgänge aus der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" der Sparkassen konnten vollständig durch gesteigerte Provisionsüberschüsse ausgeglichen werden, so dass - unter Berücksichtigung von sehr moderat gestiegenen Verwaltungsaufwendungen - das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen in absoluten Zahlen nahezu den Vorjahreswert erreichte. Die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Krise der Realwirtschaft wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Situation einer Vielzahl der privaten und gewerblichen Kreditnehmer aus. Die finanzielle Substanz der Kreditnehmer, die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sowie eine breite Streuung der Kreditvergaben über verschiedene Branchen haben bislang dazu beigetragen, dass sich die Aufwendungen für Risikovorsorge im Kreditgeschäft bei der Gesamtheit der westfälisch-lippischen Sparkassen auch im Jahr 2021 auf einem moderaten Niveau bewegen. 2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2021Neben den gesamtwirtschaftlichen Einflüssen haben auch die Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen das Geschäftsjahr 2021 mitgeprägt. Dies umfasst neben Entwicklungen im Aufsichtsrecht der Kreditinstitute insbesondere gesetzgeberische Initiativen zum Themenbereich "Nachhaltigkeit". Darüber hinaus sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu zwei die gesamte Kreditwirtschaft betreffenden Grundsatzfragen zu nennen. Im Einzelnen ist hervorzuheben: Die nach der Finanzmarktkrise 2009/2010 eingeleiteten aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2021 fort- bzw. umgesetzt. So wurde beispielsweise von der BaFin im August 2021 die 6. MaRisk Novelle veröffentlicht, mit der u. a. Leitlinien der europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie zu Auslagerungen umgesetzt worden sind. Ebenfalls im August 2021 hat die BaFin eine neue Fassung der "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)" veröffentlicht, mit der sie ihre Erwartungen an die IT und die Informationssicherheit von Banken weiter konkretisiert. Von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus die im Jahr 2021 von der BaFin bzw. der Europäischen Kommission vorbereiteten bzw. eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit den von Banken zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen. Bereits zum 1. Februar 2022 wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung der sogenannte "antizyklische Kapitalpuffer" von bislang null auf 0,75 % der risikogewichteten Risikopositionswerte angehoben. Die Quote ist ab 1. Februar 2023 einzuhalten. Darüber hinaus beabsichtigt die BaFin, nach einer Abstimmung u. a. mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum 1. April 2022 eine Allgemeinverfügung für die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers von 2,0 Prozent der risikogewichteten Risikopositionswerte auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite zu veröffentlichen. Beide Maßnahmen, die mit der starken Kreditvergabe durch den Bankensektor und der Preisentwicklung an den Immobilienmärkten begründet werden, wirken kurzfristig auf die Eigenmittelanforderungen. Daneben hat die EU-Kommission im Oktober 2021 ihre Vorschläge zur Umsetzung der Finalisierung von Basel IV vorgelegt. Mit diesem sog. "Bankenpaket 2021" sollen die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zum 1. Januar 2025 in europäisches Recht umgesetzt werden. Es enthält umfangreiche Änderungen der Kapitalanforderungen im Rahmen der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI) und -verordnung (CRR III). Die Vorschläge befinden sich im weiteren Legislativverfahren der EU. Es ist jedoch absehbar, dass sie mittelfristig zu weiter steigenden Eigenmittelanforderungen führen werden. Darüber hinaus ist im "Bankenpaket 2021" auch das Thema "Nachhaltigkeit" und u. a. dessen Berücksichtigung im Risikomanagement der Kreditinstitute stärker verankert. Dies fügt sich ein in eine Vielzahl gesetzgeberischer und regulatorischer Maßnahmen u. a. zur stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensberichterstattung. Dazu hat die EU-Kommission am 21. April 2021 vorgeschlagen, den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, ab dem Geschäftsjahr 2023 deutlich auszuweiten. Unternehmen, die bereits heute gesetzlich verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen, haben, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 umfassende neue Datenerhebungs- und Offenlegungsanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie Verordnung (EU 2020/852) und der damit einhergehenden delegierten Rechtsakte zu erfüllen. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre, kurz- und mittelfristig auf erhöhte Eigenmittelanforderungen sowie eine ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion entsprechenden bedeutsamen Rolle bei den weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema "Nachhaltigkeit" einstellen. Die oben genannten Entscheidungen des BGH betreffen folgende Sachverhalte: Mit Urteil vom 27. April 2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) hat der BGH entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen. Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) hat der BGH über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Für weitere Informationen zu den Auswirkungen auf unseren Jahresabschluss 2021 verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss (Abschnitt B. Rückstellungen) und die weiteren Ausführungen in diesem Lagebericht (Abschnitt 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage). 2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: Kennzahlen Cost-Income-Ratio 1 Betriebsergebnis vor Bewertung 2 Wachstum Forderungen an Kunden 3 Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 4 Wachstum Durchschnittsbilanzsumme 5 Wirtschaftliches Eigenkapital 6 Gesamtkapitalquote nach CRR 7
1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in
Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss
zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen
Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung
des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und
aperiodische Positionen)
2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
