Sparkasse Hilden Ratingen Velbert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRA 21391
Eingetragen
29.9.2004
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Beate Händeler
seit 17.1.2022
Vorstandsmitglied
Udo Zimmermann
seit 4.1.2021
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Hilden Ratingen Velbert

Velbert

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Hilden - Ratingen - Velbert
Sitz Velbert
eingetragen beim
Amtsgericht Wuppertal
Handelsregister-Nr. HR A 21391

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 24.024.747,97 23.097
b) Guthaben
bei der Deutschen
Bundesbank
37.740.185,90 38.679
61.764.933,87 61.776
2. Schuldtitel öffentlicher
Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung
bei der Deutschen
Bundesbank zugelassen
sind
a) Schatzwechsel und
unverzinsliche
Schatzanweisungen sowie
ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen
0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 495.918.541,06 429.898
b) andere Forderungen 352.067.852,95 469.350
847.986.394,01 899.248
4. Forderungen an Kunden 2.963.611.808,99 2.888.618
darunter:
durch
Grundpfandrechte
gesichert
1.609.390.615,63 EUR ( 1.534.465 )
Kommunalkredite 113.115.269,93 EUR ( 101.711 )
5. Schuldverschreibungen
und andere
festverzinsliche
Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR ( 0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR ( 0)
0,00 0
b) Anleihen
und
Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 9.370.856,28 25.003
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen
Bundesbank
9.370.856,28 EUR ( 25.003 )
bb) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0)
9.370.856,28 25.003
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0)
9.370.856,28 25.003
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 87.726.088,63 86.796
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 47.383.277,96 47.361
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR ( 0)
an Wertpapier-
instituten
0,00 EUR ( 0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR ( 0)
an Wertpapier-
instituten
0,00 EUR ( 0)
9. Treuhandvermögen 13.658.731,36 16.561
darunter:
Treuhandkredite 13.658.731,36 EUR ( 16.561 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 71.306,00 86
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
71.306,00 86
12. Sachanlagen 33.552.069,50 34.807
13. Sonstige Vermögens-
gegenstände
2.416.717,33 4.122
14. Rechnungs-
abgrenzungsposten
361.086,55 509
15. Aktive latente Steuern 0,00 0
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögens-
verrechnung
0,00 0
Summe der Aktiva 4.067.903.270,48 4.064.888

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 390.314,48 47
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 185.670.762,72 149.144
186.061.077,20 149.192
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
drei Monaten
761.114.313,02 922.466
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von
mehr als drei Monaten
69.814.963,67 115.263
830.929.276,69 1.037.729
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.449.887.387,96 2.461.249
bb) mit vereinbarter
Laufzeit
oder Kündigungsfrist
150.383.434,29 5.670
2.600.270.822,25 2.466.919
0,00 0
3.431.200.098,94 3.504.648
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuld-
verschreibungen
110.804,72 111
b) andere verbriefte
Verbindlichkeiten
0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0)
eigene Akzepte
und Solawechsel
im Umlauf
0,00 EUR ( 0)
110.804,72 111
3a. Handels-
bestand
0,00 0
4. Treuhand-
verbindlichkeiten
13.658.731,36 16.561
darunter:
Treuhandkredite 13.658.731,36 EUR ( 16.561 )
5. Sonstige
Verbindlichkeiten
8.929.855,40 7.811
6. Rechnungs-
abgrenzungsposten
1.144.297,62 1.587
6a. Passive latente Steuern 0,00 0
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
39.526.418,00 40.470
b) Steuer-
rückstellungen
6.665.467,69 2.717
c) andere Rückstellungen 17.174.299,30 14.588
63.366.184,99 57.775
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genuss-
rechtskapital
0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR ( 0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 126.715.080,00 94.415
darunter:
Sonderposten nach
§ 340e Abs. 4 HGB
0,00 EUR ( 0)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheits-
rücklage
231.788.205,78 229.160
cb) andere Rücklagen 0,00 0
231.788.205,78 229.160
d) Bilanzgewinn 4.928.934,47 3.628
236.717.140,25 232.788
Summe der Passiva 4.067.903.270,48 4.064.888
1. Eventual-
verbindlichkeiten
a) Eventual-
verbindlichkeiten
aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln
0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungs-
verträgen
25.015.380,44 17.037
c) Haftung aus der
Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten
0,00 0
25.015.380,44 17.037
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahme-
verpflichtungen aus
unechten Pensionsgeschäften
0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahme-
verpflichtungen
0,00 0
c) Unwiderrufliche
Kreditzusagen
149.898.892,33 173.667
149.898.892,33 173.667

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und
Geldmarkt-
geschäften
142.510.122,54 61.415
darunter:
abgesetzte negative Zinsen
1,36 EUR
( 1.197 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen
284.332,68 EUR
( 17 )
b) fest-
verzinslichen Wert-
papieren und Schuldbuch-
forderungen
73.216,55 207
darunter:
abgesetzte negative Zinsen
0,00 EUR
( 0)
142.583.339,09 61.622
2. Zins-
aufwendungen
51.657.939,05 12.763
darunter:
abgesetzte positive Zinsen
42.968,46 EUR
( 1.830 )
aus der Aufzinsung von Rückstellungen
761.052,56 EUR
( 1.242 )
90.925.400,04 48.860
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht fest-
verzinslichen Wert-
papieren
2.318.185,40 1.624
b) Beteiligungen 1.504.126,84 1.166
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
3.822.312,24 2.790
4. Erträge aus Gewinn-
gemeinschaften, Gewinn-
abführungs- oder Teilgewinn-
abführungs-
verträgen
0,00 0
5. Provisionserträge 31.960.316,74 31.254
6. Provisions-
aufwendungen
2.020.529,40 2.254
29.939.787,34 29.001
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 5.481.912,19 5.433
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung
291,62 EUR
( 0)
9. (weggefallen)
130.169.411,81 86.084
10. Allgemeine Verwaltungs-
aufwendungen
a) Personal-
aufwand
aa) Löhne und Gehälter 29.898.064,99 28.084
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung
8.825.975,51 11.497
darunter:
für Altersversorgung
3.306.166,78 EUR
( 5.958 )
38.724.040,50 39.581
b) andere Verwaltungs-
aufwendungen
31.484.084,55 25.025
70.208.125,05 64.606
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.433.972,80 2.594
12. Sonstige betrieblich Aufwendungen 2.740.954,16 1.522
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung
72,34 EUR
( 0)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1.461.581,53 5.008
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
1.461.581,53 5.008
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 821.118,65 45
821.118,65 45
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 32.300.000,00 3.600
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 21.845.896,92 8.799
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechts-
modernisierungsgesetzes
0,00 EUR
( 0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechts-
modernisierungsgesetzes
0,00 EUR
( 0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.692.179,26 4.946
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 224.783,19 225
16.916.962,45 5.171
25. Jahresüberschuss 4.928.934,47 3.628
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
4.928.934,47 3.628
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
4.928.934,47 3.628
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 4.928.934,47 3.628

Anhang

Zusätzliche Erläuterungen und zusätzliche Pflichtangaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un- oder unterverzinslich waren.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Da die Ausgeglichenheit aufgrund der in dem Bewertungsvereinfachungsverfahren immanenten Abstraktion nicht mehr vollständig angenommen werden kann, haben wir auf Grundlage der vorgenannten Berechnungen im Vergleich zum erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum eine höhere Risikovorsorge gebildet.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute. Die bislang für die Wertpapiere bestehende Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute haben wir den Forderungen zugeordnet.

Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden - wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebotes bilanziert.

Die bisher bestehende Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute haben wir vollständig bei den Forderungen berücksichtigt.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Anleihen ausländischer Emittenten haben wir nicht im Bestand.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Kriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.

Beteiligungen

Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des Rechnungslegungsstandards (RS) HFA 10 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen nur dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 Euro werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 Euro bis 800 Euro werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Sachanlagen, die nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angeschafft worden sind, und die immateriellen Anlagewerte werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Vor dem Inkrafttreten des BilMoG angeschaffte Vermögensgegenstände schreiben wir unter Nutzung der Übergangsmöglichkeiten des BilMoG (Art. 67 Abs. 4 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)) weiterhin mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen ab.

Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Aktive latente Steuern

Einen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich nach Saldierung mit passiven latenten Steuern ergab, haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.

Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf deren Laufzeit verteilt.

Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst. Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In einzelnen Fällen haben wir dabei auch auf die Berechnung und Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Die Abzinsung erfolgte mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes sind wir grundsätzlich davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind. Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Für die Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde für die Jahre 2024 und 2025 eine Steigerung in Anlehnung an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Länder (Sockelbetrag 200 EUR und 5,5%) angenommen. Für künftige Jahre werden Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie Rentensteigerungen von 2,5 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden Lohn- und Gehaltssteigerungen für das Jahr 2024 von 11,2 % und für die Folgejahre von 2,5 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu fünf Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt.

Derivate

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert.

Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29. November 2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungszuschlag auf Basis der Konditionen für Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um laufende Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit der Sparkasse Essen gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften aus der Währungsumrechnung wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten beträgt jeweils 3.591.223,68 Euro.

Sonstige Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Aktiva 3

Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
- Forderungen an die eigene Girozentrale 179.834.437,21 191.435.061,75
Der Unterposten b) - andere Forderungen -setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate 105.856.385,37
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 35.000.000,00
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 180.000.000,00
- mehr als fünf Jahre 24.995.000,00

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 4

Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.110.923,63 5.242.725,53
Dieser Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate 60.046.794,49
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 157.156.692,36
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 671.620.826,97
- mehr als fünf Jahre 2.016.287.168,48
- Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 57.888.042,30

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 5

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
- Beträge, die bis zum 31.12. (Folgejahr) fällig werden 0,00 19.952.600,00
Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
- börsennotiert 9.370.856,28
- nicht börsennotiert 0,00

Aktiva 6

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind: 31.12.2023
Euro
- börsennotiert 0,00
- nicht börsennotiert 27.944.490,20

Aktiva 7

Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
in Mio. Euro
Jahresergebnis
in Mio. Euro
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Düsseldorf 2,177 914,3
(31.12.2022)
keine Angaben*(31.12.2022)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,373 3.285,3
(31.12.2022)
keine Angaben*(31.12.2022)
RSL Rheinische Sparkassen Leasing Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG
Düsseldorf 2,254 114,5
(30.09.2022)
4,6
(30.09.2022)

* Angabe nur, soweit Veröffentlichung erfolgt ist

Aktiva 9

Treuhandvermögen

Das ausgewiesene Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Aktiva 11

Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Aktiva 12

Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
Euro
- im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 17.831.702,61

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.

Aktiva 14

Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
- Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 10.602,85 12.977,48

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Euro)
Sachanlagen Finanzanlagen
Grundstücke u. Gebäude Betriebs- u. Geschäftsausstattung Immaterielle Anlagewerte Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Entwicklung der Anschaffungs- / Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 87.188.420,58 17.742.365,26 1.957.295,01
Zugänge 290.346,25 866.462,32 37.323,49
Abgänge 0,00 1.059.038,41 0,00
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 87.478.766,83 17.549.789,17 1.994.618,50
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 55.041.022,36 15.083.119,65 1.871.119,01
Abschreibungen im Geschäftsjahr 1.619.144,20 762.635,11 52.193,49 Zusammenfassende Darstellung in Zeile "Nettoveränderung der Finanzanlagen"
Zuschreibungen im Geschäftsjahr 0,00 0,00 0,00
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen 0,00 0,00 0,00
im Zusammenhang mit Abgängen 0,00 1.029.434,82 0,00
im Zusammenhang mit Umbuchungen 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 56.660.166,56 14.816.319,94 1.923.312,50
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 30.818.600,27 2.733.469,23 71.306,00 3.013,63
Stand am 31.12. des Vorjahres 32.147.398,22 2.659.245,61 86.176,00 9.148,76
Nettoveränderung der Finanzanlagen -6.135,13
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Euro)
Finanzanlagen
Beteiligungen Genossenschaftsanteile
Entwicklung der Anschaffungs- / Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zusammenfassende Darstellung in Zeile "Nettoveränderung der Finanzanlagen"
Zuschreibungen im Geschäftsjahr
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen
im Zusammenhang mit Abgängen
im Zusammenhang mit Umbuchungen
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 47.383.277,96 81.420,00
Stand am 31.12. des Vorjahres 47.361.019,01 81.420,00
Nettoveränderung der Finanzanlagen 22.258,95 0,00

*) Werte ohne anteilige Zinsen

Passiva

Passiva 1

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 31.201.530,32 1.064.227,88
Der Unterposten b) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate 33.815.905,30
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 31.919.084,21
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 48.737.136,49
- mehr als fünf Jahre 67.836.048,83

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 132.595.093,58 Euro als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 80.249,71 7.166,06
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate 1.033.128,94
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 67.601.277,79
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.180.556,94
- mehr als fünf Jahre 0,00
Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
- bis drei Monate 7.418.947,55
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 58.535.425,17
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 84.208.061,57
- mehr als fünf Jahre 221.000,00

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Passiva 4

Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6

Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten ist der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen in Höhe von 996.895,01 Euro (i. Vj. = 1.473.062,47 Euro) enthalten.

Passiva 7

Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2023 394.686,00 Euro.

Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht nicht, da in den Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

GuV Posten 1

Zinserträge

In diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 21.739.150,46 Euro enthalten. Davon entfallen 21.220.600,23 Euro auf Close-Out Zahlungen aus vorzeitiger Beendigung von Derivaten zur Zinsbuchsteuerung.

GuV Posten 2

Zinsaufwendungen

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 25.092.469,68 Euro für Close-Out Zahlungen aus vorzeitiger Beendigung von Derivaten zur Zinsbuchsteuerung enthalten.

GuV Posten 12

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält folgenden wesentlichen Einzelbetrag: 31.12.2023
Euro
- Spenden 1.577.209,12

Sonstige Angaben

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes von 15,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und einem Gewerbesteuersatz von 14,52 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 in der Fassung der Veröffentlichung vom 02.06.2021 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die verrechneten aktiven und passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden: Forderungen an Kunden, Rückstellungen und Sachanlagen.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag gliedern sich die derivativen Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind, wie folgt:

Nominalbeträge
in Tsd. Euro
Beizulegende Zeitwerte 1
in Tsd. Euro
nach Restlaufzeiten
bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps 20.000,0 45.000,0 143.000,0 208.000,0 -16.160,2
143.500,0 361.000,0 489.100,0 993.600,0 +96.953,5
Summe 163.500,0 406.000,0 632.100,0 1.201.600,0 +80.793,3

1 Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.

Für Zinsswaps wurden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswapgeschäfte per 31.12.2023 Verwendung. Die ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price).

Bei den Kontrahenten der abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente handelt es sich um die Landesbank Hessen Thüringen, die DekaBank Deutsche Girozentrale, die Landesbank Baden-Württemberg und die Bayerische Landesbank.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruches gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden.

Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnittsverfahrens ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 27,8 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 2,1 Mio. Euro.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungsatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 90,0 Mio. Euro.

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1% zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip).

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungs-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 Tsd. Euro. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 10.542.980,00 Euro. Bis zum 31.12.2023 wurden davon 7.984.426,08 Euro eingebracht.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 2.290.873,44 Euro Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf -RSGV - mit rd. 25,03% an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. Euro und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. Euro zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. Euro besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.

Auf die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (2,35 %). Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der Erste Abwicklungsanstalt erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b. a. W. ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 10,6 Mio. Euro in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

a) für die Abschlussprüfungsleistungen: 373 Tsd. Euro
b) für andere Bestätigungsleistungen: 28 Tsd. Euro
c) für sonstige Leistungen: 0 Tsd. Euro
Gesamthonorar: 401 Tsd. Euro

Angaben zu Organmitgliedern

Vorstand

Sparkassendirektor Udo Zimmermann vorsitzendes Mitglied
Sparkassendirektorin Beate Händeler Mitglied

Verwaltungsrat

Claudia Schlottmann, Abgeordnete des Landtags NRW vorsitzendes Mitglied
Ewald Vielhaus, selbst. Steuerberater 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Rainer Hübinger, Gymnasiallehrer 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds

Mitglieder

Dirk aus dem Siepen, Rentner

Erdal Baysan, Sparkassenangestellter

André Feist-Lorenz, Personalentwickler

Michael Franzen, Sparkassenangestellter

Thomas Grünendahl, selbst. Fliesen-, Platten und Mosaiklegermeister

Rainer Hübinger, Gymnasiallehrer

Rosa-Maria Kaleja, selbst. Unternehmensberaterin

Holger Kleine, Sparkassenangestellter

Marcus Krahn, Sparkassenangestellter

Dr. Michael Krömker, selbst. Rechtsanwalt

Jesus Lopez Martinez, Sparkassenangestellter

Stefan Ludwig, Betriebsleiter Anlagenbau (bis 30.06.2023)

Hermann Pöhling, Rentner

Claudia Schlottmann, Abgeordnete des Landtags NRW

Matthias Stephany, Sparkassenangestellter

Dominik Stöter, Projektmanager

Hartmut Toska, technischer Angestellter

Ewald Vielhaus, selbst. Steuerberater

Emil Weise, Rentner (seit 01.07.2023)

weitere Teilnehmer:

Dr. Claus Pommer, Bürgermeister Stadt Hilden Beanstandungsbeamter
Klaus Konrad Pesch, Bürgermeister Stadt Ratingen stv. Beanstandungsbeamter, beratender Teilnehmer
Dirk Lukrafka, Bürgermeister Stadt Velbert beratender Teilnehmer

Stellvertreter

Cem Demircan, IT Service Delivery Manager (bis 18.09.2023)

Nicht benannt (seit 19.09.2023)

Stephan Sülzer, Sparkassenangestellter

Artur Busse, Lehrer

Frank Kirberg, Sparkassenangestellter

Reinhard Karl-August Zenker, Senior Sales Manager Public

Volker Münchow, kaufmännischer Angestellter

Dr. Willm Rolf Meyer, Geschäftsführer Unternehmensberatung

Stefan Heimannsberg, Sparkassenangestellter

Meik Voss, Sparkassenangestellter

Rainer Heinrich Vogt, Konditormeister

Guido Brinker, Sparkassenangestellter

Lucas Schröder, Student (bis 30.06.2023)

Dieter Koenemann, Rentner

Christian Gartmann, Berufssoldat

Anke Krahn, Sparkassenangestellte

Kevin Buchner, Student

Susanne Vogel, Rentnerin

Wolfgang Diedrich, Pensionär

Nico Willi Schmidt, kaufmännischer Angestellter (seit 01.07.2023)

Bezüge von Organmitgliedern, Pensionsrückstellungen und -zahlungen, Kreditgewährungen

Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt) kann den Mitgliedern des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehaltes gewährt werden. Die Kriterien für die Leistungszulage werden vom Verwaltungsrat jährlich in Anlehnung an die strategischen Ziele der Sparkasse festgelegt. Eine entsprechende Rückstellung wurde gebildet. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 963,0 Tsd. Euro gewährt, die sich wie folgt aufteilen: Udo Zimmermann erhielt feste Bezüge von 441,3 Tsd. Euro, eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 49,6 Tsd. Euro und sonstige Vergütungen von 39,4 Tsd. Euro; Beate Händeler erhielt feste Bezüge von 317,7 Tsd. Euro, eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 35,7 Tsd. Euro und sonstige Vergütungen von 79,3 Tsd. Euro. Die sonstigen Vergütungen von Frau Händeler betreffen in Höhe von 63,5 Tsd. Euro die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen und im Übrigen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle der Nichtverlängerung der Dienstverträge hat Frau Händeler keine vertraglichen Ansprüche. Herr Zimmermann hat Anspruch auf Zahlung von Ruhegeld, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Die Ansprüche betragen 55 % der festen Bezüge. Hinsichtlich der Versorgungsbezüge bestehen folgende vertragliche Regelungen für Hinterbliebenenbezüge: Für das Hinterbliebenenruhegeld gelten der Abschnitt III und § 61 Beamtenversorgungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Bei Herrn Zimmermann vermindert sich der Grenzwert für die Witwe auf 60 % und auf 15 % für Halb- bzw. 25 % für Vollwaisen. Im Jahr 2023 wurde den Pensionsrückstellungen für Udo Zimmermann 239,3 Tsd. Euro zugeführt. Nach der Zuführung in 2023 und den bereits in den Vorjahren gebildeten Pensionsrückstellungen besteht für Udo Zimmermann zum 31.12.2023 ein barwertiger Pensionsanspruch in Höhe von 831,1 Tsd. Euro. Die Altersversorgung beträgt maximal 55 % der festen Bezüge zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Auf dieser Basis wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Berechnung für Herrn Zimmermann erfolgte unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Auf den Pensionsanspruch wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Die gewährten Kredite betrugen 10,0 Tsd. Euro.

Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 2.029,0 Tsd. Euro gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen von 36.948,7 Tsd. Euro.

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wurde für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschließlich seiner Ausschüsse (Hauptausschuss, Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld von 421,00 Euro (bis 31.03.2023), bzw. nach Anpassung auf neue Verbandsempfehlungen 475,00 Euro pro Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhielten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für die Tätigkeit im Verwaltungsrat und im Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von jeweils 578,50 Euro pro Quartal (bis 31.03.2023), bzw. nach Anpassung auf neue Verbandsempfehlungen 653,50 Euro pro Quartal; die Vorsitzenden erhalten den doppelten Betrag.

Den gewählten Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von rd. 138,0 Tsd. Euro gewährt. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertreter: Dirk aus dem Siepen 8,8 Tsd. Euro; Erdal Baysan 4,9 Tsd. Euro; Guido Brinker 0,5 Tsd. Euro; Andre Feist-Lorenz 4,9 Tsd. Euro; Michael Franzen 4,9 Tsd. Euro; Thomas Grünendahl 6,8 Tsd. Euro; Rainer Hübinger 9,7 Tsd. Euro; Rosa-Maria Kaleja 5,8 Tsd. Euro; Holger Kleine 4,9 Tsd. Euro; Marcus Krahn 5,3 Tsd. Euro; Dr. Michael Krömker 5,8 Tsd. Euro; Jesus Lopez Martinez 4,4 Tsd. Euro; Stefan Ludwig 2,1 Tsd. Euro; Klaus Konrad Pesch 6,9 Tsd. Euro; Hermann Pöhling 9,2 Tsd. Euro; Claudia Schlottmann 13,7 Tsd. Euro; Lucas Schröder 1,0 Tsd. Euro; Matthias Stephany 9,2 Tsd. Euro; Dominik Stöter 9,2 Tsd. Euro; Hartmut Toska 3,9 Tsd. Euro; Ewald Vielhaus 13,6 Tsd. Euro; Susanne Vogel 1,0 Tsd. Euro; Emil Weise 1,6 Tsd. Euro.

Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) wurden an Verwaltungsratsmitglieder in Höhe von insgesamt 1.436,4 Tsd. Euro ausgereicht.

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023 2022
Vollzeitkräfte 292 291
Teilzeit- und Ultimokräfte 206 216
498 507
Auszubildende 32 31
Insgesamt 530 538

Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute

Die nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert (www.sparkasse-hrv.de) unter der Rubrik "Preise und Hinweise" / Offenlegungsbericht veröffentlicht.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

 

Velbert, den 15. März 2024

Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert

Der Vorstand

Zimmermann

Händeler


Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31.Dezember 2023
("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelbestandes und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 130.169,4 Tsd. Euro.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 425,1

Der Gewinn vor Steuern beträgt 21.845,9 Tsd. Euro.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 16.692,2 Tsd. Euro. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen im Rahmen eines EU-Beihilfeverfahrens erhalten.

Lagebericht
zum Jahresabschluss
per 31. Dezember 2023

Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert (HRV)

Die Sparkasse HRV ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nummer A 21391 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert, der von den Städten Hilden, Ratingen und Velbert gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Velbert. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie der Kreis Mettmann, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie die kreisfreien Städte Düsseldorf, Essen, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Wuppertal.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,6 % auf 540 verringert, von denen 282 vollzeitbeschäftigt, 220 teilzeitbeschäftigt sowie 38 in Ausbildung sind. Der leichte Rückgang ist auf die Optimierung der Personalstruktur durch Nutzung natürlicher Fluktuation und vereinbarter Ausstiegsmodelle zurückzuführen.

Die Gesamtzahl unserer Filialen hat sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahreswert nicht verändert und beläuft sich auf insgesamt 21 (SB-)Filialen.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9%), wurde mit 3,1% leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4% zu, statt wie prognostiziert um 2,4% zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3% (arbeitstäglich bereinigt: -0,1%), die Prognosen hatten zwischen -0,7% bis +0,3% gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3% war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5% verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6% zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7% zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4% jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2%), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0%). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1% zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1% auf 11,4%. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9%).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8%) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3% im Jahr 2022 auf 5,7% im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7% nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden muss ten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8%).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5% auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2%) und im Handel (+26%). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8%), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9% gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9% betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14% verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4%) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30% über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6%) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4% (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8% rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7%).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2%. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60% über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum. Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5% geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25% bis 4,5% zu Jahresbeginn bis auf 5,25% bis 5,50% zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5% zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5% (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2% auf 4% angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 Prozent im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19%; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14% zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5% (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06%.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0% von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5% im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1% über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7%. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6%). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9%), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3%) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück ( 41,4%), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7%).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0% zu (2022: +4,1%). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6% zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4% gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9%) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75% der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0% der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Wachstum Forderungen an Kunden 1, Provisionsergebnis in Euro 2 und Verwaltungsaufwand in Euro 3, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Sparkasse HRV nicht definiert.

1 Wachstum Forderungen an Kunden =
Monatliche Bilanzstatistik (Bundesbank HV11 Pos. 070)

2 Provisionsergebnis =
Provisionsüberschuss gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs

3 Verwaltungsaufwand =
Verwaltungsaufwand gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs

Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro % %
Bilanzsumme 4.067,9 4.064,9 +3,0 0,1 ./.
DBS 1 3.979,6 4.017,2 -37,6 -0,9 ./.
Barreserve 61,8 61,8 ./. ./. 2
Forderungen an Kreditinstitute 848,0 899,2 -51,2 -5,7 21
Forderungen an Kunden 2.963,6 2.888,6 +75,0 +2,6 73
Wertpapieranlagen 2 97,1 111,8 -14,7 -13,1 2
Beteiligungen 47,4 47,4 ./. ./. 1
Sachanlagen 33,6 34,8 -1,2 -3,4 1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 186,1 149,2 +36,9 +24,7 5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.431,2 3.504,6 -73,4 -2,1 84
Rückstellungen 63,4 57,8 +5,6 +9,7 2
Eigenkapital 236,7 232,8 +3,9 +1,7 6

1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme

2 Wertpapieranlagen = Bilanzpositionen Aktiva 5 und 6

Abweichungen zum Fließtext aufgrund von Rundungen möglich

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme liegt auf dem Niveau des Vorjahres.

Entgegen dem im Vorjahr erwarteten Anstieg auf 4,1 Mrd. Euro ist die DBS leicht rückläufig. Diese Entwicklung führen wir auf die im Wirtschaftsbericht ausgeführten Unsicherheiten und die deutlich geringere Sparquote zurück.

Aktivgeschäft

Barreserve

Die Barreserven haben sich stabil auf dem Vorjahresniveau gehalten.

Forderungen an Kreditinstitute

Die Reduzierung der Forderungen an Kreditinstitute begründet sich im Wesentlichen aus Liquiditätsabflüssen durch Kreditwachstum bzw. -auszahlungen sowie einer Abnahme der Kundeneinlagen.

Es bestehen unverändert Schuldscheine in Höhe von 225,6 Mio. Euro, die Emittenten aus dem Sparkassenverbund und Förderbanken betreffen.

Kundenkreditvolumen

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war - vor allem in der privaten Immobilienfinanzierung - ein spürbarer Rückgang der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen. Dieses Wachstum vollzog sich wie bereits in 2023 insbesondere im Bauträger- und Investorensegment und vornehmlich im langfristigen Bereich.

Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2023 auf 417,7 Mio. Euro und lagen damit unter dem Vorjahreswert von 532,7 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die rückläufige Nachfrage nach Wohnungsbaufinanzierungen durch Privatpersonen zurückzuführen: Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus betrugen in 2023 108,2 Mio. Euro (Vorjahr: 172,3 Mio. Euro).

Das im Vorjahr prognostizierte geringfügige Wachstum der Kundenforderungen (Definition siehe Abschnitt "Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren") fiel mit 2,7 % (+80,6 Mio. Euro auf den Vorjahreswert von 3.007,9 Mio. Euro) spürbar höher aus.

Wertpapieranlagen

Für den Rückgang der Wertpapieranlagen in Höhe von 14,7 Mio. Euro waren neben der Abnahme der Schuldverschreibungen und der anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 20,0 Mio. Euro aufgrund einer Fälligkeit gegenläufige Effekte aus der Umwidmung von Vorsorgereserven in Höhe von 4 Mio. Euro in Forderungen an Kunden verantwortlich. Eine Neuanlage der fälligen Gelder in Wertpapieranlagen erfolgte in 2023 nicht. Mittel aus fälligen Wertpapieren wurden im Sinne unserer strategischen Ausrichtung als kurzfristige Anlagen bei der Bundesbank angelegt.

Beteiligungen

Im Geschäftsjahr 2023 blieb das Volumen unserer Beteiligungen auf dem Vorjahresniveau. Dabei wurde aus verbundstrategischen Gründen die Beteiligung an der S-Direkt_KG & GmbH in Höhe von rund 318,0 Tsd. Euro an die Provinzial Versicherung AG verkauft. Eine Neue Beteiligung an der ProEco Rheinland GmbH & Co. KG in Höhe von 341,2 Tsd. Euro wurde eingegangen. Mit dieser Beteiligung soll perspektivisch gemeinsam mit den anderen rheinischen Sparkassen sowie dem RSGV eine Öko-Plattform entstehen, über die den Menschen und Unternehmen im Gebiet der Sparkassen im Rheinland Dienstleistungen rund um das Thema Nachhaltigkeit angeboten werden.

Sachanlagen

Die Reduzierung unserer Sachanlagen im Geschäftsjahr 2023 ist hauptsächlich auf die planmäßigen Abschreibungen aufgrund von Abnutzung zurückzuführen.

Passivgeschäft

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wuchsen spürbar. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Abschluss kurzfristiger Termingeldaufnahmen zur Liquiditätssteuerung zurückzuführen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden reduzierten sich leicht im Vergleich zum Vorjahr. Die Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich in 2023 verhaltener als in den Vorjahren. Der in den Vorjahren vorherrschende Trend eines starken Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des geänderten Zinsniveaus nicht fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder sowohl in längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen.

Die Reduzierung resultiert weitgehend aus der rückläufigen Bestandsentwicklung der Spareinlagen (-206,8 Mio. Euro bzw. -19,9 %). Der Großteil dieser Entwicklung entfiel mit 199,4 Mio. Euro auf Privatpersonen.

In geringerem Maße fiel die Reduzierung der täglich fälligen Verbindlichkeiten aus (-11,4 Mio. Euro bzw. -0,5 %). Stichtagsbezogen nahmen die täglich fälligen Einlagen von Privatpersonen um 3,3 % ab, während Unternehmen und öffentliche Haushalte zum 31.12.2023 ein Wachstum von 7,8 % verzeichnen konnten. Anders stellte sich die Entwicklung in der jahresdurchschnittlichen Betrachtung dar: Hier stiegen die Bestände der Privatkunden um 97,9 Mio. Euro, während die Sichteinlagen von Geschäftskunden um 54,9 Mio. Euro abnahmen. Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten reduzierten sich um 161,4 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen ebenfalls auf das geänderte Zinsniveau und die damit verbundene Bereitschaft, Geld in Anlagen mit längerer Laufzeit anzulegen, zurückzuführen. Dies spiegelt sich auch in der Entwicklung der anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist wider: Diese wuchsen um 144,7 Mio. Euro auf 150,4 Mio. Euro. Hier wurde von Kundenseite die Wiederaufnahme von Sparkassenbriefen in das Produktportfolio stark genutzt.

Entgegen unserer Prognose konnten die bilanziellen Kundeneinlagen nicht gehalten werden; sie lagen rund 2,1 % unter dem Vorjahreswert. Dies ist sowohl auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die geringere Spartätigkeit, in Teilen auch Abflüsse im kommunalen Bereich als auch generell auf das geänderte Zinsniveau zurückzuführen. Gleichzeitig flossen bilanzielle Kundeneinlagen auch in außerbilanzielle Anlagen wie Wertpapiere oder Versicherungen. Die Veränderung der Ersparnisbildung, die neben Entwicklungen von Kundeneinlagen auch Entwicklungen im Kundenwertpapiervermögen berücksichtigt, beträgt im Vergleich zum Vorjahr -0,3 %.

Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft ergaben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Girokonten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.116 auf 122.551. Der Bestand vermittelter Kreditkarten stieg auf 26.042 Karten (Vorjahr: 25.453).

Vermittlung von Wertpapieren

Die Vermittlung von Wertpapieren lag im Geschäftsjahr 2023 unter dem Niveau des Vorjahres. Diese Entwicklung ist auf die gesamtwirtschaftliche Lage, deren Auswirkungen auf die Kapital- und Zinsmärkte sowie die Reaktionen der Kunden zurückzuführen. Bei den Themen Vermögensaufbau, -erhalt und -ausbau stellt die Sparkasse im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes auf den jeweiligen individuellen Kundenbedarf in den Mittelpunkt. Dazu bietet sie auch die hauseigenen Beratungsangebote "Individuelle Vermögensverwaltung" und "Aktive Depotbetreuung" an. Die Wertpapierumsätze lagen mit einem Wert von 511,4 Mio. Euro (-5,8 %) unter dem Vorjahresniveau.

Immobilienvermittlung

Das vermittelte Volumen belief sich in 2023 auf 23,2 Mio. Euro und liegt damit fast auf Vorjahresniveau (23,3 Mio. Euro). Die Anzahl der vermittelten Objekte ist im Vorjahresvergleich um 16 auf insgesamt 87 Objekte angestiegen. Der Trend einer rückläufigen Nachfrage aus dem 2. Halbjahr 2022 setzte sich in 2023 fort.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Das Bauspargeschäft verlief in 2023 besonders erfolgreich. So wurden insgesamt 840 Bausparverträge (2022: 724) mit einem Volumen von insgesamt 83,9 Mio. Euro (2022: 65,4) abgeschlossen.

Im Versicherungsgeschäft erzielten wir im Bereich Leben/Renten, bezogen auf die Netto-Beitragssumme, einen Wert von 25,0 Mio. Euro (Vorjahr: 25,0 Mio. Euro). In der Sparte Komposit- und Sachversicherung lagen wir mit 386 vermittelten Verträgen über dem Vorjahreswert von 368 Stück.

Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. Der deutliche Rückgang der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente war im Geschäftsjahr maßgeblich durch die vorzeitige Auflösung von einzelnen Derivaten sowie den Zinsrückgang im 4. Quartal 2023 begründet.

Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

Vermögenslage

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage beträgt 231,8 Mio. Euro. Sie erhöhte sich durch die Zuführungen aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2022, über die der Träger im August 2023 entschieden hat. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 236,7 Mio. Euro (Vorjahr 232,8 Mio. Euro) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB um eine zusätzliche Vorsorge von 32,3 Mio. Euro auf 126,7 Mio. Euro erhöht. In der Bilanzposition Fonds für allgemeine Bankrisiken enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) beträgt am 31.12.2023 17,1 % (Vorjahr 17,5%). Sie übertrifft damit die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 11,76 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer), liegt aber knapp unter dem prognostizierten Wert von 17,4 %. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31.12.2023 betragen 1.960,5 Mio. Euro und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 335,5 Mio. Euro.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31.12.2023 auf 16,09 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 8,2 % und liegt damit sowohl über der Vorjahresprognose als auch über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine gute Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 158,4 % bis 254,8 % oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31.12.2023 bei 177,7 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag im Jahr 2023 in einer Bandbreite von 123,8 % bis 127,0 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Die NSFR-Quote belief sich zum 31.12.2023 auf 127,0 %.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert.

Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 94,7 51,6 +43,1 83,5
Provisionsüberschuss 29,9 29,0 +0,9 3,1
Sonstige betriebliche Erträge 5,5 5,4 +0,1 1,9
Personalaufwand 38,7 39,6 -0,9 -2,3
Andere Verwaltungsaufwendungen 31,5 25,0 +6,5 26,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5,2 4,1 +1,1 26,8
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 54,7 17,3 +37,4 216,2
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge -0,6 5,1 -5,7 -111,8
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 32,3 3,6 +28,7 797,2
Ergebnis vor Steuern 21,8 8,8 +13,0 147,7
Steueraufwand 16,9 5,2 +11,7 225,0
Jahresüberschuss 4,9 3,6 +1,3 36,1
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 3
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11 und 12
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Abweichungen zum Fließtext aufgrund von Rundungen möglich

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt.

Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,61 % (Vorjahr 0,57 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der insgesamt 27 Rheinischen Sparkassen. Mit diesem Ergebnis überschritten wir unser geplantes Betriebsergebnis deutlich.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss insbesondere aufgrund des sich von der Prognose abweichend entwickelten Zinsniveaus deutlich besser entwickelt als erwartet. Er liegt 35,0 Mio. Euro über unserem Planwert.

Der Anstieg der Zinserträge übertraf dabei den Anstieg der Zinsaufwendungen. Das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich aufgrund des weiterhin geänderten Zinsumfeldes positiv. Darüber hinaus leisteten kurzfristige Mittelanlagen bei der Zentralbank bzw. anderen Kreditinstituten einen positiven Beitrag zum Zinsüberschuss.

Der Provisionsüberschuss als ein bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator liegt gemäß Abgrenzung nachdem Betriebsvergleich leicht über dem geplanten Niveau. Weiterhin ist der Giro- und Zahlungsverkehr der Hauptertragsbringer. Weiterer wesentlicher Provisionstreiber ist das Wertpapiergeschäft. Hier konnte ein gutes, wenn auch unter dem Vorjahr liegendes Provisionsniveau gehalten werden. Insgesamt fiel der Provisionsüberschuss 0,9 Mio. Euro über dem Vorjahreswert aus. Dazu trugen auch gestiegene Erträge im Bauspar- und Immobiliengeschäft sowie der sonstigen Provisionserträge bei.

Der Personalaufwand - aufbereitet nach dem Rahmen des Betriebsvergleiches - liegt zwar über dem Vorjahres- jedoch unter dem von uns erwarteten Prognosewert. Grund für die Abweichung vom Prognosewert ist der für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt geringer ausfallende Aufwand aus dem im Frühjahr 2023 getroffenen Tarifvertrag. Hier haben sich von uns angenommene Aufwandskomponenten zum Teil in das Folgejahr verschoben.

Der Sachaufwand ist erwartungsgemäß gestiegen. Der Anstieg war dabei niedriger als prognostiziert. Grund dafür ist, dass die Energiepreis- sowie Inflationsentwicklung geringer ausfiel als in der Planung angenommen.

Der Verwaltungsaufwand (Sach- zzgl. Personalaufwand) gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs als ein bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator für die Ertragslage beläuft sich in 2023 auf 66,3 Mio. Euro (Vorjahr: 62,3 Mio. Euro).

Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023 zulasten des Verwaltungsaufwandes eine Rückstellung in Höhe von 4,8 Mio. EUR gebildet.

Der Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge lag sowohl unter dem von großer Unsicherheit geprägten Prognosewert als auch insgesamt unter dem Vorjahreswert. Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis, welches sowohl unter dem Vorjahr als auch unter der Planungsannahme lag. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen fiel - nach einem negativen Wert im Vorjahr und entgegen unserer neutralen Annahme - positiv aus. Ursache für die Abweichung war insbesondere die Entwicklung des Zinsniveaus im 4. Quartal 2023. Das sonstige Bewertungsergebnis war von untergeordneter Bedeutung.

Für die vorzeitige Beendigung von Derivaten sind im Jahresabschluss 2023 sowohl periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 25,1 Mio. EUR als auch periodenfremde Erträge in Höhe von 21,2 Mio. Euro für Close-Outs entstanden.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 32,3 Mio. Euro aufgestockt.

Vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug 0,1 % im Geschäftsjahr 2023.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir 2023 als ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Mit der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir zufrieden. Infolge der gestiegenen Zinsen war jedoch beim privaten Wohnungsbau und damit auch bei der Nachfrage nach Wohnungsbaufinanzierungen ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Mit der Ertragsentwicklung des Jahres 2023 erzielten wir - stärker als in unserer Prognose angenommen - ein erfreuliches Betriebsergebnis vor Bewertung über dem Vorjahreswert. Hierzu trug wesentlich der gestiegene Zinsüberschuss bei, der den Anstieg der Verwaltungsaufwendungen deutlich übertraf. Auch das Provisionsergebnis entwickelte sich auf einem guten Niveau positiv weiter. In Verbindung mit der weiterhin moderaten Kreditrisikovorsorge konnten wir unser wirtschaftliches Eigenkapital dadurch wiederum stärken.

Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. 03.2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24.05.2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31.12.2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 508,1 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 250,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten, aufgrund unterjähriger Verschiebungen zwischen den Limiten der einzelnen Risikoarten jedoch bei gleichbleibendem Gesamtrisikolimit, sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 31,0 27,0 87,1
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 101,0 95,8 94,9
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko 14,0 11,9 84,8
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 52,0 48,2 92,7
Operationelles Risiko 37,0 30,6 82,7
Freier Risikopuffer 15,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 250,0 213,4 85,4

Die zuständigen Organisationseinheiten steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu einzelnen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen.

Der vom Verwaltungsrat gebildete Risikoausschuss wird vierteljährlich ausführlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Die zentralen Aspekte aus dem Risikoreport werden dem gesamten Verwaltungsrat ebenfalls quartalsweise vorgestellt. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Organisationseinheit Risikocontrolling in der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Unterstützt wird die Risikocontrolling-Funktion vor allem durch das Kreditsekretariat (Adressenrisiken), das Auslagerungsmanagement, die Abteilung Informationstechnologie (IT-Sicherheit) sowie die weiteren Bereiche in der eigenen Abteilung Unternehmenssteuerung. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Unternehmenssteuerung. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst die im Folgenden aufgeführten, wesentlichen Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkundenkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Obligo *
31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Firmenkundenkredite 1.815.367 1.727.554
Privatkundenkredite 1.624.745 1.672.304
darunter für den Wohnungsbau (1.313.857) (1.361.602)
Öffentliche Haushalte 80.214 40.003
Gesamt 3.522.326 3.439.861

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse aus Gesamtrisikobericht

* beinhaltet auch offene Zusagen, Linien und Kreditkartenlimite

Zum 31.12.2023 wurden 51,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 46,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich im Firmenkundenkreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 41,7 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 8,3 % auf das verarbeitende Gewerbe sowie 7,0 % auf Handelsunternehmen.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 74,3 % des Firmen- und Privatkundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 2,5 Mio. Euro. 25,7 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,5 Mio. Euro.

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31.12.2023 ergibt sich im Firmen- und Privatkundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen in %
1 bis 9 91 93
10 bis 15 8 6
16 bis 18 1 1

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse bei den ausländischen Forderungen mit einem Anteil von unter 1 % von untergeordneter Bedeutung.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes sowie im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Eine Risikokonzentration aufgrund ihres Beitrages zum unerwarteten Verlust besteht in der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.

Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.

Der Vorstand wird grundsätzlich vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen) in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung um 1,2 Mio. Euro auf 15,1 Mio. Euro aufgrund weniger Einzelfälle. Sowohl die Auflösungen als auch Zuführungen waren im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand externer Ratingeinstufungen

Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 975,8 Mio. Euro. Wesentliche Positionen sind dabei kurzfristige Forderungen an die Deutsche Bundesbank, unsere Landesbank und den S-Kreditpartner (645,5 Mio. Euro), Schuldscheindarlehen (232,0 Mio. Euro) sowie sonstige Investmentfonds (87,7 Mio. Euro).

Das direkt durch die Sparkasse gehaltene Wertpapier verfügt über ein Rating von AA+ (nach Standard & Poor's). Bei den beiden Investmentfonds liegen keine Ratings vor. Die Anlagerichtlinien des einen Fonds enthalten Vorgaben, dass nur in bonitätsstarke Unternehmensanleihen mit einem Mindestrating von BBB- (nach Standard & Poor's) bzw. Baa3 (nach Moody's) investiert werden darf. Aufgrund des Ukraine-Krieges weisen rund 3,6 % des Fondsvermögens durch Ratingherabstufungen ein Rating im BB-Bereich auf. Bei dem anderen Fonds handelt es sich um einen Immobilienfonds (siehe Immobilienrisiko). Bei den Investitionen in Schuldscheindarlehen handelt es sich zu 86,2 % um Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Rest verteilt sich auf Förderbanken der Bundesländer (10,8 %) und ungeratete kommunale Emissionen (3,0 %).

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken und eine Girozentrale, die zum Jahresende 262,8 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfällt.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Lediglich über die beiden Fonds sind wir mit 57,9 Mio. Euro im Ausland investiert.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des Verlustrisikos (Value-at-Risk) für den aus den Gesamtzahlungsströmen errechneten Barwert auf Basis der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die Reduktion des aktuellen Barwertes innerhalb der nächsten 250 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen bzw. Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte).

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 06.08.2019

Regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt eines starken Zinsanstieges eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -43.713 46.601
in % der Eigenmittel -13,03 13,89

Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgenden Bereichen:

Sehr hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse in Verbindung mit einem hohen Anteil an langfristig festverzinslichen Kundendarlehen.

Die Begrenzung dieser Konzentration erfolgt über die oben genannten Zinsswaps, da Umschichtungen im Kundengeschäft nur begrenzt möglich sind.

Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Immobilienrisiken

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobileninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels Expertenschätzung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR bereitgestellten IT-Anwendung "caballito"

Analyse der Marktschwankungen bei eigengenutzten Immobilien

Unser Immobilienfonds hat einen Anteil von 6,1 % am gesamten Eigengeschäft und investiert schwerpunktmäßig in europäische Gewerbeimmobilien. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Das Immobilienrisiko wird als vertretbar eingestuft, da auch eigengenutzte Immobilien durch ihre niedrigen Buchwerte kaum auf Marktschwankungen reagieren.

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt.

Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte mit Kunden entstehen, sind besonders gedeckt. Eine besondere Deckung liegt vor, wenn das Wechselkursrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Durch diese Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe "Spitzenbeträge" als offene Devisenposition.

Die Währungsrisiken sind hinsichtlich ihrer GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswerte Konzentrationen sind nicht erkennbar.

Von den Kunden hereingenommene Sichteinlagen in Fremdwährung werden währungskongruent und laufzeitkongruent angelegt.

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Buchwert aller Beteiligungen per Jahresende: 47,5 Mio. Euro

Das Beteiligungsportfolio besteht zu fast 100 % aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.

Als Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe wird diese Konzentration bewusst eingegangen und akzeptiert.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR)

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

regelmäßige Überwachung der Refinanzierungskonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Im Stressfall liegt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag zwischen 4 und 5 Monaten.

Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen.

Der hohe Bestand verteilt sich auf eine Vielzahl von Kunden und Produkten und hat sich in der Niedrigzinsphase aufgebaut. Ein erhöhtes Abflussrisiko sehen wir - auch aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise - nicht.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko (OpRisk) bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse, z. B. auch der Rechtsprechung, eintreten können.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen anhand von Fragebögen

Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Durch Auslagerungen von Serviceleistungen besteht außerdem eine hohe Abhängigkeit von weiteren Dienstleistungspartnern innerhalb des Sparkassenverbunds. Außerdem könnte sich aufgrund von weiteren verbraucherfreundlichen BGH-Urteilen im Bereich der Schadensfälle ein hoher Aufwand ergeben.

Chancenbericht

Unser "Chancenmanagement" ist in unserem jährlichen Strategie- und Planungsüberprüfungsprozess integriert. Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine stärkere Nachfrage nach Krediten. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken.

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

Durch die bereits erfolgte, auf die Sparkasse individuell angepasste Umsetzung der DSGV-Muster-Vertriebsstrategien sehen wir weiterhin in der bedarfs- und potenzialorientierten Betreuung der Firmen- und Privatkunden zusätzliche vertriebliche Chancen.

Wir werden weiter in zukunftsweisende Informationstechnologien investieren. Chancen sehen wir hier auch in der Weiterentwicklung unserer Vertriebsstruktur durch den zunehmenden Ausbau und die Verstetigung des digitalen Beratungsangebots für Privat- und Businesskunden. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.

Des Weiteren sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Auf Basis unserer internen Risikoberichte bewegten sich die Risiken in 2023 innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 85,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und weitere kurzfristige Zinsanstiege (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F.).

Da unser Risikodeckungspotenzial die eingegangenen Risiken deutlich übersteigt und sich dies auf Basis unserer mittelfristigen Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

Prognosebericht

Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.

Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1% angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3% (2023: +0,4%). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2% und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6%.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5% bis +0,9% im Jahr 2024 und um 1,0% bis 1,4% im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2% für das laufende und 1,0% für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9% niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um 0,6% bis -2,5%. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8% bis 5,9% und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1% bis +0,2%).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9%) und 2023 (+5,9%) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2% bis +3,0% nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8% bis +2,3% wieder weitgehend der 2%-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40% über dem Wert vor einem Jahr und 20% über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,1 % und per 28.03.2024 bei 2,31 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Geschäftsentwicklung

Die weiter bestehenden geopolitischen und konjunkturellen Unsicherheiten sowie das nach der Zinswende veränderte Finanzierungsumfeld haben das Kreditgeschäft auch in 2023 eingebremst. Hieraus abgeleitet rechnen wir in 2024 mit einem geringfügigen Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft.

Im Einlagengeschäft ist die Realverzinsung - trotz rückläufiger Inflationsraten - für den Großteil der Kundengelder weiter negativ. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Entwicklung erwarten wir für 2024 ein konstantes Volumen unserer Kundeneinlagen. Innerhalb unseres Produktangebots erwarten wir weitere Umschichtungen von bisher un- bzw. niedrigverzinslichen Einlagen in höherverzinsliche Produktvarianten. Alternative Geldanlagen in Wertpapier- und Versicherungsprodukten bleiben ein wichtiger Baustein zur Wohlstandssicherung und zum Vermögensaufbau unserer Kundschaft.

Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen geringfügigen Anstieg auf rund 4,1 Mrd. Euro.

Finanzlage

In der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Für das Jahr 2024 ist als größere Investition die Fertigstellung und Wiedereröffnung unserer Filiale in Langenberg vorgesehen.

Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassen-Finanzgruppe rechnen wir aufgrund deutlich steigender Zinsaufwendungen mit einem um 19,6 Mio. Euro niedrigeren Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem moderaten Anstieg um 1,2 Mio. Euro auf 31,1 Mio. Euro aus.

Den Verwaltungsaufwand planen wir mit einer Steigerung von 4,1 Mio. Euro. Die Personalkosten steigen aufgrund des Tarifabschlusses 2023 für den öffentlichen Dienst auch in 2024 deutlich. Die Sachkosten steigen aufgrund erhöhter Gebäude- und IT-Kosten ebenfalls spürbar.

Die Ertragsentwicklung 2023 wurde durch die erfolgte Zinswende deutlich begünstigt. Mit dem derzeit prognostizierten Zinspfad geht auch eine Normalisierung der Ertragsentwicklung einher. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein um 58 Stellen niedrigeres Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,03 % bei einer jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 4,1 Mrd. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik insbesondere als Folge der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen einen deutlich steigenden Bewertungsaufwand.

Aus den Eigenanlagen erwarten wir in 2024 keinen Bewertungsaufwand.

Im sonstigen Bewertungsergebnis ist keine weitere Belastung eingeplant.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Der vorgeschriebene Mindestwert von rd. 11,8 % (inklusive Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischem Kapitalerhaltungspuffer und sektoraler Systemrisikopuffer) wird mit einem prognostizierten Wert von 18,0 % deutlich überschritten. Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten wir für das Folgejahr eine Quote von 20,3 % auf Vorjahresniveau.

Die Verschuldungsquote wird Ende 2024 prognostiziert bei 9,1 % liegen und damit weiterhin die Mindestanforderung von 3,0 % deutlich übererfüllen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unseres weiteren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikators:

Bezüglich der Forderungen an Kunden rechnen wir mit einem Wachstum von 1,5 %. Dieses wird in erster Linie durch die Nachfrage unserer Firmen- und Investorenkunden getragen.

Insbesondere bei einer länger anhaltenden konjunkturellen Abschwächung bzw. einer verzögerten konjunkturellen Erholung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

Abschließend erschweren weiterhin die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die gesamte deutsche Wirtschaft die Planungssicherheit für 2024 und ggfs. Folgejahre.

Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Wettbewerbssituation und der Zinslage weiterhin schwierige Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte weiterhin eine Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend.

Insgesamt rechnen wir vor diesem Hintergrund und der daraus resultierenden Risikofaktoren mit einer zum Vorjahr rückläufigen jedoch insgesamt stabilen Entwicklung der Ertragslage.

Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Die wirtschaftlichen und politischen Folgen des Ukraine-Krieges können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen.

 

Velbert, im März 2024

Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert

Der Vorstand

Udo Zimmermann

Beate Händeler


Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert (im Folgenden "Sparkasse"), Velbert

A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europa-rechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Einen aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt stellt die Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar.

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 2.963,6 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 73 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 174,9 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.

Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 verwendet.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.

Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschal-wertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt "Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten") sowie den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt "Sonstige Erläuterungen zur Bilanz") enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht.

C. Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des "Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wurden, umfassen den Bericht des Verwaltungsrates.

Darüber hinaus zählt zu den sonstigen Informationen der nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2023, der uns erst nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do-lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse;

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß §89 Abs. 1 Satz 1,2 und 5 WpHG i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW,

Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel,

Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Bundesbank (sog. "MACCs Verfahren" der Bundesbank).

G. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jörg Theemann.

 

Düsseldorf, 29. Mai 2024

Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Theemann
Wirtschaftsprüfer

Fischer
Verbandsprüfer


Bericht des Verwaltungsrates
zum Jahresabschluss
per 31. Dezember 2023

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert hat im Jahr 2023 die ihm nach Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Er wurde vom Vorstand regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und die Geschäftslage informiert.

Jahresabschluss und Lagebericht der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert für das Jahr 2023 wurden durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 4.928.934,47.

Gemäß § 25 des Sparkassengesetzes NRW (SpkG NRW) schlägt der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers vor, der Sicherheitsrücklage einen Betrag von EUR 2.928.934,47 zuzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000,00 abzüglich Steuern auf der Grundlage von § 9 Absatz (2) des öffentlich-rechtlichen Vereinigungsvertrages an den Sparkassenzweckverband Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert als Träger der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert zur Verwendung gemäß § 25 Absatz (3) SpkG NRW auszuschütten (= netto: EUR 1.683.500,00).

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit.

 

Velbert, 21. Juni 2024

Die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert
Claudia Schlottmann


DNK-Erklärung 2023

zur Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert

Leistungsindikatoren-Set EFFAS
Kontakt Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert
Vorstandsstab
Holger Kleine / Oliver Schmitz
Friedrichstr. 181
42551 Velbert
Deutschland
02051/315-0
02051/315-48190
holger.kleine@sparkasse-hrv.de

Leistungsindikatoren-Set

Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: EFFAS

Berichtspflicht:

erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz.

