Stammdaten

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Amtsgericht Regensburg HRB 9960
Vorher
REWAG Netz GmbH
Eingetragen
18.11.2005
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenElektrizitätsverteilung
Gegenstand
Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhalt des Versorgungsnetzes der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG für Elektrizität. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen für Dritte Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit seinen vorgenannten Kernaufgaben stehen, auch für Netze der Gasversorgung, Wasserversorgung, Wärmeversorgung und Telekommunikation.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Pfeifer
seit 10.2.2022
Prokura
Herbert Porsch
seit 10.2.2022
Prokura
Wolfgang Haas
seit 10.6.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG
Germany
101.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Regensburg Netz GmbH

Regensburg

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Regensburg Netz GmbH, Regensburg

Grundlagen des Unternehmens

Die Regensburg Netz GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG (REWAG KG); die gemäß § 7 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geforderte gesellschaftsrechtliche Entflechtung ist somit umgesetzt. Zwischen der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH besteht ein Gewinnabführungsvertrag.

Gegenstand der Regensburg Netz GmbH sind die Planung und Errichtung sowie der Betrieb und Unterhalt des Versorgungsnetzes für Elektrizität. Die Regensburg Netz GmbH ist seit 01.01.2021 Eigentümerin des Stromnetzes im Stadtgebiet Regensburg und einigen Umlandgemeinden. Bis 31.12.2020 war die REWAG KG Eigentümerin, welche ihre Netzanlagen der Regensburg Netz GmbH im Rahmen eines Betriebspachtvertrages überlassen hat. Teilweise werden Service und Unterhalt des Stromnetzes über einen Betriebsführungsvertrag an die REWAG KG übertragen. Technische Leistungen, welche die Regensburg Netz GmbH für die REWAG KG erbringt, werden über einen umgekehrten Betriebsführungsvertrag abgerechnet. Sonstige allgemeine und kaufmännische Aufgaben sind in gegenseitigen Dienstleistungsverträgen geregelt.

Die Regensburg Netz GmbH erbringt über ihr Kerngeschäft hinaus für Dritte Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit ihren vorgenannten Kernaufgaben stehen. Außerdem hat die Regensburg Netz GmbH seit 30.06.2017 die Grundzuständigkeit für den Strommessstellenbetrieb (moderne Messeinrichtungen/intelligente Messsysteme) übernommen. Bei der Regensburg Netz GmbH waren zum Bilanzstichtag 73 (Vorjahr: 71) Mitarbeiter beschäftigt, davon waren fünf (Vorjahr: sechs) Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt.

Die Gesellschaft orientiert sich im Rahmen ihrer Tätigkeit am vom Aufsichtsrat genehmigten Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs-, Finanz-, Investitions- und Stellenplan. Die zentrale Steuerungsgröße stellt dabei die den Netzentgelten zu Grunde liegende Erlösobergrenze im Rahmen der Anreizregulierung dar. Das grundsätzliche Ziel, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen, kann zwar durch ein effektives Erlös- und Kostenmanagement erreicht werden, hängt jedoch sehr stark von regulatorischen Steuerungsgrößen der Anreizregulierung ab. Im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens erfolgt ein Plan-Ist-Vergleich, bei dem Abweichungen systematisch untersucht werden.

Rahmenbedingungen

Regulierung

In Deutschland unterliegt der Betrieb von Energienetzen weitgehend einer staatlichen Regulierung. Die Strom- und Gasnetze gehören zu den sogenannten natürlichen Monopolen. Volkswirtschaftlich wie betriebswirtschaftlich ist es weder sinnvoll noch reizvoll in Versorgungsgebieten parallele Leitungsnetze von verschiedenen Netzbetreibern aufzubauen. Die Netzbetreiber werden reguliert, damit diese keine Monopolgewinne erzielen und die Netze kostensparend betreiben. Dabei muss sichergestellt werden, dass dem Netzbetreiber ausreichende finanzielle Mittel für den Betrieb der Netze zur Verfügung stehen. Der Netzbetreiber selbst muss im Interesse der privaten Verbraucher für transparente und angemessene Netzentgelte sorgen. Die Entgeltregulierung erfolgt über die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die eine festgelegte Erlösobergrenze für eine fünfjährige Regulierungsperiode vorsieht. Die Anreizwirkung besteht darin, dass sich Zielüber- und -untererfüllungen im Unternehmensergebnis niederschlagen sollen. Das Jahr 2023 ist das letzte Jahr der dritten Regulierungsperiode im Strombereich.

Im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeführten Anreizregulierung sollen im Zeitablauf Ineffizienzen abgebaut und zusätzliche Effizienzsteigerungen (z. B. durch Innovationen) erreicht werden. Auch ein über die Regulierung hinaus erzielbarer Gewinn soll möglich sein. Dies ergibt sich dadurch, dass die Erlöse bereits vor der Regulierungsperiode fixiert werden, d. h. die Erlöse und die tatsächlich entstehenden Kosten des Netzbetreibers sind für die Dauer der Regulierungsperiode teilweise entkoppelt. Dadurch ist der Anreiz gesetzt, dass der Netzbetreiber seine Produktivität steigert und die Kosten reduziert. Dem Netzbetreiber steht darüber hinaus auch eine angemessene Verzinsung zu. Die Eigenkapitalzinssätze werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß den Vorgaben der Entgeltverordnungen vor Beginn der Regulierungsperiode festgelegt. Die Zinssätze sind in der sogenannten Erlösobergrenze enthalten.

Für die Bestimmung der Erlösobergrenze wird zunächst eine Kostenprüfung durchgeführt. Anschließend werden die Kosten der einzelnen Netzbetreiber im Regelverfahren in einen Effizienzvergleich überführt. Aus den geprüften Kostendaten und dem Ergebnis des Effizienzvergleichs wird die individuelle Erlösobergrenze festgelegt. Ermittelte Ineffizienzen sind über den Verlauf einer Regulierungsperiode abzubauen. Der jeweilige Netzbetreiber ermittelt nach den gesetzlichen Vorgaben (StromNEV) die Netzentgelte für den Zugang zum Energieversorgungsnetz; die Preise sind zu veröffentlichen. Der Effizienzwert der Regensburg Netz GmbH für die dritte Regulierungsperiode (2019 bis 2023) beträgt 96,04 %. Auf dieser Grundlage ergab sich für das Geschäftsjahr 2023 eine Erlösobergrenze von 51,7 Mio. €.

