Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 18062
Eingetragen
28.7.2000
Branche
FahrschulenBetrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugePersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
selbständiger Betrieb einer Fahrschule

Historie

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Management

NameRolle
Holger Becker
seit 4.9.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Chemnitz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Flade GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 18.852,00 28.185,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.449,00 6.813,00
II. Sachanlagen 13.403,00 21.372,00
B. Umlaufvermögen 6.248,61 4.478,67
I. Vorräte 461,20 608,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 444,89 569,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.342,52 3.301,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 404,00 603,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.504,61 33.266,67

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 17.260,78 23.647,98
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 13.000,00 13.000,00
III. Verlustvortrag 14.352,02 10.975,48
IV. Jahresfehlbetrag 6.387,20 3.376,54
B. Rückstellungen 1.900,00 1.900,00
C. Verbindlichkeiten 6.343,83 7.718,69
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.343,83 7.718,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.504,61 33.266,67

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010


I.  Allgemeine Angaben

A.  Anwendung des HGB 

(1) Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB in der aktuellen Fassung auf­gestellt worden.

(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.


B.  Formale Darstellung

(1) Die Wert­ansätze der am 31.12.2009 ausgewie­senen Ver­mögensgegenstände und Schulden wur­den un­ver­ändert übernommen.

(2) Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

(3) Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

(4) Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen.


II.  Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung 


A.  Allgemein

(1) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten werden.

(2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

(3) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

(4) Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.


(5) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorange-
gangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet.

(6) Es ist vorsichtig bewertet worden. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
  

B.  Anlagevermögen

(1) Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bi­lanziert. Die Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben.

(2) Die planmäßigen Abschreibungen erfol­gen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauern.
Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte waren nicht erforderlich.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird im Wesentlichen in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen ermittelt.
  

C.  Umlaufvermögen

(1) Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach den glei­chen Grundsätzen wie im Vorjahr.

(2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert.

 
D.  Rückstellungen

(1) Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen be­rücksichtigt alle erkennbaren Risiken und unge­wissen Verpflichtungen und ist notwendig wie aus­reichend. Sie sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Er wurde auf der Grundlage vorsichtiger kauf­männischer Beurteilung bemessen.


III. Erläuterungen zur Bilanz

A.  Anlagevermögen

(1) Der in 1999 entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird nach Art. 66 Abs. 3 Satz 2 EGHGB weiterhin über 15 Jahre abgeschrieben.
 

B.  Verbindlichkeiten

(1) Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungbetrag passiviert.

(2) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 6.343,83 EUR (31.12.2009 7.718,69 EUR).

(3) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 100,00 EUR (31.12.2009 100,00 EUR).


IV. Sonstige Angaben


A.  Geschäftsführung

(1) Geschäftsführer im Geschäftsjahr ist Herr Holger Becker.


B.  Haftungsverhältnisse

(1) Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungs­verhältnisse nach § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.



gez. Holger  Becker
......................................................
Fahrschule Flade GmbH
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2011 festgestellt.

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