"ConPAS
AG"
Beiersdorf-Freudenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.262,00 |
1.037,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.262,00 |
1.037,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.790,85 |
323.628,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.280,14 |
109.113,86 |
| II.
Wertpapiere |
36.954,92 |
164.988,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.555,79 |
49.527,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
117.052,85 |
324.665,91 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.023,09 |
303.222,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
29.222,23 |
210.761,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
33.199,14 |
-42.461,10 |
| B.
Rückstellungen |
3.670,00 |
3.370,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.359,76 |
18.073,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.359,76 |
18.073,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
117.052,85 |
324.665,91 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz wird in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen werden nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern werden in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den
Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw.
Sonstige Verbindlichkeiten.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze werden beibehalten.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1)
und § 248 (2) HGB werden beachtet.
Rückstellungen werden nur im Rahmen des §
249 (1) HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgt nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 (7)
HGB im Anhang angegeben.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
werden einzeln bewertet. Es wird vorsichtig bewertet.
Namentlich werden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge werden unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wird von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wird
ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach §6 (2) EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wird durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden werden beibehalten.
C. Angaben zu Bilanzposten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Verbindlichkeiten
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Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Euro
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Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
Euro
|
davon
gesichert
Euro
|
Summe
Euro
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aus Lieferungen
und Leistungen
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174,76
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174,76
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sonstige
davon aus Steuern
|
67.185,00
18.990,00
|
|
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67.185,00
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67.359,76
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67.359,76
|
Die Gesellschaft hatte Verbindlichkeiten
gegenüber ihren Vorstandsmitgliedern in
Höhe von 48.195,00 EUR. Ein gesonderter Bilanzausweis
dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den Sonstigen
Verbindlichkeiten enthalten. Die Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß mit 4 % p.a. aus dem jeweiligen
Darlehensstand.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
288, 274 a HGB wurde weitestgehend Gebrauch gemacht.
Als Vorstand weist das Handelsregister im
Berichtsjahr die Herren Dipl.-Ing. Martin Hamann und
Dipl.-Inform. Ulrich Mauter aus.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Berichtsjahr
Herr Helmut Schnitzler, Frau Constanza Hamann und Frau
Sabine Mauter.
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