Wichtige Einflussgrößen bei der Erlösobergrenzenermittlung seit 2019 sind die direkt beeinflussbaren Netzkosten zuzüglich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (vorgelagerte Netzkosten, Kosten für vermiedene Netzentgelte nach § 18 StromNEV), der Kapitalkostenabgleich (Kapitalkostenaufschlag und Kapitalkostenabzug), der generelle sektorale Produktivitätsfaktor, volatile Kostenanteile (Verlustenergie Strom) sowie Erlös- und Kostenkorrekturen des Regulierungskontos. Über das Regulierungskonto erfolgt ein wirtschaftlicher Ausgleich der Abweichungen zwischen den zulässigen und den vom Netzbetreiber tatsächlich erzielten Erlösen. Der Saldo wird durch entsprechende Anpassungen der Erlösobergrenze mit Wirkung in die Zukunft ausgeglichen. Weiterhin kann durch das Bonus-Malus-System der Qualitätsregulierung die Erlösobergrenze modifiziert werden. Durch das Qualitätselement besteht der Anreiz, durch langfristige Netzinvestitionen ein hohes Maß an Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Mit Beginn der dritten Regulierungsperiode wurde durch die Neueinführung des Kapitalkostenabgleichs der Zeitverzug zwischen Kosten- und Erlöswirksamkeit bei Investitionen vollständig beseitigt. Dies gilt allerdings nur für die Kapitalkosten des Netzbetreibers. Die Erlösanteile für Betriebskosten unterliegen weiterhin dem Zeitverzug. Der Kapitalkostenabgleich ersetzt den Erweiterungsfaktor aus der zweiten Regulierungsperiode; seine Bestandteile sind der Kapitalkostenaufschlag und der Kapitalkostenabzug. Der Kapitalkostenaufschlag berücksichtigt die nach dem Basisjahr bis zum Ende der zugehörigen Regulierungsperiode getätigten Investitionen. Er wird von der Regensburg Netz GmbH jährlich für das Folgejahr beantragt. Der Kapitalkostenabzug berücksichtigt die Wertminderung der im Basisjahr vorhandenen Netzanlagen während der zugehörigen Regulierungsperiode. Er ist Bestandteil des Erlösobergrenzenbescheids und wird von der BNetzA für die gesamte Regulierungsperiode ermittelt.

Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an EU-Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften wurde am 28.12.2023 veröffentlicht. Ziel ist die Stärkung der Unabhängigkeit der BNetzA. Die meisten Änderungen treten ab der fünften Regulierungsperiode (Strom: 2028 - 2032) in Kraft, wobei die GasNEV zum 31.12.2027 und die ARegV sowie die StromNEV zum 31.12.2028 außer Kraft treten werden.

Angesichts der ambitionierten Ziele zur Klimaneutralität bis 2045 und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien stehen die Netzbetreiber vor enormen Herausforderungen. Der Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes sind entscheidend, um eine zuverlässige und effiziente Energieversorgung sicherzustellen. Die Netzausbaupläne der Verteilnetzbetreiber spielen dabei eine zentrale Rolle. Diese Pläne umfassen konkrete Maßnahmen, mit denen die Netzbetreiber ihr Netz in den kommenden fünf bis zehn Jahren optimieren, verstärken oder ausbauen wollen. Dabei müssen sie nicht nur die steigende Nachfrage nach Strom berücksichtigen, sondern auch die dezentrale Einspeisung erneuerbarer Energien sowie die Anforderungen an eine flexible und resiliente Netzinfrastuktur.

Preisobergrenze

Im September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das neben allgemeinen Regelungen vor allem Vorgaben für die flächendeckende Einführung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen enthält. Der Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen unterliegt nicht der Erlösobergrenze, sondern es gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Aus diesem Grund muss der Netzbetreiber die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme separieren. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind nicht Bestandteil der regulatorischen Kostenbasis für Strom. Der Umbau einer Messstelle von einer herkömmlichen Messeinrichtung zu einer modernen Messeinrichtung oder zu einem intelligenten Messsystem führt dazu, dass die Erlösobergrenze entsprechend reduziert wird. Die Regensburg Netz GmbH hat zum 30.06.2017 die Grundzuständigkeit für den Strommessstellenbetrieb übernommen und im Jahr 2018 mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen begonnen. Grundsätzlich sollen bis zum Jahr 2032 alle Haushalte mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Zum Stichtag 31.12.2023 wurden bereits 52.268 moderne Messeinrichtungen eingebaut.Verbraucher ab 6.000 kWh pro Jahr und Erzeuger ab 7 kW installierter Leistung erhalten zukünftig intelligente Messsysteme. Aber auch bei Verbrauchern mit einem niedrigeren Verbrauch und Erzeuger bis 7 kW installierter Leistung kann optional ein Einbau vorgenommen werden.

Betriebsführungsvertrag

Der Betriebsführungsvertrag wird auf Basis der aktuellen Daten und Indexreihen jährlich angepasst. Die verrechenbaren Leistungen aus dem Betriebsführungsvertrag haben sich gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Mio. € auf 23,4 Mio. € verringert. Der Rückgang resultiert aus der im Betriebsführungsvertrag enthaltenen automatischen Verrechnung erbrachter Leistungen für Aufträge. Die Verrechnung erfolgt unterjährig auf Basis von Einzelaufträgen zwischen der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH. In Summe handelt es sich hier um Einzelaufträge mit einem Gesamtvolumen von 10,1 Mio. €, davon entfallen 7,3 Mio. € auf aktivierungspflichtige Investitionen.

Tätigkeitsabschluss (§ 6b EnWG)

Die Regensburg Netz GmbH ist fast ausschließlich im Bereich "Elektrizitätsverteilung" tätig. Daneben werden insbesondere für den Strommessstellenbetrieb (Grundzuständigkeit) und die Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen für die Gasverteilung eigene Konten geführt.

Die Bilanzsumme der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zum 31.12.2023 beträgt 100,0 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Mio. € erhöht; das Ergebnis dieser Tätigkeit (vor Verlustübernahme) entspricht wie im Vorjahr annähernd dem des Gesamtunternehmens.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb beträgt 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €); diese Tätigkeit weist (vor Verlustübernahme) ein leicht defizitäres Ergebnis (- 127 T€; Vorjahr: - 119 T€) aus.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 der Tätigkeit "Energiespezifische Dienstleistungen Gasverteilung" beträgt 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €). Durch die Weiterverrechnung der angefallenen Kosten an die REWAG KG in Form eines Dienstleistungsentgelts ist das Ergebnis dieser Tätigkeit wie im Vorjahr ausgeglichen.

Geschäftsverlauf

Die Netzmengen im Netzgebiet betrugen im Berichtszeitraum 1.222,6 Mio. kWh und liegen um 2,2 % unter dem Vorjahreswert und um 4,3 % unter dem Planansatz. Über den Lieferant REWAG KG wurden 538,6 Mio. kWh (- 8,5%) und über andere Lieferanten 684,1 Mio. kWh (+ 3,5 %) Netzmengen an Endkunden abgerechnet. Die Anzahl der Kunden im Netzgebiet der Regensburg Netz GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2023 um 2.111 Kunden auf 155.332 Kunden erhöht.

Der von der REWAG KG zu übernehmende Verlust beträgt 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €). Der Rückgang resultiert, hauptsächlich regulatorisch bedingt, weitestgehend aus dem Netzbetrieb. Der Planansatz sah eine Verlustübernahme von 1,5 Mio. € vor. Die Abweichung ist vor allem auf den negativen Ergebniseffekt aus der Ausgleichsenergieabrechnung zurückzuführen, während gleichzeitig niedrigere Kosten für die Betriebsführungsverrechnung und niedrigere Personalaufwendungen zu verzeichnen sind. Die wirtschaftliche Entwicklung der Regensburg Netz GmbH im Geschäftsjahr 2023 war zufriedenstellend.

Wirtschaftsbericht

Ertragslage

Der von der REWAG KG zu übernehmende Verlust (2,5 Mio. €; Vorjahr: 3,9 Mio. €) setzt sich weitestgehend zusammen aus betrieblichen Erträgen von 118,5 Mio. € (Vorjahr: 110,3 Mio. €) und betrieblichen Aufwendungen von 120,6 Mio. € (Vorjahr: 113,9 Mio. €).