Stand: 2023, Quelle: Unternehmensangaben. Die Haftung für die Angaben liegt beim berichtenden Unternehmen.

Die Angaben dienen nur der Information. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss unter www.nachhaltigkeitsrat.de/ impressum-und-datenschutzerklaerung

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Allgemeines

Allgemeine Informationen

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert (HRV) ist ein öffentlich-rechtliches, wirtschaftlich selbständiges Kreditinstitut. Gegründet wurde die Sparkasse durch die Fusion der seinerzeitigen Einzelsparkassen der drei Städte Hilden, Ratingen und Velbert zum 1. Januar 2003. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband der Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert. Das Gebiet nach § 3 Abs. 1 a) Sparkassengesetz NRW ist das Gebiet des Trägers und der Kreis Mettmann, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie die kreisfreien Städte Düsseldorf, Essen, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Wuppertal. In Einzelfällen sind auch Kundenverbindungen außerhalb dieses Gebietes möglich.

Unsere Aufgaben und Funktion sind im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen verankert. Unser Unternehmenszweck, der "öffentliche Auftrag", besteht aus drei Kernaufgaben:

der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Menschen und der Unternehmen im Geschäftsgebiet

der Förderung der finanziellen Eigenvorsorge und Selbstverantwortung der Bevölkerung

der Funktion als Hausbank für unsere Städte

Die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Geschäftsgebiet stellen wir ins Zentrum unserer Geschäftspolitik und unseres Handelns. Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist ein dauerhafter Erfolg am Markt erforderlich, wobei unser Geschäftsmodell nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Dieses Prinzip bildet das wesentliche Merkmal, mit dem wir uns vom Wettbewerb abheben. Wir bieten ein umfassendes, an verschiedenen Kundengruppen und deren Bedürfnissen ausgerichtetes Service- und Beratungsangebot an: vom Kontoservice über umfassende Anlageberatungen, private Finanzierungen bis zur Unterstützung von überwiegend mittelständischen Betrieben.

Dazu arbeiten wir eng mit den Verbundpartnern der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen.

Darüber hinaus fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung der Gesellschaft und Lebensqualität in der Region. Geschäftszahlen sind in der Bilanz und im Lagebericht veröffentlicht, die im elektronischen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister einzusehen sind.

KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT

Kriterien 1-4 zu STRATEGIE

1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Unsere Sparkasse verfügt über keine separate Nachhaltigkeitsstrategie. Für uns wichtige Aspekte zur Nachhaltigkeit haben wir in unserer Geschäfts- sowie unserer Risikostrategie und weiteren Teilstrategien beschrieben. Für uns als Sparkasse ist das Thema Nachhaltigkeit zudem direkt in unserem öffentlichen Auftrag verankert, der in den allgemeinen Informationen näher beschrieben ist. Dieser Auftrag bildet die Basis für unsere Geschäftsstrategie.

Damit ist Nachhaltigkeit normativ in unserer Sparkasse strategisch verankert -denn die Sicherstellung des öffentlichen Auftrags ist unser wichtigstes Ziel. Dabei ist ein solides betriebswirtschaftliches Fundament eine zwingend erforderliche Voraussetzung, um den Auftrag dauerhaft und zuverlässig zu erfüllen.

Unsere Geschäftsstrategie gibt uns Orientierung in unserem täglichen Handeln und hilft beim Abgleich sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte. Diese Aspekte bieten Chancen für unsere Sparkasse und für die Menschen, die hier wohnen: Durch monetäre und ideelle Unterstützung von Vereinen fördern wir den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Angebotsvielfalt in unseren Trägerstädten. Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen wirkt sich positiv auf die Natur - und möglicherweise auch positiv auf unsere Kosten -aus. Unser Kerngeschäft dient der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Region und ihren Einwohnerinnen und Einwohner sowie ortsansässigen Unternehmen. Im Rahmen der Überarbeitung unserer Geschäftsstrategie haben wir diese seit 2019 um explizite Aussagen zu unserer Nachhaltigkeit erweitert. Diese betreffen unsere grundsätzliche Positionierung zu den Themen Nachhaltige Finanzprodukte, Menschenrechte und Umweltschutz. Konkret abgeleitete Zeitziele sind hierzu nicht näher definiert.

Die Erstellung einer eigenständigen, autarken Nachhaltigkeitsstrategie ist aktuell aufsichtsrechtlich nicht gefordert und ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Sparkasse nicht zielführend. Hier werden die weiteren Entwicklungen entsprechend beobachtet.

Aufgrund der Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit ist seit Februar 2022 eine Stelle mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit besetzt. Neben der Entwicklung von Prozessen zur Sicherstellung und Begleitung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen liegt ein weiterer Schwerpunkt - in Abstimmung mit der Unternehmensführung - auf der Entwicklung eines Zielbildes für die Sparkasse HRV in Punkto Nachhaltigkeit.

In unserer Geschäftsstrategie verweisen wir auf die von uns im Frühjahr 2021 unterzeichnete Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften. Zu den Handlungsfeldern der Selbstverpflichtung gehören:

Klimaschutzaspekte im Kredit- und Anlageportfolio

CO2-Emissionen im Geschäftsbetrieb verringern und bis 2035 CO2-Neutralität erreichen

Kundinnen bei der Transformation zur klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen und begleiten

Führungskräfte und Mitarbeitende zu mehr Klimaschutz befähigen (auch über Schulung)

Klimaschutz vor Ort: Fördermaßnahmen und lokale Kooperationen stärker auf Umwelt- und Klimathemen ausrichten

Dabei bezieht die Selbstverpflichtung die Principles for responsible Banking (PRB), die United Nations Environment Programme Finance Initiative, das Pariser Klimaschutzabkommen und die 17 UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) mit ein.

Wir erstellen unsere jährliche Treibhausgasbilanz nach VfU-Standard welches auf dem Greenhouse Gas Protocol (GHG) basiert - siehe auch Kriterium 13.

Unseren Nachhaltigkeitsbericht erstellen wir auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und berichten darin anhand der Indikatoren der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) - siehe auch Seite 1.

2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Mit einer Bilanzsumme von 3,98 Mrd. Euro sind wir im Kreis Mettmann die größte Sparkasse und durch die Fokussierung unserer Geschäftstätigkeit auf unsere Region wichtiger Finanzpartner für viele Menschen und Unternehmen vor Ort. So ist es eine unserer Aufgaben, unsere Region zu entwickeln und zu fördern, was insbesondere den Menschen in Hilden, Ratingen und Velbert zu Gute kommt. Gleichzeitig sind wir einer der größten Arbeitgeber und wichtiger Steuerzahler im Kreis Mettmann.

Schon alleine aufgrund unseres öffentlich-rechtlichen Charakters sind wir dem Gemeinwohl verpflichtet. Neben der Erfüllung dieses öffentlichen Auftrags ist die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ein wesentlicher Aspekt unserer Geschäftstätigkeit. Denn nur mit langjährigen partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen können wir zu einer nachhaltigen Entwicklung unseres Geschäftsgebietes beitragen. Dabei übernehmen wir sowohl bei Finanzierungen als auch bei Anlagegeschäften Verantwortung: Das nachhaltige Wachsen unseres regionalen Mittelstandes ist uns ebenso ein wesentliches Anliegen wie die zeitgemäße Ersparnisbildung und nachhaltige Anlagemöglichkeiten zur Vermögensbildung. Weitere Nachhaltigkeitsziele haben wir strategisch nicht festgeschrieben bzw. als nicht in besonderem Maße relevant identifiziert. Allerdings sind die Themen Klimawandel, Energieversorgung, demographischer Wandel, Digitalisierung, Wettbewerb sowie Aufsichtsrecht die Herausforderungen, denen wir zurzeit entgegentreten müssen. Diese Rahmenbedingungen des Bankenmarktes finden im jährlichen Strategieprozess Berücksichtigung, in dem sie analysiert und ggf. in der Geschäfts- bzw. den Teilstrategie/n aufgenommen werden.

Durch eine insgesamt älter werdende Gesellschaft verändern sich unsere Kundenstruktur und -ansprüche. Die Zahl der Nachwuchskunden wird sich voraussichtlich verringern. Gleichzeitig sehen wir Chancen in der vermögenden, überwiegend älteren Zielgruppe. Die durch die Digitalisierung ermöglichte zunehmende Abwicklung von Bankgeschäften ohne persönliche Beratung wirkt sich auf unsere Erträge aus. Dabei bietet die Digitalisierung gleichzeitig die Chance, Prozesse zu vereinfachen. Dadurch wird es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, mehr Zeit für unsere Kundinnen und Kunden und ihre Bedürfnisse zu haben. Gleichzeitig bieten digitale Services ein großes Maß an barrierefreien Zugängen zu unseren Leistungen. Die zunehmenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen belasten durch erhöhten Aufwand unsere Gewinnsituation. Dies macht den sorgfältigen Umgang mit personellen und materiellen Ressourcen erforderlich, um weiterhin wirtschaftlich erfolgreich zu sein, damit wir unseren öffentlichen Auftrag erfüllen können.

Neben den nationalen und internationalen Bemühungen zum nachhaltigen Umbau der globalen Wirtschaft (z. B. Pariser Klimaschutzabkommen, Kohleausstieg in Deutschland) hat die Bundesregierung das Ziel ausgerufen, Deutschland zu einem führenden "Sustainable-Finance"-Standort auszubauen (= Nachhaltigkeit im Finanzsystem). Das Merkblatt unserer Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ist als Baustein dieser Bemühungen zu sehen. Der Begriff Nachhaltigkeitsrisiko wird synonym zum Begriff ESG-Risiko verwendet (ESG = Ecological, Social and Governance) und umfasst die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Bei Nachhaltigkeitsrisiken handelt es sich nicht um eine eigenständige Risikoart, sondern um einen Risikotreiber, der auf die vorhandenen Riskoarten und -kategorien wirkt. Das Merkblatt ist als Orientierungshilfe zu verstehen, welche Vorgehensweisen im Rahmen einer zukünftigen Umsetzung von dann verbindlichen Vorgaben herangezogen werden können. Wir nehmen dies zum Anlass, um Nachhaltigkeitsrisiken in den nächsten Jahren schrittweise in unser Risikomanagement zu integrieren. Hierzu wollen wir zunächst intern Informationen zu Nachhaltigkeitskriterien sammeln (z. B. im Kreditgeschäft und bei den Eigenanlagen), aber auch die avisierten Unterstützungshilfen von S-Rating und DSGV abwarten, um uns an der Vorgehensweise der S-Finanzgruppe auszurichten.

Wir erleben eine immer stärker steigende Regulierung und entsprechende Forderung von Nachhaltigkeit in Unternehmen. Dies betrifft sowohl unsere Geschäftskunden als auch uns selber. Während damit auf der einen Seite erhöhter Aufwand, möglicher Einfluss auf Risikoarten wie Kreditausfällen und ggfs. Einschränkung von Geschäftstätigkeiten ein Risiko bilden, bieten sich andererseits neue Geschäftsfelder und sowie Chancen in der Wahrnehmung der Übernahme sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Verantwortung.

Ein Beispiel hierfür sind die EBA-Guidelines für Kreditvergabe und -überwachung, deren Umsetzung wir weitestgehend in 2022 abgeschlossen haben. Perspektivisch, wenn auch voraussichtlich im geringeren Maße, werden die Anforderungen im Finanzierungsgeschäft an Privatkund:innen steigen. Bezüglich der Anpassung nachhaltigkeitsbezogener, sparkasseninterner Abläufe und Prozesse, von Vertragsdokumenten oder Leitlinien nutzen wir vornehmlich die Angebote und Ausarbeitungen unserer Verbände.

Eine eigene Wesentlichkeitsanalyse - vor allem unter Berücksichtigung der Risiken aus der Outside-in- als auch der Inside-out-Perspektive - wurde bisher nicht durchgeführt. Jedoch treffen - auch ohne Wesentlichkeitsanalyse - die allgemein in der Finanzbranche geltenden Risiken auf die Sparkasse HRV zu: In der Outside-In-Perspektive sind dies zum einen physische Risiken, zum anderen Übergangsrisiken. Physische Risiken können sich z. B. durch Auswirkungen des Klimawandels negativ auf die finanzielle Situation von Kunden - und somit möglicherweise indirekt auch auf die Sparkasse -auswirken. Übergangsrisiken hin zu einer emissionsärmeren, ressourcenschonenderen Wirtschaft sind möglicherweise in personellen und in materiellen Investitionen - sowohl bei Kundinnen als auch bei der Sparkasse -aufgrund steigender gesetzlicher Vorgaben zu sehen. Hieraus resultieren bei Nicht-Erfüllung auch mögliche Reputationsrisiken. Bei der Inside-Out-Perspektive wirken die von der Sparkasse finanzierten Wirtschaftsaktivitäten auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte. Dazu gehören beispielsweise Finanzierungstandards für bestimmte Branchen bzw. Personenkreise oder Gespräche mit Kundinnen, in denen die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert werden. Ein Übergangsrisiko im eigenen Geschäftsbetrieb sind die nachweisliche Erfüllung von Anforderungen an Lieferantinnen und andere Dienstleistungsunternehmen (Stichwort: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).

3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

In unserer Geschäftsstrategie sowie den Unterstrategien Personal und Vergütung sowie Vertrieb sind einige Ziele mit Nachhaltigkeitsaspekten enthalten. Unser Fokus liegt dabei auf dem Kundengeschäft (Kundenzufriedenheit), dem Personalmanagement (z. B. Bereitstellung Ausbildungsplätze oder Beschäftigtenzufriedenheit durch sogenannte Teamgespräche) und der Entwicklung unserer Region (Ausschüttung an den Träger). Generell stellen wir an uns den Anspruch, unsere Nachhaltigkeitswirkung in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Sicht im Kundengeschäft und natürlich innerhalb der Sparkasse stetig zu verbessern.

So gehören qualitative und quantitative Ziele zur Zufriedenheit unserer Kundschaft, zur Qualifikation und Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen sowie zur Unterstützung der Trägerstädte bei der Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben bzw. bei gemeinnützigen Zwecken dazu. Eine Priorisierung der unterschiedlichen Ziele haben wir nicht vorgenommen.

Die Zielerreichung und die Prüfung auf möglichen Anpassungsbedarf erfolgt jährlich im Rahmen des Strategieprozesses. Die Geschäfts- und Teilstrategien werden vom Vorstand beschlossen und sind dem Verwaltungsrat, unserem Aufsichtsgremium, zu erörtern. Ebenfalls zu erörtern sind mögliche Anpassungen der Strategien und die Ursachenanalyse, die bei Zielabweichungen durchzuführen ist. Unterjährig wird über die Zielerreichung berichtet.

Ergänzt werden die strategischen Nachhaltigkeitsziele um Maßnahmen aus dem Chancengleichheitsplan, die sich vor allem mit der Diversifikation bei Stellenbesetzungen befassen.

Unsere ökologischen Ziele ergeben sich aus der Selbstverpflichtung (siehe Kriterium 1):

Klimaschutzaspekte im Kredit- und Anlageportfolio weiter berücksichtigen

CO2-Emissionen im Geschäftsbetrieb verringern und bis 2035 CO 2-Neutralität erreichen

Kundinnen bei der Transformation zur klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen und begleiten

Führungskräfte und Mitarbeitende zu mehr Klimaschutz befähigen (auch über Schulung)

Klimaschutz vor Ort: Fördermaßnahmen und lokale Kooperationen stärker auf Umwelt- und Klimathemen ausrichten

Weil bei diesen Zielen bekannte Referenzgrößen und eine entsprechende Zahlenhistorie fehlen, planen wir nach den ersten Umsetzungsschritten hierfür ein entsprechendes Messsystem zu etablieren, an dem sich der Erreichungsgrad messen lässt.

Weitere Nachhaltigkeitsziele sind aktuell nicht geplant. Bei der Definition unserer Ziele haben wir keinen Bezug zu den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen hergestellt bzw. genutzt.

4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Als regional tätiges Kreditinstitut unterscheidet sich die Wertschöpfungskette deutlich von der eines produzierenden Industrieunternehmens. Es werden keine Produkte im herkömmlichen Sinne hergestellt, sondern breiten Bevölkerungsschichten der Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglicht. Insofern erbringen wir einen Großteil unserer Wertschöpfungskette selbst.

Spürbar wird Nachhaltigkeit insbesondere durch unsere regionale Verankerung. So kommt unsere Geschäftstätigkeit vor allem den Menschen in unseren drei Städten zugute, denn wir sind hier bedeutender Arbeitgeber für 521 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Dienstleister, Steuerzahler und Auftraggeber sind wir wesentlicher Bestandteil des regionalen Wirtschaftskreislaufes. Wir wandeln klassischerweise Kundeneinlagen überwiegend in Immobilienfinanzierungen und Unternehmenskredite in unserem - regional begrenzten - Geschäftsgebiet um. Durch unsere breites Dienstleistungs- und Beratungsangebot ermöglichen wir allen Kundengruppen einen verlässlichen Zugang zu Finanzdienstleistungen. Unsere Angebote helfen dabei, dass sich die Menschen in unserer Region in Finanzfragen weiterbilden können und im Alter gut versorgt sind. Erzielte Gewinne dienen einerseits zur notwendigen Stärkung unserer Kapitalbasis und damit Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit, andererseits fließen Mittel direkt in die Region.

Die Wertschöpfungsketten in unserem Kundengeschäft bestehen aus Produktentwicklung, Marketing, Beratung, Vertrieb, Abwicklung von Transaktionen, Bestandsverwaltung, Risikomanagement und Fälligkeit bzw. Beendigung. Den größten Teil der Wertschöpfungskette erbringen wir selbst oder greifen auf unsere Verbundpartner zurück.

Für die weitere Beschreibung der Wertschöpfungskette wurde diese im Folgenden in die Bereiche Bankgeschäft und Geschäftsbetrieb eingeteilt. Wir beziehen uns dabei auf die drei Nachhaltigkeits-Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, kurz: ESG-Faktoren.

