Sparkasse Hilden Ratingen Velbert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beate Händeler seit 17.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Udo Zimmermann seit 4.1.2021 | Vorsitzender des Vorstands |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Hilden Ratingen VelbertVelbertJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangZusätzliche Erläuterungen und zusätzliche Pflichtangaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der
Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(RechKredV) aufgestellt.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten
Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.
Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den
jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.
Zinsabgrenzungen wurden demjenigen Bilanzposten
zugeordnet, dem sie zugehören.
Bilanzierung und Bewertung der AktivpostenForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden
einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht
bis zur Endfälligkeit haben wir zum Nennwert
bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert
und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters
in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden
planmäßig über die Laufzeit der
Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen,
soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un-
oder unterverzinslich waren.
Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren
Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der
Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte
Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem
Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu
notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle
gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner
Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche
Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen
Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige
Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten
ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume
haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht
berücksichtigt bzw. ausgeübt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben
wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen
an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere
Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog.
Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7
gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen
Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView
für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten
Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung
einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser
Berechnung waren insbesondere die mit unseren
Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten
Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen
12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse
bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der
internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als
risikolos betrachtet werden, wurden auch für die
handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im
Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung
verwendeten Parameter spiegeln nach unserer
Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag
ausreichend wider.
Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der
Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis
sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei
Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer
risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt,
deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über
die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme
haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei
haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die
Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die
Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios
(sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen
der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung
des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum.
Da die Ausgeglichenheit aufgrund der in dem
Bewertungsvereinfachungsverfahren immanenten Abstraktion
nicht mehr vollständig angenommen werden kann, haben
wir auf Grundlage der vorgenannten Berechnungen im
Vergleich zum erwarteten Verlust für einen
12-Monatszeitraum eine höhere Risikovorsorge gebildet.
Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als
Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4)
und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die
für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche
Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden
an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale
Rückstellungen in den anderen Rückstellungen
(Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche
Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale
Rückstellungen in den anderen Rückstellungen
(Passivposten 7c).
Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen
Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute. Die
bislang für die Wertpapiere bestehende Vorsorge
für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges
der Kreditinstitute haben wir den Forderungen zugeordnet.
Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen
Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle
Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden -
wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller
Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.
WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur
Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum
Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht
geändert.
Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren
Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des
Durchschnittspreises ermittelt.
Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve
(Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des
Wertaufholungsgebotes bilanziert.
Die bisher bestehende Vorsorge für die besonderen
Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute haben
wir vollständig bei den Forderungen
berücksichtigt.
Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen),
wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip
bewertet.
Anleihen ausländischer Emittenten haben wir nicht
im Bestand.
Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt
bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung
herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt
vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in
§ 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines
liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf
Basis dieser Kriterien liegen für die
festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht
aktive Märkte vor.
In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven
Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von
Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen,
auf die unser bestandsführendes System SimCorp
Dimension zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt
ein Discounted Cashflow Modell unter Verwendung laufzeit-
und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.
Für Anteile an Investmentvermögen haben wir
als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.
BeteiligungenAnteile an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den
Anschaffungskosten bzw. dem beizulegenden Wert bilanziert.
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
werden bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf
Basis der Vorgaben des Rechnungslegungsstandards (RS) HFA
10 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) nach dem
Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen nur
dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang
der Beteiligung dies rechtfertigen.
Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer, bilanziert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 250 Euro werden aus
Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst.
Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 Euro bis 800 Euro
werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Sachanlagen, die nach Inkrafttreten des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angeschafft
worden sind, und die immateriellen Anlagewerte werden
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Vor dem Inkrafttreten des BilMoG
angeschaffte Vermögensgegenstände schreiben wir
unter Nutzung der Übergangsmöglichkeiten des
BilMoG (Art. 67 Abs. 4 Einführungsgesetz zum
Handelsgesetzbuch (EGHGB)) weiterhin mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen ab.
Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige
Jahresabschreibung verrechnet.
Aktive latente SteuernEinen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich
nach Saldierung mit passiven latenten Steuern ergab, haben
wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1
Satz 2 HGB nicht bilanziert.
Bilanzierung und Bewertung der PassivpostenVerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen.
Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und
Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf
deren Laufzeit verteilt.
Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten
umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst.
Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden
müssen. Zugrundeliegende bestehende
Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben
sind hiervon unberührt.
RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine
Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach
rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und
ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In
einzelnen Fällen haben wir dabei auch auf die
Berechnung und Einschätzung externer
Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der
Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle
Rechtsprechung berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden bei einer
voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst. Die Abzinsung erfolgte mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des
Diskontierungszinssatzes sind wir grundsätzlich davon
ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils
zum Jahresende eingetreten sind. Entsprechend sind wir
für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen
des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden
Verbrauchs vorgegangen.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der
diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst
(Nettomethode).
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
zwischen zwei Abschlussstichtagen werden im Zinsergebnis
ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den
Zinsaufwendungen aus.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Grundlage
der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend
dem Teilwertverfahren ermittelt. Für die
Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden
beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde
für die Jahre 2024 und 2025 eine Steigerung in
Anlehnung an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
der Länder (Sockelbetrag 200 EUR und 5,5%) angenommen.
Für künftige Jahre werden Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,5 % sowie Rentensteigerungen von
2,5 % unterstellt. Der Berechnung der
Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter
auf das Jahresende 2023 prognostizierter
Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde
gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes
basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.
Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des
Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der
Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher
Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür
gebildeten Rückstellungen werden Lohn- und
Gehaltssteigerungen für das Jahr 2024 von 11,2 % und
für die Folgejahre von 2,5 % angenommen. Die
Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu
fünf Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt.
DerivateDie Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der
Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.
Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften
sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je
Zinsswap saldiert ausgewiesen.
Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate
haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als
einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert.
Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass
ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i.
d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren
Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in
Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des
IDW.
Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich
Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der
Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme
zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung
des fachlichen Hinweises des IDW vom 29. November 2022 im
Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das
Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen
Risikomanagement - alle bilanziellen und
außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente
außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung
wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen
Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt.
Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die
Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen
(Refinanzierungszuschlag auf Basis der Konditionen für
Pfandbriefemissionen, Risikokosten, Verwaltungskosten)
gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden
sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung
der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen
Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der
Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter
Banken am Abschlussstichtag. Ein
Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren
Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer
Rückstellung nicht erforderlich war.
WährungsumrechnungAuf ausländische Währung lautende
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Eventualverbindlichkeiten sind mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro
umgerechnet.
Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders
gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn
das Wechselkursänderungsrisiko durch sich
betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder
Gruppen von Geschäften einer Währung
ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten
Geschäften handelt es sich um laufende Konten von
Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit der
Sparkasse Essen gedeckt sind.
Die Aufwendungen und Erträge von besonders
gedeckten Geschäften aus der Währungsumrechnung
wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen
Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
beträgt jeweils 3.591.223,68 Euro.
Sonstige Erläuterungen zur BilanzAktivaAktiva 3Forderungen an Kreditinstitute
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV
nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Aktiva 4Forderungen an Kunden
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV
nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Aktiva 5Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktiva 6Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Aktiva 7BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1
HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
* Angabe nur, soweit Veröffentlichung
erfolgt ist
Aktiva 9TreuhandvermögenDas ausgewiesene Treuhandvermögen betrifft in
voller Höhe Forderungen an Kunden.
Aktiva 11Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt.
Aktiva 12Sachanlagen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt.
Aktiva 14Rechnungsabgrenzungsposten
Entwicklung des Anlagevermögens
*) Werte ohne anteilige Zinsen
PassivaPassiva 1Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV
nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in
Höhe von 132.595.093,58 Euro als Sicherheit
übertragen worden.
Passiva 2Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV
nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Passiva 4TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Passiva 6RechnungsabgrenzungspostenIn diesem Posten ist der Unterschiedsbetrag zwischen
Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von
Forderungen in Höhe von 996.895,01 Euro (i. Vj. =
1.473.062,47 Euro) enthalten.
Passiva 7RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
zum 31.12.2023 394.686,00 Euro.
Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB besteht nicht, da in den Vorjahren bereits in
entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage
dotiert wurde.
Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten werden übernommene
Bürgschaften und Gewährleistungsverträge
erfasst. Auf Basis der regelmäßigen
Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer
Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier
ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu
einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen
werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden
kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie
sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten
abgesetzt worden.
Andere VerpflichtungenDie unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen
Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage
sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich
in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen
nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall
nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine
ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete
Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen
Kreditzusagen abgesetzt worden.
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungGuV Posten 1ZinserträgeIn diesem Posten sind periodenfremde Erträge in
Höhe von 21.739.150,46 Euro enthalten. Davon entfallen
21.220.600,23 Euro auf Close-Out Zahlungen aus vorzeitiger
Beendigung von Derivaten zur Zinsbuchsteuerung.
GuV Posten 2ZinsaufwendungenIn diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in
Höhe von 25.092.469,68 Euro für Close-Out
Zahlungen aus vorzeitiger Beendigung von Derivaten zur
Zinsbuchsteuerung enthalten.
GuV Posten 12Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige AngabenLatente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten
resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte.
Wir haben diese Effekte auf der Basis eines
Körperschaftsteuersatzes von 15,0 % zuzüglich 5,5
% Solidaritätszuschlag und einem Gewerbesteuersatz von
14,52 % unter Zugrundelegung des Deutschen
Rechnungslegungsstandards Nr. 18 in der Fassung der
Veröffentlichung vom 02.06.2021 ermittelt. Aktive und
passive latente Steuern haben wir verrechnet.
Die verrechneten aktiven und passiven latenten Steuern
resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen
Wertansätzen folgender Gruppen von
Vermögensgegenständen und Schulden: Forderungen
an Kunden, Rückstellungen und Sachanlagen.
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter
Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht
genutzt wurde.
Derivative FinanzinstrumenteZum Bilanzstichtag gliedern sich die derivativen
Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert
bilanziert sind, wie folgt:
1 Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte
werden mit Minus angegeben.
Die im Rahmen der Steuerung von
Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen
Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung
des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet.
Für Zinsswaps wurden die beizulegenden Zeitwerte
als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf
Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fanden die am
Markt beobachtbaren Zinssätze für
Zinsswapgeschäfte per 31.12.2023 Verwendung. Die
ausgewiesenen Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und
Kosten (clean-price).