Die Umsatzerlöse als Hauptbestandteil der betrieblichen Erträge (rd. 98 %; Vorjahr: rd. 98 %) verteilen sich wie folgt:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
periodische Stromnetzentgelte (ohne Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV) 68,7 61,7
Stromnetzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV 3,1 2,9
periodische Erstattungen im Rahmen des EEG 23,8 20,9
sonstige und periodenfremde Umsatzerlöse (einschließlich Veränderung des Regulierungskontos) 20,2 22,2
Umsatzerlöse 115,8 107,7

Die periodischen Stromnetzentgelte setzen sich wie folgt zusammen:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Lieferant REWAG KG 40,1 37,7
andere Lieferanten 28,6 24,0
periodische Stromnetzentgelte 68,7 61,7

Der Materialaufwand als Hauptbestandteil der betrieblichen Aufwendungen (rd. 82 %; Vorjahr: rd. 82 %) setzt sich wie folgt zusammen:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Betriebsführungsvertrag (mit REWAG KG) 16,0 16,8
Nutzung vorgelagerter Netze 23,5 21,0
Umlagen an Übertragungsnetzbetreiber 14,1 13,1
Kosten für Einspeisung nach EEG und KWKG 26,6 26,0
sonstige Materialaufwendungen 18,6 16,4
Materialaufwendungen 98,8 93,3

Die weiteren betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Personalaufwand 6,1 5,9
Abschreibungen 4,8 4,2
sonstige betriebliche Aufwendungen 10,9 10,5

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten hauptsächlich die Stromkonzessionsabgabe (7,4 Mio. €; Vorjahr: 7,5 Mio. €) sowie den Dienstleistungsvertrag mit der REWAG KG (2,4 Mio. €; Vorjahr: 2,3 Mio. €).

Finanzlage

Die finanzielle Entwicklung der Regensburg Netz GmbH ist nachfolgend in der zusammengefassten Kapitalflussrechnung (Aufstellung nach DRS 21) dargestellt:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1,2 1,8
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 9,7 - 12,0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 11,6 12,0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 3,1 1,8
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 0,4 - 1,4
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3,5 0,4

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich insgesamt im Vergleich zur Vorperiode um 0,6 Mio. € verringert. Er setzt sich wie folgt zusammen:

2023
Mio. €
2022
Mio. €
Periodenergebnis (bereinigt um nicht zahlungswirksame Vorgänge und Zinsen) 0,7 - 1,4
Veränderung der Rückstellungen (ohne Zinseffekte) - 3,7 2,0
Veränderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie anderer Aktiva und Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4,2 1,2

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert wie im Vorjahr fast vollumfänglich aus Mittelabflüssen für Zugänge zum Anlagevermögen.

Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthält eine Abschlagszahlung der REWAG KG auf die Verlustübernahme (1,6 Mio. €; Vorjahr: 3,9 Mio. €). Weitere Einzahlungen resultieren aus einer langfristigen Darlehensaufnahme von 7,5 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €) und Baukostenzuschüssen von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €). Auszahlungen entstanden aus Zinszahlungen von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) sowie aus Kredittilgungen von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Aus der Endabrechnung der Verlustausgleichszahlung ergab sich im Vorjahr ein Mittelabfluss von 1,2 Mio. €.

Der Finanzmittelfonds zum 31.12.2023 enthält wie im Vorjahr ausschließlich flüssige Mittel und hat sich um 3,1 Mio. € erhöht.

Die Quote des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt rd. 37 % (Vorjahr: rd. 40 %). Das Fremdkapital setzt sich zusammen aus Rückstellungen von 7,1 Mio. € (Vorjahr: 10,8 Mio. €) und Verbindlichkeiten von 24,9 Mio. € (Vorjahr: 16,3 Mio. €). Von den Verbindlichkeiten wird im Geschäftsjahr 2024 ein Betrag von 8,2 Mio. € fällig; ein Betrag von 6,7 Mio. € ist mittelfristig und ein Betrag von 10,0 Mio. € langfristig (Restlaufzeit über fünf Jahre) fällig. Liquiditätsengpässe können durch von verbundenen Unternehmen gewährte Kassenkredite abgedeckt werden. Die Finanzlage ist geordnet.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 hat sich um 6,9 Mio. € auf 100,4 Mio. € erhöht. Der Anteil des Anlagevermögens an den Aktivposten der Bilanz beträgt rd. 83 % (Vorjahr: rd. 84 %). Das Anlagevermögen ist vollumfänglich (Vorjahr: weitestgehend) durch mittel- und langfristig verfügbare Mittel gedeckt. Das Umlaufvermögen hat um 2,0 Mio. € auf 17,3 Mio. € zugenommen. Dabei haben sich die liquiden Mittel um 3,1 Mio. € und die Forderungen um 2,0 Mio. € erhöht; die sonstigen Vermögensgegenstände entwickelten sich um 3,1 Mio. € rückläufig.

Risiko- und Chancenbericht

Das auf dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie den IDW PS 340 und 981 beruhende Risikomanagementsystem der Regensburg Netz GmbH ist in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Im Risikomanagementhandbuch werden die für die Gesellschaft spezifischen Risiken und Vorgehensweisen zur Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung festgehalten. Durch periodische Ermittlung der aktuellen Risiken sowie durch Fortschreibung und Aktualisierung des Risikomanagementhandbuchs erfolgt eine kontinuierliche und systematische Anpassung. Wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems sind der Controllingprozess sowie die Berichterstattung an Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Ziel ist es, potentielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten sowie durch wirksame Maßnahmen zu steuern und zu reduzieren.

Existenzbedrohende Risiken haben im Berichtszeitraum nicht bestanden und sind aus heutiger Sicht für die Zukunft nicht erkennbar. Die Regensburg Netz GmbH beobachtet weiterhin eingehend die Entscheidungen der europäischen und deutschen Energiepolitik und wird sich stets rechtzeitig darauf einstellen, daraus resultierende Risiken zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Zusammenfassend wird die Risikosituation der Regensburg Netz GmbH als moderat eingestuft.

Für ein Unternehmen ist es notwendig, das regelkonforme Geschäftsverhalten der Geschäftsleitung sowie von Führungskräften und Mitarbeitern zu regeln. Dies trägt dazu bei, das Ansehen des Unternehmens zu bewahren und Negativschlagzeilen zu vermeiden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im Jahr 2017 ein Compliance-Management-System eingeführt, das stetig weiterentwickelt wird.

Politische und energiewirtschaftliche Risiken und Chancen

Die Anreizregulierung bietet Voraussetzungen, Ergebnisse effizient zu steuern. Kern einer Anreizregulierung ist die zeitweise Entkopplung der regulierten Erlöse von den Kosten des Netzbetreibers. Damit sollen wettbewerbsähnliche Verhältnisse nachgebildet werden. Ein Unternehmen kann daher durch Effizienzsteigerungen zusätzliche Gewinne realisieren. Durch das Absenken der Erlösobergrenze auf ein gutachterlich als effizient ermitteltes Kostenniveau kann es auch zu Kostenunterdeckungen kommen. Die große Herausforderung besteht darin, einen effizienten, aber dennoch sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. Diesem Risiko begegnet die Regensburg Netz GmbH durch ein effizientes Asset- und Kostenmanagement.

