Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 200428
Eingetragen
17.8.2012
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens

Historie

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Management

NameRolle
Carolin Huss
seit 3.1.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

98.00% identifiziert2.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
49.00%
49.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Carolin Huss und Christoph Huss in Erbengemeinschaft
2.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Carolin Huss
München
12.250 €
49.00%
Christoph Huss
Unterföhring
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HuWoKa GmbH

Garmisch-Partenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 8.246.499,42 8.243.898,42
I. Sachanlagen 2.601,00 0,00
II. Finanzanlagen 8.243.898,42 8.243.898,42
B. Umlaufvermögen 7.343.065,42 6.496.796,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 394.491,84 203.943,03
II. Wertpapiere 5.792.240,78 6.292.853,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.156.332,80 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.589.564,84 14.740.694,62

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 13.489.544,54 12.584.985,85
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 11.320.000,00 11.320.000,00
III. Gewinnvortrag 1.239.985,85 1.982.592,41
IV. Jahresüberschuss 904.558,69 -742.606,56
B. Rückstellungen 14.100,00 32.980,00
C. Verbindlichkeiten 2.085.920,30 2.122.728,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.085.920,30 2.122.728,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.589.564,84 14.740.694,62

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der HuWoKa GmbH, mit dem Sitz in Garmisch-Partenkirchen, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 200428, wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden berücksichtigt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Auf die Erstellung des Lageberichtes wurde nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wird der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung werden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Der liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden, sofern notwendig, die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde

- soweit erforderlich- in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten wurden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten (Vj. EUR 2.017.942,16) 2.049.138,78 Euro

E. Sonstige Angaben

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Wolfgang Huss geführt.

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt und es wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Es wurden keine Vergütungen entrichtet.

Auf die Angaben nach § 285 Nr. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

 

München, im Februar 2019

Der Geschäftsführer

Herr Wolfgang Huss

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.049.138,78 EUR.

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.017.942,16 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2019 festgestellt.

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