Bei den Kontrahenten der abgeschlossenen derivativen
Finanzinstrumente handelt es sich um die Landesbank Hessen
Thüringen, die DekaBank Deutsche Girozentrale, die
Landesbank Baden-Württemberg und die Bayerische
Landesbank.
Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle VerpflichtungenLeistungszusage der ZusatzversorgungskasseDie Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert hat
ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags
über die zusätzliche Altersvorsorge der
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -
Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die
Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der
Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und
somit eines externen Versorgungsträgers. Der
Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur
Erfüllung des Leistungsanspruches gemäß
ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die
Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin
besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten
Mitgliedschaftsverhältnisses
(Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen,
satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel
zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für
die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom
Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen
Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen
versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der
Beschäftigten ermittelt werden.
Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im
Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im
Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines
100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnittsverfahrens
ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die
versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung
der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem
01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein
Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist.
Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld)
beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen
Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der
Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.
Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die
Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen
Entgelten von 27,8 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 2,1
Mio. Euro.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30
vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der RZVK
handelsrechtlich eine mittelbare
Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und
für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung
des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse
entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2023 durch
die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon,
dass es sich beim Vermögen der RZVK im
Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller
Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das
dazu dient, den Finanzierungsatz im umlagefinanzierten
Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird
gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben
im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse
anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser
Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2
EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 90,0
Mio. Euro.
Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die
Heubeck AG auf der Grundlage des
Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die
Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die
Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von
1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen
zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der
einschlägigen Veröffentlichungen der deutschen
Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023
fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine
Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1%
zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein
endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein
Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des
Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch
nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum
31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse
wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen
Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der
diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen
einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK
die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen
gemäß einer aktuellen gutachterlichen
Einschätzung des verantwortlichen Aktuars keine
Anhaltspunkte vor. Der verantwortliche Aktuar hat
darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden
Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum
31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK
bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur
Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für
angemessen. Das im Abrechnungsverband I der
Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die
zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und
Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der
Annahmen über die weitere Entwicklung des
Vermögens und des Versichertenbestandes
(einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt
die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den
Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches
Äquivalenzprinzip).
Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert ist
dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale
Sparkassenstützungs-Teilfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft.
Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der
Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein
Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im
Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der
Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist,
besteht aus:
1. Freiwillige Institutssicherung
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es,
die angehörenden Institute selbst zu schützen und
bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein
Entschädigungsfall vermieden und die
Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne
Einschränkungen fortgeführt werden.
2. Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen
Einlagensicherung haben die Kunden gegen das
Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen
Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 Tsd.
Euro. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch
eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass
die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal
nicht greifen sollte.
Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG
verpflichtet, gegenüber dem Rheinischen Sparkassen-
und Giroverband (RSGV) und dem Deutschen Sparkassen- und
Giroverband (DSGV) als Träger des als
Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen
Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu
garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie
die Sonderzahlung geleistet werden.
Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr
2024 aufzubringende Zielvolumen 10.542.980,00 Euro. Bis zum
31.12.2023 wurden davon 7.984.426,08 Euro eingebracht.
Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der
Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment
Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser
Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von
2.290.873,44 Euro Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei
um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind
vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.
Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf
-RSGV - mit rd. 25,03% an der "Erste Abwicklungsanstalt"
beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß
§ 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG)
wurden in den Jahren 2009 und 2012
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der
ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung
übertragen.
Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %)
verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame
Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das
Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. Euro und
deren erzielte Erträge ausgeglichen werden
können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd.
Euro zu übernehmen. Bis zu einer auf den
Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio.
Euro besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum
Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu
stellen.
Auf die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert
entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige
indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am
RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese
Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine
Rückstellung zu bilden.
Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse
während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil
am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch
genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über
einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des
jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine
bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge
orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum
Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung
im Jahr 2009 (2,35 %). Die Notwendigkeit einer weiteren
bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von
allen Beteiligten regelmäßig
überprüft. Neben dem Erreichen eines
Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans
der Erste Abwicklungsanstalt erwartet werden, dass
während der gesamten Abwicklungsdauer kein
Verlustausgleich zu leisten ist.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser
Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der
bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b. a. W. ausgesetzt.
Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum
31.12.2023 erfüllt.
Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge
von 10,6 Mio. Euro in Form der Dotierung des Fonds für
allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der
Aussetzung unberührt.
AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den
Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Angaben zu OrganmitgliedernVorstand
Verwaltungsrat
MitgliederDirk aus dem Siepen, Rentner
Erdal Baysan, Sparkassenangestellter
André Feist-Lorenz, Personalentwickler
Michael Franzen, Sparkassenangestellter
Thomas Grünendahl, selbst. Fliesen-, Platten und
Mosaiklegermeister
Rainer Hübinger, Gymnasiallehrer
Rosa-Maria Kaleja, selbst. Unternehmensberaterin
Holger Kleine, Sparkassenangestellter
Marcus Krahn, Sparkassenangestellter
Dr. Michael Krömker, selbst. Rechtsanwalt
Jesus Lopez Martinez, Sparkassenangestellter
Stefan Ludwig, Betriebsleiter Anlagenbau (bis
30.06.2023)
Hermann Pöhling, Rentner
Claudia Schlottmann, Abgeordnete des Landtags NRW
Matthias Stephany, Sparkassenangestellter
Dominik Stöter, Projektmanager
Hartmut Toska, technischer Angestellter
Ewald Vielhaus, selbst. Steuerberater
Emil Weise, Rentner (seit 01.07.2023)
weitere Teilnehmer:
StellvertreterCem Demircan, IT Service Delivery Manager (bis
18.09.2023)
Nicht benannt (seit 19.09.2023)
Stephan Sülzer, Sparkassenangestellter
Artur Busse, Lehrer
Frank Kirberg, Sparkassenangestellter
Reinhard Karl-August Zenker, Senior Sales Manager Public
Volker Münchow, kaufmännischer Angestellter
Dr. Willm Rolf Meyer, Geschäftsführer
Unternehmensberatung
Stefan Heimannsberg, Sparkassenangestellter
Meik Voss, Sparkassenangestellter
Rainer Heinrich Vogt, Konditormeister
Guido Brinker, Sparkassenangestellter
Lucas Schröder, Student (bis 30.06.2023)
Dieter Koenemann, Rentner
Christian Gartmann, Berufssoldat
Anke Krahn, Sparkassenangestellte
Kevin Buchner, Student
Susanne Vogel, Rentnerin
Wolfgang Diedrich, Pensionär
Nico Willi Schmidt, kaufmännischer Angestellter
(seit 01.07.2023)
Bezüge von Organmitgliedern, Pensionsrückstellungen und -zahlungen, KreditgewährungenFür die Festlegung der Struktur und der Höhe
der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der vom
Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er
orientiert sich dabei an den Empfehlungen der
nordrhein-westfälischen Sparkassen- und
Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für
Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern
des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete
Dienstverträge. Neben den festen Bezügen
(Grundgehalt) kann den Mitgliedern des Vorstandes als
variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15
% des Grundgehaltes gewährt werden. Die Kriterien
für die Leistungszulage werden vom Verwaltungsrat
jährlich in Anlehnung an die strategischen Ziele der
Sparkasse festgelegt. Eine entsprechende Rückstellung
wurde gebildet. Auf die festen Gehaltsansprüche wird
die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes
angewendet. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im
Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 963,0 Tsd. Euro
gewährt, die sich wie folgt aufteilen: Udo Zimmermann
erhielt feste Bezüge von 441,3 Tsd. Euro, eine
erfolgsabhängige Leistungszulage von 49,6 Tsd. Euro
und sonstige Vergütungen von 39,4 Tsd. Euro; Beate
Händeler erhielt feste Bezüge von 317,7 Tsd.
Euro, eine erfolgsabhängige Leistungszulage von 35,7
Tsd. Euro und sonstige Vergütungen von 79,3 Tsd. Euro.
Die sonstigen Vergütungen von Frau Händeler
betreffen in Höhe von 63,5 Tsd. Euro die Beiträge
für ein zusätzliches Alterseinkommen und im
Übrigen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung
von Dienstfahrzeugen. Im Falle der Nichtverlängerung
der Dienstverträge hat Frau Händeler keine
vertraglichen Ansprüche. Herr Zimmermann hat Anspruch
auf Zahlung von Ruhegeld, sofern die Nichtverlängerung
nicht von ihm zu vertreten ist. Die Ansprüche betragen
55 % der festen Bezüge. Hinsichtlich der
Versorgungsbezüge bestehen folgende vertragliche
Regelungen für Hinterbliebenenbezüge: Für
das Hinterbliebenenruhegeld gelten der Abschnitt III und
§ 61 Beamtenversorgungsgesetz in der jeweils geltenden
Fassung entsprechend. Bei Herrn Zimmermann vermindert sich
der Grenzwert für die Witwe auf 60 % und auf 15 %
für Halb- bzw. 25 % für Vollwaisen. Im Jahr 2023
wurde den Pensionsrückstellungen für Udo
Zimmermann 239,3 Tsd. Euro zugeführt. Nach der
Zuführung in 2023 und den bereits in den Vorjahren
gebildeten Pensionsrückstellungen besteht für Udo
Zimmermann zum 31.12.2023 ein barwertiger Pensionsanspruch
in Höhe von 831,1 Tsd. Euro. Die Altersversorgung
beträgt maximal 55 % der festen Bezüge zum
Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Auf dieser Basis
wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die
Berechnung für Herrn Zimmermann erfolgte unter der
Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des
65. Lebensjahres. Auf den Pensionsanspruch wird ab Beginn
der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des
öffentlichen Dienstes angewendet. Die gewährten
Kredite betrugen 10,0 Tsd. Euro.
Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und
deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von
2.029,0 Tsd. Euro gezahlt. Für diese Personengruppe
bestehen Pensionsrückstellungen von 36.948,7 Tsd.
Euro.
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates
einschließlich lediglich beratender Teilnehmer wurde
für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der
Sparkasse einschließlich seiner Ausschüsse
(Hauptausschuss, Bilanzprüfungsausschuss,
Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld von 421,00 Euro (bis
31.03.2023), bzw. nach Anpassung auf neue
Verbandsempfehlungen 475,00 Euro pro Sitzung gezahlt; die
Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag.