Die BNetzA hat für die dritte Regulierungsperiode einen generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP) für die Netzbetreiber festgelegt. Dieser hat die Funktion, die Entwicklung der Produktivitätsveränderung in der Netzwirtschaft und die Inputpreisänderungen während der Regulierungsperiode abzubilden. Je höher der Wert ist, desto niedriger ist die Erlösobergrenze. Gegen die Festlegung des GSP für die dritte Regulierungsperiode wurde Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Mit der Entscheidung vom 16.03.2022 wurde der Beschluss der BNetzA zum GSP Strom aufgehoben und die Behörde verpflichtet, den GSP Strom unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen. Auf Rechtsbeschwerde der BNetzA hat der Bundesgerichtshof (BGH) in 2023 das Urteil des OLG Düsseldorf aufgehoben und die Rechtsbeschwerden der Netzbetreiber zurückgewiesen. Durch diese Entscheidung wurde die Festlegung der BNetzA bestätigt.

Die BNetzA hat im Jahr 2023 zwei Festlegungen zur Anpassung der Fremd- und Eigenkapitalzinssätze im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen veröffentlicht. Diese Festlegungen sind als Übergangsregelungen konzipiert und gelten ausschließlich für die vierte Regulierungsperiode von 2024 bis 2028. Grundsätzlich zielen beide Festlegungen darauf ab, die Situation für Stromnetzbetreiber zu verbessern. Die Ausgestaltung der Festlegungen ist nicht hinreichend, um den Bedürfnissen und Herausforderungen der Netzbetreiber gerecht zu werden. Als Reaktion darauf hat die Regensburg Netz GmbH Beschwerde gegen die Festlegung für die Fremdkapitalzinssätze eingereicht.

2024 stellt das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode dar. Die verbesserte Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für die Erlösobergrenzen der Stromverteilung stellt eine bedeutende Chance für die Ergebnisentwicklung der Netzgesellschaft dar. Es ist zu beachten, dass die erforderlichen Beschlüsse zur Festlegung der Erlösobergrenzen für die kommenden Jahre noch ausstehen. Dies betrifft insbesondere das Ausgangsniveau der Kosten, sowie die regulatorischen Parameter wie der Effizienzwert und der GSP. Die genannten Parameter spielen eine wesentliche Rolle bei der Bildung der Erlösobergrenze, somit auch bei der Kalkulation der Netzentgelte und wurden mit einer sorgfältigen kaufmännischen Bewertung festgelegt.

Technische Risiken

Im Bereich der Netzstrategie und Regulierung sind vor allem Störungen im Stromnetz aufgrund zunehmend alternder Assets als wesentliches Risiko zu nennen. Durch Erneuerungsmaßnahmen und die Erhöhung der Reinvestitionsquote soll die Risikosituation kontinuierlich verbessert werden.

Großschadensereignisse an technischen Anlagen sind als Risiko im Bereich Betrieb Strom und Nachrichtentechnik der Regensburg Netz GmbH zu nennen. Aufgrund des potentiell hohen finanziellen Schadens sind diese trotz einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als wesentliches Risiko anzusehen. Durch physische Sicherung der Anlagen, regelmäßige Instandhaltung sowie zertifizierte und angewandte Technische Sicherheitsmanagement (TSM)- und Informationssicherheit (ISM)-Systeme wird versucht, die Effekte der meist nur geringfügig beeinflussbaren Ursachen auf einem niedrigen Niveau zu halten.

Kaufmännische Risiken

Der Strommarkt funktioniert in einem Viertelstundenraster, weshalb im Grundsatz auch die Energiemessungen im Viertelstundenraster vorgenommen werden. Bei Kunden mit jährlicher Zählerablesung sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet mit statistischen Annahmen ein typisches Verhalten anzusetzen (Standardlastprofilverfahren). Die unvermeidlich auftretenden Abweichungen zum tatsächlichen Verhalten werden in nachfolgenden Prozessen mit den Marktpartnern ausgeglichen, allerdings zu abweichenden Preisen, woraus ein Risiko resultiert. Diverse Controllingmodule zur Erhöhung der Bilanzierungsqualität sowie die Möglichkeit zur Nachbilanzierung tragen zur Steuerung und Reduzierung dieses Risikos bei. Ein weiteres wesentliches Risiko ist das Preisrisiko durch fehlende Übertragung der EEG-Mengen an den Übertragungsnetzbetreiber. Dieses ist u. a. durch den stattfindenden Ausgleich im Folgejahr bei eventuell höherem Preisniveau begründet. Als Gegenmaßnahmen sind entsprechende Kontrollinstanzen sowie Möglichkeiten zur Nachübertragung bei technischen Problemen installiert und unterstützen bei der Risikominimierung.

Aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten für Sicherungsgeschäfte sind keine Risiken vorhanden, da die Gesellschaft keine entsprechenden Geschäfte tätigt.

Prognosebericht

Die Geschäftstätigkeit der Regensburg Netz GmbH wird weiterhin erheblich durch Kostendruck aufgrund von Effizienzvorgaben im Rahmen der Anreizregulierung beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen von 14,6 Mio. € geplant; der überwiegende Teil entfällt auf die Stromverteilung. Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt durch Mittelzuflüsse aus der Verlustausgleichszahlung der REWAG KG und aus Baukostenzuschüssen sowie aus langfristigen Darlehensaufnahmen und aus kurzfristigen Kassenkrediten.

Für das Geschäftsjahr 2024 ist ein an die REWAG KG abzuführender Gewinn von 1,3 Mio. € geplant. Dieser ergibt sich weitestgehend aus dem Saldo der betrieblichen Erträge von 114,7 Mio. € und der betrieblichen Aufwendungen von 112,6 Mio. €. Der Planrechnung liegen Netzmengen von 1.250,0 Mio. kWh zu Grunde. In den geplanten Umsatzerlösen sind Stromnetzentgelte von 79,3 Mio. € enthalten. Die im Plan zugrunde gelegte Erlösobergrenze beträgt 59,9 Mio. €.

Die Versorgungsaufgabe war lange Zeit durch ein relativ geringes Anwachsen gekennzeichnet. Der Fokus lag daher auf dem Erhalt und der Erneuerung der bestehenden Anlagen. Durch die zusätzlichen Anforderungen aus der Energiewende (Elektromobilität, Wärmepumpen, etc.) gewinnen die Investitionen in Neuanlagen deutlich an Gewicht, womit der Stromnetzbetreiber immer mehr im Zentrum der Transformation steht.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Regensburg Netz GmbH mit Entschlossenheit und Weitsicht den Herausforderungen der Energiewende begegnet. Durch verstärkte Investitionen in Neuanlagen und eine stetige Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse der Gesellschaft steht sie bereit, eine zentrale Rolle in der nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft zu übernehmen.

