BOUNDMASTER Equipment GmbHLiquidiert

Beinberger Weg 4, 75394 Oberreichenbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 734871
Eingetragen
7.9.2010
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Spielwaren
Gegenstand
Vertrieb, Handel und Herstellung von Erotikprodukten sowie Betreibung eines Internet-Portals, einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
E** J***
10.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Timo Jehl
Beinberger Weg 4, 75394 Oberreichenbach
90.00%
E** J***
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Boundmaster Equipment GmbH

Oberreichenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.09.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
7.9.2010
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.500,00 0,00
B. Umlaufvermögen 10.993,20 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 134,33 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.858,87 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.493,20 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
7.9.2010
EUR
A. Eigenkapital 21.316,05 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 3.683,95 0,00
B. Rückstellungen 1.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 1.177,15 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.493,20 0,00

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

134,33


0,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € … ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € …

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 1.177,15 1.177,15

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 750,00 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Jehl. Timo Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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