Außerdem erhielten die ordentlichen Mitglieder des
Verwaltungsrates für die Tätigkeit im
Verwaltungsrat und im Risikoausschuss einen Pauschalbetrag
von jeweils 578,50 Euro pro Quartal (bis 31.03.2023), bzw.
nach Anpassung auf neue Verbandsempfehlungen 653,50 Euro
pro Quartal; die Vorsitzenden erhalten den doppelten
Betrag.
Den gewählten Mitgliedern des Verwaltungsrates
wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von rd.
138,0 Tsd. Euro gewährt. In Abhängigkeit von der
Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit
im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der
einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und deren
Stellvertreter: Dirk aus dem Siepen 8,8 Tsd. Euro; Erdal
Baysan 4,9 Tsd. Euro; Guido Brinker 0,5 Tsd. Euro; Andre
Feist-Lorenz 4,9 Tsd. Euro; Michael Franzen 4,9 Tsd. Euro;
Thomas Grünendahl 6,8 Tsd. Euro; Rainer Hübinger
9,7 Tsd. Euro; Rosa-Maria Kaleja 5,8 Tsd. Euro; Holger
Kleine 4,9 Tsd. Euro; Marcus Krahn 5,3 Tsd. Euro; Dr.
Michael Krömker 5,8 Tsd. Euro; Jesus Lopez Martinez
4,4 Tsd. Euro; Stefan Ludwig 2,1 Tsd. Euro; Klaus Konrad
Pesch 6,9 Tsd. Euro; Hermann Pöhling 9,2 Tsd. Euro;
Claudia Schlottmann 13,7 Tsd. Euro; Lucas Schröder 1,0
Tsd. Euro; Matthias Stephany 9,2 Tsd. Euro; Dominik
Stöter 9,2 Tsd. Euro; Hartmut Toska 3,9 Tsd. Euro;
Ewald Vielhaus 13,6 Tsd. Euro; Susanne Vogel 1,0 Tsd. Euro;
Emil Weise 1,6 Tsd. Euro.
Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse)
wurden an Verwaltungsratsmitglieder in Höhe von
insgesamt 1.436,4 Tsd. Euro ausgereicht.
Mitarbeiter / -innen
Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch InstituteDie nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen
offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an
Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der
Internetseite der Sparkasse Hilden • Ratingen •
Velbert (www.sparkasse-hrv.de) unter der Rubrik "Preise und
Hinweise" / Offenlegungsbericht veröffentlicht.
NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss
des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Velbert, den 15. März 2024 Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert Der Vorstand Zimmermann Händeler
Anlage zum Jahresabschluss
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| Bestand | Anteil in % der Bilanzsumme | ||||
| 2023 | 2022 | Veränderung | Veränderung | ||
| Mio. Euro | Mio. Euro | Mio. Euro | % | % | |
| Bilanzsumme | 4.067,9 | 4.064,9 | +3,0 | 0,1 | ./. |
| DBS 1 | 3.979,6 | 4.017,2 | -37,6 | -0,9 | ./. |
| Barreserve | 61,8 | 61,8 | ./. | ./. | 2 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 848,0 | 899,2 | -51,2 | -5,7 | 21 |
| Forderungen an Kunden | 2.963,6 | 2.888,6 | +75,0 | +2,6 | 73 |
| Wertpapieranlagen 2 | 97,1 | 111,8 | -14,7 | -13,1 | 2 |
| Beteiligungen | 47,4 | 47,4 | ./. | ./. | 1 |
| Sachanlagen | 33,6 | 34,8 | -1,2 | -3,4 | 1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 186,1 | 149,2 | +36,9 | +24,7 | 5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 3.431,2 | 3.504,6 | -73,4 | -2,1 | 84 |
| Rückstellungen | 63,4 | 57,8 | +5,6 | +9,7 | 2 |
| Eigenkapital | 236,7 | 232,8 | +3,9 | +1,7 | 6 |
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2 Wertpapieranlagen = Bilanzpositionen Aktiva 5
und 6
Abweichungen zum Fließtext aufgrund von Rundungen
möglich
Bilanzsumme
Die Bilanzsumme liegt auf dem Niveau des Vorjahres.
Entgegen dem im Vorjahr erwarteten Anstieg auf 4,1 Mrd.
Euro ist die DBS leicht rückläufig. Diese
Entwicklung führen wir auf die im Wirtschaftsbericht
ausgeführten Unsicherheiten und die deutlich geringere
Sparquote zurück.
Aktivgeschäft
Barreserve
Die Barreserven haben sich stabil auf dem
Vorjahresniveau gehalten.
Forderungen an Kreditinstitute
Die Reduzierung der Forderungen an Kreditinstitute
begründet sich im Wesentlichen aus
Liquiditätsabflüssen durch Kreditwachstum bzw.
-auszahlungen sowie einer Abnahme der Kundeneinlagen.
Es bestehen unverändert Schuldscheine in Höhe
von 225,6 Mio. Euro, die Emittenten aus dem
Sparkassenverbund und Förderbanken betreffen.
Kundenkreditvolumen
In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war - vor
allem in der privaten Immobilienfinanzierung - ein
spürbarer Rückgang der Kreditnachfrage zu
beobachten. Dennoch erhöhte sich das
Kundenkreditvolumen. Dieses Wachstum vollzog sich wie
bereits in 2023 insbesondere im Bauträger- und
Investorensegment und vornehmlich im langfristigen Bereich.
Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2023 auf
417,7 Mio. Euro und lagen damit unter dem Vorjahreswert von
532,7 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die
rückläufige Nachfrage nach
Wohnungsbaufinanzierungen durch Privatpersonen
zurückzuführen: Die Darlehenszusagen zur
Finanzierung des Wohnungsbaus betrugen in 2023 108,2 Mio.
Euro (Vorjahr: 172,3 Mio. Euro).
Das im Vorjahr prognostizierte geringfügige
Wachstum der Kundenforderungen (Definition siehe Abschnitt
"Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren") fiel mit 2,7 % (+80,6 Mio. Euro auf
den Vorjahreswert von 3.007,9 Mio. Euro) spürbar
höher aus.
Wertpapieranlagen
Für den Rückgang der Wertpapieranlagen in
Höhe von 14,7 Mio. Euro waren neben der Abnahme der
Schuldverschreibungen und der anderen festverzinslichen
Wertpapiere in Höhe von 20,0 Mio. Euro aufgrund einer
Fälligkeit gegenläufige Effekte aus der Umwidmung
von Vorsorgereserven in Höhe von 4 Mio. Euro in
Forderungen an Kunden verantwortlich. Eine Neuanlage der
fälligen Gelder in Wertpapieranlagen erfolgte in 2023
nicht. Mittel aus fälligen Wertpapieren wurden im
Sinne unserer strategischen Ausrichtung als kurzfristige
Anlagen bei der Bundesbank angelegt.
Beteiligungen
Im Geschäftsjahr 2023 blieb das Volumen unserer
Beteiligungen auf dem Vorjahresniveau. Dabei wurde aus
verbundstrategischen Gründen die Beteiligung an der
S-Direkt_KG & GmbH in Höhe von rund 318,0 Tsd.
Euro an die Provinzial Versicherung AG verkauft. Eine Neue
Beteiligung an der ProEco Rheinland GmbH & Co. KG in
Höhe von 341,2 Tsd. Euro wurde eingegangen. Mit dieser
Beteiligung soll perspektivisch gemeinsam mit den anderen
rheinischen Sparkassen sowie dem RSGV eine
Öko-Plattform entstehen, über die den Menschen
und Unternehmen im Gebiet der Sparkassen im Rheinland
Dienstleistungen rund um das Thema Nachhaltigkeit angeboten
werden.
Sachanlagen
Die Reduzierung unserer Sachanlagen im
Geschäftsjahr 2023 ist hauptsächlich auf die
planmäßigen Abschreibungen aufgrund von
Abnutzung zurückzuführen.
Passivgeschäft
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wuchsen spürbar. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen
auf den Abschluss kurzfristiger Termingeldaufnahmen zur
Liquiditätssteuerung zurückzuführen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden reduzierten
sich leicht im Vergleich zum Vorjahr. Die
Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich in 2023
verhaltener als in den Vorjahren. Der in den Vorjahren
vorherrschende Trend eines starken Anstiegs der
Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des
geänderten Zinsniveaus nicht fortgesetzt. Unsere
Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die
Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig
angelegten Gelder sowohl in längerfristige Anlagen der
Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame
Wertpapieranlagen vorzunehmen.
Die Reduzierung resultiert weitgehend aus der
rückläufigen Bestandsentwicklung der Spareinlagen
(-206,8 Mio. Euro bzw. -19,9 %). Der Großteil dieser
Entwicklung entfiel mit 199,4 Mio. Euro auf Privatpersonen.
In geringerem Maße fiel die Reduzierung der
täglich fälligen Verbindlichkeiten aus (-11,4
Mio. Euro bzw. -0,5 %). Stichtagsbezogen nahmen die
täglich fälligen Einlagen von Privatpersonen um
3,3 % ab, während Unternehmen und öffentliche
Haushalte zum 31.12.2023 ein Wachstum von 7,8 % verzeichnen
konnten. Anders stellte sich die Entwicklung in der
jahresdurchschnittlichen Betrachtung dar: Hier stiegen die
Bestände der Privatkunden um 97,9 Mio. Euro,
während die Sichteinlagen von Geschäftskunden um
54,9 Mio. Euro abnahmen. Spareinlagen mit vereinbarter
Kündigungsfrist von drei Monaten reduzierten sich um
161,4 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen ebenfalls auf das
geänderte Zinsniveau und die damit verbundene
Bereitschaft, Geld in Anlagen mit längerer Laufzeit
anzulegen, zurückzuführen. Dies spiegelt sich
auch in der Entwicklung der anderen Verbindlichkeiten mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist wider:
Diese wuchsen um 144,7 Mio. Euro auf 150,4 Mio. Euro. Hier
wurde von Kundenseite die Wiederaufnahme von
Sparkassenbriefen in das Produktportfolio stark genutzt.
Entgegen unserer Prognose konnten die bilanziellen
Kundeneinlagen nicht gehalten werden; sie lagen rund 2,1 %
unter dem Vorjahreswert. Dies ist sowohl auf die
gestiegenen Lebenshaltungskosten, die geringere
Spartätigkeit, in Teilen auch Abflüsse im
kommunalen Bereich als auch generell auf das geänderte
Zinsniveau zurückzuführen. Gleichzeitig flossen
bilanzielle Kundeneinlagen auch in außerbilanzielle
Anlagen wie Wertpapiere oder Versicherungen. Die
Veränderung der Ersparnisbildung, die neben
Entwicklungen von Kundeneinlagen auch Entwicklungen im
Kundenwertpapiervermögen berücksichtigt,
beträgt im Vergleich zum Vorjahr -0,3 %.
Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft ergaben sich im Jahr
2023 folgende Schwerpunkte:
Zahlungsverkehr
Der Bestand an Girokonten erhöhte sich
gegenüber dem Vorjahr um 1.116 auf 122.551. Der
Bestand vermittelter Kreditkarten stieg auf 26.042 Karten
(Vorjahr: 25.453).
Vermittlung von Wertpapieren
Die Vermittlung von Wertpapieren lag im
Geschäftsjahr 2023 unter dem Niveau des Vorjahres.
Diese Entwicklung ist auf die gesamtwirtschaftliche Lage,
deren Auswirkungen auf die Kapital- und Zinsmärkte
sowie die Reaktionen der Kunden zurückzuführen.
Bei den Themen Vermögensaufbau, -erhalt und -ausbau
stellt die Sparkasse im Rahmen eines ganzheitlichen
Beratungsansatzes auf den jeweiligen individuellen
Kundenbedarf in den Mittelpunkt. Dazu bietet sie auch die
hauseigenen Beratungsangebote "Individuelle
Vermögensverwaltung" und "Aktive Depotbetreuung" an.
Die Wertpapierumsätze lagen mit einem Wert von 511,4
Mio. Euro (-5,8 %) unter dem Vorjahresniveau.
Immobilienvermittlung
Das vermittelte Volumen belief sich in 2023 auf 23,2
Mio. Euro und liegt damit fast auf Vorjahresniveau (23,3
Mio. Euro). Die Anzahl der vermittelten Objekte ist im
Vorjahresvergleich um 16 auf insgesamt 87 Objekte
angestiegen. Der Trend einer rückläufigen
Nachfrage aus dem 2. Halbjahr 2022 setzte sich in 2023
fort.
Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen
Das Bauspargeschäft verlief in 2023 besonders
erfolgreich. So wurden insgesamt 840 Bausparverträge
(2022: 724) mit einem Volumen von insgesamt 83,9 Mio. Euro
(2022: 65,4) abgeschlossen.
Im Versicherungsgeschäft erzielten wir im Bereich
Leben/Renten, bezogen auf die Netto-Beitragssumme, einen
Wert von 25,0 Mio. Euro (Vorjahr: 25,0 Mio. Euro). In der
Sparte Komposit- und Sachversicherung lagen wir mit 386
vermittelten Verträgen über dem Vorjahreswert von
368 Stück.
Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich zur Steuerung des
Zinsänderungsrisikos. Hinsichtlich der zum Jahresende
bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im
Anhang verwiesen. Der deutliche Rückgang der
beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente
war im Geschäftsjahr maßgeblich durch die
vorzeitige Auflösung von einzelnen Derivaten sowie den
Zinsrückgang im 4. Quartal 2023 begründet.
Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage
Vermögenslage
Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage
beträgt 231,8 Mio. Euro. Sie erhöhte sich durch
die Zuführungen aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2022,
über die der Träger im August 2023 entschieden
hat. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des
Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital
von 236,7 Mio. Euro (Vorjahr 232,8 Mio. Euro) aus. Neben
der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse
über umfangreiche weitere aufsichtliche
Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB um
eine zusätzliche Vorsorge von 32,3 Mio. Euro auf 126,7
Mio. Euro erhöht. In der Bilanzposition Fonds für
allgemeine Bankrisiken enthalten ist eine zusätzliche
Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse
während der voraussichtlich langfristigen
Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25
Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die
Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen) beträgt am
31.12.2023 17,1 % (Vorjahr 17,5%). Sie übertrifft
damit die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 11,76 %
gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie
Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer), liegt
aber knapp unter dem prognostizierten Wert von 17,4 %. Zum
1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von
null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte
erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 %
für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die
Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die
anrechnungspflichtigen Positionen zum 31.12.2023 betragen
1.960,5 Mio. Euro und die aufsichtlich anerkannten
Eigenmittel 335,5 Mio. Euro.
Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote
übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte
deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum
31.12.2023 auf 16,09 % der anrechnungspflichtigen
Positionen nach CRR.
Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR
(Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der
bilanziellen und außerbilanziellen Positionen)
beträgt am 31.12.2023 8,2 % und liegt damit sowohl
über der Vorjahresprognose als auch über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028
ist auch weiterhin eine gute Erfüllung der
aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung
als Basis für die Umsetzung unserer
Geschäftsstrategie zu erwarten.
Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) lag mit 158,4 % bis 254,8 % oberhalb des zu
erfüllenden Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag
zum 31.12.2023 bei 177,7 %.
Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable
Funding Ratio - NSFR) lag im Jahr 2023 in einer Bandbreite
von 123,8 % bis 127,0 %. Damit wurde die aufsichtliche
Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Die
NSFR-Quote belief sich zum 31.12.2023 auf 127,0 %.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden
Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit-
und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen
Bundesbank.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer
Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft
gesichert.
Ertragslage
Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen
sind nicht um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt.
| 2023 | 2022 | Veränderung | Veränderung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Zinsüberschuss | 94,7 | 51,6 | +43,1 | 83,5 |
| Provisionsüberschuss | 29,9 | 29,0 | +0,9 | 3,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5,5 | 5,4 | +0,1 | 1,9 |
| Personalaufwand | 38,7 | 39,6 | -0,9 | -2,3 |
| Andere Verwaltungsaufwendungen | 31,5 | 25,0 | +6,5 | 26,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5,2 | 4,1 | +1,1 | 26,8 |
| Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge | 54,7 | 17,3 | +37,4 | 216,2 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge | -0,6 | 5,1 | -5,7 | -111,8 |
| Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken | 32,3 | 3,6 | +28,7 | 797,2 |
| Ergebnis vor Steuern | 21,8 | 8,8 | +13,0 | 147,7 |
| Steueraufwand | 16,9 | 5,2 | +11,7 | 225,0 |
| Jahresüberschuss | 4,9 | 3,6 | +1,3 | 36,1 |
| Zinsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 1 bis 3 |
| Provisionsüberschuss: | GuV-Posten Nr. 5 und 6 |
| Sonstige betriebliche Erträge: | GuV-Posten Nr. 8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen: | GuV-Posten Nr. 11 und 12 |
| Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: | GuV-Posten Nr. 13 bis 16 |
Abweichungen zum Fließtext aufgrund von Rundungen
möglich
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke
und für den überbetrieblichen Vergleich der
bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte
Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse
in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt.
Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung
werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde
und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in
der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden. Nach Berücksichtigung des
Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach
Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen
Ergebnisses und der Steuern verbleibt der
Jahresüberschuss.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von
Betriebsvergleichswerten beträgt 1,61 % (Vorjahr 0,57
%) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es
lag damit über dem Durchschnitt der insgesamt 27
Rheinischen Sparkassen. Mit diesem Ergebnis
überschritten wir unser geplantes Betriebsergebnis
deutlich.
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss
insbesondere aufgrund des sich von der Prognose abweichend
entwickelten Zinsniveaus deutlich besser entwickelt als
erwartet. Er liegt 35,0 Mio. Euro über unserem
Planwert.
Der Anstieg der Zinserträge übertraf dabei den
Anstieg der Zinsaufwendungen. Das Ergebnis aus
Zinsswapgeschäften entwickelte sich aufgrund des
weiterhin geänderten Zinsumfeldes positiv.
Darüber hinaus leisteten kurzfristige Mittelanlagen
bei der Zentralbank bzw. anderen Kreditinstituten einen
positiven Beitrag zum Zinsüberschuss.
Der Provisionsüberschuss als ein bedeutsamster
finanzieller Leistungsindikator liegt gemäß
Abgrenzung nachdem Betriebsvergleich leicht über dem
geplanten Niveau. Weiterhin ist der Giro- und
Zahlungsverkehr der Hauptertragsbringer. Weiterer
wesentlicher Provisionstreiber ist das
Wertpapiergeschäft. Hier konnte ein gutes, wenn auch
unter dem Vorjahr liegendes Provisionsniveau gehalten
werden. Insgesamt fiel der Provisionsüberschuss 0,9
Mio. Euro über dem Vorjahreswert aus. Dazu trugen auch
gestiegene Erträge im Bauspar- und
Immobiliengeschäft sowie der sonstigen
Provisionserträge bei.
Der Personalaufwand - aufbereitet nach dem Rahmen des
Betriebsvergleiches - liegt zwar über dem Vorjahres-
jedoch unter dem von uns erwarteten Prognosewert. Grund
für die Abweichung vom Prognosewert ist der für
das Geschäftsjahr 2023 insgesamt geringer ausfallende
Aufwand aus dem im Frühjahr 2023 getroffenen
Tarifvertrag. Hier haben sich von uns angenommene
Aufwandskomponenten zum Teil in das Folgejahr verschoben.
Der Sachaufwand ist erwartungsgemäß
gestiegen. Der Anstieg war dabei niedriger als
prognostiziert. Grund dafür ist, dass die
Energiepreis- sowie Inflationsentwicklung geringer ausfiel
als in der Planung angenommen.
Der Verwaltungsaufwand (Sach- zzgl. Personalaufwand)
gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs als ein
bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator für die
Ertragslage beläuft sich in 2023 auf 66,3 Mio. Euro
(Vorjahr: 62,3 Mio. Euro).
Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im
Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen
des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023
zulasten des Verwaltungsaufwandes eine Rückstellung in
Höhe von 4,8 Mio. EUR gebildet.
Der Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge lag sowohl
unter dem von großer Unsicherheit geprägten
Prognosewert als auch insgesamt unter dem Vorjahreswert.
Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives
Bewertungsergebnis, welches sowohl unter dem Vorjahr als
auch unter der Planungsannahme lag. Das Bewertungsergebnis
aus den Wertpapieranlagen fiel - nach einem negativen Wert
im Vorjahr und entgegen unserer neutralen Annahme - positiv
aus. Ursache für die Abweichung war insbesondere die
Entwicklung des Zinsniveaus im 4. Quartal 2023. Das
sonstige Bewertungsergebnis war von untergeordneter
Bedeutung.