 

Regensburg, den 3. Mai 2024

Regensburg Netz GmbH

gez. Wolfgang Haas

Geschäftsführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

der Regensburg Netz GmbH, Regensburg

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 83.070.347,74 78.202.396,55
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.612.896,00 1.425.295,00
II. Sachanlagen 81.457.451,74 76.777.101,55
B. UMLAUFVERMÖGEN 17.342.903,30 15.276.929,98
I. Vorräte 68.936,60 53.868,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.742.609,30 14.850.985,60
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.531.357,40 372.075,65
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 13.154,58 19.251,46
100.426.405,62 93.498.577,99

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. EIGENKAPITAL 37.365.607,91 37.365.607,91
I. Gezeichnetes Kapital 101.000,00 101.000,00
II. Kapitalrücklage 37.264.607,91 37.264.607,91
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 31.041.444,22 29.028.931,22
C. RÜCKSTELLUNGEN 7.089.213,36 10.751.304,39
D. VERBINDLICHKEITEN 24.923.765,13 16.347.234,47
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.375,00 5.500,00
100.426.405,62 93.498.577,99

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse 115.772.197,33 107.745.185,40
2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 15.067,87 53.868,73
3. andere aktivierte Eigenleistungen 239.959,62 271.820,48
4. sonstige betriebliche Erträge 2.468.849,43 2.226.017,17
5. Materialaufwand 98.805.035,65 93.312.085,80
6. Personalaufwand 6.063.218,23 5.947.143,42
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.832.603,91 4.169.638,68
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.883.935,18 10.504.197,03
9. Finanzergebnis 354.766,24 201.321,97
10. Ergebnis nach Steuern -2.443.484,96 -3.837.495,12
11. Sonstige Steuern 46.280,76 62.200,85
12. Erträge aus Verlustübernahme 2.489.765,72 3.899.695,97
13. Jahresergebnis 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Regensburg Netz GmbH, Regensburg

Allgemeine Angaben

Die Regensburg Netz GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRB 9960.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz wurde zur Erhöhung der Bilanzklarheit um folgende Posten ergänzt: Gewinnungs- und Bezugsanlagen, Verteilungsanlagen, Maschinen und maschinelle Anlagen, Forderungen gegen die Stadt Regensburg, Sonderposten für Investitionszuschüsse.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (3 bis 41 Jahre). Bei Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen größtenteils linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Für das restliche Sachanlagevermögen wird gemäß dem unterstellten Werteverzehr ein degressiver Abschreibungssatz angewandt. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate vorgenommen.

Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Sachanlagevermögens betragen:

grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2 bis 68 Jahre
Gewinnungs- und Bezugsanlagen 5 bis 35 Jahre
Verteilungsanlagen 2 bis 35 Jahre
Maschinen und maschinelle Anlagen 7 bis 11 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 20 Jahre

Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten, welche die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB umfassen, bilanziert.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalbeträgen. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben.

Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind noch nicht abgerechnete Netznutzungserlöse enthalten, die zum Bilanzstichtag abgegrenzt werden. Erhaltene Anzahlungen für Netzentgelte werden von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. den Forderungen gegen verbundene Unternehmen abgesetzt.

Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen ausgewiesen.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Das Eigenkapital wird zu Nennbeträgen angesetzt.

Erhobene Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse und Verteilungsanlagen werden im Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen und entsprechend dem Abschreibungssatz des Vermögensgegenstandes, für den der Baukostenzuschuss vereinnahmt wurde, erfolgswirksam aufgelöst.

Der Ansatz der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt mit dem Barwert der Verpflichtungen für Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückstände ab Beginn der jeweiligen Altersteilzeitverhältnisse. Den versicherungsmathematischen Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G nach Heubeck, die ab 01.03.2024 bereits feststehenden Tariferhöhungen sowie ab 2025 ein Einkommenstrend von grundsätzlich 2,0 % p. a. zugrunde (im Vorjahr wurde folgender Einkommenstrend angenommen: 5,5 % für 2023, 3,5 % für 2024, jährlich 2,0 % ab 2025. Eine Fluktuationsrate wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungszins wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelten Wert (siebenjähriger Durchschnitt) angesetzt (zum 31.12.2023 betrug dieser 1,74 % p. a.; Vorjahr: 1,44 % p. a.). Wertguthaben aus Altersteilzeitverhältnissen werden gemäß den Vorschriften zur gesetzlichen Insolvenzsicherung abgesichert. Es handelt sich dabei um saldierungspflichtige Vermögensgegenstände gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei langfristig fälligen Personalverpflichtungen wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Abzinsungszinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Gegeneinander aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten - gegenüber denselben Unternehmen und bei nur unwesentlich voneinander abweichenden Fälligkeiten - werden saldiert.

Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die einzelnen Posten des Anlagevermögens haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:

Angaben
in T€
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 01.01.23 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.23
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19.010 540 - - 19.550
19.010 540 - - 19.550
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17.734 41 0 1 17.774
Gewinnungs- und Bezugsanlagen 18.290 340 + 179 69 18.740
Verteilungsanlagen 210.407 6.014 + 2.395 477 218.339
Maschinen und maschinelle Anlagen 139 9 - - 148
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.244 541 + 5 - 6.790
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.956 2.217 - 2.579 - 2.594
255.770 9.162 - 547 264.385
Gesamt 274.780 9.702 - 547 283.935
Angaben
in T€
Abschreibungen
Stand 01.01.23 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.23
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 17.585 352 - - 17.937
17.585 352 - - 17.937
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.959 149 - - 12.108
Gewinnungs- und Bezugsanlagen 12.190 442 - 69 12.563
Verteilungsanlagen 149.908 3.479 - 477 152.910
Maschinen und maschinelle Anlagen 48 18 - - 66
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.888 393 - - 5.281
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - -
178.993 4.481 - 546 182.928
Gesamt 196.578 4.833 - 546 200.865
Angaben
in T€
Buchwerte
Stand 31.12.23 Stand 31.12.22
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.613 1.425
1.613 1.425
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.666 5.775
Gewinnungs- und Bezugsanlagen 6.177 6.100
Verteilungsanlagen 65.429 60.499
Maschinen und maschinelle Anlagen 82 91
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.509 1.356
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.594 2.956
81.457 76.777
Gesamt 83.070 78.202

Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um unfertige Leistungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.827 13.154
abzüglich erhaltene Anzahlungen für Netzentgelte - 4.641 - 4.630
7.186 8.524
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.285 21
Forderungen gegen die Stadt Regensburg 67 3
sonstige Vermögensgegenstände 3.205 6.303
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt 13.743 14.851

Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen noch nicht abgerechneten Netznutzungserlöse (Abgrenzung zum Bilanzstichtag) betragen 8.266 T€ (Vorjahr: 7.475 T€).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum 31.12.2023 entfallen nahezu ausschließlich auf die Gesellschafterin und setzen sich wie folgt zusammen:

Stand 31.12.2023
T€
Konzessionsabgabe (Überzahlung) 857
Verlustübernahme 933
Weiterverrechnung Baukostenzuschüsse 2.337
Lieferungen und Leistungen *) - 779
Sonstiges - 63

*) darin sind enthalten aufgerechnete Netznutzungsforderungen von 4.673 T€. Davon entfällt ein Betrag von 18.174 T€ auf zum Bilanzstichtag abgegrenzte Netznutzungserlöse, denen erhaltene Anzahlungen von 14.505 T€ gegenüberstehen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum 31.12.2022 betrafen im Wesentlichen Leistungen. Die Forderungen gegen die Stadt Regensburg resultieren aus Leistungen (Vorjahr: Kostenerstattungen).