Bankgeschäft

Wie im einleitenden Text beschrieben, bestehen die von uns bereitgestellten und vermittelten Produkte aus Finanzdienstleistungen; beispielweise in der Form von Giro-, Spar- und Depotkonten sowie Anlage- und Kreditlösungen. Dabei betrachten wir unsere Beratungsleistungen als Teil der Wertschöpfungskette, bei denen unsere darin gegebenen individuellen Empfehlungen die Wünsche und Ziele unserer Kunden berücksichtigen. Weil uns die Lenkungswirkung von Geldströmen in der Wertschöpfungskette bewusst ist, bieten wir unseren Kunden seit Jahren Anlagelösungen mit Nachhaltigkeitsbezug verschiedener namhafter Anbieter in diesem Segment an. In den regelmäßigen Strategiegesprächen mit unseren gewerblichen Kunden sind die ESG-Faktoren fester Bestandteil. Und im Kreditbereich gehören Förderkredite - insbesondere private oder gewerbliche Investitionskredite mit ökologischem Bezug - bereits langjährig zu unserem Angebotsumfang. Um insbesondere unsere Firmen- und Gewerbekund:innen bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit zu befähigen, haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. in 2023 initiiert:

Einsatz eines durch einen externen Anbieter speziell für den gewerblichen Sektor entwickelten Nachhaltigkeitsberatungs-Konzepts, aus dem unseren Kundinnen Handlungsempfehlungen für mögliche nachhaltige Aufstellungen erhalten. Diese Empfehlungen sind ein Anlass, um mit unseren Kunden in den Austausch über das Thema Nachhaltigkeit zu kommen.

Einsatz des in der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten, einheitlichen S-ESG-Scores zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Fortbildung unserer Firmenkundenberaterinnen und -berater an der Sparkassenakademie NRW zu Sustainable Finance-Spezialisten mit Abschluss-Zertifikat im zweiten Quartal 2024.

Weitestgehende Umsetzung der Handlungsempfehlungen des in der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Projekts Transformationsfinanzierung zur nachhaltigen Aufstellung des deutschen Mittelstandes.

Start der Vorbereitung einer Nachhaltigkeitsmesse im dritten Quartal 2023 , die im April 2024 durchgeführt wurde.

Aufbau eines regionalen / lokalen Ökosystems gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen, welches Kundinnen und Kunden Services mit Fokus auf Nachhaltigkeit über eine neu zugründende Gesellschaft zur Verfügung stellt (ProEco Rheinland).

Eigene Finanzprodukte

Auf Basis unserer Geschäftsstrategie (siehe Kriterium 1), unseres öffentlichen Auftrags, sowie den regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben legen wir bei der Schaffung und der Bereitstellung unserer eigenen Finanzprodukte und ganzheitlichen Beratungskonzepte großen Wert auf die Beachtung der ESG-Faktoren. Insbesondere auf der Beratungsseite greifen die bestehenden Vorgaben tief in diese Wertschöpfungskette ein. Weitere Informationen sind unter dem Leistungsindikator 10 Innovations- und Produktmanagement erläutert.

Auch bei der laufenden Bereitstellung der Produkte achten wir zusammen mit unseren (IT-) Partnern auf ressourcenschonenden Einsatz und die Beachtung der obenstehenden ESG-Faktoren. Als wesentlicher Dienstleister und Teil der Sparkassen Finanzgruppe bekennt sich die Finanz Informatik klar zur Nachhaltigkeit und legt dies auch in ihrem Nachhaltigkeitsbericht dar.

Vermittelte Finanzprodukte

In den auf verschiedenen Ebenen stattfindenden regelmäßigen Gesprächen mit unseren Verbundpartnern, deren Finanzprodukte wir vermitteln, betonen wir u.a. die Wichtigkeit der Beachtung und Einhaltung der ESG-Faktoren. Hier sind insbesondere zu nennen: die Provinzial Holding (vormals Provinzial Rheinland) im Versicherungs- und Altersvorsorgegeschäft, die LBS West im Bauspargeschäft, die DekaBank im Anlage- und Investmentgeschäft. Dabei handelt es sich um Unternehmen aus der Sparkassen-Finanzgruppe, die sich historisch bedingt ebenfalls der nachhaltigen Unternehmensführung verbunden fühlen. In dieser Zusammenarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe sind uns keine sozialen und ökologischen Probleme bekannt. Vor diesem Hintergrund haben wir keine weitere Analyse sozialer bzw. ökologischer Probleme vorgenommen.

Bei Beendigung unserer Finanzprodukte wird aufgrund der weitestgehenden Immaterialität sowohl bei unseren Kunden als auch bei uns nur ein sehr kleiner ökologischer Fußabdruck hinterlassen.

Geschäftsbetrieb/Bankbetrieb

Die unternehmerische Verantwortung der Sparkasse Hilden∙Ratingen∙Velbert bezieht sich nicht nur auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen, sondern erstreckt sich auch auf die Wertschöpfungskette für den Geschäftsbetrieb.

Nachhaltigkeitskriterien spielen daher für uns auch beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen eine entscheidende Rolle. Durch bewusste Kaufentscheidungen können wir einerseits aktiv Einfluss auf die nachhaltige Ausrichtung von Lieferanten und Dienstleistern nehmen, andererseits aber auch unseren Ressourcenverbrauch und daraus entstehende Abfälle steuern.

Wir achten beim Einkauf der für den Bankbetrieb erforderlichen Mittel (z. B. Büromaterial oder Hard- und Software) darauf, mit regionalen Unternehmen bzw. Unternehmen aus der Organisation der Sparkasse-Finanzgruppe zusammenzuarbeiten. Damit gelten für diese einerseits die deutschen gesetzlichen Anforderungen z. B. an Menschen- und Arbeitsrecht, andererseits sind sie generell als Mitglied der Sparkassen-Organisation der Nachhaltigkeit historisch verbunden. Im Rahmen von Auslagerungen, die unser institutseigenes Kerngeschäft betreffen, wird - soweit es sich um Partner außerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe handelt - überprüft, ob die jeweiligen Auftragnehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlen und die übrigen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz einhalten. Darüberhinausgehende konkrete ökonomische, ökologische oder soziale Mindestanforderungen bzw. Ausschlusskriterien stellen wir an unsere Partnerinnen und Partner derzeit nicht.

In den Auftrags- und Service-Gesprächen mit unseren Dienstleistern und Lieferanten erörtern wir u.a. auch Nachhaltigkeitsaspekte in der Wertschöpfungskette. So erwarten wir von ihnen die Einhaltung der jeweils geltenden Umwelt- bzw. Sozialstandards. Sofern sich hierbei Probleme ergeben, wird eine gemeinsame Lösungen erarbeitet. Auf den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette sind uns bei dieser Zusammenarbeit keine ökologischen oder sozialen Probleme bekannt.

Im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsprojekts können wir uns die Erstellung einer Lieferantenvereinbarung mit unseren Geschäftspartnern vorstellen. Von dem seit 01.01.2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind wir aufgrund unserer Mitarbeiteranzahl nur mittelbar betroffen. Anfragen Dritter, die uns als relevant in ihrer Lieferkette identifiziert haben, würden zentral vom Vorstandsstab beantwortet werden. Bisher sind keine Anfragen an die Sparkasse HRV gerichtet worden.

Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT

5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Geschäftsstrategie sowie deren Teilstrategien und den Chancengleichheitsplan. Dort sind u. a. Ziele sowie Maßnahmen mit Nachhaltigkeitsaspekten festgeschrieben. Die Verantwortlichkeit für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes liegt im Vorstandsstab. Die Erhebung relevanter Informationen erfolgt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen. Dies sind neben dem Vorstandsstab insbesondere der Personal- und Organisationsbereich sowie die Vertriebssteuerung. Koordiniert über den Vorstandsstab überprüfen die genannten Fachbereiche den Nachhaltigkeitsbericht jährlich auf Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf. Der Nachhaltigkeitsbericht wird vom Vorstand und Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen.

6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Der öffentliche Auftrag ist eines von zwei wichtigen Zielen unserer Geschäftsstrategie und zentraler Punkt unserer Nachhaltigkeit. Bei der Umsetzung in das operative Geschäft greifen wir auf bestehende aufbauorganisatorische Strukturen und Prozesse, zentral von unseren Verbänden und Verbundpartnern zur Verfügung gestellte Informationen und Impulse sowie auf existierende Regeln zurück.

In den Vorstandsitzungen, Jour-fixe-Terminen zwischen Vorstand und Abteilungsleitung sowie in Führungskräftesitzungen wird regelmäßig über geschäftspolitische Themen - und somit auch über Themen der Nachhaltigkeit -informiert und diskutiert. Entscheidungsvorlagen bereiten die jeweiligen Fachbereiche in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstandsdezernenten vor. Dieser oder ggf. der Gesamtvorstand beschließt über die jeweilige Vorlage. Die operative Umsetzung und Kontrolle liegen wiederum in der Verantwortung der zuständigen Fachbereiche. Aufgrund der Immaterialität unserer Dienstleistungen verwenden wir - selbstverständlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen - keine weiteren Regeln bzw. Prozesse, um Nachhaltigkeit zu operationalisieren.

Im Rahmen der Erstellung der jeweiligen Entscheidungsvorlagen wird - soweit erforderlich - die Gleichstellungsbeauftragte eingebunden. Über Beschlüsse, die eine Beteiligung der Personalvertretung erfordern, wird der Personalrat frühzeitig zur Sicherstellung seiner Rechte informiert.

Über unsere Beratungsstandards im Kredit- und Anlagegeschäft stellen wir sicher, dass Aspekte der Nachhaltigkeit in den Beratungsgesprächen erörtert und abgefragt werden, siehe dazu auch die Ausführungen unter Kriterium 10-Innovations- und Produktmanagement.

7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Deutschen Nachhaltigkeitskodex transparent. Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Deutschen Nachhaltigkeitskodex stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichtserstellung sichergestellt. Anschließend wird der Bericht durch das Büro des Deutschen Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit überprüft.

Mit Einführung des Nachhaltigkeitsberichtes haben wir uns entschieden, auf die international anerkannten Leistungsindikatoren nach EFFAS zurückzugreifen.

So werden wir in den kommenden Jahren einen Datenbestand aufbauen, auf dessen zuverlässige und konsistente Daten wir im Rahmen eines Zeitvergleichs zurückgreifen können.

An EFFAS-Leistungsindikatoren halten wir weiterhin fest, um über mehrere Jahre einen Datenstamm aufzubauen. Für die Erhebung der Daten nutzen wir zur Sicherstellung einer konstanten und konsistenten Darstellung für den jeweiligen Wert definierte vereinheitlichte Vorgehensweisen.

In 2020 haben wir für die Erhebung und Auswertung unserer betriebsökologischen Kennzahlen das Kennzahlen-Berechnungstool des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU) eingeführt. Damit schaffen wir Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen, die mittels des VfU-Standards ihre Kennzahlen ermitteln. Des Weiteren ermitteln wir mittels des Tools unsere Treibhausgasemissionen, welche wir sukzessive reduzieren möchten (s. Kriterium 13 "Klimarelevante Emissionen").

Wir haben in 2022 erstmalig einen Nachhaltigkeits-Check mit einem externen Beratungsunternehmen (N-Motion) durchgeführt. Dabei wurden für einzelne Handlungsfelder und Unternehmensbereiche Teilergebnisse und daraus eine Gesamtbewertung ermittelt. Diese Leistungsindikatoren dienen uns als Messgrößen, mit denen wir Planungsschritte messbar und kontrollierbar machen wollen.

Darüber hinaus hat die Sparkasse Hilden•Ratingen•Velbert in der Vergangenheit bereits Leistungsindikatoren mit Nachhaltigkeitsbezug in den unterschiedlichsten Abteilungen erhoben. Dazu gehören neben den unter den Kriterien 14 bis 16 beschriebenen Personalkennzahlen auch die Erhebung der Kundenzufriedenheit und die Auswertung von Kundenbeschwerden.

So werden im Qualitätsmanagement Kundenimpulse seit Jahren systematisch und kontinuierlich erfasst, segmentspezifisch ausgewertet und dem Vorstand regelmäßig vorgelegt. Aus den Kundenimpulsreporten lassen sich Schwerpunkte ausmachen, woraus wiederum Handlungsbedarf abgeleitet werden kann. Zudem können die Reporte langfristig miteinander verglichen werden und Tendenzen abgeleitet werden. Die Ergebnisse werden transparent dargestellt und dienen als Parameter für die Ausrichtung des Kundenservices.

Wir führen bei unseren Privat- und Firmenkunden in regelmäßigen Abständen eine Marktanalyse durch. Diese Befragung misst wichtige Kenngrößen der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung und liefert wichtige Anhaltspunkte darüber, was zukünftig verbessert werden muss, um die Zufriedenheit und damit die Bindung der Kundinnen und Kunden weiter zu steigern.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator EFFAS S06-01

Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien bewertet wurden. Link

Keine Daten erfasst, da für Finanzinstitute nicht von ausschlaggebender Bedeutung und die Wertschöpfungskette größtenteils innerhalb der Sparkasse erbracht wird.

Leistungsindikator EFFAS S06-02

Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien auditiert wurden. Link

Keine Daten erfasst, da für Finanzinstitute nicht von ausschlaggebender Bedeutung und die Wertschöpfungskette größtenteils innerhalb der Sparkasse erbracht wird.

8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Unsere Sparkasse ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Mitarbeiterinnen erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis.

Für unsere Mitarbeitenden besteht neben dem fixen Tabellenentgelt die Möglichkeit, eine tarifliche Sparkassensonderzahlung (SSZ) zu erhalten. Für die SSZ gelten Regelungen, die in einer gemeinsam mit dem Personalrat geschlossenen Dienstvereinbarung festgelegt sind. Mit Service- und Kundenorientierung sowie (Eigen-) Initiative sind Aspekte mit Nachhaltigkeitsbezug Bestandteil dieser Vereinbarung, die sich positiv auf die Kundenzufriedenheit auswirken. Die Bewertung der jeweiligen Zielerreichung erfolgt durch die Führungskraft. Weitere Nachhaltigkeitsziele sind nicht enthalten.

Ein Teil der Mitarbeitenden kann über die Tarifvergütung hinaus in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten. Dessen Ziele richten sich an der Geschäftsstrategie sowie der jährlichen Geschäftsplanung und somit an einem langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg aus. Diese Prämien stellen den einzigen variablen Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar. Darüber hinaus entscheiden wir uns bewusst gegen produktbezogene monetäre Anreizsysteme wie z. B. beim Erreichen einer Quote für vermittelte Finanzanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug, da dies unserem Verständnis nach einer bedarfsgerechten Beratung widerspricht. 2023 erhielten 8 % aller Mitarbeitenden einen variablen Vergütungsanteil. Mit den Mitgliedern des Vorstandes sind Privatdienstverträge gemäß Empfehlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) geschlossen. Entsprechend den Vorgaben des Kreditwesengesetzes bewertet der Verwaltungsrat mindestens alle zwei Jahre die Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung sowie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung der einzelnen Geschäftsleiter und des Geschäftsleiterorgans in seiner Gesamtheit. Explizit definierte Nachhaltigkeitsziele finden hier keine Berücksichtigung. Unser Aufsichtsgremium wird einmal jährlich über das Vergütungssystem informiert.

9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Unsere wichtigsten Anspruchsgruppen sind unsere Kundschaft, unsere Mitarbeitenden, unser Träger und die Menschen in Hilden, Ratingen und Velbert. Diese Anspruchsgruppen ergeben sich aus unserer regionalen Geschäftstätigkeit sowie unserer historisch gewachsenen Struktur. Ein zusätzlicher Prozess zur Identifikation besteht nicht und wird von uns als nicht erforderlich angesehen.

Mit unserer Kundschaft sind unsere Beraterinnen und Berater regelmäßig im Kontakt. Dabei werden Lob und Kritik genutzt, um uns weiterzuentwickeln und zu verbessern. Diese Feedbacks werden im Rahmen unseres Qualitätsmanagements gezielt erfasst und ausgewertet. So können mögliche Fehlerquellen entdeckt werden und es ergibt sich die Chance, unsere Leistungen zu verbessern. Unser Qualitätsmanagement stellt sicher, dass zeitnah Rückmeldungen an die Impulsgeberin bzw. den Impulsgeber erfolgen. Darüber hinaus führen wir regelmäßig online Kundenzufriedenheitsbefragungen durch, über die wir weiteres Feedback erhalten. Diese Rückmeldungen dienen damit auch unserem Ziel der Kundenzufriedenheit, welches wir in der Geschäftsstrategie festgeschrieben haben. Zuletzt wurde der sogenannte Sparkassen-Firmenkunden-Dialog, eine im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfindende Online-Kundenbefragung unserer gewerblichen Kunden, im vierten Quartal 2023 durchgeführt. Dabei bewerteten von den fast 400 Teilnehmenden 89 % die Gesamtzufriedenheit mit unserer Sparkasse als "ausgezeichnet", "sehr gut" oder "gut". Der Vorstand, Führungskräfte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen über die Ergebnisse aus unserem Qualitätsmanagement informiert.

Die Information unserer Belegschaft erfolgt vornehmlich digital durch E-Mails, Rundschreiben und Arbeitsanweisungen. Auf diesem Wege stellen wir auch den Zugriff auf unsere Strategien sowie den Chancengleichheitsplan sicher. Der persönliche Austausch ist uns aber genauso wichtig. So finden in den Abteilungen Teamrunden statt, es finden regelmäßig sowie anlassbezogen Mitarbeitergespräche statt und zu Jahresbeginn lädt der Vorstand zu einer Betriebsversammlung ein. Die Sparkasse nutzt vermehrt digitale Lösungen zum Austausch. Dies wirkt sich zum Beispiel positiv auf die dienstlich zurückgelegten Kilometer und somit auf den CO2-Ausstoß aus.

Im Verwaltungsrat und dessen Ausschüssen sind sowohl die Mitarbeiterschaft als auch Personen der lokalen Politik und sachkundige Bürgerinnen und Bürger vertreten. Letztere werden durch den Träger unserer Sparkasse entsandt. Es handelt sich damit um einen grundsätzlich für die Dauer einer Kommunalwahlperiode feststehenden Personenkreis. Ende 2020 konstituierte sich das Aufsichtsgremium neu. Entsprechend der jeweiligen Gremienaufgaben erfolgt die regelmäßige Information und Abstimmung über relevante Sparkassenthemen und somit auch über den Nachhaltigkeitsbericht. Letzteres erfolgt in der Regel in der turnusmäßigen Sitzung im 2. Quartal. In 2023 war dies im dritten Quartal der Fall. Nach fünf Gremienmitgliedern in 2022 hat sich ein weiteres Verwaltungsratsmitglied in 2023 zum Thema Nachhaltigkeit fortbilden lassen.

Die Menschen in unseren Städten informieren wir über Entwicklungen und Neuigkeiten in unserer Sparkasse durch unsere Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehören insbesondere die Pressearbeit mit den regionalen Zeitungsredaktionen sowie unsere Auftritte in sozialen Medien. Reaktionen wie Lob und Kritik in diesen Medien fließen ebenfalls in unser Beschwerdemanagement ein bzw. bestärken uns in unserem Handeln.

