Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 268267
Eingetragen
31.3.2020
Branche
Erbringung von haushaltsbezogenen DienstleistungenVermittlung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Überlassung von Leiharbeitnehmern an Dritte, Vermittlung von Facharbeitskräften, Innenreinigung von Gebäuden; An- und Verkauf von Arbeitsschutzprodukten, Erbringung von Hausmeisterdiensten und Gartenpflegeleistungen, Betreiben von Corona-Testzentren sowie Betreiben von Wettbüros und Schankwirtschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefanie Lyszczyna
seit 29.7.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Stefanie Lysczyna
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stefanie Lysczyna
Frankfurt am Main
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

UnitedWork Personal GmbH

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 59.389,00 36.723,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 42.694,00 35.115,00
II. Sachanlagen 16.695,00 1.608,00
B. Umlaufvermögen 1.604.015,32 1.246.100,58
I. Vorräte 0,00 182.018,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 929.797,54 807.476,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 674.217,78 256.606,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.838,84 1.146,55
Summe Aktiva 1.678.243,16 1.283.970,13

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 567.820,26 423.334,73
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 410.834,73 12.100,39
V. Jahresüberschuss 144.485,53 398.734,34
B. Rückstellungen 936.245,22 599.114,53
C. Verbindlichkeiten 174.177,68 261.520,87
Summe Passiva 1.678.243,16 1.283.970,13

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

UnitedWork Personal GmbH Sitz Grünwald

Amtsgericht München

HRB 268267

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft und nimmt die für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der § 266 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276, 276a und 288 HGB in Anspruch. Ebenfalls wird von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 und 5 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet, der Anhang wird entsprechend nicht veröffentlicht. Die Ausnahmen gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 bis 3 werden im Rahmen der Veröffentlichung vorgenommen. Für den Empfänger des Bilanzberichtes wird jedoch der Anhang gem. den Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften wieder gegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der UnitedWork Personal GmbH zum 31.12.2021 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear vermindert. Eine Aktivierung von Entwicklungskosten ist unterblieben.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Eine Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital gem. § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ist nicht erfolgt.

Als Abschreibungsmethode kam im Berichtsjahr die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden direkt im Jahr der Anschaffung nach den steuerlichen Vorschriften aufwandswirksam erfasst.

Die durchschnittlichen Nutzungsdauern betragen

BSP
Büroausstattungen 13 Jahre
Pkw 6 Jahre
IT 3 Jahre
Software -individuell- 5 Jahre
Software -Standard- 3 Jahre

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind in Höhe des zu erwartenden Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen in fremder Währung, welche über ein Jahr Restlaufzeit haben zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten über 1 Jahr Restlaufzeit sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet. Für Währungsforderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr zum Bilanzstichtag wurde § 256 a HGB beachtet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Vorjahr

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 807.476,38 696.806,01

Geschäftsjahr

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 929.797,54 0,00

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennwert angesetzt.

Auf das Gezeichnete Kapital ist der Betrag von € 12.500,00 eingezahlt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Vorjahr

Geschäftsjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahren
Verbindlichkeiten 261.520,87 261.520,87 0,00 0,00

Geschäftsjahr

Geschäftsjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahren
Verbindlichkeiten 174.177,68 174.177,68 0,00 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Forderungen gegenüber Geschäftsführer (ggf. Vorstand, Aufsichtsrat)

In der Position sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer wie folgt enthalten:

Person Zinssatz Rückzahlungen im Wj. Darlehensstand
Stefanie Lyszczyna 5,5 % € 0,00 € 260.084,97

Firmenwert

Der Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Frau Stefanie Lyszczyna, Geschäftsführerin, Frankfurt.

Sonstiges

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen lag am Bilanzstichtag bei 30.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Von der Vereinfachungsregel des § 286 HGB ist Gebrauch gemacht worden.

Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Grünwald, 31. Juli 2024

Stefanie Lyszczyna, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.7.2024.

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