Zaschke Bau
GmbH
Wittendörp (vormals: Schwerin)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.105,00 |
105.439,50 |
| I.
Sachanlagen |
79.105,00 |
105.439,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
383.179,78 |
361.943,56 |
| I.
Vorräte |
112.559,77 |
141.492,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
93.319,71 |
132.122,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
177.300,30 |
88.328,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.182,61 |
7.352,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
471.467,39 |
474.735,12 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
415.199,45 |
412.758,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
387.758,54 |
354.542,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.440,91 |
33.216,01 |
| B.
Rückstellungen |
9.315,23 |
18.119,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.952,71 |
43.857,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.952,71 |
43.857,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
471.467,39 |
474.735,12 |
Anhang
Die
Zaschke Bau GmbH ist durch Aufspaltung der
Zaschke & Gabler GmbH nach Maßgabe des
Spaltungsplanes vom 09.09.2014 entstanden. sie ist mit
Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2014 gegründet und im
Handelsregister auf dem Registerblatt HRB 11986 am
11.11.2014 eingetragen worden.
Der Jahresabschluss der
Zaschke Bau GmbH ist für das Geschäftsjahr
2018 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft.
Sie macht deshalb von den Erleichterungen der §§
286, 288, 327 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
Gebrauch.
Bilan
zierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde, soweit es zutrifft, beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten linear unter Beachtung der
entsprechenden Nutzungsdauer.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen 250,00 € und 800,00 €
wurde die Sofortabschreibung in Anspruch genommen.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Liquide Mittel werden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
V
E
R
BINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
II. Angaben zur Bilanz
Die Positionen "Vorräte" und "In Ausführung
befindliche Bauaufträge" wurden uns durch eine
Inventuraufstellung nachgewiesen.
Bei den Forderungen handelt es sich um Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen. Für Forderungen, deren
Zahlungseingang sich als unsicher erweist, wurde eine
Einzelwertberichtigung vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
in Höhe von EUR 49.759,05 eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen
im Wesentlichen aus Guthaben aus der
Betriebskostenabrechnung, Forderungen gegenüber
Institutionen aus der Urlaubsvergütung, Guthaben aus
den Umsatzsteuer-Voranmeldungen November und Dezember,
Vorsteuerbeträge die im Folgejahr abziehbar sind,
Gewerbesteuerguthaben sowie
Körperschaftsteuerguthaben.
Die sonstigen Vermögensgegenstände i .H. v.
EUR 39.873,71 haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von EUR 2.440,91 auf neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr
bestellt:
Herr Detlef Zaschke, 19243 Pogreß,
Handwerksmeister
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesell-schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Schwerin, 19. August 2019
gez. Detlef
Zaschke
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2019 festgestellt.
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