10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Aufgrund der Immaterialität unserer Produkte und Services haben diese kaum Auswirkungen auf die Ökologie. Generell stufen wir unseren Grundgedanken, die private Ersparnisbildung der Bürgerinnen in unseren Städten zu fördern, an sich schon als nachhaltig ein. Allerdings gewinnt Nachhaltigkeit auch in der Finanzbranche zunehmend an Bedeutung. So ist es erforderlich sowohl im Kredit- als auch im Anlagebereich entsprechende Produkte anzubieten, um den sich ändernden Bedarf unserer Kundschaft und gesellschaftliche Herausforderungen zu decken. Dazu gehören z. B. Anlageprodukte mit speziellem ökologischem oder sozialem Nutzen. Diesen Bedarf decken wir durch die Zusammenarbeit mit unserer Verbundpartnerin im Wertpapiergeschäft, der DekaBank, der Ökoworld AG sowie der Swisscanto ab.

Unter anderem mit den Investmentfonds

Deka Nachhaltigkeit Global Champions

Deka-Nachhaltigkeit Dividendenstrategie

Deka-Nachhaltigkeit Renten

Swisscanto Sustainable Balance

Swisscanto Sustainable Equity

Ökoworld Klima C

Ökoworld Ökovision Classic

Ökoworld Rock'n'Roll

sowie diversen Zertifikaten bieten wir unseren Kunden ein breites Spektrum an Produkten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen an. So können wir die individuellen Anleger-Wünsche und -Ziele im Rahmen unserer Beratungsgespräche berücksichtigen.

Aus dem EU-Aktionsplan wurden Maßnahmen für die Finanzberatung abgeleitet. Diese beinhalten u. a. die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen und deren Berücksichtigung in der Geeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung sowie die Ergänzung des Zielmarktes um ein Nachhaltigkeitskriterium durch den Emittenten seit 2021. Mit der Umsetzung dieser Vorgaben haben wir bereits im Frühjahr 2020 begonnen.

Anlageprodukte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen haben wir bereits vor einigen Jahren - auch als die kundenseitige Nachfrage noch verhaltener war - aktiv unseren Kundinnen angeboten. Erfreulicherweise hat sich das Interesse und das Bewusstsein für dieses Thema inzwischen deutlich gesteigert. Daher haben wir bereits vor der regulatorisch geforderten Umsetzung das Thema Nachhaltigkeit aktiv in unsere Beratungsgespräche eingebunden. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wurden und werden unsere Anlageberaterinnen entsprechend geschult. Im Frühjahr 2020 ergänzten wir unsere Wertpapier-Beratung um die Abfrage nach Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kundinnen. Im Juni 2022 wurde diese Abfrage nochmals erweitert und spezifiziert.

Im Kreditgeschäft fließen bedarfsorientiert Mittel der NRW.Bank oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein, die beispielsweise bei einer Sanierung Maßnahmen fördern, mit denen CO2-Emissionen reduziert werden können. So haben wir über die NRW.Bank nachhaltige Kreditprodukte bzw. Produkte mit regionaler und kommunaler Wirkung in Höhe von 23,5 Mio. Euro (Vorjahr: 16,3 Mio. Euro) vermittelt. Die Kredite für ökologische Zwecke erhöhten sich dabei von 3,6 auf 13,4 Mio. Euro.

Die Kreditvergabe kann indirekt ökologische Auswirkungen haben. Die EBA Richtlinien für Kreditvergabe und -Überwachung (EBA GL LOaM) geben insbesondere mit Blick auf die ESG-Faktoren klare Regelungen vor, die wir ohne Abweichungen umsetzen. Neben dem dafür bei uns im Hause eingeführten ESG-Check haben wir damit begonnen, insbesondere unsere gewerblichen Kundinnen bei der Transformation zu nachhaltigerem Wirtschaften zu begleiten. Unsere dazu in 2023 umgesetzten bzw. initiierten Maßnahmen haben wir unter Kriterium 4 - Tiefe der Wertschöpfungskette dargelegt. Die in Zukunft geltenden Berichtspflichten nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sehen die Ermittlung von Treibhausgas-Emissionen vor, die indirekt durch die uns vergebenen Kredite und unsere Investitionen im Eigenanlagebereich verursacht werden. Das vom Gesetzgeber für Ende 2024 in Aussicht gestellte CSRD-Umsetzungsgesetz wird Klarheit schaffen, ob und ab wann, in welchem Umfang und in welcher Form wir dazu berichten müssen.

Im Rahmen von Gesprächen mit Vertretungen unserer Verbände, mit unseren Verbundpartnern sowie mit anderen Sparkassen tauschen wir uns über neue Entwicklungen, Trends und best-practice-Beispiele aus. Dabei erhalten und geben wir Impulse, wie wir uns verbessern können oder welche neuen -oftmals technischen - Entwicklungen sich abzeichnen. Wichtige Partnerin für Weiterentwicklungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe ist unser Rechenzentrum, die Finanz Informatik. In Zusammenarbeit mit dem Sparkassen-Finanzportal arbeitet sie an neuen digitalen Services, der technischen Standardisierung von Prozessen und der Weiterentwicklung von Angeboten.

Darüber hinaus ergeben sich aus Kundenfeedbacks im Rahmen unseres Qualitätsmanagements Ansätze für Verbesserungen in Beratung, Service oder Produkten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen sich aktiv in unser S-Innovationsmanagement mit neuen Ideen ein. Dabei zeichnen sich diese Ideen darin aus, dass sie neu, wettbewerbsdifferenzierend und wertschöpfend sind und einen zusätzlichen Kundennutzen bieten. In 2023 wurden auf diesem Weg 31 Ideen eingereicht.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator EFFAS E13-01

Verbesserung der Energieeffizienz der eigenen Produkte im Vergleich zum Vorjahr. Link

Die Angabe und somit eine Verbesserung der Energieeffizienz sind aufgrund der Immaterialität von Finanzprodukten nicht möglich.

Leistungsindikator EFFAS V04-12

Gesamtinvestitionen (CapEx) in Forschung für ESG-relevante Bereiche des Geschäftsmodells, z. B. ökologisches Design, ökoeffiziente Produktionsprozesse, Verringerung des Einflusses auf Biodiversität, Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für Mitarbeiter und Partner der Lieferkette, Entwicklung von ESG-Chancen der Produkte, u. a. in Geldeinheiten bewertet, z. B. als Prozent des Umsatzes. Link

Wir vertreiben Finanzprodukte bzw. bieten Bankgeschäfte an. Hierzu führen wir keine eigenständigen Forschungen durch, sondern nutzen als Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe die Angebote und Ergebnisse unserer Verbände bzw. Verbundpartner. Dort erkennen wir keine ESG-relevanten Bereiche. Daher erfassen wir die Gesamtinvestitionen in Forschung für ESG-relevante Bereiche nicht.

KRITERIEN 11-20: Nachhaltigkeitsaspekte

Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN

11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Für die Messung unseres Verbrauchs an natürlichen Ressourcen nutzen wir das Kennzahlen-Tool des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU) in der jeweils aktuellen Version. Der VfU hat damit einen Standard für die Bilanzierung von Umweltkennzahlen bei Dienstleistungsunternehmen, insbesondere Finanzdienstleistern, entwickelt.

Uns ist es wichtig, unseren "ökologischen Fußabdruck" weiter zu verringern, denn wir wollen als Sparkasse unsere Geschäfte möglichst ökologisch betreiben: Wir überprüfen ständig, wo wir Energie einsparen können. Bei der Beleuchtung und Außenwerbung rüsten wir seit Jahren konsequent auf LED-Technik um. Unsere Flächennutzung betrachten wir im Rahmen eines Flächenmanagements regelmäßig. Seit Ende 2021 beziehen wir über unsere drei Stadtwerke sogenannten "Grünen Strom" aus regenerativen Quellen.

Seit 2019 stellen wir unsere Pool-Fahrzeugflotte kontinuierlich von Benzin, Diesel, Gas auf emissionsarme bzw. -freie Antriebe um. Im Berichtsjahr waren fünf Elektro- bzw. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge im Einsatz. Der letzte Verbrenner-PKW wurde zwischenzeitlich durch ein Plug-In-Hybrid-Fahrzeug ersetzt.

Darüber hinaus bieten wir seit dem Frühjahr 2020 vier Ladestationen mit acht Ladepunkten an.

Seit 2021 haben unsere Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, steuerlich begünstigt ein sogenanntes JobRad zu leasen. Mit diesem Angebot wollen wir unter anderem einen Anreiz zur intensiveren Nutzung CO 2-neutraler Verkehrsmittel schaffen. Wir haben an unseren Hauptfilialen Ratingen und Velbert Universal-Ladestationen für E-Bikes installiert, die sowohl von unseren Kundinnen als auch Mitarbeiterinnen gratis genutzt werden können. Für unsere Mitarbeiterinnen haben wir PKW-Stellflächen umgewandelt in reservierte Bereiche für Fahrräder und E-Bikes.

Durch den verstärkten Einsatz von Telefon- und Videokonferenzen versuchen wir Reisetätigkeiten zu verringern. Digitalisierung in unserer Kommunikationstechnik und Standardisierung von Prozessen ermöglichen den ressourcenschonenden Umgang mit Verbrauchsmaterial. Hierzu gehört z. B. die Reduzierung von Ausdrucken.

Seit 2021 nutzen wir ein Druckerkonzept, durch welches die Anzahl der vorhandenen Geräte deutlich reduziert wurde und seitdem nur noch Druckereinheiten mit dem "Green Label" unseres Finanzdienstleisters FinanzInformatik eingesetzt werden. Unseren Kundinnen empfehlen wir die Nutzung des elektronischen Postfachs, um so z. B. auf den Druck von Kontoauszügen oder von Vertragsunterlagen zu verzichten. In 2023 haben wir in der Beratung verstärkt unsere Kundinnen für die Nutzung des elektronischen Postfachs sensibilisiert.

Im Rahmen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben haben wir bereits im Jahr 2022 für sämtliche Wertpapierkund:innen ein elektronisches Wertpapier-Postfach eingerichtet, sofern sie nicht bereits ein elektronisches Postfach besaßen oder gegen die Einrichtung widersprochen haben. Hierdurch wird Papier für die gesetzlich erforderlichen Beratungsdokumente eingespart.

Im Jahr 2022 haben wir mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche im IT-Bereich begonnen. So wurden beispielweise ältere SB-Geräte mit hohem Stromverbrauch durch neuere sparsamere Geräte ersetzt und Geräte außerhalb der Nutzungszeiten automatisiert abgeschaltet. Weitere Maßnahmen sind in Planung.

Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe hat der Verbrauch natürlicher Ressourcen bei uns als Dienstleister "Sparkasse" eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Zusammenfassend sehen wir derzeit in der eigenen Geschäftstätigkeit keine Risiken, die schwerwiegende ökologische Auswirkungen haben könnten.

Bezüglich der Nutzung der wesentlichen natürlichen Ressourcen für die Geschäftstätigkeit verweisen wir auf die Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 und 12.

12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen zum Umweltschutz hinaus sind wir bemüht, den Umweltschutz aktiv und langfristig weiterzuentwickeln. Damit wollen wir Umweltbelastungen verringern oder bestenfalls gänzlich vermeiden.

Gemäß der im Kriterium 1 genannten Selbstverpflichtung haben wir das Ziel, bis spätestens 2035 CO2-neutral zu werden. Zwischenziele haben wir nicht definiert. Das Gesamtziel wollen wir mit der Durchführung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion im Geschäftsbetrieb, die wir in unserer internen Geschäfts- und IT-Strategie aufgeführt haben, erreichen. Für diese Maßnahmen werden auch Budgets eingeplant. Der Vorstand ist sowohl in die Entwicklung als auch Beschlussfassung der Strategien sowie des Budgets verantwortlich eingebunden. Ein darüber hinausgehendes gesondertes Konzept zum Ressourcenmanagement haben wir nicht.

Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind wir bestrebt, die geltenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung zu übertreffen. Mit Unterstützung unseres Gebäudemanagement-Dienstleisters Stadtwerke Ratingen wird ein aktives Energiemanagement vorangetrieben. Seit 2015 lassen wir alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 erstellen.

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sowie bei den von uns angebotenen Produkten und Dienstleistungen sehen wir - wie unter den Kriterien 10 und 11 bereits beschrieben - derzeit keine wesentlichen Risiken, die negative ökologische Auswirkungen haben. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen spielt bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen tendenziell eine eher untergeordnete Rolle. Daher haben wir keine gesonderte Risikoanalyse zum Ressourcenverbrauch in unserem Geschäftsbetrieb vorgenommen.

Im Rahmen einer Analyse unseres Filial-Gebäudebestandes wurden aufgrund der jeweiligen baujahrbedingten energetischen Zustände Risiken identifiziert. Notwendige und betriebswirtschaftlich sinnvolle Sanierungen respektive Modernisierungen sind in die Planung mit aufgenommen worden.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator EFFAS E04-01

Gesamtgewicht des Abfalls. Link

Im Jahr 2023 betrug das Abfall-Gesamtgewicht 73,2 t.

Leistungsindikator EFFAS E05-01

Anteil des gesamten Abfalls, der recycelt wird. Link

Im Jahr 2023 wurden 43,0 t des Abfalls recycelt, das entspricht einem Anteil von 59 %.

Leistungsindikator EFFAS E01-01

Gesamter Energieverbrauch. Link

Energieverbrauch Strom 1,7 Mio. kWh
Energieverbrauch Gas 3,0 Mio. kWh
Energieverbrauch Fernwärme 0,6 Mio. kWh

Die Stromproduktion aus unserem Blockheizkraftwerk Hilden betrug dabei 200.923 kWh.

13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Emissionen fallen - neben der erforderlichen Energieversorgung für Strom und Heizung an unseren Standorten - am ehesten noch im Rahmen von Dienstreisen und bei der Materialbeschaffung an.

Klimarelevante Emissionen erfassen wir mit dem Kennzahlentool des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VfU), um die jährlichen Verbräuche (z. B. Strom, Wärme) zu ermitteln, siehe Kriterium 11 "Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen". Als Bezugsgröße verwenden wir, wie vom VfU empfohlen, die Anzahl der Mitarbeitenden in Vollzeit-Äquivalenten. Die Berechnungen beziehen sich auf unsere drei Hauptstandorte sowie auf die Filialen mit Geschäftsräumen. Wir erstellen die Klimabilanz jährlich.

Unser in der Selbstverpflichtung (s. Kriterium 1) gesetztes Ziel ist es, bis 2035 im eigenen Geschäftsbetrieb CO2-neutral zu werden. Dies wollen wir mit einer jährlichen Verminderung zwischen drei bis fünf Prozent erreichen. Darauf zahlen u. a. die Etablierung von Telefon- und Videokonferenzen inner- und außerhalb der Sparkasse sowie das mobile Arbeiten in Form von reduzierten Dienstfahrten ein. Diese CO2-Reduzierung ist allerdings nicht bezifferbar.

Doch auch aus wirtschaftlichen Gründen optimieren wir ständig und konsequent unsere Energieverbräuche. So haben wir in 2020 in unserer Hauptfiliale Velbert eine neue, energieeffizientere Heizungsanlage installiert. Wir betreiben ein Blockheizkraftwerk und eine Photovoltaikanlage. Mit diesen konnten wir 200.923 kWh Strom selbst nutzen (siehe Leistungsindikator EFFAS E01-01). Unsere Poolfahrzeugflotte war in 2023 mit Elektroautos oder emissionsarmen Gasantrieben ausgerüstet. Zwischenzeitlich haben wir den Anteil emissionsarmer Antriebe weiter erhöht - siehe dazu auch Kriterium 11.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator EFFAS E02-01

Gesamte THG-Emissionen (Scope 1, 2, 3). Link

Zur Ermittlung unserer Treibhausgasbilanz nach VfU-Standard und dem Greenhouse Gas Protocol haben wir in 2023 erneut das VfU-Kennzahlen-Tool eingesetzt.

Mit diesem Instrument ermittelten wir die im Rahmen unseres Geschäftsbetriebs entstanden CO2-Äquivalente (CO 2e) für die Bereiche Strom, Wärme, Geschäftsverkehr, Papier, Wasser, Abfall sowie Kühl- und Löschmittelverluste. In den Fällen, in denen uns keine Zahlen für das Berichtsjahr vorlagen, mussten wir auf die Vorjahreszahlen zurückgreifen.

Dabei ermittelten wir für unsere Sparkasse CO2-Äquivalente in Höhe von 1.808 Tonnen, von denen rund 94 % auf Strom- und Wärmeverbrauch entfielen.

Diese verteilen sich absolut und prozentual wie folgt:

Kategorie: Ermittelte Tonnen CO 2e Anteil in %
Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 697 38,6
Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2) 738 40,8
Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) 373 20,6
Gesamte THG-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) 1.808 100

EU-Taxonomie

1.) Leistungsindikatoren (KPI)

Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

Berichterstattung über ökologisch nachhaltige Vermögenswerte der Sparkasse gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung

Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Sparkasse HRV auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,11 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Sparkasse HRV auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 ebenfalls 0,11 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld F8).

Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen,

1. da größere Anteile der Aktiva der Sparkasse HRV gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

2. da es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin angefordert.

3. da ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A gegenüber Emittenten besteht, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden

Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 37,38 % (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8).

Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (direkt oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.

Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse HRV ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1.851 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 45,4 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a48) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse HRV finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,1 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld ab25). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich Energieausweise systematisch zu erheben. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten wurden verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.

Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite

Die Sparkasse HRV weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 77 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a26) aus, die komplett als taxonomiefähig klassifiziert wurden (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26). Davon wurden 0 Mio als ökologisch nachhaltig klassifiziert. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Private Haushalte - Kfz-Kredite

Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Sparkasse HRV keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das Institut an S-Kreditpartner GmbH vermittelt.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023 8 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 a 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt. Derzeit sind 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld ac20 : Feld a20) bzw. 12,5 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" BasisCapEx Feld ab20 : Feld a20) der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse HRV zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten

Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover-(Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse HRV die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Sparkasse HRV weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 266 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a2) auf. Davon sind 0,15 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa2) taxonomiefähig und 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform. Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 und die bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d2). Daher beträgt die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld b2).

Kreditinstitute

Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023 266 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (266 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a4) - davon 0 % taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4)), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4). Es wurden keine zweckgebundenen Finanzierungen ermittelt, so dass eine tiefergehende Prüfung auf Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität ausbleiben konnte. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, darf aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse HRV zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Sparkasse HRV ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Ein Großteil gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse HRV die jederzeitige Liquiditätssicherung der Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ac28) taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen dementsprechend nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28).

Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse HRV machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,11 % (gilt für die Basis Turnover und Basis CapEx gleichermaßen) (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8 bzw. F8) erklären.

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Sparkasse HRV hat derzeit keine derartigen taxonomiekonformen Vermögenwerte.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.381 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 1.381 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse HRV betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an den Gesamtaktiva (33,5% (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33 geteilt durch Feld a53)) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse HRV besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 1.381 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse HRV zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse HRV. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise gemindert.

Derzeit sind 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" ab20) der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkassen HRV zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten)

Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023 24 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Sparkasse HRV, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 49 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49). Dies entspricht ca. 1,2 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).

Zentralstaaten und supranationale Emittenten

Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 11 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 0,3 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 38 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51). Dies entspricht ca. 0,9 % (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse HRV. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei C20, C27, J61 mit jeweils 2 Mio. Euro (siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz"). Kein NACE-Code weist taxonomiekonforme Risikopositionen für das Umweltziel 1 oder auf Gesamtebene auf (Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx / Basis Turnover in Spalte z). Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Berichtsbogen - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds.

Die Sparkasse HRV verneint jede der sechs Fragen aufgrund fehlender Erkenntnisse zu etwaigen Finanzierungen. Dies ist auf die bisher fehlende IT-technische Zuordnungsmöglichkeit sowie die grundsätzliche Verbandsempfehlung, keine manuellen Anpassungen der Meldebögen vorzunehmen, zurückzuführen. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt, woraufhin es in zukünftigen Berichten potentiell zu einer Bejahung eines Teils der Fragestellungen kommen kann.

Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse HRV begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse HRV veröffentlicht werden.

Qualitative Angabe 2

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Sparkasse HRV mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letztere dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse HRV. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse HRV nehmen

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit

Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse HRV aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen.

Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.

Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

Qualitative Angabe 3

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Sparkasse HRV. In dieser und im täglichen Handeln bekennt sich die Sparkasse HRV zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse HRV eine hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der Unternehmenskunden.

Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden.

Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse HRV besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die EU-Taxonomie entsprechend anzuwenden.

Qualitative Angabe 4

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Sparkasse HRV hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

Qualitative Angabe 5

Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens und zur Bedeutung der Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in ihrer Gesamttätigkeit.

Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung

Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse HRV verpflichtet die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse HRV

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse HRV umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse HRV erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse HRV Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt.

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

Beschränkungen

DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)

Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert, deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2 entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Vermögenswerte auf Taxonomiefähigkeit untersucht.

Im Ergebnis wurden keine Vermögenswerte identifiziert, die entsprechend den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 taxonomiefähig sind.

Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024 umgesetzt.

Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierten Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN-basierten Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.

3.) Anhänge

Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses Dokuments.

Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT

Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN

14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Als in Deutschland tätige Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem regionalen Geschäftsgebiet sind wir an die Tarifvereinbarung des öffentlichen Dienstes, in dem Gehalt, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind, gebunden. Der Personalrat achtet in seiner Funktion auf die Einhaltung der entsprechenden Rechte zur Einbindung der Mitarbeiterinnen in Entscheidungen durch das gesetzliche Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrecht in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Grundlage hierfür ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Im Personalrat ist auch die Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX (Sozialgesetzbuch) sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz sicher.

In unserer Sparkasse legen wir Wert auf offene und persönliche Kommunikation. Durch z. B. Führungskräfte- und Bereichsleitungssitzungen, Betriebs- und Personalversammlungen oder Teamrunden mit Vorstandsbeteiligung bieten wir neben dem Austausch im Berufsalltag hierarchieübergreifend Raum für Gespräche und die Einbringung unserer Angestellten an. In Strategiegesprächen erhalten unsere Mitarbeiterinnen Feedback und besprechen mit ihrer Führungskraft ihre persönlichen beruflichen Ziele. In Personalentwicklungsgesprächen sprechen unsere Führungskräfte mit den Personalreferent:innen über die Weiterentwicklung einzelner Mitarbeiterinnen sowie ihrer Teams. Angesichts der laufenden Information auf unterschiedlichen Kommunikationskanälen und Einbindung der Mitarbeiterschaft in Unternehmensprozesse halten wir eine gesonderte Beteiligung derer an unserem Nachhaltigkeits-Management nicht für notwendig. Zur Einbindung von Mitarbeitenden soll im Rahmen eines Projekts ein Expertenkreis aus Ansprechpartnerinnen unterschiedlicher Organisationsbereiche gebildet werden. Über Ansätze und vor allem Ergebnisse soll das Gesamthaus informiert werden.

Aufgrund unserer Regionalität, die weder Auslandsstandorte noch internationale Tätigkeitsfelder mit sich bringt, beschränken wir uns auf nationale Gesetze und Anforderungen im Arbeitsrecht. Die Verletzung dieser Rechte schätzen wir aufgrund der oben genannten Rahmenbedingungen als sehr gering ein. Es bestehen daher weder ein zusätzliches Konzept noch eine separate Risikoanalyse hierfür. Eine Einführung ist aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Arbeitnehmerrechten nicht angedacht.

15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für unsere Sparkasse ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität selbstverständlich. Dieses Selbstverständnis wird durch die Anforderungen aus dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und dem Landesgleichstellungsgesetz NRW gestützt. Bei uns arbeiteten Ende 2023 Menschen aus 11 Nationen sowie eine Vielzahl von Menschen mit Migrationshintergrund. Wir beschäftigen Menschen mit und ohne Behinderung und unterschiedlicher religiöser Zugehörigkeit. Alle Altersgruppen sind in der Belegschaft vertreten. Im Dezember 2021 hat der Vorstand eine Diversitätsrichtlinie für Mitarbeitende beschlossen. Eine entsprechende Diversitätsrichtlinie für den Vorstand wurde durch den Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan im März 2022 beschlossen.

Es ist unser Anspruch, durch gelebte Chancengleichheit die unterschiedlichen Fähigkeiten und Persönlichkeiten von Männern und Frauen aktiv einzubinden und von dieser Vielfalt zu profitieren. Mit unserem Chancengleichheitsplan streben wir eine geschlechtergerechte Kultur der Führung und Zusammenarbeit an. Dieser enthält Maßnahmen, die aus unserer Sicht zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanzen von Frauen dienen werden. Die Förderung von Frauen in Führungspositionen ist ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung. 65 % unserer aktiven Angestellten waren 2023 Frauen. Bei der Betrachtung der vier Führungsebenen ergibt sich im Durchschnitt - gemessen an der Gesamtzahl der Führungskräfte - ein Frauenanteil von 23 %. Zielwerte bzw. Zeitziele werden gesetzlich nicht gefordert und sind aufgrund unseres Selbstverständnisses zum Thema Gleichstellung in unserem Gleichstellungsplan nicht näher definiert. In Zusammenarbeit mit unserem Regionalverband, dem RSGV, und anderen Sparkassen beteiligten wir uns seit 2017 mehrfach an einem Cross-Mentoring-Programm zur Stärkung der Frauen in Führungs- und weiteren wichtigen Positionen der Sparkasse.

Für unsere Angestellten gilt eine Vergütung, die sich - unabhängig vom Geschlecht - auf Basis von Stellenanforderungen am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, insbesondere dem TVöD-Sparkassen, ausrichtet. Flexible Voll- und Teilzeitmöglichkeiten ermöglichen es, Familie und Karriere in Einklang zu bringen. Darunter verstehen wir auch die an Bedeutung gewinnende Pflege von Angehörigen.

Generell ist der Gesundheits- bzw. Sicherheitsschutz unserer Beschäftigten von wichtiger Bedeutung für uns. Aus diesem Grund ist auch ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) implementiert. Der ASA setzt sich aus unterschiedlichen Funktionsträger:innen zusammen: Arbeitsausschussvorsitzende:r (Sicherheitsreferent:in), Betriebsärztin, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Sicherheitsfachkraft sowie weiteren Sicherheitsbeauftragten der Sparkasse. Seine Aufgaben sind die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu erörtern, Maßnahmen zu beraten und Entscheidungen vorzubereiten.

Unsere betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen sind ein weiterer wichtiger Baustein im Sinne der Chancengerechtigkeit. Diese Maßnahmen ermöglichen Mitarbeiterinnen, nach langer bzw. schwerer Krankheit ihrem Leistungsvermögen entsprechend wieder in den Berufsalltag zurückzukehren und sich dort zu integrieren. Darüber hinaus leisten wir durch die betriebsärztliche Betreuung, Angebote rund um die Themen Ernährung, Entspannung und Bewegung, Beratungsleistungen zur Lösung persönlicher, beruflicher oder familiärer Anliegen durch eine externe Gesundheitsberatung oder die Möglichkeit, Betriebssport zu betreiben, einen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen. Wir bieten auf Basis einer betrieblichen Dienstvereinbarung einem Großteil unserer Mitarbeitenden mobiles Arbeiten an. Die aktive Nutzung des mobilen Arbeitens wirkt sich aufgrund der Verringerung der erforderlichen Fahrten zum Arbeitsplatz positiv auf den Schadstoffausstoß aus und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Eine weitergehende Risikoanalyse für das Kriterium "Chancengerechtigkeit" existiert nicht, da wir hierfür keinen Bedarf gesehen haben.

16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Unsere Personalpolitik richtet sich an der aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten Personalstrategie aus. Sie ist darauf ausgerichtet, angesichts des demografischen Wandels und veränderter Berufs- und Lebensbiografien, die Zukunftsfähigkeit unserer Sparkasse sicherzustellen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Verhinderung eines möglichen Nachfolge- bzw. Fachkräftemangels. Durch unsere Personalentwicklungsmaßnahmen und externe Einstellungen konnten wir bisher erfolgreich einen solchen Mangel verhindern. Aufgrund dieser vergangenheitsbezogenen Erfahrung und des aktuellen Arbeitsmarktes sehen wir hier keine Risiken. Unsere Aus- und Weiterbildung bildet dabei die Basis für die Qualität unserer Belegschaft und die Sicherung zukünftigen Personals. Wir bieten eine gute theoretische und praktische Ausbildung an. Dieser folgt eine breit gefächerte, auf die individuellen Potenziale der Angestellten bzw. auf den Arbeitsplatz zugeschnittene Palette von Fortbildungsmöglichkeiten. Dazu gehören zum Beispiel der Studiengang zur/zum Sparkassenfachwirt/in für Kundenberatung, das Studium zur/zum Sparkassenbetriebswirt/in und verschiedenste Fachseminare, aber auch das duale Studium an der Fachhochschule der Wirtschaft und das Studium an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Dieses Angebot der Aufstiegsqualifizierung bildet das Fundament, das durch die Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung stabilisiert und ausgebaut wird. Auch durch stetig ansteigende externe Anforderungen, wie z. B. aufsichtsrechtliche Bestimmungen, ist eine immer höhere Qualifizierung des Personals erforderlich. Insbesondere durch das breite Angebot der Sparkassenakademie NRW und die Fachinformationen unseres regionalen Sparkassenverbandes stellen unsere Mitarbeitenden und wir als Arbeitgeber sicher, dass das entsprechende fachliche Knowhow - z. B. bei neuen regulatorischen Anforderungen - vorhanden ist. Daher erkennen wir auch hier kein wesentliches Risiko.

Im ersten Jahr der Corona-Pandemie wurden digitalisierte Lernformen in unserer Sparkasse etabliert und zum Teil ausschließlich genutzt. So fanden viele Aus- und Fortbildungsangebote weiterhin statt - allerdings in Form einer Distanzveranstaltung unter Einsatz unterschiedlichster digitaler Plattformen. Seit 2022 setzt sich ein Trend zur Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen weiter fort - allerdings weiterhin unter dem Niveau vor der Pandemie. Wir erleben inzwischen eine Mischung aus Präsenz- und Digitalveranstaltungen. Wir wollen diesen Mix weiter forcieren, um einerseits die Vorteile digitaler Veranstaltungen zu nutzen, andererseits die wichtigen sozialen Aspekte von Präsenzveranstaltungen nicht unberücksichtigt zu lassen.

Unsere Aufforderung zum lebenslangen Lernen, die gleichzeitig mit einem umfassenden Weiterbildungsangebot verbunden ist, wird von den Angestellten individuell wahrgenommen.

Den Mitarbeitenden der Altersgruppe 45+ kommt aufgrund ihres besonderen Erfahrungswissens und ihres Beziehungsmanagements zu unserer ebenfalls älter werdenden Kundschaft eine immer weiter steigende Bedeutung als Fachkraft zu. Darum werden wir diese Gruppe fördern und in den Folgejahren die in diesem Kreis vorhandenen Potenziale heben und entwickeln. In unserer Personal- und Vergütungsstrategie haben wir vor dem Hintergrund des demografischen Wandels festgehalten, dass wir altersgemischte Teams forcieren, um bei Personalveränderungen den Wissenstransfer sicherzustellen.

Bei unseren Qualifizierungsmaßnahmen stehen generell die Qualität und der Bedarf sowohl im Hinblick auf den jeweiligen Arbeitsplatz als auch im Hinblick auf die Zukunft im Fokus. Darüber hinaus wurden keine konkreten Ziele bezüglich der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Anpassung an die demographische Entwicklung unserer Mitarbeiter vereinbart oder - wie oben bereits geschildert - wesentliche Risiken identifiziert.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator EFFAS S03-01

Altersstruktur und -Verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen). Link

unter 20 8,00
20 bis unter 30 70,70
30 bis unter 40 53,31
40 bis unter 50 118,30
50 bis unter 55 72,44
55 bis unter 60 80,49
60 und älter 44,23

Leistungsindikator EFFAS S10-01

Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link

65,35 %

Leistungsindikator EFFAS S10-02

Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link

22,99 %

Leistungsindikator EFFAS S02-02

Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link

1.087 Euro

Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte gehört für uns zum Selbstverständnis. Gleiches gilt für die Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit.

Wir achten darauf, Aufträge an Unternehmen in Deutschland, möglichst aus unserer Region, zu vergeben. Diese unterliegen damit - ebenso wie wir - den Kontrollen der deutschen Behörden und den deutschen Gesetzen. Daher erwarten wir auch von unseren Lieferantinnen und Lieferanten sowie den von uns beauftragten Dienstleistern die Wahrung und Achtung der jeweils geltenden gesetzlichen nationalen Normen bzw. internationaler Standards.

So bestätigt auch die Ethikrichtlinie unseres zentralen Werbemittelpartners, DSV (Deutscher Sparkassenverlag), beispielsweise eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Menschenrechtsverletzungen. Seit Einführung des Mindestlohngesetzes zum 01. Januar 2015 legen wir insbesondere bei Auslagerungen ein besonderes Augenmerk auf die Beachtung der geltenden Vorschriften dieses Gesetzes.

Ein Konzept zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen bzw. eine entsprechend umfassende Risikoanalyse besteht vor dem Hintergrund der dargestellten Ausgangslage nicht, da wir bereits hieraus keinen Ansatz für ein Risiko von Menschenrechtsverletzungen in unserer Geschäftstätigkeit erkennen. Eine weitere Risikoanalyse ist daher und insbesondere unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorgaben aktuell nicht geplant.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II

Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link

Die SA 8000 ist vornehmlich für global tätige Unternehmen relevant und soll menschenwürdige Arbeitsplätze und Bedingungen gewährleisten. Aufgrund unserer regionalen Ausrichtung sowie das für uns geltende deutsche Tarifrecht sehen wir die Anforderungen für unsere Sparkasse als erfüllt an. Daher verzichten wir auf eine Zertifizierung.

Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Wir kümmern uns um mehr als "nur" Finanzangelegenheiten: Wir sind auch Teil der Gesellschaft und übernehmen darüber hinaus finanziell, inhaltlich und personell Verantwortung; zum Beispiel, wenn es um die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität in unseren Städten geht. Dies tun wir als einer der bedeutendsten Steuerzahler der Region, als Arbeitgeber und Ausbilder für viele Menschen, Geschäftspartner für lokale Firmen und als Unterstützer gemeinnütziger Einrichtungen und sozialer Projekte.

In 2023 haben wir rund 766 Tsd. Euro für lokale Projekte und Institutionen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stammen aus Spenden, Sponsoring, Mitgliedschaften und unseren Stiftungen und fließen vornehmlich in Projekte und Vereine aus den Bereichen Sport, Kunst und Kultur sowie Soziales. Unsere "Kultur- und Altenpflegestiftung der Sparkasse Ratingen" und unsere "Jubiläumsstiftung der Sparkasse Velbert" verfügen über rund 2,5 Mio. Euro Stiftungskapital. Beide Stiftungen erhalten in 2024 aus dem Geschäftsjahr 2023 eine Zustiftung in Höhe von 500 TEUR. Darüber hinaus wird in 2024 mit der Gründung der Stiftung der Sparkasse HRV ,Für Hilden' begonnen, deren Gründungskapital ebenfalls bei 500 TEUR liegt. Die Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken wie z. B. der Förderung von Kunst und Kultur oder der Altenhilfe. Mit voraussichtlich 8,0 Mio. Euro Gewerbesteuer für 2023 gehören wir zu den wichtigen Steuerzahlern unserer Kommunen. Im Sommer 2023 haben wir aus dem Jahresüberschuss 2022 eine Ausschüttung an die Trägerstädte in Höhe von 1 Mio. Euro vorgenommen. Für die Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 ist eine Ausschüttung von 2 Mio. Euro geplant. Diese Mittel sind gemäß Sparkassengesetz NRW für die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Unsere Aufgabe, die Finanzbildung in der Bevölkerung zu fördern, erfüllen wir durch unsere Service- und Anlageberatungen und Informationsangebote. Jungen Menschen ermöglichen wir darüber hinaus in Kooperation mit Schulen am Planspiel Börse teilzunehmen. Seit 2020 bieten wir den Deutschen Gründerpreis für Schülerinnen an. Dadurch lernen die Schülerinnen wirtschaftliche Zusammenhänge besser kennen und machen diesbezüglich erste Erfahrungen. Darüber hinaus bieten wir mit dem Sparkassen-Schulservice weitere Unterstützung an, der den Wirtschaftsunterricht in Schulen in unserer Region fördert.

Wir wissen, dass unsere Angestellten in vielen Bereichen ehrenamtlich aktiv sind. Dabei ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, sich über unser Engagement mit unterschiedlichen Menschen auszutauschen. Da wir über diesen Einsatz kein Buch führen, können hierzu keine Zahlen veröffentlicht werden. Die Ausrichtung unseres Gemeinwesens haben wir nicht konzeptionell festgehalten. Aufgrund der Verankerung des öffentlichen Auftrags im Sparkassengesetz NRW planen wir dieses auch nicht. Eine Risikoanalyse sehen wir aufgrund der Vergabe der Gelder an regionale Vereine und Institutionen, der langjährigen Erfahrung und des aus unserer Sicht ausschließlich positiven Beitrags zum Gemeinwesen als entbehrlich an.

Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Wir sind Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) angeschlossen. Der RSGV unterstützt uns bei der Erfüllung unseres öffentlichen Auftrags, fördert die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und nimmt gemeinsame Angelegenheiten wahr. Darüber hinaus ist die Prüfungsstelle als unabhängige Einrichtung des Verbandes mit der Prüfung der Mitgliedssparkassen - so auch der Sparkasse HRV - betraut. Der DSGV vertritt die Interessen der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Organisation. Insbesondere nimmt er die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Der DSGV bindet sich auch stellvertretend für die Sparkassen in wichtige Gesetzgebungsverfahren ein. Es bestanden in 2023 und existieren aktuell keine Gesetzgebungsverfahren auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, bei denen die Sparkasse HRV Eingaben gemacht hat.

Darüber hinaus sind wir in wenigen ausgewählten regionalen Vereinen aus den Bereichen Wirtschaftsförderung (z. B. IHK), Kultur, Bildung oder Sport Mitglied. Unser Ziel ist es, Korruption sowie jegliche Art der politischen Einflussnahme zu verhindern. Wir betreiben keine eigenständige Lobbyarbeit oder nehmen sonstigen direkten politischen Einfluss. Wir spenden nicht an Parteien und Politiker oder politische Vereinigungen oder sind in diesen Mitglied. Vor diesem Hintergrund haben wir keine eigene Strategie bezüglich politischer Einflussnahme und erkennen auch keine wesentlichen Risiken.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator EFFAS G01-01 Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link

Wir tätigen keine Zahlungen an politische Parteien.

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Die gewissenhafte Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regeln sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Risiken aller Art gehören zu den Grundprinzipien unserer Sparkasse. Als öffentlich-rechtliches Institut legen wir größten Wert auf integres Handeln. So erwarten wir von unseren Angestellten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt dass sie sowohl Gesetze als auch interne Regeln befolgen.Die Information zu den jeweiligen Anforderungen erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Arbeitsanweisungen, durch Schulungsmaßnahmen und in dringenden Fällen per Rundschreiben oder per E-Mail. Die Mitarbeitenden in den unterschiedlichen Funktionsbereichen sind selbst in der Verpflichtung, ihrem Verantwortungsbereich entsprechend zu agieren und ihr Wissen diesbezüglich auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie sind darüber informiert, wie wichtig regelkonformes Verhalten ist und dass regelwidriges Verhalten nicht nur den Ruf der Sparkasse schädigt und zu - durchaus hohen - Strafzahlungen führen kann, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen hat. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, denen Kreditinstitute unterliegen, wird sowohl intern durch das Interne Kontrollsystem sichergestellt als auch extern aufsichtsrechtlich geprüft. Feststellungen führen zu Maßnahmen, um eine Verbesserung der Einhaltung zu erreichen.

Eine quantitative Zielsetzung wie z. B. eine Fehlerquote ist in diesem Themenfeld nach den klassischen SMART-Regeln weder sinnvoll noch zielführend. Daher wird darauf verzichtet. Grundsätzlich sollen keine Fehler erfolgen.

Eine besondere Funktion bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und bei der Identifizierung möglicher Interessenskonflikte kommt unseren Beauftragten

für Wertpapierhandelsgesetz-Compliance,

für Mindestanforderungen an das Risikomanagement-Compliance,

für Datenschutz,

für Informationssicherheit,

für Geldwäsche in Verbindung mit der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sowie

für das Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

zu.

Die Beauftragten, die in ihrer Funktion jeweils unabhängig vom operativen Geschäft sind, umfassende Befugnisse sowie Zugang zu Informationen im erforderlichen Umfang haben und direkt einem Vorstandsmitglied unterstellt sind, erstatten jährlich und ggf. anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden je nach Formerfordernis von der Internen Revision, vom Gesamtvorstand und vom Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen. Wichtigstes Ziel unserer Beauftragten ist der Schutz der Sparkasse durch die Sicherstellung des gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltens unserer Mitarbeiterinnen. Risikoanalysen in verschiedenen Bereichen und regelmäßige Prüfungen helfen bei der Identifizierung möglicher Risiken. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse werden - soweit erforderlich - weitere Kontrollhandlungen abgeleitet und organisatorische Regelungen angepasst. Generell unterstützen die Beauftragten bei der Implementierung neuer Prozesse oder gesetzlicher Anforderungen, informieren über wichtige, aktuelle Entwicklungen und stehen mit ihrem Fachwissen für Rückfragen zur Verfügung. Compliance-relevante Sachverhalte werden intern mittels einer laufenden Gefährdungsanalyse gem. den MaRisk Anforderungen überprüft. Bei dieser Analyse hat sich für die Jahre 2021 bis 2023 ein wesentliches Risiko ergeben. Dieses bezieht sich auf eine BGH-Rechtsprechung zu einer möglichen Zinsnachberechnung von Prämiensparverträgen. Darüber hinaus verweisen wir auf den Leistungsindikator EFFAS V01-01, der seit der DNK-Erstberichterstattung "keine Ausgaben" ausweist.

Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, besteht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diese im Rahmen eines sogenannten Hinweisgeber-∕Whistleblowersystems vertraulich anzuzeigen.

Gem. § 25a des Kreditwesengesetzes (KWG) muss ein Kreditinstitut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, welche die Einhaltung der von den Instituten zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Sie umfasst dabei insbesondere eine angemessene Strategie, die auch die Risiken und Eigenmittel des Instituts berücksichtigt. Gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) muss jedes Institut demzufolge eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie besitzen. Die aus der Geschäftsstrategie abgeleitete Risikostrategie der Sparkasse HRV definiert die strategischen Vorgaben für die Risikoidentifizierung, das Risikomanagement und die Risikotragfähigkeit. Die eingerichtete Risikocontrolling-Funktion überwacht die Einhaltung der Strategien. Der Gesamtvorstand ist für das funktionierende Risikomanagement und Überwachungssystem verantwortlich.

Zwischen dem Vorstand als Geschäftsführungsorgan und dem Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan besteht seit 2012 ein Corporate Governance Kodex. Dieser beinhaltet einen Standard zur guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und wird jährlich auf Einhaltung bzw. möglichen Anpassungsbedarf geprüft. Im März 2022 beschloss der Verwaltungsrat darüber hinaus eine Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten im Verwaltungsrat und Vorstand.

Neben den gesetzlichen Erfordernissen zur Vermeidung von Korruption existieren Vorschriften zum Umgang mit Geschenken und Zuwendungen und Regelungen zum Umgang mit Immobiliengeschäften eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Führungskräfte, die Beauftragten inklusive Hinweisgeberstelle, die Personalabteilung sowie der Personalrat sind als Kontaktperson für alle Fragen zu rechtlich einwandfreiem Verhalten und Hinweisen zu compliance-bedenklichem Verhalten benannt. Quantitative Ziele im Bereich Compliance sind nicht definiert.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator EFFAS V01-01

Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link

Keine Ausgaben in 2023

Leistungsindikator EFFAS V02-01

Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link

Als Finanzdienstleister haben wir keinen klassischen Umsatz. Vor diesem Hintergrund erheben wir diesen Leistungsindikator nicht. Im Kreditgeschäft fokussieren wir uns auf unser - räumlich begrenztes - Geschäftsgebiet mit dem Fokus auf Hilden, Ratingen und Velbert sowie angrenzende Gemeinden und somit zu 100 % auf eine Region mit einem Transparency International Curroption Index über 60. Aufgrund verschiedener rechtlicher Vorgaben (u. a. Wohnimmobilienkreditrichtlinie oder CRR-Vorgaben für die Privilegierung von Immobiliarsicherheiten) nehmen wir grundsätzlich ausländische Immobilien nicht als Sicherheit herein. Direktanlagen in unserem Eigengeschäft in wirtschaftsschwache Eurostaaten bestehen nicht.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI (****) KPI (*****) % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 5 0,11 0,11 0,11 37,38
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 1,18
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 1 0,41 0,41 66,56 33,44
Handelsbuch (*) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 0
Handelsbuch (*)
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge (**)

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen

(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM

Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.

(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken

(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei

(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.

In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY, für Finanzgarantien XY, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und für GAR (Zuflüsse) XY.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt [brutto]buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2.534 395 5 0 0
2 Finanzunternehmen 266 6 0 0 0
3 Kreditinstitute 266 6 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 266 6 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 8 1 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 8 1 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 2.221 388 4 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1.851 312 4 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 77 77 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 40 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 40 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 1.542 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1.381
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 1.358
35 Darlehen und Kredite 1.270
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 358
37 davon Gebäudesanierungskredite 17
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 88
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht 24
41 Darlehen und Kredite 24
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 5
45 Kurzfristige Interbankenkredite 31
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 24
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 101
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4.076 395 5 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 49
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 11
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 38
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 4.125 395 5 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 11 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 395 5 0 0
2 Finanzunternehmen 6 0 0 0
3 Kreditinstitute 6 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 6 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 1 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 388 4 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 312 4 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 77 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 395 5 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 395 5 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten ag ah
Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM)
Mio. EUR Gesamt [brutto]buchwert Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten al am an ap
Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten aq at au
Offenlegungsstichtag T-1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten aw ax ay
Offenlegungsstichtag T-1
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig Davon ökologisch nachhaltig
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten ba bb bc bd
Offenlegungsstichtag T-1
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig Davon ökologisch nachhaltig
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten bf bg bh
Offenlegungsstichtag T-1
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten bk
Offenlegungsstichtag T-1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Gesamt [brutto]buchwert Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 2.534 395 5 0 0
2 Finanzunternehmen 266 6 0 0 0
3 Kreditinstitute 266 6 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 266 6 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 8 1 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 8 1 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 2.221 388 4 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1.851 312 4 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 77 77 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 40 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 40 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 1.542 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1.381
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 1.358
35 Darlehen und Kredite 1.270
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 358
37 davon Gebäudesanierungskredite 17
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 88
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht 24
41 Darlehen und Kredite 24
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 5
45 Kurzfristige Interbankenkredite 31
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 24
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 101
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 4.076 395 5 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 49
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 11
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 38
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 4.125 395 5 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 11 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0 0 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 395 5 0 0
2 Finanzunternehmen 6 0 0 0
3 Kreditinstitute 6 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 6 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 1 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 388 4 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 312 4 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 77 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 395 5 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 395 5 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten ag ah
Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM)
Mio. EUR Gesamt [brutto]buchwert Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten al am an ap
Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten aq at au
Offenlegungsstichtag T-1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten aw ax ay
Offenlegungsstichtag T-1
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig Davon ökologisch nachhaltig
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten ba bb bc bd
Offenlegungsstichtag T-1
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig Davon ökologisch nachhaltig
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten bf bg bh
Offenlegungsstichtag T-1
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten bk
Offenlegungsstichtag T-1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Mio. EUR Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto] buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 2 0 0
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen 2 0 0
3 J61 Telekommunikation 2 0 0
4
...
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto] buchwert [Brutto]buchwert [Brutto] buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen 0
3 J61 Telekommunikation 0
4
...
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto] buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen
3 J61 Telekommunikation
4
...
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto] buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen
3 J61 Telekommunikation
4
...
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 2
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen 2
3 J61 Telekommunikation 2
4
...
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto] buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen 0
3 J61 Telekommunikation 0
4
...

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto] buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 2 0 0
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen 2 0 0
3 J61 Telekommunikation 2 0 0
4 M72 Forschung und Entwicklung 2 0 0
...
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto] buchwert [Brutto]buchwert [Brutto] buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen 0
3 J61 Telekommunikation 0
4 M72 Forschung und Entwicklung 0
...
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto] buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen
3 J61 Telekommunikation
4 M72 Forschung und Entwicklung
...
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert [Brutto] buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen
3 J61 Telekommunikation
4 M72 Forschung und Entwicklung
...
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto]buchwert [Brutto] buchwert [Brutto] buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 2
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen 2
3 J61 Telekommunikation 2
4 M72 Forschung und Entwicklung 2
...
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto] buchwert [Brutto]buchwert
davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 0
2 C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen 0
3 J61 Telekommunikation 0
4 M72 Forschung und Entwicklung 0
...

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- 9,70 0,11 - - -
2 Finanzunternehmen 0,14 - - - -
3 Kreditinstitute 0,14 - - - -
4 Darlehen und Kredite 0,14 - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,02 - - - -
21 Darlehen und Kredite 0,02 - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 9,53 0,11 - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 7,65 0,10 - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88 0,01 - - -
27 davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 9,70 0,11 - - -
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- - - - -
2 Finanzunternehmen - - - -
3 Kreditinstitute - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte - - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite - - - -
27 davon Kfz-Kredite - - - -
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - - -
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob.
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob.
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob.
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- 9,70 0,11 - - -
2 Finanzunternehmen 0,14 - - - -
3 Kreditinstitute 0,14 - - - -
4 Darlehen und Kredite 0,14 - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,02 - - - -
21 Darlehen und Kredite 0,02 - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 9,53 0,11 - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 7,65 0,10 - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88 0,01 - - -
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 9,70 0,11 - - -
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)
Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- 62,17
2 Finanzunternehmen 6,52
3 Kreditinstitute 6,52
4 Darlehen und Kredite 6,52
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften -
8 davon Wertpapierfirmen -
9 Darlehen und Kredite -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 davon Verwaltungsgesellschaften -
13 Darlehen und Kredite -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 davon Versicherungsunternehmen -
17 Darlehen und Kredite -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,19
21 Darlehen und Kredite 0,19
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte 54,47
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 45,41
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,99
29 Wohnraumfinanzierung -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,99
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100,00
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten ag ah ai aj ak
Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten al am an ao ap
Offenlegungsstichtag T-1
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten aq ar as at au
Offenlegungsstichtag T-1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten av aw ax ay az
Offenlegungsstichtag T-1
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten ba bb bc bd be
Offenlegungsstichtag T-1
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten bf bg bh bi bj
Offenlegungsstichtag T-1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten bk
Offenlegungsstichtag T-1
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im 4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung 9,70 0,11 - - -
2 Finanzunternehmen 0,15 - - - -
3 Kreditinstitute 0,15 - - - -
4 Darlehen und Kredite 0,15 - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,02 - - - -
21 Darlehen und Kredite 0,02 - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 9,53 0,11 - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 7,65 0,10 - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88 0,01 - - -
27 davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 9,70 0,11 - - -
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung - - - -
2 Finanzunternehmen - - - -
3 Kreditinstitute - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte - - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite - - - -
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - - -
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob.
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob.
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob.
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung 9,70 0,11 - - -
2 Finanzunternehmen 0,15 - - - -
3 Kreditinstitute 0,15 - - - -
4 Darlehen und Kredite 0,15 - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,02 - - - -
21 Darlehen und Kredite 0,02 - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 9,53 0,11 - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 7,65 0,10 - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88 0,01 - - -
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 9,70 0,11 - - -
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung 62,17
2 Finanzunternehmen 6,52
3 Kreditinstitute 6,52
4 Darlehen und Kredite 6,52
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften -
8 davon Wertpapierfirmen -
9 Darlehen und Kredite -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 davon Verwaltungsgesellschaften -
13 Darlehen und Kredite -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 davon Versicherungsunternehmen -
17 Darlehen und Kredite -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,19
21 Darlehen und Kredite 0,19
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte 54,47
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 45,41
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,88
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,99
29 Wohnraumfinanzierung -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,99
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100,00
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten ag ah ai aj ak
Offenlegungsstichtag T-1
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten al am an ao ap
Offenlegungsstichtag T-1
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten aq ar as at au
Offenlegungsstichtag T-1
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten av aw ax ay az
Offenlegungsstichtag T-1
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten ba bb bc bd be
Offenlegungsstichtag T-1
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten bf bg bh bi bj
Offenlegungsstichtag T-1
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten bk
Offenlegungsstichtag T-1
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 32,13 0,41 - - -
2 Finanzunternehmen - - - - -
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
24 Private Haushalte 32,13 0,41 - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 30,33 0,39 - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,80 0,02 - - -
27 davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 32,13 0,41 - - -
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind - - - -
2 Finanzunternehmen - - - -
3 Kreditinstitute - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - -
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - - -
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichen de Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 32,13 0,41 - - -
2 Finanzunternehmen - - - - -
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
24 Private Haushalte 32,13 0,41 - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 30,33 0,39 - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,80 0,02 - - -
27 davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 32,13 0,41 - - -
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 66,56
2 Finanzunternehmen -
3 Kreditinstitute -
4 Darlehen und Kredite -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften -
8 davon Wertpapierfirmen -
9 Darlehen und Kredite -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 davon Verwaltungsgesellschaften -
13 Darlehen und Kredite -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 davon Versicherungsunternehmen -
17 Darlehen und Kredite -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen -
21 Darlehen und Kredite -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte 57,83
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 39,81
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,80
27 davon Kfz-Kredite -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 8,73
29 Wohnraumfinanzierung -
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 8,73
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100,00

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 32,13 0,41 - - -
2 Finanzunternehmen - - - - -
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
24 Private Haushalte 32,13 0,41 - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 30,33 0,39 - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,80 0,02 - - -
27 davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 32,13 0,41 - - -
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind - - - -
2 Finanzunternehmen - - - -
3 Kreditinstitute - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite - - - -
27 davon Kfz-Kredite - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - -
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - - -
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichen de Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichen de Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 32,13 0,41 - - -
2 Finanzunternehmen - - - - -
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
24 Private Haushalte 32,13 0,41 - - -
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 30,33 0,39 - - -
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,80 0,02 - - -
27 davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 32,13 0,41 - - -
af
Offenlegungsstichtag T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 66,56
2 Finanzunternehmen -
3 Kreditinstitute -
4 Darlehen und Kredite -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften -
8 davon Wertpapierfirmen -
9 Darlehen und Kredite -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 davon Verwaltungsgesellschaften -
13 Darlehen und Kredite -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 davon Versicherungsunternehmen -
17 Darlehen und Kredite -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen -
21 Darlehen und Kredite -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte 57,83
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 39,81
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,80
27 davon Kfz-Kredite -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 8,73
29 Wohnraumfinanzierung -
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 8,73
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100,00

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
f g h i j
Offenlegungsstichtag T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
k l m n o
Offenlegungsstichtag T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q r s t
Offenlegungsstichtag T
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
u v w x z
Offenlegungsstichtag T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
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