Für die vorzeitige Beendigung von Derivaten sind im
Jahresabschluss 2023 sowohl periodenfremde Aufwendungen in
Höhe von 25,1 Mio. EUR als auch periodenfremde
Erträge in Höhe von 21,2 Mio. Euro für
Close-Outs entstanden.
Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um
32,3 Mio. Euro aufgestockt.
Vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten
politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der
veränderten Zinssituation ist die Sparkasse mit der
Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
0,1 % im Geschäftsjahr 2023.
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen
Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir
2023 als ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Mit der
Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr sind wir
zufrieden. Infolge der gestiegenen Zinsen war jedoch beim
privaten Wohnungsbau und damit auch bei der Nachfrage nach
Wohnungsbaufinanzierungen ein erheblicher Rückgang zu
verzeichnen. Mit der Ertragsentwicklung des Jahres 2023
erzielten wir - stärker als in unserer Prognose
angenommen - ein erfreuliches Betriebsergebnis vor
Bewertung über dem Vorjahreswert. Hierzu trug
wesentlich der gestiegene Zinsüberschuss bei, der den
Anstieg der Verwaltungsaufwendungen deutlich übertraf.
Auch das Provisionsergebnis entwickelte sich auf einem
guten Niveau positiv weiter. In Verbindung mit der
weiterhin moderaten Kreditrisikovorsorge konnten wir unser
wirtschaftliches Eigenkapital dadurch wiederum
stärken.
Risiko- und Chancenbericht
Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests,
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. 03.2023 wurden
damit fristgerecht die Anforderungen der am 24.05.2018
veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich
systematisch Risiken zu identifizieren, um deren
Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden
regelmäßig quantitative und qualitative Analysen
zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen
vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt
durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken
in der ökonomischen und der normativen Perspektive als
wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenausfallrisiken | Kundengeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Beteiligungsrisiko | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Refinanzierungskostenrisiko | |
| Operationelles Risiko |
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung
des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum
31.12.2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial
von 508,1 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von
250,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt
und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der
Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken
werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite
reichten, aufgrund unterjähriger Verschiebungen
zwischen den Limiten der einzelnen Risikoarten jedoch bei
gleichbleibendem Gesamtrisikolimit, sowohl unterjährig
als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen
Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des
Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
| Risikoart | Risikokategorie | Limit | Limitauslastung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Adressenrisiko | Kundengeschäft | 31,0 | 27,0 | 87,1 |
| Eigengeschäft | ||||
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko | 101,0 | 95,8 | 94,9 |
| Spreadrisiko | ||||
| Immobilienrisiko | ||||
| Beteiligungsrisiko | 14,0 | 11,9 | 84,8 | |
| Liquiditätsrisiko | Refinanzierungskostenrisiko | 52,0 | 48,2 | 92,7 |
| Operationelles Risiko | 37,0 | 30,6 | 82,7 | |
| Freier Risikopuffer | 15,0 | |||
| Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko | 250,0 | 213,4 | 85,4 | |
Die zuständigen Organisationseinheiten steuern die
Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen
Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für mehrere adverse Szenarien getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen
und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf
basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen.
Relevante Steuerungsgrößen sind die
Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung
(SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte
Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die
Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass die
Risikotragfähigkeit gegeben ist. Maßnahmen sind
nicht erforderlich.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an
den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und
ergänzende Berichte zu einzelnen Risikoarten. Die
Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch
eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und
Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen.
Der vom Verwaltungsrat gebildete Risikoausschuss wird
vierteljährlich ausführlich über die
Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts
informiert. Die zentralen Aspekte aus dem Risikoreport
werden dem gesamten Verwaltungsrat ebenfalls quartalsweise
vorgestellt. Neben der turnusmäßigen
Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen
eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu
berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die
Methodenauswahl, die Überprüfung der
Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren
sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der
Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich
verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und
gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die
Mitarbeiter der Organisationseinheit Risikocontrolling in
der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen.
Unterstützt wird die Risikocontrolling-Funktion vor
allem durch das Kreditsekretariat (Adressenrisiken), das
Auslagerungsmanagement, die Abteilung
Informationstechnologie (IT-Sicherheit) sowie die weiteren
Bereiche in der eigenen Abteilung Unternehmenssteuerung.
Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem
Leiter der Abteilung Unternehmenssteuerung. Unterstellt ist
er dem Überwachungsvorstand.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken
Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
Adressenrisiko im Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch
die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst die im Folgenden
aufgeführten, wesentlichen Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio |
| ― |
regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung |
| ― |
Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in
zwei große Gruppen: Das
Firmenkundenkreditgeschäft und das
Privatkundenkreditgeschäft.
| Kreditgeschäft der Sparkasse | Obligo * | |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Firmenkundenkredite | 1.815.367 | 1.727.554 |
| Privatkundenkredite | 1.624.745 | 1.672.304 |
| darunter für den Wohnungsbau | (1.313.857) | (1.361.602) |
| Öffentliche Haushalte | 80.214 | 40.003 |
| Gesamt | 3.522.326 | 3.439.861 |
Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse aus
Gesamtrisikobericht
* beinhaltet auch offene Zusagen, Linien und
Kreditkartenlimite
Zum 31.12.2023 wurden 51,5 % der zum Jahresende
ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich
selbstständige Privatpersonen vergeben, 46,1 % an
wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich im
Firmenkundenkreditgeschäft der Sparkasse wider. Den
Schwerpunktbereich bilden mit 41,7 % die Ausleihungen an
das Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber
hinaus entfallen 8,3 % auf das verarbeitende Gewerbe sowie
7,0 % auf Handelsunternehmen.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 74,3 % des
Firmen- und Privatkundenkreditvolumens im Sinne des §
19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem
Kreditvolumen bis 2,5 Mio. Euro. 25,7 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von
mehr als 2,5 Mio. Euro.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31.12.2023
ergibt sich im Firmen- und Privatkundengeschäft
folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse | Anzahl in % | Volumen in % |
| 1 bis 9 | 91 | 93 |
| 10 bis 15 | 8 | 6 |
| 16 bis 18 | 1 | 1 |
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren
politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist
für die Sparkasse bei den ausländischen
Forderungen mit einem Anteil von unter 1 % von
untergeordneter Bedeutung.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden
Bereichen: Risikokonzentration aufgrund der regionalen
Begrenzung des Geschäftsgebietes sowie im Bereich der
regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Eine
Risikokonzentration aufgrund ihres Beitrages zum
unerwarteten Verlust besteht in der Branche
Grundstücks- und Wohnungswesen.
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen und
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt.
Darüber hinaus haben wir angemessene
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für
die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang
zum Jahresabschluss erläutert.
Der Vorstand wird grundsätzlich
vierteljährlich über die Entwicklung der
Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der
Limite und die Entwicklung der notwendigen
Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich
unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt
bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Die Entwicklung der Risikovorsorge
(Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen) in 2023
zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung um
1,2 Mio. Euro auf 15,1 Mio. Euro aufgrund weniger
Einzelfälle. Sowohl die Auflösungen als auch
Zuführungen waren im Vergleich zum Vorjahr
rückläufig.
Adressenrisiko im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert
und damit ein möglicherweise höherer Spread
gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die
tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von
den prognostizierten Werten abweichen.
Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite) |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand externer Ratingeinstufungen |
| ― |
Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View" |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein
Volumen von 975,8 Mio. Euro. Wesentliche Positionen sind
dabei kurzfristige Forderungen an die Deutsche Bundesbank,
unsere Landesbank und den S-Kreditpartner (645,5 Mio.
Euro), Schuldscheindarlehen (232,0 Mio. Euro) sowie
sonstige Investmentfonds (87,7 Mio. Euro).
Das direkt durch die Sparkasse gehaltene Wertpapier
verfügt über ein Rating von AA+ (nach Standard
& Poor's). Bei den beiden Investmentfonds liegen keine
Ratings vor. Die Anlagerichtlinien des einen Fonds
enthalten Vorgaben, dass nur in bonitätsstarke
Unternehmensanleihen mit einem Mindestrating von BBB- (nach
Standard & Poor's) bzw. Baa3 (nach Moody's) investiert
werden darf. Aufgrund des Ukraine-Krieges weisen rund 3,6 %
des Fondsvermögens durch Ratingherabstufungen ein
Rating im BB-Bereich auf. Bei dem anderen Fonds handelt es
sich um einen Immobilienfonds (siehe Immobilienrisiko). Bei
den Investitionen in Schuldscheindarlehen handelt es sich
zu 86,2 % um Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe.
Der Rest verteilt sich auf Förderbanken der
Bundesländer (10,8 %) und ungeratete kommunale
Emissionen (3,0 %).
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an
Landesbanken und eine Girozentrale, die zum Jahresende
262,8 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) ergaben. Diese
Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in
der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind
dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen,
von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der
Sparkassen-Finanzgruppe entfällt.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Lediglich über die beiden
Fonds sind wir mit 57,9 Mio. Euro im Ausland investiert.
Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher
sich aus der Veränderung von marktabhängigen
Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten
etc. ergibt.
Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der festgelegten Limite.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Ermittlung des Verlustrisikos (Value-at-Risk) für den aus den Gesamtzahlungsströmen errechneten Barwert auf Basis der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die Reduktion des aktuellen Barwertes innerhalb der nächsten 250 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen bzw. Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte). |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 06.08.2019 |
| ― |
Regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt eines starken Zinsanstieges eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung
von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt
(vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.12.2023
wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | ||
| Barwertveränderung | ||
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| TEUR | -43.713 | 46.601 |
| in % der Eigenmittel | -13,03 | 13,89 |
Konzentrationen bestehen bei den
Zinsänderungsrisiken in folgenden Bereichen:
Sehr hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der
Bilanz der Sparkasse in Verbindung mit einem hohen Anteil
an langfristig festverzinslichen Kundendarlehen.
Die Begrenzung dieser Konzentration erfolgt über
die oben genannten Zinsswaps, da Umschichtungen im
Kundengeschäft nur begrenzt möglich sind.
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte
zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender
Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere
Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines
Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur
Bildung einer Drohverlustrückstellung in
künftigen Jahresabschlüssen.
Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus" |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR" |
| ― |
Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip |
Immobilienrisiken
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobileninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte
Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels Expertenschätzung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR bereitgestellten IT-Anwendung "caballito" |
| ― |
Analyse der Marktschwankungen bei eigengenutzten Immobilien |
Unser Immobilienfonds hat einen Anteil von 6,1 % am
gesamten Eigengeschäft und investiert
schwerpunktmäßig in europäische
Gewerbeimmobilien. Besondere Risiken sind aus den Anlagen
derzeit nicht erkennbar. Das Immobilienrisiko wird als
vertretbar eingestuft, da auch eigengenutzte Immobilien
durch ihre niedrigen Buchwerte kaum auf Marktschwankungen
reagieren.
Währungsrisiko
Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Währungskursen ergibt.
Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte
mit Kunden entstehen, sind besonders gedeckt. Eine
besondere Deckung liegt vor, wenn das Wechselkursrisiko
durch sich betragsmäßig entsprechende
Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer
Währung ausgeschlossen wird. Durch diese
Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe
"Spitzenbeträge" als offene Devisenposition.
Die Währungsrisiken sind hinsichtlich ihrer
GuV-Wirkung sowie in der ökonomischen Betrachtung von
untergeordneter Bedeutung. Bemerkenswerte Konzentrationen
sind nicht erkennbar.
Von den Kunden hereingenommene Sichteinlagen in
Fremdwährung werden währungskongruent und
laufzeitkongruent angelegt.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes |
| ― |
In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse |
| ― |
Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens |
Buchwert aller Beteiligungen per Jahresende: 47,5 Mio.
Euro
Das Beteiligungsportfolio besteht zu fast 100 % aus
strategischen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe.
Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in
folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der
Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.
Als Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe wird diese
Konzentration bewusst eingegangen und akzeptiert.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen
Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung
des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten
Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) |
| ― |
Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR" |
| ― |
regelmäßige Überwachung der Refinanzierungskonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Stressszenarien
sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine
erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert
wird.
Im Stressfall liegt die Survival Period der Sparkasse
zum Bilanzstichtag zwischen 4 und 5 Monaten.
Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko
in folgendem Bereich: hoher Bestand an täglich
fälligen Kundeneinlagen.
Der hohe Bestand verteilt sich auf eine Vielzahl von
Kunden und Produkten und hat sich in der Niedrigzinsphase
aufgebaut. Ein erhöhtes Abflussrisiko sehen wir - auch
aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise - nicht.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko (OpRisk) bedeutet die Gefahr
eines Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse, z. B. auch der Rechtsprechung,
eintreten können.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche
Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen anhand von Fragebögen |
| ― |
Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle |
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" |
| ― |
Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT |
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken
in folgenden Bereichen:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT. Durch Auslagerungen von
Serviceleistungen besteht außerdem eine hohe
Abhängigkeit von weiteren Dienstleistungspartnern
innerhalb des Sparkassenverbunds. Außerdem
könnte sich aufgrund von weiteren
verbraucherfreundlichen BGH-Urteilen im Bereich der
Schadensfälle ein hoher Aufwand ergeben.
Chancenbericht
Unser "Chancenmanagement" ist in unserem jährlichen
Strategie- und Planungsüberprüfungsprozess
integriert. Die Chancen für unsere geschäftliche
Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen
und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich
dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine
stärkere Nachfrage nach Krediten. Dies würde sich
positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken.
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir
unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags
als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten
zur Verfügung. Dies bietet nach unserem
Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige
und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche
Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und
gewerblichen Kunden.
Durch die bereits erfolgte, auf die Sparkasse
individuell angepasste Umsetzung der
DSGV-Muster-Vertriebsstrategien sehen wir weiterhin in der
bedarfs- und potenzialorientierten Betreuung der Firmen-
und Privatkunden zusätzliche vertriebliche Chancen.
Wir werden weiter in zukunftsweisende
Informationstechnologien investieren. Chancen sehen wir
hier auch in der Weiterentwicklung unserer
Vertriebsstruktur durch den zunehmenden Ausbau und die
Verstetigung des digitalen Beratungsangebots für
Privat- und Businesskunden. Darüber hinaus arbeiten
wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.
Des Weiteren sehen wir durch eine weitere Intensivierung
der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der
Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem
Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.
Gesamtbeurteilung der Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das
Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können
frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und
gesteuert sowie Informationen an die zuständigen
Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
Auf Basis unserer internen Risikoberichte bewegten sich
die Risiken in 2023 innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen
Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit
(ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit
85,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die
Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der
normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden
gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im
Planszenario als auch unter der Berücksichtigung
adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf
dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit
derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests
zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse
durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt
werden können.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.
Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick
auf die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und weitere
kurzfristige Zinsanstiege (u. a.
Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3
n. F.).
Da unser Risikodeckungspotenzial die eingegangenen
Risiken deutlich übersteigt und sich dies auf Basis
unserer mittelfristigen Ergebnis- und Kapitalplanung
voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir
unsere Risikolage als ausgewogen.
Prognosebericht
Rahmenbedingungen
Die nachfolgenden Einschätzungen haben
Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen
der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis
der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen
mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die
Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als
unzutreffend erweisen können, ist es möglich,
dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse
gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen
über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag
folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den
Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen
unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.
Ausblick 2024
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024
sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der
Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu
kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im
Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die
Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr
2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft
der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA
eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen
Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit
einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im
vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose
für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1%
angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um
3,3% (2023: +0,4%). Im Folgejahr erwartet der IWF eine
BIP-Wachstumsrate von 3,2% und eine weitere Zunahme des
Welthandels um 3,6%.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut
aus. Die großen deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren
jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5% bis +0,9% im Jahr 2024
und um 1,0% bis 1,4% im Jahr 2025 erwartet. Die
Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das
Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich
reduziert auf nunmehr 0,2% für das laufende und 1,0%
für das kommende Jahr.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative
Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch
die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den
inländischen Konsum und die langfristigen
Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend
wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen
geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen
verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt
stark belasten. Auch der extreme Anstieg der
Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das
Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu
vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas
normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der
Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen
hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem
Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke
deutsche Wirtschaft würde sich zudem die -
beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des
Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich
der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die
nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum
auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der
ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen
Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur
schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich
mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen
Geschäftslage äußerten, beurteilten die
Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle
Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im
Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand
seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein
gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,
lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9%
niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der
Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen
verfügen immer noch über ein Auftragspolster von
mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und
weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie
im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird.
Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute
prognostizieren einen Rückgang der realen
Bauinvestitionen um 0,6% bis -2,5%. Die Aussichten in den
einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich
aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen
für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage
im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der
Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die
Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende
2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut
gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der
GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die
Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der
Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf
die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie
vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei
größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang
lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit
bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach
Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte
der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben.
Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen
deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen
leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8% bis 5,9%
und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen
auf über 46 Millionen (+0,1% bis +0,2%).
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der
Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9%) und 2023
(+5,9%) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung
erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation
überschritten ist. Den Prognosen der großen
Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der
Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2% bis +3,0%
nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im
Folgejahr mit +1,8% bis +2,3% wieder weitgehend der
2%-EZB-Zielmarke entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im
laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der
IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau:
40% über dem Wert vor einem Jahr und 20% über dem
Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem
schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die
Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür
ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen
verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe
bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war
und die Entwicklung der Baugenehmigungen als
Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der
Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem
Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle
Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit
einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen
insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der
Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen
in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die
Inflation wirklich nachhaltig auf ein
stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen,
die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende
vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum
ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am
Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche
Wirtschaft unverändert vor strukturellen
Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der
deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet,
die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft
insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland
ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst
ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den
vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten
haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für
Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am
Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den
zehnjährigen Bundesanleihen ein Anstieg der Renditen
festzustellen. Die Renditen der 10-Jährigen
Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,1 % und per
28.03.2024 bei 2,31 %.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der
Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der
deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist
demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im
Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft
sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage
der nächsten Jahre belasten werden. Darüber
hinaus geht die Bundesbank von steigenden
Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen
(u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur
verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige
Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr
aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht
rückläufigen Zinsüberschüssen
gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen
durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie
der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch
nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird
voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während
auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den
Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu
erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den
gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur
Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der
angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu
einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
kommen.
Geschäftsentwicklung
Die weiter bestehenden geopolitischen und
konjunkturellen Unsicherheiten sowie das nach der Zinswende
veränderte Finanzierungsumfeld haben das
Kreditgeschäft auch in 2023 eingebremst. Hieraus
abgeleitet rechnen wir in 2024 mit einem geringfügigen
Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft.
Im Einlagengeschäft ist die Realverzinsung - trotz
rückläufiger Inflationsraten - für den
Großteil der Kundengelder weiter negativ. Vor dem
Hintergrund der prognostizierten Entwicklung erwarten wir
für 2024 ein konstantes Volumen unserer
Kundeneinlagen. Innerhalb unseres Produktangebots erwarten
wir weitere Umschichtungen von bisher un- bzw.
niedrigverzinslichen Einlagen in höherverzinsliche
Produktvarianten. Alternative Geldanlagen in Wertpapier-
und Versicherungsprodukten bleiben ein wichtiger Baustein
zur Wohlstandssicherung und zum Vermögensaufbau
unserer Kundschaft.
Bei der durchschnittlichen Bilanzsumme erwarten wir
aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und
Einlagengeschäft für das Folgejahr einen
geringfügigen Anstieg auf rund 4,1 Mrd. Euro.
Finanzlage
In der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im
Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft
gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen
Anforderungen eingehalten werden können.
Für das Jahr 2024 ist als größere
Investition die Fertigstellung und Wiedereröffnung
unserer Filiale in Langenberg vorgesehen.
Ertrags- und Vermögenslage
Auf Basis des Betriebsvergleichs der
Sparkassen-Finanzgruppe rechnen wir aufgrund deutlich
steigender Zinsaufwendungen mit einem um 19,6 Mio. Euro
niedrigeren Zinsüberschuss.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das
nächste Jahr von einem moderaten Anstieg um 1,2 Mio.
Euro auf 31,1 Mio. Euro aus.
Den Verwaltungsaufwand planen wir mit einer Steigerung
von 4,1 Mio. Euro. Die Personalkosten steigen aufgrund des
Tarifabschlusses 2023 für den öffentlichen Dienst
auch in 2024 deutlich. Die Sachkosten steigen aufgrund
erhöhter Gebäude- und IT-Kosten ebenfalls
spürbar.
