PVS
Fashion-Service GmbH
Haßfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.421.856,92 |
3.477.010,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
166.908,00 |
53.010,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.254.948,92 |
3.424.000,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.974.228,03 |
2.767.811,77 |
| I.
Vorräte |
76.040,49 |
112.510,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.893.164,99 |
2.447.025,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.022,55 |
208.275,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.147,78 |
22.022,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.428.232,73 |
6.266.844,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.429.179,96 |
2.758.261,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.508.261,30 |
1.541.595,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
670.918,66 |
966.665,58 |
| B.
Rückstellungen |
835.672,60 |
644.217,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.163.380,17 |
2.864.366,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.537.883,43 |
1.320.751,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.428.232,73 |
6.266.844,74 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die PVS Fashion-Service GmbH,
Walter-Tron-Straße 5, 97437 Haßfurt hat ihren
Sitz in Haßfurt und wird beim Amtsgericht Bamberg
unter der Nummer HRB 7043 geführt.
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich,
wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag unter
Berücksichtigung der neu geregelten
Größenmerkmale die einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 n.F.
auf. Von der Anwendung des Wahlrechts der Rückwirkung
für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022
beginnen, wurde Gebrauch gemacht.
1. Darstellungsstetigkeit / Gliederung (§ 265 Abs.
1 S. 2)
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und
275 Abs. 2. Die Gliederung des Anhangs entspricht §
284 Abs. 1.
Der Anhang enthält die nach §§ 284 ff.
notwendigen gesetzlichen Angaben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1)
Die Bilanzierung der ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurde nach den
Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251, den
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a und
den gesonderten Vorschriften des GmbH-Gesetzes vorgenommen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Vorräte, die aus Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen bestehen, sind zu Anschaffungs-
kosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Zeitwert waren nicht vorzunehmen.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das Ausfallrisiko wurde durch eine
pauschale Wertberichtigung berücksichtigt. Daneben
waren keine weiteren Einzelwertberichtigungen vorzunehmen.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
üblicher kaufmännischer Beurteilung notwen-
digen Erfüllungsbetrags angesetzt. Abzinsungen
waren nicht vorzunehmen, da die
Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden
gem. § 256a zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Anlagespiegel (§ 284 Abs. 3)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist auf Seite 5 dargestellt.
2. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs.
3)
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren in Höhe von TEUR 40 aus Lieferungen und
Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterinin Höhe von TEUR 60 sind
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung.
Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
resultieren in Höhe von TEUR 101 aus Lieferungen und
Leistungen.
3. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen
in Höhe von TEUR 40
gegenüber der Alleingesellschafterin.
4. Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs 5 / 285 Nr.
1)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen in Höhe von TEUR 2.625.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre
bestehen in Höhe von TEUR 1.040.
C. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr.
3a)
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2023 TEUR
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2022 TEUR
|
Aus Leasing- und
Wartungsverträgen
|
207
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227
|
Aus Mietverträgen
Gebäude
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7.470
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7.486
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7.677
|
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7.713
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2. Personalbestand (§ 285 Nr. 7)
Im Jahresdurchschnitt wurden 285 (Vorjahr: 204)
Arbeitnehmer beschäftigt.
D. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Haßfurt, den 18.
September 2024
gez.
Christina Schenk
gez.
Kurt Korbmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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