aam2core Service GmbH (vormals: CORESIS
Management GmbH)
Bad Homburg v. d. Höhe (vormals:
Bad Homburg v.d.H.)
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
AAM2CORE SERVICE GMBH (VORM. CORESIS
MANAGEMENT GMBH), BAD HOMBURG V.D.H.
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
161.810,88 |
94.221,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
102.693,70 |
20.485,80 |
| II.
Sachanlagen |
59.117,18 |
73.735,55 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
7.016.488,32 |
3.002.217,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.262.148,99 |
743.570,39 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
4.754.339,33 |
2.258.647,47 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
620,59 |
1.413,01 |
|
7.178.919,79 |
3.097.852,22 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
1.649.610,61 |
1.649.610,61 |
| I.
Ausgegebenes Kapital |
374.992,00 |
374.992,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.274.618,61 |
125.008,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
0,00 |
1.149.610,61 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
1.461.323,25 |
1.237.635,11 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
4.065.235,93 |
210.606,50 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
2.750,00 |
0,00 |
|
7.178.919,79 |
3.097.852,22 |
AAM2CORE
SERVICE GMBH (VORM. CORESIS MANAGEMENT GMBH), BAD HOMBURG
V.D.H.
Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H.
HRB 9303
Anhang zum 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die aam2core Service GmbH ist eine registrierte
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 4
i.V.m. § 44 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Der
Jahresabschluss wurde demnach nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes unter
Beachtung der Vorschriften des § 45 KAGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der
§§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch
genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Die Ansatzwahlrechte und Bilanzierungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die
Bilanz entspricht dem gesetzlichen Gliederungsschema
(§ 266 Abs. 2 und 3 HGB). Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) angewandt.
b) Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgt entsprechend den
handelsrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Das abnutzbare Anlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren, andere Anlagen
und Betriebs- und Geschäftsausstattung über
Nutzungsdauern zwischen 3 und 23 Jahren abgeschrieben. In
Vorjahren wurde für Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 ein
Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre abgeschrieben
wurde. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einer
Höhe von € 800 werden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
aktivisch abgesetzte Einzelwertberichtungen
berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Abdeckung der Verpflichtung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Laufzeit von
unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 44.631,17 (Vorjahr
€ 0,00).
2. Eigenkapital
Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019
eigene Anteile mit einem Nennbetrag von € 125.008
erworben.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr sämtlich
eine Laufzeit von unter einem Jahr und sind
ungesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern aus der Ergebnisabführung in Höhe
von € 3.292.578,21.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
€ 376.855,76 (Vorjahr: € 171.899,39) und
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von € 5.961,54 (Vorjahr: €
7.396,10).
III. Ergänzende Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2023 haftet die Gesellschaft im Rahmen
einer Garantie für Bankverbindlichkeiten verbundener
Unternehmen aus einem Darlehensvertrag in Höhe von
€ 15.658.000,00. Als Sicherheit für die
Verbindlichkeiten sind die von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Anteile mit einem Nennbetrag von € 125.008 an
den Kreditgeber verpfändet. Aufgrund der stabilen
wirtschaftlichen Lage der aam2core Holding AG sehen wir
derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den Mietverträgen für die
Büroräume der Gesellschaft ergeben sich sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von €
1.153.937,64 über die Laufzeiten der Mietverträge
aus Mietaufwendungen und Nebenkosten.
Die Gesellschaft hat für Firmenfahrzeuge
Kfz.-Leasingverträge abgeschlossen. Hieraus ergeben
sich über die Vertragslaufzeiten finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von insgesamt
€ 201.278,71.
3. Gesellschafterstellung
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der CORESIS GmbH & Co. KGaA i.L., Bad
Homburg v.d.H.
4. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr
2023 durchschnittlich 49,50 Mitarbeiter.
5. Organe
Geschäftsführer:
Daniel Schoch, Kaufmann, Frankfurt am Main (bis
10.02.2023)
Michael Schleich, Kaufmann, Frankfurt am Main (bis
05.02.2024)
Stefan de Greiff, Kaufmann, Wiesbaden
Michael Ruhl, Dipl.-Ing., Oberursel
6. Gewinnverwendung
Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 01.01.2023 einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
aam2core Holding AG geschlossen, der am 30.11.2023 im
Handelsregister eingetragen wurde.
Bad Homburg v. d. Höhe,
11. April 2024
aam2core Service GmbH
Stefan de Greiff Michael Ruhl
In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten
verkürzten Jahresabschluss wurden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 326 HGB in Anspruch genommen. Zu dem
vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht
wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die aam2core Service GmbH (vorm. CORESIS Management
GmbH), Bad Homburg v.d.H.
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der aam2core Service GmbH
(vorm. CORESIS Management GmbH), Bad Homburg v.d.H., -
bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1.1.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der aam2core Service GmbH (vorm.
CORESIS Management GmbH), Bad Homburg v.d.H., für das
Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum
31.12.2023 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a
Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des
Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit
dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen..
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Danesitz
Luce
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2024 hat den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 durch Beschluss
festgestellt.
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