BSH
Holzfertigbau GmbH
Singen
Hohentwiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
482.030,56 |
397.043,43 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
608,00 |
875,00 |
| II.
Sachanlagen |
481.422,56 |
396.168,43 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.685.202,04 |
3.870.624,54 |
| I.
Vorräte |
5.230.597,65 |
2.947.884,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.202.020,37 |
743.881,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
252.584,02 |
178.858,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.643,69 |
2.451,83 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
290.632,73 |
|
| Aktiva |
7.460.509,02 |
4.270.119,80 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
202.893,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
33.679,85 |
33.679,85 |
| III.
Gewinnvortrag |
143.648,98 |
138.537,72 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
493.526,15 |
-5.111,26 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
290.632,73 |
|
| B.
Rückstellungen |
361.464,20 |
307.410,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.099.044,82 |
3.759.815,70 |
| Summe
Passiva |
7.460.509,02 |
4.270.119,80 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
8.903,00 |
24.181,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die BSH Holzfertigbau GmbH hat ihren Sitz in Singen.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter
HRB 540494 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
sowie des GmbHG aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Werten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00
werden sofort und voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
ursprünglichen Anschaffungskosten - soweit nicht
ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen hatte eine Restlaufzeit
über einem Jahr TEUR 0.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C. Angaben zu Posten der Bilanz
Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der
bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur
Beseitigung der insolvenzrechtlichen Überschuldung
sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:
Angaben zum qualifizierten Rangrücktritt
gemäß § 285 Nr. 1a HGB
Es wurden qualifizierte
Rangrücktrittsvereinbarungen gemäß §
19 Abs. 2 Satz 2 InsO getroffen. Dies betrifft die
Forderungen zum 31.12.2022 der Holzwerke Riedlinger GmbH in
Höhe von EUR 200.000,00 und der Holzbau
Mühlingen GmbH in Höhe von EUR 200.000,00.
Die Gläubiger haben sich verpflichtet, auf die
Rückzahlung und Zinsforderung zu verzichten, soweit
diese zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
der Gesellschaft im Sinne der §§ 17, 19 InsO
führen würden. Eine Rückzahlung darf erst
nach vollständiger Befriedigung aller anderen
Gläubiger und nur aus einem die Verbindlichkeiten
übersteigenden Aktivvermögen erfolgen.
Die Vereinbarungen wurden als Vertrag zugunsten der
Gläubigergesamtheit gemäß
§ 328 BGB ausgestaltet. Dadurch werden die
Forderungen im Überschuldungsstatus nicht
berücksichtigt und als funktionales Eigenkapital
behandelt. Steuerlich bleiben die Verbindlichkeiten
weiterhin passiviert, da die Erfüllung nicht
ausschließlich von künftigen Gewinnen oder
Liquidationserlösen abhängt, sondern auch aus
sonstigem freiem Vermögen erfolgen kann.
Die Rückdeckungsversicherung und
Pensionsrückstellung wurden gem.
§ 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Der
beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung
beträgt TEUR 286, der Erfüllungsbetrag der
verrechneten Schulden beträgt TEUR 621.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen PUC-Methode gebildet. Es wurden
folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt:
- Der Rechnungszins per 31.12.2022 betrug
1,78 %
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G"
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 9.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Zum Ende des Geschäftsjahrs bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
EUR 8.903,00 auf den Ertrag aus dem geänderten
Zinssatz zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen.
Die
sonstigen Rückstellungen setzten sich aus
Kosten für die Jahresabschlusserstellung,
Urlaubsrückstellungen, Aufbewahrung der Unterlagen und
die Kosten für Gewährleistungen zusammen.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt TEUR 6.699 (Vj. TEUR 3.454).
Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag TEUR 400 (Vj. TEUR 76).
Der Gesamtbetrag der durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte
Verbindlichkeiten beträgt TEUR 0.
Gegenüber
Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag
folgende Ausleihungen TEUR 0 (Vj. TEUR 0), Forderungen
TEUR 2 (Vj. TEUR 2) und Verbindlichkeiten TEUR 1 (Vj. TEUR
1)
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse im Sinnen von
§ 251 HGB:
- Bürgschaft gegenüber der
Sparkasse Hegau-Bodensee und der VHV Versicherung i.H.v.
maximal EUR 86.618,50. Der ausgeschöpfte
Kreditrahmen beträgt EUR 41.618,50.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus dem Mietvertrag über die betrieblich
genutzte Immobile und Leasingverträgeergibt sich eine
jährliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von
TEUR 18.
D. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12
Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch die Geschäftsführerin Frau Carola
Riedlinger, Kauffrau und den Geschäftsführer Herr
Robert Hofner, Dipl. Wirtsch.-Ing. univ..
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Singen, den 08.07.2025
Carola
Riedlinger
Robert Hofner
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2025
festgestellt.
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