Die Ertragsentwicklung 2023 wurde durch die erfolgte
Zinswende deutlich begünstigt. Mit dem derzeit
prognostizierten Zinspfad geht auch eine Normalisierung der
Ertragsentwicklung einher. Insgesamt ergibt sich unter
Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für
das Jahr 2024 ein um 58 Stellen niedrigeres
Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,03 % bei einer
jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 4,1 Mrd. EUR.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit
großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der
Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten
wir trotz einer weiterhin risikoorientierten
Kreditgeschäftspolitik insbesondere als Folge der
aktuellen wirtschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen einen deutlich steigenden
Bewertungsaufwand.
Aus den Eigenanlagen erwarten wir in 2024 keinen
Bewertungsaufwand.
Im sonstigen Bewertungsergebnis ist keine weitere
Belastung eingeplant.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage
ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
Der vorgeschriebene Mindestwert von rd. 11,8 % (inklusive
Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischem
Kapitalerhaltungspuffer und sektoraler Systemrisikopuffer)
wird mit einem prognostizierten Wert von 18,0 % deutlich
überschritten. Für das wirtschaftliche
Eigenkapital erwarten wir für das Folgejahr eine Quote
von 20,3 % auf Vorjahresniveau.
Die Verschuldungsquote wird Ende 2024 prognostiziert bei
9,1 % liegen und damit weiterhin die Mindestanforderung von
3,0 % deutlich übererfüllen.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen
hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten
wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende
Entwicklung unseres weiteren bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikators:
Bezüglich der Forderungen an Kunden rechnen wir mit
einem Wachstum von 1,5 %. Dieses wird in erster Linie durch
die Nachfrage unserer Firmen- und Investorenkunden
getragen.
Insbesondere bei einer länger anhaltenden
konjunkturellen Abschwächung bzw. einer
verzögerten konjunkturellen Erholung könnten sich
gleichwohl weitere Belastungen für die künftige
Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer
Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere
Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und
Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken
können.
Abschließend erschweren weiterhin die politischen
und wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges auf
die gesamte deutsche Wirtschaft die Planungssicherheit
für 2024 und ggfs. Folgejahre.
Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024
lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich der
politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der
Wettbewerbssituation und der Zinslage weiterhin schwierige
Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos
vorübergeht.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte weiterhin eine Stärkung der Eigenmittel
gesichert sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024
beurteilen wir in Bezug unter Berücksichtigung der von
uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und
unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als zufriedenstellend.
Insgesamt rechnen wir vor diesem Hintergrund und der
daraus resultierenden Risikofaktoren mit einer zum Vorjahr
rückläufigen jedoch insgesamt stabilen
Entwicklung der Ertragslage.
Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und
Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im
Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die
Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern
durchgängig gewährleistet sind.
Die wirtschaftlichen und politischen Folgen des
Ukraine-Krieges können die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der
für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen
Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen
Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ
beeinflussen.
Velbert, im März 2024
Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert
Der Vorstand
Udo Zimmermann
Beate Händeler
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert (im Folgenden "Sparkasse"), Velbert
A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend
aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben
wir den Lagebericht der Sparkasse für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB
und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung
mit den europa-rechtlichen sowie den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von
der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst, f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben
kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
Einen aus unserer Sicht besonders wichtigen
Prüfungssachverhalt stellt die Ermittlung der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar.
a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023
unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in
Höhe von 2.963,6 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 73 %
der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen
Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen
in Höhe von insgesamt 174,9 Mio. EUR. Das
Kreditgeschäft ist eine wesentliche
Geschäftsaktivität der Sparkasse.
Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf.
anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im
Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft,
ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in
vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für
die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein
möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h die
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird
grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen
Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten
Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus
der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei
außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften,
Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen,
bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender
Kreditausfall droht, werden entsprechende
Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet
die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei
einzelnen Kreditnehmern konkretisierte
Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als
fachliche Grundlage wird der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene
Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 verwendet.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen
an Kunden (einschließlich unwiderruflicher
Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die
Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher
Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im
Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unseres risikoorientierten
Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage
unserer Risikoeinschätzung mit jährlich
wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und
Funktionsprüfungen des relevanten internen
Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur
Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von
Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und
Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene
Prüfungshandlungen in Form von
Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements
durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle
Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B.
Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und
leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen
ab.
Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen
Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen
Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen
bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen
gehören u. a. die zugewiesene
Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch
Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die
Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der
Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten
Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der
internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine
vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen
oder eine Rückführung der Forderung durch
Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der
Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere
hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten
Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der
Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere
geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7
ermittelt wurden.
Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen
sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen
eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse
ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung
eine ordnungsgemäße Bewertung und werden
beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung
einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse
der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen
nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die
Ermittlung der Pauschal-wertberichtigungen erfolgte
nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Weitere Informationen zu den Beständen und der
Bewertung sind im Anhang in den Erläuterungen zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt
"Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten") sowie den
Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt "Sonstige Erläuterungen
zur Bilanz") enthalten. Darüber hinaus verweisen wir
auf die Darstellungen und Erläuterungen im
Lagebericht.
C. Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des
"Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen
Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen,
die uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur
Verfügung gestellt wurden, umfassen den Bericht des
Verwaltungsrates.
Darüber hinaus zählt zu den sonstigen
Informationen der nichtfinanzielle Bericht für das
Geschäftsjahr 2023, der uns erst nach dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum
dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen
Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss
ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do-lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt; |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse; |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung
von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10
EU-APrVO:
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k
Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der
Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen-
und Giroverbandes beschäftigte Personen haben folgende
Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß §89 Abs. 1 Satz 1,2 und 5 WpHG i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW, |
| ― |
Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel, |
| ― |
Bestätigungen im Zusammenhang mit der Abtretung von Kreditforderungen im Zuge geldpolitischer Geschäfte der Bundesbank (sog. "MACCs Verfahren" der Bundesbank). |
G. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Jörg Theemann.
Düsseldorf, 29. Mai 2024
Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Theemann
Wirtschaftsprüfer
Fischer
Verbandsprüfer
Bericht
des Verwaltungsrates
zum Jahresabschluss
per 31. Dezember 2023
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hilden • Ratingen
• Velbert hat im Jahr 2023 die ihm nach
Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die
erforderlichen Beschlüsse gefasst. Er wurde vom
Vorstand regelmäßig über die
Geschäftsentwicklung und die Geschäftslage
informiert.
Jahresabschluss und Lagebericht der Sparkasse Hilden
• Ratingen • Velbert für das Jahr 2023
wurden durch die Prüfungsstelle des Rheinischen
Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hilden • Ratingen
• Velbert hat den vom Vorstand vorgelegten
Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Hilden • Ratingen
• Velbert festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 4.928.934,47.
Gemäß § 25 des Sparkassengesetzes NRW
(SpkG NRW) schlägt der Verwaltungsrat der Vertretung
des Trägers vor, der Sicherheitsrücklage einen
Betrag von EUR 2.928.934,47 zuzuführen und den
verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000,00
abzüglich Steuern auf der Grundlage von § 9
Absatz (2) des öffentlich-rechtlichen
Vereinigungsvertrages an den Sparkassenzweckverband
Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert als
Träger der Sparkasse Hilden • Ratingen •
Velbert zur Verwendung gemäß § 25 Absatz
(3) SpkG NRW auszuschütten (= netto: EUR
1.683.500,00).
Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im
vergangenen Jahr geleistete Arbeit.
Velbert, 21. Juni 2024
Die
Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse Hilden
• Ratingen • Velbert
Claudia Schlottmann
DNK-Erklärung 2023
zur Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert
| Leistungsindikatoren-Set | EFFAS |
| Kontakt | Sparkasse Hilden •
Ratingen • Velbert
Vorstandsstab |
| Holger Kleine / Oliver Schmitz | |
| Friedrichstr. 181
42551 Velbert Deutschland |
|
| 02051/315-0
02051/315-48190 holger.kleine@sparkasse-hrv.de |
Leistungsindikatoren-Set
| Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: | EFFAS |
Berichtspflicht:
erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das
Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale
Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie-
Umsetzungsgesetz.
Stand: 2023, Quelle: Unternehmensangaben. Die Haftung
für die Angaben liegt beim berichtenden Unternehmen.
Die Angaben dienen nur der Information. Bitte beachten
Sie auch den Haftungsausschluss unter
www.nachhaltigkeitsrat.de/
impressum-und-datenschutzerklaerung
Heruntergeladen von www.nachhaltigkeitsrat.de
Allgemeines
Allgemeine Informationen
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a.
Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Sparkasse Hilden • Ratingen • Velbert
(HRV) ist ein öffentlich-rechtliches, wirtschaftlich
selbständiges Kreditinstitut. Gegründet wurde die
Sparkasse durch die Fusion der seinerzeitigen
Einzelsparkassen der drei Städte Hilden, Ratingen und
Velbert zum 1. Januar 2003. Träger der Sparkasse ist
der Sparkassenzweckverband der Sparkasse Hilden •
Ratingen • Velbert. Das Gebiet nach § 3 Abs. 1 a)
Sparkassengesetz NRW ist das Gebiet des Trägers und
der Kreis Mettmann, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der
Rheinisch-Bergische Kreis sowie die kreisfreien Städte
Düsseldorf, Essen, Mülheim an der Ruhr, Solingen
und Wuppertal. In Einzelfällen sind auch
Kundenverbindungen außerhalb dieses Gebietes
möglich.
Unsere Aufgaben und Funktion sind im Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen verankert. Unser Unternehmenszweck, der
"öffentliche Auftrag", besteht aus drei Kernaufgaben:
| ― |
der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Menschen und der Unternehmen im Geschäftsgebiet |
| ― |
der Förderung der finanziellen Eigenvorsorge und Selbstverantwortung der Bevölkerung |
| ― |
der Funktion als Hausbank für unsere Städte |
Die wirtschaftliche Entwicklung in unserem
Geschäftsgebiet stellen wir ins Zentrum unserer
Geschäftspolitik und unseres Handelns. Um diese
Aufgabe zu erfüllen, ist ein dauerhafter Erfolg am
Markt erforderlich, wobei unser Geschäftsmodell nicht
auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist. Dieses Prinzip
bildet das wesentliche Merkmal, mit dem wir uns vom
Wettbewerb abheben. Wir bieten ein umfassendes, an
verschiedenen Kundengruppen und deren Bedürfnissen
ausgerichtetes Service- und Beratungsangebot an: vom
Kontoservice über umfassende Anlageberatungen, private
Finanzierungen bis zur Unterstützung von
überwiegend mittelständischen Betrieben.