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Umsatzsteuerforderungen von 1.434 T€ (Vorjahr: 5.357 T€) ausgewiesen; davon entfällt ein Betrag von 1.327 T€ (Vorjahr: 2.920 T€) auf noch nicht abziehbare Vorsteuer. Des Weiteren bestehen geleistete Anzahlungen von 1.000 T€ (Vorjahr: 500 T€) sowie Erstattungsansprüche aus Energiesteuern von 5 T€ (Vorjahr: 8 T€). Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten wie im Vorjahr hauptsächlich Erstattungsansprüche aus den vorläufigen Umlageendabrechnungen gegen den Übertragungsnetzbetreiber.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Rückstellungen

Es handelt sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
noch nicht abgerechnete Einspeisevergütungen 1.535 3.666
Altersteilzeit 12 76
Urlaubs- und Gleitzeitansprüche 168 258
weitere Personalkosten 309 300
ausstehende Rechnungen 435 214
Regulierungskonto - 623
Bilanzkreisabrechnung, Mehr-/Mindermengenabrechnung 3.400 4.512
Erhaltungsmaßnahmen, unterlassene Instandhaltung 315 331
Rückzahlungsverpflichtungen 700 700
Prozessrisiken 92 49
Rückbauverpflichtungen 100 -
Sonstiges 23 22
sonstige Rückstellungen gesamt 7.089 10.751

Der Ansatz der Altersteilzeitverpflichtungen entspricht den versicherungsmathematischen Berechnungen. Der Erfüllungsbetrag für die Altersteilzeitverpflichtungen beträgt 146 T€ (Vorjahr: 183 T€). Dem steht ein zu verrechnendes Vermögen (Festgeldanlage bei einem Kreditinstitut) mit einem beizulegenden Wert (entspricht den Anschaffungskosten) von 134 T€ (Vorjahr: 107 T€) gegenüber.

In den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung ist ein Betrag von 285 T€ (Vorjahr: 331 T€) enthalten, der vor dem 01.01.2010 gebildet wurde und gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB weitergeführt wird.

Verbindlichkeiten

Restlaufzeit bis 1 Jahr
T€
Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
T€
Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.350 11.213 12.563 5.850
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.000 - 2.000 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.768 - 3.768 3.114
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 329 5.525 5.854 6.815
sonstige Verbindlichkeiten 739 - 739 568
(davon aus Steuern) (694) (-) (694) (557)
Verbindlichkeiten gesamt 8.186 16.738 24.924 16.347

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Betrag von 5.813 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin von 5.850 T€ (Vorjahr: 6.806 T€), die sich wie folgt zusammensetzen:

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
Lieferungen und Leistungen *) - - 3.940
Darlehen (langfristig) 5.850 6.175
Konzessionsabgabe - 8.903
Verlustübernahme (Überzahlung) - 17
Weiterverrechnung Baukostenzuschüsse - - 4.700
Sonstiges - 351

*) darin sind im Vorjahr enthalten aufgerechnete Netznutzungsforderungen von 4.922 T€. Davon entfällt ein Betrag von 16.434 T€ auf zum Bilanzstichtag abgegrenzte Netznutzungserlöse, denen erhaltene Anzahlungen von 13.215 T€ gegenüberstehen.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist ein Betrag von 4.225 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.

Zum 31.12.2022 waren in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Beträge von 5.250 T€ bzw. 5.850 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (davon Restlaufzeit mehr als fünf Jahre: 2.850 T€ bzw. 4.550 T€) enthalten. Die weiteren Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

01.01.-31.12.2023
T€
01.01.-31.12.2022
T€
Stromnetzentgelte (ohne Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV) 69.341 62.732
periodische Erstattungen im Rahmen des EEG 23.805 20.954
sonstige Umsatzerlöse 22.626 24.059
Umsatzerlöse gesamt 115.772 107.745

In den sonstigen Umsatzerlösen sind Stromnetzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV von 3.127 T€ (Vorjahr: 2.938 T€) enthalten.

Materialaufwand

01.01.-31.12.2023
T€
01.01.-31.12.2022
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 40.853 39.413
Aufwendungen für bezogene Leistungen 57.952 53.899
Materialaufwand gesamt 98.805 93.312

Personalaufwand

01.01.-31.12.2023
T€
01.01.-31.12.2022
T€
Löhne und Gehälter 4.786 4.572
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.277 1.375
(davon für Altersversorgung) (351) (344)
Personalaufwand gesamt 6.063 5.947

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis des Berichtsjahres resultiert vollumfänglich aus Zinsaufwendungen, von denen 132 T€ an verbundene Unternehmen und 3 T€ auf Rückstellungsaufzinsungen entfallen. Im Vorjahr setzte sich das Finanzergebnis zusammen aus Zinserträgen (ausschließlich aus verbundenen Unternehmen) von 1 T€ und Zinsaufwendungen von 202 T€. Von den Zinsaufwendungen entfiel ein Betrag von 137 T€ an verbundene Unternehmen und ein Betrag von 3 T€ auf Rückstellungsaufzinsungen.

Angaben gemäß Energiewirtschaftsgesetz

Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, welche aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Umsatzerlöse aus Betriebsführungs- und Dienstleistungsverrechnung an die REWAG KG (3.862 T€)

Aufwendungen aus Betriebsführungs- und Dienstleistungsverrechnung von der REWAG KG (18.329 T€)

Aufwendungen aus Weiterleitung der Konzessionsabgabe an die REWAG KG (7.428 T€)

Zinsaufwendungen aus einem von der REWAG KG ausgereichten langfristigen Darlehen (130 T€)

Zugänge zum Anlagevermögen aus verrechneten Leistungen von der REWAG KG (7.398 T€)

Organe der Gesellschaft

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 101.000,00 €. Alleinige Gesellschafterin ist die REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG (REWAG KG), Regensburg. Zwischen der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH besteht ein Gewinnabführungsvertrag.

AUFSICHTSRAT

Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Reinhard Brandl, Betriebsratsvorsitzender der REWAG KG, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dr.-Ing. Egon Leo Westphal, Vorsitzender des Vorstands der Bayernwerk AG, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Eva Brandl, ehem. Betriebsratsvorsitzende der REWAG KG (Mitglied des Aufsichtsrats bis 30.06.2023)

Dipl.-Physiker (Univ.) Dr. Thomas Burger, Stadtrat, Führungskraft

Andreas Doblinger, Betriebsrat, Angestellter der REWAG KG (Mitglied des Aufsichtsrats seit 01.07.2023)

Markus Fichtl, Betriebsrat, Angestellter der REWAG KG (Mitglied des Aufsichtsrats seit 01.07.2023)

Dr. Astrid Freudenstein, Bürgermeisterin der Stadt Regensburg, MdB a. D.

Dr. Daniela Groher, Mitglied des Vorstands der Bayernwerk AG (Mitglied des Aufsichtsrats seit 01.02.2023)

Franz Xaver Hirtreiter, Betriebsrat, Angestellter der REWAG KG

Sabine Klankermeier, Betriebsrätin, Angestellte der REWAG KG (Mitglied des Aufsichtsrats bis 30.06.2023)

Dipl.-Kaufmann Horst Meierhofer, Stadtrat, MdB a. D., Geschäftsführer

Dagmar Schmidl, Stadträtin, Rechtsanwältin

Markus Schober, stellv. Betriebsratsvorsitzender der REWAG KG

Bettina Simon, Stadträtin, Rechtsanwältin

Hans Teufl, Stadtrat, Architekt

Albert Zettl, Mitglied des Vorstands der Bayernwerk AG

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Haas

Sonstige Angaben

Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem Betriebsführungsvertrag (2024: netto 19,1 Mio. €) sowie aus einem Dienstleistungsvertrag (2024: netto 2,5 Mio. €), welche mit der Gesellschafterin geschlossen sind. Das Bestellobligo zum 31.12.2023 beläuft sich auf netto 0,2 Mio. €. Weitere finanzielle Verpflichtungen sind wirtschaftlich unbedeutend.

