Rabenborner
Steingrube GmbH
Ralingen-Kersch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
818.592,20 |
800.923,15 |
| I.
Sachanlagen |
818.592,20 |
800.923,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
428.287,83 |
524.718,45 |
| I.
Vorräte |
3.667,75 |
3.775,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
402.899,75 |
379.923,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.720,33 |
141.019,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
210,28 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
588.143,50 |
720.867,64 |
| Aktiva |
1.835.023,53 |
2.046.719,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
638.143,50 |
770.867,64 |
| davon
Verlustvortrag |
770.867,64 |
836.954,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
588.143,50 |
720.867,64 |
| B.
Rückstellungen |
181.279,00 |
183.470,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.653.744,53 |
1.863.249,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.082.766,66 |
1.104.585,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
570.977,87 |
758.663,80 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
570.977,87 |
758.663,80 |
| Passiva |
1.835.023,53 |
2.046.719,52 |
Anhang
gem. § 264 HGB zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB auf. Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 HGB in Anspruch.
Der Jahresabschluss
der Firma Rabenborner Steingrube
GmbH wurde auf der
Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in
der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
AKTIVA
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden
nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear vorgenommen.
Bei Zugängen beweglicher
Vermögensgegenstände wurde die Abschreibung
zeitanteilig (Pro Rata Temporis) angesetzt.
Die abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungskosten weniger als Euro 800,00 betragen haben,
wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben. Betrugen die
Anschaffungskosten mehr als Euro 800,00 wurden sie nach
ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine
Pauschalwertberichtigung an den Forderungen gekürzt.
PASSIVA
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Verlustvortrag
Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzverlust
einen Verlustvortrag von Euro 770.867,64 einbezogen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschaftsversammlung
vom 11.04.2023 wurde der
Vorschlag der Geschaftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahrs wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Person geführt:
Erster Geschäftsführer: Herr Tim Schlink
ausgeübter Beruf: Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorschüsse und Kredite an Gesellschafter § 285
Nr. 9 c HGB
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen keine
Vorschuss- bzw. Kreditforderungen.
Ralingen-Kersch, im März 2024
Tim Schlink
Geschäftsführer der Rabenborner Steingrube
GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2024
festgestellt.
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