VertrixX
GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.445,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.743,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
702,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.132,03 |
25.051,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.781,50 |
163,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.350,53 |
24.888,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.577,03 |
25.051,84 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.224,78 |
21.839,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-3.160,84 |
| III.
Bilanzverlust |
16.775,22 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.852,25 |
1.212,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.577,03 |
25.051,84 |
Anhang
1. Vorbemerkungen
Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009
wurde nach den Vorschriften in
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB
erstellt.
Die Gesellschaft ist in die Größenklasse
der
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Von der Möglichkeit,
Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz zu
erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.
Von den
Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht, insbesondere
ist auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet
worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt
worden (going-concern-Prinzip).
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
um die Zugänge zu Anschaffungskosten und die
Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 EStG
weiterentwickelt. Die immateriellen Anlagegüter wurden
mit 20 % p.a. der Anschaffungskosten abgeschrieben.
Die Abschreibungen der Zu- und Abgänge bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgen im
Jahr des Zugangs pro rata temporis.
Das
Sachanlagevermögen wurde um die Zugänge zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die
Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2009
weiterentwickelt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgten linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen
der Zugänge bei den Sachanlagen erfolgten im Jahr des
Zugangs pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter
bis zu EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Für Anlagegüter
über EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00
wurde ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
gebildet. Dieser Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der
Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je
20 % gewinnmindernd aufgelöst.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sowie die
liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten
aktiviert.
Das
gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme ausgewiesen worden.
Sämtlichen erkennbaren Risiken wurde Rechnung
getragen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Es liegen zum Bilanzstichtag keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr vor. Forderungen an die Gesellschafterin
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital)
beträgt EUR 25.000,00; es ist in voller
Höhe eingezahlt.
Die
sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Kosten des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Am Bilanzstichtag bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren. Sämtliche Verbindlichkeiten sind
innerhalb eines Jahres fällig. Zum Bilanzstichtag
bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin nach § 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von EUR 6.272,85 (Vorjahr
EUR 869,01).
Am Bilanzstichtag bestandenkeine
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB.
4. Sonstige Angaben
Zur alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführerin ist Frau Nadia Ehning, Borken,
bestellt.
Frau Ehning ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
5. Vorschlag über die Verwendung des
Bilanzverlustes
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Neuss, den 1. Juni 2010
VertrixX GmbH
Geschäftsführerin
Nadia Ehning
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