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich wie im Vorjahr 73 Mitarbeiter beschäftigt. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl wurden wie im Vorjahr sechs Teilzeitbeschäftigte als volle Arbeitnehmer berücksichtigt.

Die Gesellschaft hat keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat erhält keine Vergütung.

Das periodenfremde Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

01.01.-31.12.2023
Mio. €
01.01.-31.12.2022
Mio. €
Umsatzerlöse 7,3 3,0
sonstige betriebliche Erträge 0,3 0,2
Materialaufwand - 6,8 - 4,9
sonstige betriebliche Aufwendungen - 0,1 0,0
periodenfremdes Ergebnis gesamt 0,7 - 1,7

Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen getätigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 haben sich nicht ereignet.

Die Regensburg Netz GmbH ist in den Konzernabschluss der das Stadtwerk Regensburg GmbH, Regensburg, einbezogen. Die das Stadtwerk Regensburg GmbH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der das Stadtwerk Regensburg GmbH enthalten. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der das Stadtwerk Regensburg GmbH sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich.

 

Regensburg, den 3. Mai 2024

Regensburg Netz GmbH

gez. Wolfgang Haas

Geschäftsführung

Tätigkeitsabschluss zum 31. Dezember 2023 (§ 6 Abs. 3 EnWG)

Unternehmensaktivitäten der Regensburg Netz GmbH

Die Unternehmenstätigkeiten der Regensburg Netz GmbH umfassen weitgehend die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, grundzuständiger Strommessstellenbetrieb sowie energiespezifische Dienstleistungen Gasverteilung.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Tätigkeitsabschlüssen sind identisch mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss der Regensburg Netz GmbH.

Grundsätze, nach denen die Aktiv- und Passivposten sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmensaktivitäten zugeordnet werden

Soweit wie möglich sind Geschäftsvorgänge verursachungsgemäß über Zusatzkontierungen den entsprechenden Unternehmensaktivitäten sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden nicht direkt zuordenbare Geschäftsvorgänge in der Regel bei den jeweiligen Organisationseinheiten (= Cost Center bzw. Kostenstellen) in der Tätigkeit "Gemeinsamer Bereich" kontiert. Die Organisationseinheiten leiten sich aus dem Aufbau-Organigramm der Netzgesellschaft ab. Die Leistungen dieser Organisationseinheiten werden nach einem Leistungsbeanspruchungsprinzip auf die Unternehmensaktivitäten verrechnet. Soweit Stundenschreibungen vorliegen, werden diese auf Selbstkostenbasis auf die verursachenden Unternehmensaktivitäten verrechnet. Eine weitere Verrechnungsart sind Umlagen, die unter Zuhilfenahme von Leistungsgrößen bzw. Schlüsseln den Unternehmensaktivitäten zugeordnet werden.

In der Bilanz sind nicht direkt zuteilbare Geschäftsvorgänge durch Schlüsselungen den Aktivitäten zugeordnet.

Das Anlagevermögen der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung ist direkt zugeordnet. Das Anlagevermögen der Tätigkeit "Gemeinsamer Bereich" wird mit der Schlüsselgröße "Leistungsverrechnung" nach Aktivitäten verteilt.

Die Zuordnung der flüssigen Mittel wird über eine Cashflow-Rechnung der jeweiligen Tätigkeiten vorgenommen.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse ist direkt der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zugeordnet. Bei den Rückstellungen werden direkt zuordenbare Rückstellungen sofort den Tätigkeiten zugeordnet, nicht direkt zuteilbare Rückstellungen durch die Schlüsselgröße "Leistungsverrechnung" verteilt.

Die Forderungen gegen Betriebszweige bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber Betriebszweige stellen interne Ausleihungen bzw. interne Verbindlichkeiten als Ausgleichsposition zwischen den Tätigkeiten dar.

Grundsätze der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung

Die Leistungsverrechnung wurde mit der SAP-Komponente CO-PCA (Profitcenterrechnung) von der Tätigkeit "Gemeinsamer Bereich" auf die Unternehmensaktivitäten Elektrizitätsverteilung, grundzuständiger Strommessstellenbetrieb, energiespezifische Dienstleistungen Gasverteilung und übrige Geschäftsbereiche durchgeführt.

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG

Aktiva

Erläuterung Nr. Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
T€
Anlagevermögen 82.008.871,53 77.311
Immaterielle Vermögensgegenstände (1.468.011,73) (1.201)
Sachanlagen (80.540.859,81) (76.110)
Umlaufvermögen 17.934.424,49 17.998
Vorräte (1) (60.241,18) (51)
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) (14.491.395,60) (17.593)
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (3.382.787,71) (354)
Rechnungsabgrenzungsposten 8.786,34 13
Gesamt 99.952.082,37 95.322

Passiva

Erläuterung Nr. Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
T€
Eigenkapital 37.340.607,91 37.341
Gezeichnetes Kapital (76.000,00) (76)
Kapitalrücklage (37.264.607,91) (37.265)
Sonderposten für Investitionszuschüsse 31.041.444,22 29.029
Rückstellungen (3) 6.898.676,98 10.513
Verbindlichkeiten (4) 24.667.095,20 18.435
Rechnungsabgrenzungsposten 4.258,06 4
Gesamt 99.952.082,37 95.322

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG

Erläuterung Nr. 01.01.- 31.12.2023
01.01.-31.12.2022
T€
Umsatzerlöse (5) 111.250.003,57 103.582
Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 8.787,88 50
andere aktivierte Eigenleistungen 239.883,59 271
sonstige betriebliche Erträge 2.448.151,64 2.226
Materialaufwand (6) - 97.323.949,91 - 92.108
Personalaufwand (7) - 4.016.127,27 - 3.917
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 4.648.986,64 - 4.029
sonstige betriebliche Aufwendungen - 9.924.180,16 - 9.599
Finanzergebnis (8) -353.691,55 - 200
Ergebnis nach Steuern - 2.320.108,85 - 3.720
sonstige Steuern - 42.564,80 - 61
Erträge aus Verlustübernahme 2.362.673,65 3.781
Jahresergebnis -,-- -

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG

(1) Vorräte

Es handelt sich ausschließlich um unfertige Leistungen.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.348 12.985
abzüglich erhaltene Anzahlungen für Netzentgelte - 4.642 - 4.630
6.706 8.355
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.697 7
Forderungen gegen die Stadt Regensburg 67 3
sonstige Vermögensgegenstände 3.170 6.258
Forderungen gegen Betriebszweige 1.851 2.970
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt 14.491 17.593

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

(3) Rückstellungen

Es handelt sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen. In dieser Position sind noch nicht abgerechnete Einspeisevergütungen von 1.535 T€ (Vorjahr: 3.666 T€) enthalten. Daneben betreffen die sonstigen Rückstellungen wie im Vorjahr insbesondere ausstehende Rechnungen.

(4) Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.562 5.850
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.753 3.078
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.853 8.961
sonstige Verbindlichkeiten 499 546
(davon aus Steuern) (662) (536)
Verbindlichkeiten gesamt 24.667 18.435

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten betragen weniger als ein Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Betrag von 11.213 T€ (Vorjahr: 5.250 T€) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (davon Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 5.813 T€ (im Vorjahr: 2.850 T€)) und in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist ein Betrag von 5.525 T€ (Vorjahr: 5.850 T€) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (davon Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 4.225 T€ (Vorjahr: 4.550 T€)) enthalten.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG

(5) Umsatzerlöse

01.01.-31.12.2023
T€
01.01.-31.12.2022
T€
Stromnetzentgelte (ohne Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV) 69.341 62.732
periodische Erstattungen im Rahmen des EEG 23.805 20.954
sonstige Umsatzerlöse 18.104 19.896
Umsatzerlöse gesamt 111.250 103.582

In den sonstigen Umsatzerlösen sind Stromnetzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV von 3.127 T€ (Vorjahr: 2.938 T€) enthalten.