2.4.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenGründe für die Steigerung des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme sind insbesondere der Anstieg der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die Durchschnittsbilanzsumme ist mit 6,6 % deutlich stärker als erwartet auf 417,7 Mio. EUR gestiegen. 2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. BarreserveDer Rückgang der Barreserve ist vor allem auf den Rückgang des Guthabens bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. 2.4.2.2. Forderungen an KreditinstituteDer Bestand zum Jahresende enthielt ausschließlich täglich fällige Anlagen. Der leichte Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf die Disposition der rückläufigen Barreserve zurückzuführen. 2.4.2.3. KundenkreditvolumenDas Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich schwerpunktmäßig im langfristigen Bereich. Insbesondere unsere Privatkunden nutzten die im langfristigen Vergleich nach wie vor günstigen Konditionen und bevorzugten weit überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten für Baufinanzierungen. Bei den gewerblichen Kreditkunden waren vor allem langfristige Investitionskredite und gewerbliche Wohnungsbaufinanzierungen zu beobachten. Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2021 auf 68,5 Mio. EUR. Das entspricht einem Rückgang von 11,5 %. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus lagen mit 47,0 Mio. EUR etwas über dem Vorjahreswert von 44,6 Mio. EUR und bilden weiterhin den Schwerpunkt der Kreditzusagen. Das zugesagte Darlehensvolumen an private Haushalte lag mit 29,3 Mio. EUR 19,3 % unter dem Vorjahreswert von 36,3 Mio. EUR. Die Darlehenszusagen an Unternehmen und Selbstständige haben sich um 5,4 % auf 38,9 Mio. EUR reduziert. Das im Vorjahr prognostizierte Wachstums der Kundenforderungen von 4,0 % wurde mit 4,6 % aufgrund der regen Kreditnachfrage leicht übertroffen. 2.4.2.4. WertpapieranlagenDie Bestände werden nahezu vollständig in der Liquiditätsreserve gehalten. Neben den Fälligkeiten wurden Teile der Barreserve in festverzinsliche Wertpapiere angelegt. 2.4.2.5. Beteiligungen / AnteilsbesitzDer Anteilsbesitz der Sparkasse besteht im Wesentlichen aus der Beteiligung am SVWL. Der Bestand ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. 2.4.2.6. Sachanlagen / InvestitionenIm Jahr 2021 wurde bei den Grundstücken und Gebäuden ein Vermietungsobjekt verkauft. Im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde überwiegend in Ersatzbeschaffungen investiert. 2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenBei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt sich im Wesentlichen um Weiterleitungsdarlehen zur Refinanzierung des Kreditgeschäfts. 2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenVor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung sowie dem weiterhin niedrigen Zinsniveau bevorzugten unsere Kunden weiter liquide Anlageformen. Die Zunahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung der Sichteinlagen von Privatkunden und öff. Haushalten, wogegen die Sichteinlagen von Unternehmen abgenommen haben. Zur Vermeidung von Verwahrentgelten wurden von den Kunden auch Einmalanlagen mit mehrjähriger Laufzeit und einer Nullverzinsung gewählt. Der prognostizierte leichte Anstieg von 2,0 % für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 wurde mit 5,7 Mio. EUR bzw. 1,8 % nur geringfügig unterschritten. 2.4.4. DienstleistungsgeschäftZahlungsverkehrDer Bestand an vermittelten Kreditkarten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 34 auf 1985. Vermittlung von WertpapierenDas Wertpapiergeschäft wurde auch im Jahr 2021 vom Geschäft mit Investmentfonds geprägt. Vermehrte Käufe mangels anderer Anlagealternativen führten zu einem Anstieg des Wertpapiernettoabsatzes von 5,4 Mio. EUR auf 12,7 Mio. EUR. Der Gesamtumsatz ist um 12,7 Mio. EUR auf 36,3 Mio. EUR gestiegen. ImmobilienvermittlungDie Immobilienvermittlung wird von einer Tochtergesellschaft der Sparkasse Paderborn-Detmold vorgenommen. Im Jahr 2021 wurden 9 Objekte mit Verkaufswerten von 2,9 Mio. EUR vermittelt (Vorjahr 22 Objekte mit Verkaufswerten von 6,4 Mio. EUR). Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt 126 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von 9,8 Mio. EUR abgeschlossen, was einem Rückgang des Volumens gegenüber dem Vorjahr von 19,4 % bedeutet. Das Vorjahresniveau bei den Lebensversicherungen konnte 2021 nicht übertroffen werden. Das Vermittlungsvolumen von Lebensversicherungen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % auf 3,9 Mio. EUR gesunken. Der Absatz von Sachversicherungen lag deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. AuslandsgeschäftKunden im Bereich des Auslandsgeschäfts werden an die S-international Westfalen der Sparkasse Dortmund vermittelt. 2.4.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Kundenkredite an der Bilanzsumme in Höhe von 75,7 % (im Vorjahr: 74,5 %). Die leichte Erhöhung des Anteils der Kundenkredite ist auf das im Vergleich zum Bilanzsummenwachstum etwas höhere Kreditwachstum im Jahr 2021 zurückzuführen. Der Anteil der Wertpapieranlagen an der Bilanzsumme hat sich von 11,2 % auf 11,4 % erhöht. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ist aufgrund des im Vergleich zum Bilanzsummenwachstum geringeren Einlagenwachstums von 77,3 % auf 76,4 % gesunken. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insofern keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Stille Lasten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2020. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2021 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 18,0 Mio. EUR (Vorjahr 17,9 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Höhe von 16,5 Mio. EUR wurde um 0,8 Mio. EUR erhöht. Der Gesamtbestand enthält eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) von 25 Jahren trägt. Die in Kapitel 2.2 "Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2021" sowie dem Anhang beschriebenen Auswirkungen der BGH-Urteile im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus (27. April 2021, AGB-Urteil, XI ZR 26/20) sowie den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen (6. Oktober 2021, XI ZR 234/20) auf die Vermögenslage beurteilen wir insgesamt als nicht unerheblich. Die Gesamtkapitalquote (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2021 mit 14,97 % (im Vorjahr: 15,61 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich des SREP-Zuschlags sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischen Kapitalpuffer. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2021 betragen 239,9 Mio. EUR und die aufsichtsrechtliche anerkannten Eigenmittel 35,9 Mio. EUR. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 13,54 % (im Vorjahr 13,89 %) der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Die für 2021 prognostizierten Werte für die Gesamtkapitalquote konnten aufgrund des starken Wachstums der Risikoaktiva in Folge des Kreditwachstums nicht ganz erreicht werden. Das wirtschaftliche Eigenkapital konnte aufgrund eines etwas besser als erwartet ausgefallenen Jahresergebnisses 2021 stärker als erwartet gesteigert werden. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2021 8,17 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung zum 31. Dezember 2021 bis zum Jahr 2026 ist eine solide Kapitalbasis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden. 2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 149,2 % bis 355,8 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2021 bei 160,1 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag ab dem Anwendungszeitpunkt der CRR II (28. Juni 2021) in einer Bandbreite von 127,7 % bis 131,4 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Ein Spitzenausgleich durch Tagesgeldaufnahmen bzw. Tagesgeldanlagen bei der Helaba war im Jahr 2021 nicht erforderlich. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2021 nicht genutzt. Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut. 2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 0,51 % (Vorjahr 0,59 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2021. Damit wurde der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,51 % erreicht. Auch absolut wurde der Planwert von 2,1 Mio. EUR erreicht. Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Zielgröße Cost-Income-Ratio stieg von 73,9 % auf 75,6 %. Damit wurde im Vergleich zum Planwert für das Jahr 2021 von 76,3% ein besserer Wert erreicht. Das strategische Ziel einer Cost-Income-Ratio unter 75 % wird nicht eingehalten. Der Zinsüberschuss reduzierte sich um 0,5 Mio. EUR und lag ziemlich genau auf dem Planwert für das Jahr 2021. Im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme verminderte sich die Quote von 1,52 % auf 1,33 %. Durch das weiterhin extrem niedrige Zinsniveau und die flache Zinsstrukturkurve blieb der Fristentransformationsbeitrag weiter auf niedrigem Niveau. Belastungen ergaben sich durch die fehlende Möglichkeit, Einlagekonditionen an die Marktbedingungen anzupassen, da bisher aus geschäftspolitischen Gründen noch nicht flächendeckend Negativzinsen an die Kunden weitergegeben wurden. Negativzinsen im Interbankengeschäft haben das Zinsergebnis nur unwesentlich beeinflusst. Der Provisionsüberschuss ist gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund höherer Provisionseinahmen im Wertpapiergeschäft um 6,9 % auf 3,1 Mio. EUR gestiegen. Damit lag der Provisionsüberschuss unter den Planungen der Sparkasse von 3,3 Mio. EUR. Die Personalaufwendungen verringerten sich 2021 von 4,3 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR und lagen damit um 0,1 Mio. EUR unter unserem Planwert. Personalkostensteigerungen gegenüber dem Vorjahr, insbesondere durch Tarifsteigerungen, konnten durch Einsparungen infolge ausscheidender Mitarbeiter mehr als kompensiert werden. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind im Jahr 2021 aufgrund von höheren Prüfungskosten und Pflichtbeiträgen von 2,2 Mio. EUR auf 2,3 Mio. EUR gestiegen und lagen damit 0,1 Mio. EUR unter dem Planwert. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) wurden unter Berücksichtigung der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 0,9 Mio. EUR) ausgewiesen. Das darin enthaltene positive Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist mit 0,2 Mio. EUR besser als der erwartete Wert von -0,1 Mio. EUR. Das negative Bewertungsergebnis Wertpapiere lag mit -0,2 Mio. EUR um 0,1 Mio. EUR unter dem Planwert von -0,1 Mio. EUR. Die in Kapitel 2.2 "Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2021" sowie dem Anhang beschriebenen Auswirkungen der BGH-Urteile im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus (27. April 2021, AGB-Urteil, XI ZR 26/20) sowie den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen (6. Oktober 2021, XI ZR 234/20) auf die Ertragslage beurteilen wir insgesamt als nicht unerheblich. Sie haben das neutrale Ergebnis von -0,4 Mio. EUR mit -0,2 Mio. EUR belastet. Für das Geschäftsjahr 2021 war ein deutlich rückläufiger Steueraufwand in Höhe von 0,7 Mio. EUR auszuweisen. Der Jahresüberschuss liegt mit 0,2 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahreswertes. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der anhaltenden Niedrigzinsphase ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2021 zufrieden. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2021 0,04 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Mit der Entwicklung des Jahres 2021 konnten wir an das zufriedenstellende Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen. Sowohl das Wachstum im Kundenkreditgeschäft als auch das Wachstum der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden lagen nah an unseren Zielen. Durch das etwas höhere Kreditwachstum lag auch das Wachstum der durchschnittlichen Bilanzsumme über unseren Erwartungen. Das der Prognose entsprechende Betriebsergebnis vor Bewertung und das moderate Bewertungsergebnis ermöglichten eine den Planwert überschreitende Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals. Durch das stärker als geplante Wachstum der Risikoaktiva in Folge des Kreditwachstums konnten die prognostizierten Werte für die Gesamtkapitalquote nicht ganz erreicht werden. Die niedriger als geplant ausgefallenen Verwaltungsaufwendungen haben die geplante Cost-Income-Ratio positiv beeinflusst und einen besseren Wert bewirkt. 3. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. 4. Risikobericht4.1. RisikomanagementsystemIn der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien. Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2021 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:
Der Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit liegt ein Going-Concern-Ansatz zu Grunde, wonach sicherstellt ist, dass auch bei Verlust des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials die regulatorischen und bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllt werden können. Am Jahresanfang hat der Vorstand für 2021 auf Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials ein Limitsystem eingerichtet. Das Gesamtlimit wurde in Höhe von 7,5 Mio. EUR bereitgestellt. Unser Risikodeckungspotenzial und die bereitgestellten Limite reichten auf Basis unserer Risikoberichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde das Konfidenzniveau auf 95,0 % und ein Risikobetrachtungshorizont für das laufende Jahr i. d. R. bis zum Jahresultimo einheitlich festgelegt. Alle wesentlichen Risiken werden auf die entsprechenden Limite angerechnet. Um die Risikotragfähigkeit über den Bilanzstichtag hinaus sicherzustellen, ist in der periodischen Sicht ab dem dritten Quartal eine Betrachtung bis zum übernächsten Bilanzstichtag vorgesehen. Die Risikotragfähigkeit wird vierteljährlich ermittelt. Wesentliche Bestandteile des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials sind das geplante Betriebsergebnis vor Steuern des laufenden Jahres, die Vorsorgereserven nach § 340f HGB/26a KWG und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB. Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft. Stresstests werden regelmäßig durchgeführt. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Szenarien die Risikotragfähigkeit uneingeschränkt gegeben ist. Um einen möglichen etwaigen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Dabei wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung sowie den künftigen Kapitalbedarf getroffen, wie z. B. stärker als erwartet steigende Risikoaktiva oder unerwartete Bewertungsergebnisse. Für den im Rahmen der Kapitalplanung zum 31. Dezember 2021 betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2026 können die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei solchen adversen Entwicklungen vollständig eingehalten werden. Nach dem Ergebnis der Kapitalplanung besteht ein ausreichendes internes Kapital (einsetzbares Risikodeckungspotenzial), um die Risikotragfähigkeit im Betrachtungszeitraum unter Going-Concern-Aspekten sicherstellen zu können. Auf Basis der aktuellen Risikoszenarien wäre die Risikotragfähigkeit damit auch in den Folgejahren darstellbar. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Dem Risikocontrolling obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Der Vorstand hat die Risikocontrolling-Funktion dem für den Bereich Controlling zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Controlling/Rechnungswesen übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1. AdressenausfallrisikenUnter dem Adressenausfallrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, da aufgrund der Bonitätseinstufung ein höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss. Das Länderrisiko setzt sich zusammen aus dem bonitätsinduzierten Länderrisiko und dem Ländertransferrisiko. Das bonitätsinduzierte Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein Schuldner sein, der nicht selbst ein öffentlicher Haushalt ist, aber seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im KundengeschäftDie Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft. Den Schwerpunkt des Kreditgeschäfts der Sparkasse bilden mit einem Anteil von 48,2 % Ausleihungen an Privatpersonen für den Wohnungsbau. Die gesamten Ausleihungen an Privatpersonen liegen mit 53,9 % des Gesamtkreditvolumens deutlich über den Durchschnittswerten der Sparkassen des SVWL (43,5 %). Den Schwerpunkt des Gesamtkreditvolumens im Firmenkundenbereich bilden mit 29,1 % Kredite an das Grundstücks- und Wohnungswesen und 18,8 % an das sonstige Dienstleistungsgewerbe. Darüber hinaus entfallen 14,4 % auf das verarbeitende Gewerbe, 13,1 % auf den Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. 12,5 % entfallen auf das Baugewerbe und 7,3 % auf die Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Die restlichen Branchen machen noch 4,8 % aus. Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, hat für die Sparkasse keine Bedeutung. Zum 31. Dezember 2021 weisen rd. 93,9 % des in Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kreditvolumens ein Rating bis Note 9 auf, 4,2 % haben eine Ratingnote von 10 bis 15 und 1,9 % entfällt auf Ratingnoten 16 bis 18. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Bei den Kreditsicherheiten haben wir eine Konzentration im Bereich der Grundschulden an Objekten im Ausleihbezirk. Diese Konzentration ist systembedingt und damit strategiekonform. Zudem bestehen Konzentrationen bei den Größenklassen. Sie werden in der Strategie weiter reglementiert. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen breit diversifiziert. Aus dem Vergleich der Ratingverteilung mit dem Verbandsdurchschnitt lässt sich ein leicht unterdurchschnittliches Risiko ableiten. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2021 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung aufgrund der Auflösungen bei den EWB. Mit Blick auf den vom IDW am 13. Dezember 2019 veröffentlichten und ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwendenden RS BFA 7 zur Bemessung von Pauschalwertberichtigungen haben wir eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten gebildet, der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. 4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im EigengeschäftDie Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners innerhalb der Ratingklassen 1 bis 16 (gemäß Sparkassenlogik) ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 50,1 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (47,0 Mio. EUR). Die von der Sparkasse direkt angelegten verzinslichen Wertpapiere und Schuldscheindarlehen verteilen sich auf folgende Ratingstufen (Emittentenrating):
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren und Schuldscheindarlehen betrug am 31. Dezember 2021 9,4 Mio. EUR. Von den verzinslichen Wertpapieren und Schuldscheinen entfallen zum Jahresende rund 22,5 % auf Forderungen an Emittenten aus der Sparkassenorganisation. 4.2.2. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. 4.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs betrachtet. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Auf Basis des Rundschreibens 6/2019(BA) der BaFin vom 6. August 2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2021 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet.
Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgendem Bereich: Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse. Um diese Konzentration zu begrenzen, nehmen wir seit längerem eine regelmäßige Beobachtung der Entwicklung der variabel verzinslichen Passiva, verbundenen mit einer jährlichen Überprüfung der Mischungsverhältnisse, vor. Zudem hat die Sparkasse zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken 2021 erstmalig einen Zinsswap eingesetzt. Die Testphase dieses Geschäftes läuft derzeit noch. 4.2.2.2. Marktpreisrisiken aus SpreadsDas Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Dabei ist der Spread unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Im Sinne dieser Definition ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenausfallrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.3. BeteiligungsrisikenDas Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung). Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht ausschließlich aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen. Aufgrund der geringen Einflussnahme haben wir keine Möglichkeit um diese Konzentration zu begrenzen. 4.2.4. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum bis zum Jahr 2026. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung, in der Veränderung der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus werden für den gleichen Zeitraum adverse Entwicklungen untersucht. Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse nicht investiert. Im Risikofall beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag knapp 5 Monate. Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR beträgt zum 31. Dezember 2021 160,1 %; sie lag im Jahr 2021 zwischen 149,2 % und 355,8 %. Aus der Einlagenstruktur ist keine Risikokonzentration gegeben. Durch die Kundeneinlagen als stabile Hauptrefinanzierungsquelle der Sparkasse ist nach wie vor eine hohe Diversifikation der Kapitalstruktur sichergestellt. Die Kundeneinlagen zeigen einen hohen Bestand an täglich fälligen Sichteinlagen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.5. Operationelle RisikenUnter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: Aufgrund der überwiegenden Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2021 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Gesamtbanklimit war am Bilanzstichtag mit 52,9 % ausgelastet. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Auf Basis der zum Stichtag 31. Dezember 2021 durchgeführten Kapitalplanung ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen bis zum Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die durch die Regulatorik und die anhaltende Niedrigzinsphase belastete Ertragslage. Auch die zum Erstellungszeitpunkt noch immer nicht beendete Covid-19-Krise kann die Risikolage der Sparkasse verändern. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Die bekannten Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen. 5. Chancen- und Prognosebericht5.1. ChancenberichtChancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Weitere Chancen versprechen wir uns auf dem Weg zur Multikanalsparkasse. Mit den begonnenen Projekten erzielt die Sparkasse mit der geplanten Differenzierung des Leistungsangebots in den Geschäftsstellen und über ein wettbewerbsfähiges Multikanalangebot eine bessere bedürfnisorientierte Kundenfokussierung. Neukundengewinnung und Steigerung der Produktnutzung in allen Kundensegmenten könnten schneller vorangehen als geplant. Die Provisionseinnahmen könnten dadurch stärker steigen. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. Um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu können, hat der Verwaltungsrat den Vorstand Anfang 2022 beauftragt, Sondierungsgespräche mit umliegenden Sparkassen zu führen, die eine Fusion zum Ziel haben. 