Fahrschule
Flade GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.852,00 |
28.185,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.449,00 |
6.813,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.403,00 |
21.372,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.248,61 |
4.478,67 |
| I.
Vorräte |
461,20 |
608,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
444,89 |
569,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.342,52 |
3.301,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
404,00 |
603,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.504,61 |
33.266,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.260,78 |
23.647,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
13.000,00 |
13.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
14.352,02 |
10.975,48 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.387,20 |
3.376,54 |
| B.
Rückstellungen |
1.900,00 |
1.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.343,83 |
7.718,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.343,83 |
7.718,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.504,61 |
33.266,67 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis
31.12.2010
I. Allgemeine Angaben
A. Anwendung des HGB
(1) Der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB in der
aktuellen Fassung aufgestellt worden.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
B. Formale Darstellung
(1) Die Wertansätze der am 31.12.2009
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden wurden unverändert
übernommen.
(2) Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB)
des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch
genommen.
(3) Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
(4) Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren
fortgeführt. Es ist der Struktur des Unternehmens
angemessen.
II. Grundsätze zur Bilanzierung und
Bewertung
A. Allgemein
(1) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten
werden.
(2) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
(3) Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
(4) Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
(5) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorange-
gangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden
einzeln bewertet.
(6) Es ist vorsichtig bewertet worden. Es wurden alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
B. Anlagevermögen
(1) Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Die Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben.
(2) Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauern.
Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte
waren nicht erforderlich.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird im
Wesentlichen in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen
ermittelt.
C. Umlaufvermögen
(1) Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach den
gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr.
(2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten bilanziert.
D. Rückstellungen
(1) Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und ist notwendig wie
ausreichend. Sie sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Er wurde auf
der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung bemessen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
A. Anlagevermögen
(1) Der in 1999 entgeltlich erworbene Geschäfts-
oder Firmenwert wird nach Art. 66 Abs. 3 Satz 2 EGHGB
weiterhin über 15 Jahre abgeschrieben.
B. Verbindlichkeiten
(1) Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungbetrag passiviert.
(2) Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr beträgt 6.343,83 EUR (31.12.2009 7.718,69 EUR).
(3) Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt 100,00 EUR (31.12.2009 100,00 EUR).
IV. Sonstige Angaben
A. Geschäftsführung
(1) Geschäftsführer im Geschäftsjahr
ist Herr Holger Becker.
B. Haftungsverhältnisse
(1) Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB.
gez. Holger Becker
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.
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