R.N. Aubele GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 7571
Eingetragen
14.3.1979
Branche
Verlegen von BüchernBinden von Druckerzeugnissen und damit verbundene DienstleistungenEinzelhandel mit Büchern
Gegenstand
Erwerb und Fortführung des bisher von Walter Jamitzky unter der Firma "R.N. Aubele, Inhaber Walter Jamitzky" in Bobingen betriebenen Unternehmens und damit Buch- und Offsetdruck sowie Durchführung von Buchbinderarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Ingrid Jamitzky
seit 4.9.2008
Prokura
Hans Jamitzky
seit 26.8.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

R.N. Aubele GmbH

Bobingen

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 196.382,00 153.115,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 436,00 1,00
II. Sachanlagen 195.946,00 152.914,00
III. Finanzanlagen 0,00 200,00
B. Umlaufvermögen 213.961,35 188.372,99
I. Vorräte 81.008,57 80.965,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 90.248,61 89.768,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.704,17 17.639,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.695,45 17.290,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 40.364,82 41.488,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 464.403,62 400.266,11

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 128.449,32 128.449,32
III. Verlustvortrag 195.502,03 74.681,56
IV. Jahresüberschuss 1.123,30 -120.820,47
B. Rückstellungen 85.539,00 91.133,00
C. Verbindlichkeiten 378.864,62 309.133,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 464.403,62 400.266,11

Anhang

Die Firma R.N. Aubele GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.


§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Der Jahresabschluss der R.N. Aubele GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer Methode.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Der Inventurwert zum 31.12.2006 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt. Die teilfertigen Arbeiten wurden anhand der von der Firma übergebenen Listen bewertet und in den Bilanzbericht aufgenommen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.






§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.



§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.



§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.



§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag in Höhe von € 44.190,00 vorhanden.

§ 285 S. 1 Nr. 1 b HGB

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.



§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.



§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Hans Jamitzky zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.



§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwendung des § 255 (4) S. 3 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.

§ 264 (2) S. 2 HGB

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt

Hierzu sind keine Angaben zu machen.



§ 264 (1) S. 2, § 265 (2) S. 2, § 264 (2) S. 3 HGB

Angabe von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr

Hierzu sind keine Angaben zu machen.



§ 268 (4) S. 2, § 268 (5) S. 3 HGB

Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen

Angaben entfallen, da im Wirtschaftsjahr keine diesbezüglichen Posten vorhanden waren.



§ 277 (2) S. 2, § 277 (4) S. 2 HGB

Erläuterungen von Außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.



EGHGB Art. 28 Abs. 2

Angabe des Fehlbetrages bei den Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen i. S. v. Art. 28 Abs. 1 EGHGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da dieser Sachverhalt im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden ist.



Sonstige Angaben:

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen weder Rechte noch Pflichten.

Weitere Angaben:

Bilanziell nicht gedeckter Fehlbetrag

Der in der Bilanz ausgewiesene nicht gedeckte Fehlbetrag in Höhe von € 40.364,82 ist wie folgt abgedeckt:


1) Pensionszusage, Rückstellung und Aktivwert

Die Pensionsrückstellung (versicherungstechnischer Wert)
beläuft sich zum 31.12.2006 aufEUR 77.519,00

Der Aktivwert beträgtEUR 43.736,52

Unterdeckung zum 31.12.2006EUR 33.782,48

Die Risiken für eine evtl. BU und/oder EU-Rente und Witwen-
rente sind durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckt.
Die Verpflichtung zur Auszahlung der reinen Altersversorgung
wird erst mit dem Erreichen des 65. Lebensjahrs von Herrn
Jamitzky (Rentenbeginn) erfolgen. Die Rückdeckung dieser
Verpflichtung ist so gerechnet, daß die Rentenbelastung nicht
das Unternehmen belastet. Innerhalb der noch verbleibende Zeit-
spanne wird ein entsprechender Versicherungwert aufgebaut werden.

Insolvenzrechtlich ist die sich rechnerisch ergebende Unterdeckung
aus der Pensionszusage nicht relevant.


2) Darlehen Hamburg Mannheimer Versicherung

Für das Darlehen wurden die Ansprüche aus der Lebensver-
sicherung von Herrn Jamitzky abgetreten. Somit wirkt diese
Abtretung wie eine Bürgschaftsübernahme oder ein Rangrücktritt.

Insolvenzmäßig ist die Darlehensschuld nicht in einen
Überschuldungsstatus einzubeziehen.

Darlehensstand zum 31.12.2006EUR 44.190,00






3) Stille Reserven aus dem Anlagevermögen

Im Anlagevermögen sind erhebliche stille Reserven vorhanden,
die bilanztechnisch aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des
HGB´s nicht im Jahresabschluss ersichtlich gemacht werden
können.


Kapitalrücklage

Mit Vereinbarung vom 01.08.2005 brachte der Gesellschafter-
Geschäftsführer Hans Jamitzky im August 2005 Geldmittel in die
Gesellschaft ein. Die Gesamtsumme wird zur Kapitalstärkung zu-
geführt und als Kapitalrücklage i. S. v. § 272 (2) Nr. 4 HGB u.
§ 266 (3) HGB im Jahresabschluss ausgewiesen

Der Betrag beläuft sich aufEUR 128.449,32





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