5.2. Prognosebericht5.2.1. RahmenbedingungenDer Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einer Zunahme der Weltproduktion (BIP) um 4,4 % und einem Anstieg des Welthandels um 6,0 % im Jahr 2022. Im Folgejahr erwartet der IWF ein BIP-Wachstum von 3,8 %. Dies entspricht einem erneuten starken Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2022 und einer Normalisierung auf Vor-Krisen-Niveau in 2023. Für Deutschland erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in ihren vor dem Jahreswechsel veröffentlichten Prognosen eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,5 % bis 4,0 % im laufenden und 1,8 % bis 3,3 % im kommenden Jahr. Die steigende Nachfrage bei gleichzeitigen Produktionsengpässen hat dazu geführt, dass der Auftragsbestand seit Juni 2020 stetig gestiegen ist und im Dezember 2021 einen neuen Rekordwert erreicht hat. Angesichts einer Auftragsreichweite von 7,7 Monaten sind die Aussichten für eine dynamische Entwicklung der Industrieproduktion sehr gut. Ein Großteil der prognostizierten BIP-Zunahme im Jahr 2022 dürfte auf den privaten Konsum entfallen. Da die privaten Haushalte in der Pandemie aufgrund der eingeschränkten Konsummöglichkeiten in großem Umfang zusätzliche Ersparnis gebildet haben, stehen erhebliche Mittel zur Verfügung, die für einen zusätzlichen bzw. nachgeholten Konsum genutzt werden könnten und - nach den Erfahrungen im zweiten Quartal 2021 - wohl auch genutzt werden. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren im Gesamtjahr 2022 einen Anstieg der privaten Konsumausgaben um +4,7 % bis 7,6 %. Die Sparquote dürfte sich nach dem Rückgang auf jahresdurchschnittlich 15,0 % im vergangenen Jahr nunmehr stärker reduzieren. Die Prognosen bewegen sich für 2022 in der Spanne von 9,6 % bis 12,2 %, für 2023 zwischen 7,9 % und 11,5 %. Der Erholungsprozess auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird sich nach Einschätzung der meisten Wirtschaftsforscher mit einer gewissen Schwächephase im Winter 2021/2022 weiter fortsetzen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung bis Januar saisonbereinigt weiter gesunken, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die Daten bis November vorliegen, hat in saisonbereinigter Rechnung kräftig zugenommen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften blieb bis zuletzt hoch. Für das Gesamtjahr 2022 erwarten die Konjunkturforscher einen Rückgang der Arbeitslosenquote auf 5,2 % bis 5,3 % und einen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen auf über 45 Millionen (+0,6 % bis +1,0 %). Den Prognosen der Mehrheit der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge werden die Verbraucherpreise in Deutschland 2022 mit +2,3 % bis +4,0 % und in 2023 mit +1,8 % bis +2,5 % zwar voraussichtlich weniger stark steigen als in 2021 (+3,1 %), aber dennoch weit stärker als in den Jahren zuvor. Die Gründe dafür sind vielfältig. So haben sich die deutlich gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise bislang erst teilweise in höheren Verbraucherpreisen niedergeschlagen; die preissteigernd wirkenden Lieferengpässe werden nur schrittweise überwunden werden und schließlich könnte aufgrund der erzwungenen Konsumzurückhaltung und der erhöhten Ersparnisbildung die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher künftig höher ausfallen. Auf mittlere Sicht besteht das Risiko, dass sich der höhere Preisdruck aufgrund steigender Inflationserwartungen verfestigt. In der Eurozone erwartet die EZB nach einem allgemeinen Preisanstieg um 2,6 % im vergangenen Jahr eine Beschleunigung auf 3,2 % in 2022, sowie +1,8 % in den beiden Folgejahren. In der Pressekonferenz zur Erläuterung der geldpolitischen Entscheidungen am 3. Februar 2022 räumte die EZB jedoch ein, dass die Inflation länger erhöht bleiben werde als bislang erwartet. Im Laufe des Jahres 2022 werde sie aber zurückgehen. Auch zu Jahresbeginn 2022 bleiben alle Einschätzungen zur weiteren Entwicklung der Pandemie und damit auch der wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Das zeigte die Entwicklung im vergangenen Jahr sehr deutlich, als sich die Hoffnung einer Überwindung der Pandemie in 2021 nicht erfüllt hat. Neben der Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf stellt sich derzeit die Frage, ob und in welchem Zeitraum die Beschaffungsprobleme weiterhin die Industrieproduktion aber auch die Bautätigkeit behindern. Für 2022 kommt als besonderer Risikofaktor die weitere Entwicklung der geopolitischen Lage hinzu. Die Folgen aus der derzeitigen Situation in der Ukraine sind in den vorangestellten Zahlen noch nicht enthalten und lassen sich gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen. Nach aktuellen Einschätzungen werden sich die Wachstumsaussichten Deutschlands jedoch verschlechtern, da die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konfliktes die bestehenden Störungen in den Lieferketten und den Inflationsdruck durch die steigenden Energiepreise verstärken. Eine Reihe von Notenbanken hat in 2021 begonnen, den außergewöhnlich hohen Expansionsgrad der Geldpolitik etwas zurückzunehmen. Die Federal Reverse, die ihre Bilanzsumme in 2021 noch massiv ausgeweitet hat, richtet ihr Augenmerk inzwischen stärker auf die Inflation und hat Zinserhöhungen in Aussicht gestellt. Die Helaba hat ihre Prognose zur Inflationsentwicklung in den USA auf +5,1 % (zuvor +4,8 %) angepasst und erwartet nun, dass die Fed ihren Leitzins in 2022 mindestens fünfmal um 0,25 %-Punkte anheben wird. Der geldpolitische Schwenk der Fed und der starke Anstieg der Inflation in der Eurozone setzen die EZB zunehmend in Zugzwang. Zwar hat sich die EZB in ihrer offiziellen Kommunikation bislang sehr abwartend gezeigt und eine rasche Zinswende bislang verneint. Die Äußerungen im Umfeld der EZB nehmen jedoch ebenso wie der öffentliche Druck zu, dem Inflationsrisiko eine stärkere Bedeutung zuzumessen. Auch wenn die EZB Ende März 2022 die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP einstellen wird, hat sie ein generelles Ende der Nettokäufe bislang nicht angekündigt. Da eine Zinserhöhung gemäß ihrer Forward Guidance erst danach erfolgen wird, war bislang nicht mit einer Anhebung der Leitzinsen in 2022 zu rechnen. Für die Bankenbranche folgt daraus, dass sie zunächst auch weiterhin in einem anhaltenden Niedrig- und Negativzinsumfeld agieren muss, auch wenn eine Zinswende näher rückt. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkasse bedeutet dies, dass die im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen" dargestellten Entwicklungen der Zins- und Provisionserträge sowie der Verwaltungsaufwendungen voraussichtlich auch das Geschäftsjahr 2022 prägen werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen wird sich daher voraussichtlich trotz aller Bemühungen zur Steigerung von Erträgen und zur Kosteneinsparung weiter abschwächen. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Zwar ist die befürchtete Insolvenzwelle bislang ausgeblieben. Je nach Branche muss jedoch mit Insolvenzen insbesondere in den Branchen gerechnet werden, die sowohl durch die Pandemie stark betroffen sind wie auch durch die zunehmende Konkurrenz durch Onlineanbieter. Laut Münchener ifo-Institut sehen sich beispielsweise bei den Reisebüros und -veranstaltern fast drei Viertel der Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Über alle Branchen hinweg sieht sich knapp jedes siebte Unternehmen existenziell gefährdet. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt. 5.2.2. GeschäftsentwicklungVor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen und aufgrund eigener Erwartungen für das Neugeschäft planen wir für unser Geschäftsgebiet im Jahr 2022 einen Zuwachs im gewerblichen und privaten Kreditgeschäft von 3,0 %. Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme wird sich nicht wesentlich verändern. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. In Anbetracht dieses Umfelds wollen wir mit der an den Kundenbedürfnissen ausgerichteten ganzheitlichen Beratung sowie dem umfassenden Produktangebot und der fortwährenden Marktbeobachtung Kundengelder halten und hinzugewinnen. Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2022 ein Wachstum der Kundengeldanlagen von 1,0 %. Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen Anstieg auf 419,6 Mio. EUR. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2022 aufgrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen und zusätzlichen Vertriebsaktivitäten grundsätzlich von steigenden Vermittlungen von Verbundpartnerprodukten aus. 5.2.3. FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Für das Jahr 2022 sind keine größeren Investitionen geplant. 5.2.4. Ertrags- und VermögenslageDie Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung wird maßgeblich durch den Zinsüberschuss geprägt. Der Zinsüberschuss wird durch die Zinsentwicklung und die Zinsstruktur am Geld- und Kapitalmarkt maßgeblich beeinflusst. Insofern ist die weiterhin relativ flache Zinsstrukturkurve, die sich im Vergleich zum Jahr 2021 nach unserer Erwartung nicht wesentlich verändern wird, von maßgeblicher Bedeutung. Wir rechnen mit einer leicht steigenden Entwicklung der aktuellen Zinsen vom heute schon spürbar gestiegenen Niveau. Chancen bestehen insbesondere in einer steileren Zinsstrukturkurve mit der damit verbundenen Möglichkeit, Erträge aus Fristentransformation zu erzielen. Eine stärkere Verflachung der Zinsstrukturkurve hätte dagegen schmälernde Auswirkungen auf den Zinsüberschuss der Sparkasse. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im Kreditgewerbe erwarten wir derzeit kaum veränderte Konditionsbeiträge aus dem Kundengeschäft. Aus den vorgenannten Effekten resultiert für das kommende Jahr per Saldo voraussichtlich auf Basis der Betriebsvergleichszahlen ein geringfügig steigender Zinsüberschuss. Darüber hinaus werden die negativen Zinsen das Zinsergebnis nur unwesentlich belasten. Im Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem Anstieg der Erträge aus. Er steigt nach unseren Planungen um 0,2 Mio. EUR auf 3,3 Mio. EUR. Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden nach unseren Planungen im Jahr 2022 moderat sinken. Durch einen leicht verringerten Personalbestand wird sich trotz der bekannten Tarifsteigerungen der Personalaufwand auf Basis von Betriebsvergleichszahlen um 5,5 % im Jahr 2022 reduzieren. Im Sachkostenbereich soll die Ausweitung der Aufwendungen mittels eines konsequenten Kostenmanagements begrenzt werden. Dadurch wollen wir den Sachaufwand im Jahr 2022 auf dem Niveau von 2021 halten. Auf Basis des Sparkassen-Betriebsvergleichs planen wir unter den vorgestellten Annahmen für das Jahr 2022 mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,63 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme oder 2,6 Mio. EUR. Aufgrund der beschriebenen Zinsentwicklung rechnen wir für das Jahr 2022 mit einem negativen Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft von 0,9 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. In der Unternehmensplanung berücksichtigen wir die erwarteten Verluste aus einer Expertenschätzung. Für das Jahr 2022 rechnen wir inclusive Auflösungen mit einem ausgeglichenen Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft. Die beiden Werte für das Bewertungsergebnis sind aufgrund der aktuellen Unsicherheit durch die Covid-19-Krise zu diesem Zeitpunkt mit erhöhter Unsicherheit behaftet. Den Risiken steht ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial gegenüber. Mittels aktiven Kreditrisikomanagements sind wir bestrebt, erkannte Risiken zu mindern und neue Risiken zu vermeiden. Die Sparkasse richtet sich an der in der "Geschäftsstrategie der Sparkassen" des DSGV definierten Zielgröße Cost-Income-Ratio aus. Für das Jahr 2022 erwarten wir mit einem Verhältnis von 70,5 % einen deutlich besseren Wert als im Vorjahr. Der aktuelle aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags von 2,5 Prozentpunkten bzw. 1,75 Prozentpunkten, wird mit einem voraussichtlichen Wert von mindestens 15,01% deutlich überschritten. Auch das wirtschaftliche Eigenkapital wird durch die Zuführung des Jahresüberschusses 2021 und die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken voraussichtlich um 1,0 Mio. EUR zunehmen. Dies bietet eine hinreichende Grundlage für künftiges qualifiziertes Kreditgeschäft. Mit Blick auf die Allgemeinverfügung der BaFin zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers bzw. ihrer Absicht, kurzfristig einen sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite einzuführen, ist absehbar, dass im Verlauf des Jahres 2023 erhöhte Eigenmittelanforderungen zu erfüllen sind. Auf Basis unseres aktuellen Kenntnisstandes über die Maßnahmen der BaFin und unserer aktuellen Ergebnis- und Kapitalplanung gehen wir davon aus, dass wir auch diese Anforderung erfüllen werden. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich im weiteren Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik durch den Russland-Ukraine-Konflikt sowie die Covid-19-Krise. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Schocks im Finanzsystem die realwirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen können. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 5.3. GesamtaussageDie Planung für das Geschäftsjahr 2022 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert. Das geplante Wachstum kann mit einer weiterhin soliden Eigenkapitalausstattung dargestellt werden. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2022 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Die Auswirkungen der Covid-19-Krise können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Ebenso lassen sich die Auswirkungen aus der derzeitigen Situation in der Ukraine gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen und können zu einer abweichenden Einschätzung führen. Die Prognosen berücksichtigen mögliche Veränderungen daher noch nicht vollumfänglich. Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand informierte den Verwaltungsrat laufend über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und die Entwicklung der Sparkasse. Die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Beschlüsse wurden gefasst. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe hat den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht geprüft und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht gebilligt und den Jahresabschluss 2021 gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NW festgestellt. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse für die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2021.