(6) Materialaufwand

01.01.-31.12.2023
T€
01.01.-31.12.2022
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 40.821 39.391
Aufwendungen für bezogene Leistungen 56.503 52.717
Materialaufwand gesamt 97.324 92.108

(7) Personalaufwand

01.01.-31.12.2023
T€
01.01.-31.12.2022
T€
Löhne und Gehälter 3.170 3.011
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 846 906
(davon für Altersversorgung) (232) (226)
Personalaufwand gesamt 4.016 3.917

(8) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis resultiert wie im Vorjahr aus Zinsaufwendungen; davon entfällt auf Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen ein Betrag von 132 T€ (Vorjahr: 137 T€) und auf Rückstellungsaufzinsungen ein Betrag von 2 T€ (Vorjahr: 2 T€).

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

STROMMESSSTELLENBETRIEB

Aktiva

Erläuterung Nr. Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
T€
Umlaufvermögen 666.222,68 730
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (1) (611.324,40) (723)
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (54.898,28) (7)
Rechnungsabgrenzungsposten 0,05 -
Gesamt 666.222,73 730

Passiva

Erläuterung Nr. Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
T€
Eigenkapital 25.000,00 25
Gezeichnetes Kapital (25.000,00) (25)
Rückstellungen (2) 1.162,90 1
Verbindlichkeiten (3) 640.059,80 704
Rechnungsabgrenzungsposten 0,03 -
Gesamt 666.222,73 730

Das Anlagevermögen des Strommessstellenbetriebs ist der REWAG KG zugeordnet. Im Rahmen der Umstrukturierung wurde ausschließlich das dem Stromnetzbetrieb dienende Anlagevermögen eigentumsrechtlich von der REWAG KG übertragen.

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

STROMMESSSTELLENBETRIEB

Erläuterung Nr. 01.01.- 31.12.2023
01.01.-31.12.2022
T€
Umsatzerlöse 813.743,82 616
sonstige betriebliche Erträge 100,00 -
Materialaufwand (4) - 934.514,70 - 729
Personalaufwand (5) - 3.712,84 - 4
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenständedes Anlagevermögens und Sachanlagen - 2,30 -
sonstige betriebliche Aufwendungen - 2.699,10 - 2
Finanzergebnis (6) - 6,90 -
Ergebnis nach Steuern - 127.092,02 -119
sonstige Steuern - 0,05 -
Erträge aus Verlustübernahme 127.092,07 119
Jahresergebnis -,-- -

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

STROMMESSSTELLENBETRIEB

(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 478 170
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 129 545
sonstige Vermögensgegenstände 4 8
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt 611 723

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

(2) Rückstellungen

Es handelt sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen, die hauptsächlich für Personalkosten gebildet wurden.

(3) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten bestehen wie im Vorjahr nahezu ausschließlich gegenüber Betriebszweige (638 T€; Vorjahr: 703 T€). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

STROMMESSSTELLENBETRIEB

(4) Materialaufwand

Es handelt sich fast ausschließlich um Aufwendungen für bezogene Leistungen.

(5) Personalaufwand

01.01.-31.12.2023
T€
01.01.-31.12.2022
T€
Löhne und Gehälter 3 3
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1 1
(davon für Altersversorgung) (0) (0)
Personalaufwand gesamt 4 4

(6) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis entfällt ausschließlich auf Rückstellungsaufzinsungen.

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

ENERGIESPEZIFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GASVERTEILUNG

Aktiva

Erläuterung Nr. Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
T€
Anlagevermögen 450.376,76 378
Immaterielle Vermögensgegenstände (61.473,36) (95)
Sachanlagen (388.903,40) (283)
Umlaufvermögen 45.840,14 487
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (1) (31.604,32) (485)
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (14.235,83) (2)
Rechnungsabgrenzungsposten 1.017,17 1
Gesamt 509.502,12 867

Passiva

Erläuterung Nr. Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
T€
Rückstellungen (2) 139.292,05 174
Verbindlichkeiten (3) 369.717,13 693
Rechnungsabgrenzungsposten 492,94 -
Gesamt 509.502,12 867

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

ENERGIESPEZIFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GASVERTEILUNG

Erläuterung Nr. 01.01.- 31.12.2023
01.01.-31.12.2022
T€
Umsatzerlöse 1.374.584,15 1.333
andere aktivierte Eigenleistungen 17,70 -
sonstige betriebliche Erträge 16.650,25 -
Materialaufwand (4) - 124.770,67 - 108
Personalaufwand (5) - 778.269,47 - 782
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 42.756,29 - 33
sonstige betriebliche Aufwendungen - 443.777,13 - 409
Finanzergebnis (6) - 813,25 - 1
Ergebnis nach Steuern 865,28 -
sonstige Steuern - 865,28 -
Erträge aus Verlustübernahme -,-- -
Jahresergebnis -,-- -

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

ENERGIESPEZIFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GASVERTEILUNG

(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 32 463
sonstige Vermögensgegenstände 14 22
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt 46 485

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

(2) Rückstellungen

Es handelt sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen, die hauptsächlich für Personalkosten gebildet wurden.

(3) Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4 9
sonstige Verbindlichkeiten 182 17
(davon aus Steuern) (21) (16)
Verbindlichkeiten gegenüber Betriebszweige 184 667
Verbindlichkeiten gesamt 370 693

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

ENERGIESPEZIFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GASVERTEILUNG

(4) Materialaufwand

Der Materialaufwand resultiert, wie im Vorjahr, weitestgehend aus Aufwendungen für bezogene Leistungen.

(5) Personalaufwand

01.01.-31.12.2023
T€
01.01.-31.12.2022
T€
Löhne und Gehälter 613 601
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 165 181
(davon für Altersversorgung) (47) (46)
Personalaufwand gesamt 778 782

(6) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis entfällt ausschließlich auf Rückstellungsaufzinsungen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Regensburg Netz GmbH, Regensburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Regensburg Netz GmbH, Regensburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Regensburg Netz GmbH, Regensburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Energiespezifische Dienstleistungen Gasverteilung sowie Strommessstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Bonn, 3. Mai 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Martin Theis, Wirtschaftsprüfer

gez. Barbara Tiefenbach-Yasar, Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Regensburg Netz GmbH, Regensburg, erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 13. Mai 2024.

Bericht des Aufsichtsrates

Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte über den Ablauf der Geschäfte und über die Lage der Gesellschaft unterrichtet. Die aktuellen Themen des Unternehmens sind vom Aufsichtsrat in seinen Sitzungen eingehend behandelt worden. Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags haben wir bei allen wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft mitgewirkt und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung regelmäßig überwacht.

Wir haben uns davon überzeugt, dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht von der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurden.

Der Aufsichtsrat schließt sich auf Grund seiner eigenen Prüfung diesem Prüfungsergebnis an und billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

 

Regensburg, den 13. Mai 2024

Für den Aufsichtsrat

Gertrud Maltz-Schwarzfischer

Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg

Vorsitzende

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

15 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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