Delbrück, den 8.06.2022 Die Vorsitzende des Verwaltungsrates Kettelgerdes Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
A. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung der Covid-19-Pandemie ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die der aktuellen Covid-19-Pandemie immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Mit Blick auf den am 13. Dezember 2019 veröffentlichten und ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwendenden RS BFA 7 zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen haben wir eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten gebildet, der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Erstmals haben wir die Pauschalwertberichtigungen auf die Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die betroffenen Posten unter dem Bilanzstrich aufgeteilt. WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde. Die unter Aktivposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesenen Anteile an Personengesellschaften haben wir zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. BeteiligungenAnteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % sowie Rentensteigerungen von 2 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen für Beihilfen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2021 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,87 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 1,5 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 2,5 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt. Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen. Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, werden wir dieses Urteil aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung bei der künftigen Gestaltung der Vertragsbeziehung zu unseren Kunden berücksichtigen. Dazu haben wir im Verlauf des Jahres 2021 unsere Kunden über das Urteil und unsere aktuellen AGB informiert und gebeten, im Sinne einer rechtssicheren Gestaltung der künftigen Vertragsbeziehung die ausdrückliche Zustimmung insbesondere zu den aktuellen Preisen für unsere Dienstleistungen zu erteilen. Bis zu einer ausdrücklichen Zustimmung stellen wir derzeit insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto die Preise insoweit nicht in Rechnung, wie sie Preisanpassungen in den letzten drei Jahren vor der Verkündung des BGH Urteils umfassen. Hinsichtlich der Behandlung in unserer Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 haben wir die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) berücksichtigt, dass von der BGH-Rechtsprechung erfasste Gebühren seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam vereinnahmt werden dürfen. Von unseren Kunden geltend gemachte Erstattungsansprüche haben wir nach einer internen rechtlichen Bewertung der Anspruchsgrundlagen reguliert. Für ggfs. noch in Zukunft zu erwartende Erstattungsansprüche haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung Rückstellungen gebildet. Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des aktuellen Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Der BGH hat entschieden, dass in diesen Fällen für die Höhe der variablen Verzinsung ein maßgebender Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zu bestimmen ist. Bei der Zinsanpassung ist im Rahmen einer monatlichen Anpassung der ursprünglich relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beizubehalten. Offengeblieben ist, welcher konkrete Referenzzinssatz zugrunde gelegt werden muss. Der BGH hat das Verfahren in diesem Punkt an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückverwiesen; eine Entscheidung des OLG steht noch aus. Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, haben wir die Konsequenzen des BGH-Urteils analysiert und geprüft, ob die von uns in der Vergangenheit mit unseren Kunden geschlossenen Verträge vergleichbar ausgestaltet sind. Soweit das Ergebnis unserer Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Bilanzierung und Bewertung von DerivatenDie Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestands sind, halten wir nicht. Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind nicht börsenfähig. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
* gemäß Konzernjahresabschluss
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Aktiva 11 - Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist. Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn diesem Posten sind enthalten:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 48.344 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 300 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2021 570 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits)Rücklage dotiert wurde. Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGGewinn- und Verlustrechnung 12 - Sonstige betriebliche AufwendungenIn diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 172 TEUR enthalten, die auf die Zuführung zur Rückstellung aufgrund der Auswirkungen des BGH-Urteils zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entfallen. E. SONSTIGE ANGABENFristengliederung (in TEUR)
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,825 % und eines Gewerbesteuersatzes von 14,525 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen. Derivative FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte ausschließlich als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte betreffen ausschließlich Zinsswaps. Im Berichtszeitraum wurden keine Handelsbuchgeschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Bei den zinsbezogenen Deckungsgeschäften handelt es sich um in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogenen schwebenden Geschäfte.
Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswap-Geschäfte per 31. Dezember 2021 Verwendung. Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um die eigene Girozentrale. Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle VerpflichtungenLeistungszusage der ZusatzversorgungskasseSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw. Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2021 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2022 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 2.819 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2021 208 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2021 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 7.708 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,87 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2021 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2020 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2021 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung. Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige Institutssicherung Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche Einlagensicherung Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 1.286 TEUR. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden 591 TEUR eingezahlt. Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 180 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung. Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 4,6 Mio. EUR im Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2021: 1,0 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden. Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,21403 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Hierbei orientiert sich der Verwaltungsrat an messbaren qualitativen und quantitativen Kriterien. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrages haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine Zahlung von Übergangsgeld bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Kiefer beträgt derzeit 45 %, der von Herrn Potthast 40 % der festen Bezüge. Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Kiefer beträgt dann 55 % und der von Herrn Potthast 50 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.
Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 100 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag, der erste Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden 150 EUR und der zweite Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden 125 EUR je Sitzung. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:
Pensionsrückstellungen und -zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 232 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember2021 3.783 TEUR. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2021 Kredite in Höhe von zusammen 5 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.769 TEUR gewährt. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
NachtragsberichtZum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses hat der Ukraine-Krieg erkennbar teilweise erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit vieler Märkte. Die konkreten Auswirkungen auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sind zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht abschließend beurteilbar. Die im Lagebericht enthaltenen Prognosen sind in Anbetracht der sich entfaltenden Dynamik von hoher Unsicherheit geprägt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die weiteren sich aus dem Ukraine-Krieg ergebenden Entwicklungen zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Ergebnisgrößen führen werden. Negative Auswirkungen können sich insbesondere bei der Risikovorsorge, beim Zinsergebnis, den Verwaltungsaufwendungen und dem Jahresüberschuss mit entsprechenden Folgewirkungen auf das bilanzielle und aufsichtsrechtliche Kapital sowie die aufsichtsrechtlichen Kennziffern ergeben. VerwaltungsratMitgliederHeike Kettelgerdes Diplom-Betriebswirtin in einem Steinverarbeitungsbetrieb Vorsitzendes Mitglied Meinolf Päsch Diplom-Ingenieur in einem privaten Energieunternehmen i.R. 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds Anita Papenheinrich kaufmännische Angestellte in einer Bäckerei 2. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds Hubertus Hüllmann Diplom-Agraringenieur Michael Skirde Werkzeugmechaniker Michael Kersting Industriekaufmann Jan Reimers Sparkassenbetriebswirt Frank Hils Sparkassenbetriebswirt Beanstandungsbeamter gemäß § 11 Abs. 3 SpkGWerner Peitz Bürgermeister der Stadt Delbrück Stellvertretende MitgliederReinhold Hansmeier Industriekaufmann Dominik Peitz Vertriebsingenieur in einem Maschinenbauunternehmen Bernhard Grothoff-Wessels Justizangestellter Andreas Hansel (bis 04.01.2021) selbstständiger Marktbeschicker in der Lebensmittelbranche Friedo Skirde (ab 04.02.2021) Kraftfahrer Marion Kückmann freiberufliche Tätigkeit als Fachkraft für Managementsysteme und Betriebsorganisation Silke Neumann Sparkassenbetriebswirtin Wilfried Wolke Sparkassenbetriebswirt Vorstand
Delbrück, den 13.05.2022 Der Vorstand Kiefer Potthast Anlage Anlagenspiegel
* Es wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2021("Länderspezifische Berichterstattung")Die Stadtsparkasse Delbrück hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Delbrück besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadtsparkasse Delbrück definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 8.693 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 49,8. Der Gewinn vor Steuern beträgt 882 TEUR. Die Steuern auf Gewinn betragen 688 TEUR. Die Steuern betreffen die laufenden Steuern. Die Stadtsparkasse Delbrück hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtsparkasse DelbrückVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Delbrück bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Delbrück für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Forderungen an Kunden 2. Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteile vom 27. April 2021 und 6. Oktober 2021) Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Forderungen an Kundena) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2021 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 74,5 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2021 wurden weiterhin durch die Covid-19-Pandemie deutlich negativ beeinflusst. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu. b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Dabei haben wir erneut ein besonderes Augenmerk auf die angemessene Berücksichtigung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise bei der Ausgestaltung des Forderungsbewertungsprozesses gelegt. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt. c) Weitere Informationen zu der Bewertung sind im Anhang in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3 und 4.2.1.1). 2. Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteile vom 27. April 2021 und 6. Oktober 2021)a) Der BGH hat im Jahr 2021 Urteile zum sog. "AGB-Änderungsmechanismus" vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) sowie zur Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) erlassen. Die Stadtsparkasse Delbrück war nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt. Dennoch haben diese BGH-Urteile mittelbar Auswirkungen auf die Sparkasse. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 hat die Sparkasse daher für Verpflichtungen bzw. mögliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesen höchstrichterlichen Rechtsprechungen unter Passiva 7 "Rückstellungen", Unterposten c) "andere Rückstellungen" sowie unter Passiva 2 "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden", Unterposten ba) "andere Verbindlichkeiten" Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gebildet. Nach unserer Einschätzung sind die Sachverhalte für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 von besonderer Bedeutung, da die handelsrechtlichen Schlussfolgerungen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung von an die Vorinstanz zurückverwiesener Fragestellungen sowie der Konkretisierung und Regulierung von Kundenansprüchen zwangsläufig wesentlich auf rechtlichen Einschätzungen und Annahmen des Vorstandes zum Kundenverhalten beruhen. Zur Bewertung und bilanziellen Abbildung hat der Vorstand nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Einschätzungen vorgenommen, ob und in welcher Höhe unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Belastung zu erwarten ist. Neben unternehmensinterner rechtlicher Expertise hat er bei seiner Meinungsbildung teilweise die zentral in der Sparkassenfinanzgruppe erarbeiteten Einschätzungen sowie die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) insbesondere zur Behandlung von Entgelten ab dem Zeitpunkt der Verkündung des BGH-Urteils vom 27. April 2021 berücksichtigt. b) Das Erfordernis, eine Rückstellung für Rechtsrisiken bzw. die Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Verbindlichkeitsrückstellung) zu bilden bzw. fortzuführen, besteht nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB im Wesentlichen dann, wenn am Bilanzstichtag mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Belastung in der Zukunft zu erwarten ist. Bei unserer Prüfung haben wir uns mit den internen Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Rechtsrisiken sowie der Analyse und Bewertung der in Abschnitt a) genannten BGH-Urteile durch den Vorstand auseinandergesetzt. Nach einem risikoorientiert abgestuften Verfahren haben wir die Beurteilungen des Vorstandes nachvollzogen und die daraus abgeleiteten Bilanzierungsentscheidungen bewertet. Dabei haben wir uns im Wesentlichen am Streitwert, den potenziellen finanziellen Auswirkungen und der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen orientiert. Hinsichtlich der Behandlung von Gebühren in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 haben wir geprüft, dass die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) berücksichtigt wurde, wonach von der BGH-Rechtsprechung erfasste Gebühren seit der Verkündung des Urteils nicht mehr erfolgswirksam vereinnahmt werden dürfen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Bilanzierung und Bewertung der Sachverhalte sowie die in diesem Zusammenhang vom Vorstand vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend begründet und dokumentiert sind. Ermessensentscheidungen wurden im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung getroffen. c) Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.2 und 2.5). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Isabel Tuschhoff.
Münster, 23. Mai 2022 Sparkassenverband Westfalen-Lippe Prüfungsstelle Tuschhoff, Wirtschaftsprüferin Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 SpkGDer Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Delbrück hat in seiner Sitzung vom 08.06.2022 beschlossen, der Vertretung des Trägers vorzuschlagen, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 182.548,12 € einen Betrag von 0,00 € an den Träger auszuschütten, einen Betrag von 182.548,12 € in die Sicherheitsrücklage einzustellen, einen Gewinnvortrag von 0,00 € vorzunehmen und die Sparkassenorgane zu entlasten. Diesem Vorschlag folgte der Rat der Stadt Delbrück mehrheitlich mit Beschluss vom 22.06.2022. |
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Kurm GmbH
59mGroßhandel mit Textilien
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und Reinigungsmitteln
Beteiligungsgesellschaften
Großhandel mit Anstrichmitteln
Heinz Kiko
84mEinzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
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Aktuelle Insolvenzverfahren
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