Dazu arbeiten wir eng mit den Verbundpartnern der
Sparkassen-Finanzgruppe zusammen.
Darüber hinaus fördern wir mit unserer
Geschäftstätigkeit verlässlich die
Entwicklung der Gesellschaft und Lebensqualität in der
Region. Geschäftszahlen sind in der Bilanz und im
Lagebericht veröffentlicht, die im elektronischen
Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister einzusehen sind.
KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT
Kriterien 1-4 zu STRATEGIE
1. Strategische Analyse und Maßnahmen
Das Unternehmen legt offen, ob es eine
Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert,
welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im
Einklang mit den wesentlichen und anerkannten
branchenspezifischen, nationalen und internationalen
Standards zu operieren.
Unsere Sparkasse verfügt über keine separate
Nachhaltigkeitsstrategie. Für uns wichtige Aspekte zur
Nachhaltigkeit haben wir in unserer Geschäfts- sowie
unserer Risikostrategie und weiteren Teilstrategien
beschrieben. Für uns als Sparkasse ist das Thema
Nachhaltigkeit zudem direkt in unserem öffentlichen
Auftrag verankert, der in den allgemeinen Informationen
näher beschrieben ist. Dieser Auftrag bildet die Basis
für unsere Geschäftsstrategie.
Damit ist Nachhaltigkeit normativ in unserer Sparkasse
strategisch verankert -denn die Sicherstellung des
öffentlichen Auftrags ist unser wichtigstes Ziel.
Dabei ist ein solides betriebswirtschaftliches Fundament
eine zwingend erforderliche Voraussetzung, um den Auftrag
dauerhaft und zuverlässig zu erfüllen.
Unsere Geschäftsstrategie gibt uns Orientierung in
unserem täglichen Handeln und hilft beim Abgleich
sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte.
Diese Aspekte bieten Chancen für unsere Sparkasse und
für die Menschen, die hier wohnen: Durch monetäre
und ideelle Unterstützung von Vereinen fördern
wir den Zusammenhalt der Gesellschaft und die
Angebotsvielfalt in unseren Trägerstädten. Ein
schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen wirkt
sich positiv auf die Natur - und möglicherweise auch
positiv auf unsere Kosten -aus. Unser Kerngeschäft
dient der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der
gesamten Region und ihren Einwohnerinnen und Einwohner
sowie ortsansässigen Unternehmen. Im Rahmen der
Überarbeitung unserer Geschäftsstrategie haben
wir diese seit 2019 um explizite Aussagen zu unserer
Nachhaltigkeit erweitert. Diese betreffen unsere
grundsätzliche Positionierung zu den Themen
Nachhaltige Finanzprodukte, Menschenrechte und
Umweltschutz. Konkret abgeleitete Zeitziele sind hierzu
nicht näher definiert.
Die Erstellung einer eigenständigen, autarken
Nachhaltigkeitsstrategie ist aktuell aufsichtsrechtlich
nicht gefordert und ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht
der Sparkasse nicht zielführend. Hier werden die
weiteren Entwicklungen entsprechend beobachtet.
Aufgrund der Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit ist
seit Februar 2022 eine Stelle mit dem Schwerpunkt
Nachhaltigkeit besetzt. Neben der Entwicklung von Prozessen
zur Sicherstellung und Begleitung der Umsetzung
gesetzlicher Anforderungen liegt ein weiterer Schwerpunkt -
in Abstimmung mit der Unternehmensführung - auf der
Entwicklung eines Zielbildes für die Sparkasse HRV in
Punkto Nachhaltigkeit.
In unserer Geschäftsstrategie verweisen wir auf die
von uns im Frühjahr 2021 unterzeichnete
Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für
klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften. Zu den
Handlungsfeldern der Selbstverpflichtung gehören:
| ― |
Klimaschutzaspekte im Kredit- und Anlageportfolio |
| ― |
CO2-Emissionen im Geschäftsbetrieb verringern und bis 2035 CO2-Neutralität erreichen |
| ― |
Kundinnen bei der Transformation zur klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen und begleiten |
| ― |
Führungskräfte und Mitarbeitende zu mehr Klimaschutz befähigen (auch über Schulung) |
| ― |
Klimaschutz vor Ort: Fördermaßnahmen und lokale Kooperationen stärker auf Umwelt- und Klimathemen ausrichten |
Dabei bezieht die Selbstverpflichtung die Principles for
responsible Banking (PRB), die United Nations Environment
Programme Finance Initiative, das Pariser
Klimaschutzabkommen und die 17 UN-Ziele für
Nachhaltige Entwicklung (SDGs) mit ein.
Wir erstellen unsere jährliche Treibhausgasbilanz
nach VfU-Standard welches auf dem Greenhouse Gas Protocol
(GHG) basiert - siehe auch Kriterium 13.
Unseren Nachhaltigkeitsbericht erstellen wir auf Basis
des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und berichten
darin anhand der Indikatoren der European Federation of
Financial Analysts Societies (EFFAS) - siehe auch Seite 1.
2. Wesentlichkeit
Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen
Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der
Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss
die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die
Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die
positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese
Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.
Mit einer Bilanzsumme von 3,98 Mrd. Euro sind wir im
Kreis Mettmann die größte Sparkasse und durch
die Fokussierung unserer Geschäftstätigkeit auf
unsere Region wichtiger Finanzpartner für viele
Menschen und Unternehmen vor Ort. So ist es eine unserer
Aufgaben, unsere Region zu entwickeln und zu fördern,
was insbesondere den Menschen in Hilden, Ratingen und
Velbert zu Gute kommt. Gleichzeitig sind wir einer der
größten Arbeitgeber und wichtiger Steuerzahler
im Kreis Mettmann.
Schon alleine aufgrund unseres
öffentlich-rechtlichen Charakters sind wir dem
Gemeinwohl verpflichtet. Neben der Erfüllung dieses
öffentlichen Auftrags ist die Zufriedenheit unserer
Kundinnen und Kunden ein wesentlicher Aspekt unserer
Geschäftstätigkeit. Denn nur mit
langjährigen partnerschaftlichen
Geschäftsbeziehungen können wir zu einer
nachhaltigen Entwicklung unseres Geschäftsgebietes
beitragen. Dabei übernehmen wir sowohl bei
Finanzierungen als auch bei Anlagegeschäften
Verantwortung: Das nachhaltige Wachsen unseres regionalen
Mittelstandes ist uns ebenso ein wesentliches Anliegen wie
die zeitgemäße Ersparnisbildung und nachhaltige
Anlagemöglichkeiten zur Vermögensbildung. Weitere
Nachhaltigkeitsziele haben wir strategisch nicht
festgeschrieben bzw. als nicht in besonderem Maße
relevant identifiziert. Allerdings sind die Themen
Klimawandel, Energieversorgung, demographischer Wandel,
Digitalisierung, Wettbewerb sowie Aufsichtsrecht die
Herausforderungen, denen wir zurzeit entgegentreten
müssen. Diese Rahmenbedingungen des Bankenmarktes
finden im jährlichen Strategieprozess
Berücksichtigung, in dem sie analysiert und ggf. in
der Geschäfts- bzw. den Teilstrategie/n aufgenommen
werden.
Durch eine insgesamt älter werdende Gesellschaft
verändern sich unsere Kundenstruktur und
-ansprüche. Die Zahl der Nachwuchskunden wird sich
voraussichtlich verringern. Gleichzeitig sehen wir Chancen
in der vermögenden, überwiegend älteren
Zielgruppe. Die durch die Digitalisierung ermöglichte
zunehmende Abwicklung von Bankgeschäften ohne
persönliche Beratung wirkt sich auf unsere
Erträge aus. Dabei bietet die Digitalisierung
gleichzeitig die Chance, Prozesse zu vereinfachen. Dadurch
wird es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ermöglicht, mehr Zeit für unsere Kundinnen und
Kunden und ihre Bedürfnisse zu haben. Gleichzeitig
bieten digitale Services ein großes Maß an
barrierefreien Zugängen zu unseren Leistungen. Die
zunehmenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen belasten
durch erhöhten Aufwand unsere Gewinnsituation. Dies
macht den sorgfältigen Umgang mit personellen und
materiellen Ressourcen erforderlich, um weiterhin
wirtschaftlich erfolgreich zu sein, damit wir unseren
öffentlichen Auftrag erfüllen können.
Neben den nationalen und internationalen Bemühungen
zum nachhaltigen Umbau der globalen Wirtschaft (z. B.
Pariser Klimaschutzabkommen, Kohleausstieg in Deutschland)
hat die Bundesregierung das Ziel ausgerufen, Deutschland zu
einem führenden "Sustainable-Finance"-Standort
auszubauen (= Nachhaltigkeit im Finanzsystem). Das
Merkblatt unserer Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zum Umgang
mit Nachhaltigkeitsrisiken ist als Baustein dieser
Bemühungen zu sehen. Der Begriff Nachhaltigkeitsrisiko
wird synonym zum Begriff ESG-Risiko verwendet (ESG =
Ecological, Social and Governance) und umfasst die Bereiche
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Bei
Nachhaltigkeitsrisiken handelt es sich nicht um eine
eigenständige Risikoart, sondern um einen
Risikotreiber, der auf die vorhandenen Riskoarten und
-kategorien wirkt. Das Merkblatt ist als Orientierungshilfe
zu verstehen, welche Vorgehensweisen im Rahmen einer
zukünftigen Umsetzung von dann verbindlichen Vorgaben
herangezogen werden können. Wir nehmen dies zum
Anlass, um Nachhaltigkeitsrisiken in den nächsten
Jahren schrittweise in unser Risikomanagement zu
integrieren. Hierzu wollen wir zunächst intern
Informationen zu Nachhaltigkeitskriterien sammeln (z. B. im
Kreditgeschäft und bei den Eigenanlagen), aber auch
die avisierten Unterstützungshilfen von S-Rating und
DSGV abwarten, um uns an der Vorgehensweise der
S-Finanzgruppe auszurichten.
Wir erleben eine immer stärker steigende
Regulierung und entsprechende Forderung von Nachhaltigkeit
in Unternehmen. Dies betrifft sowohl unsere
Geschäftskunden als auch uns selber. Während
damit auf der einen Seite erhöhter Aufwand,
möglicher Einfluss auf Risikoarten wie
Kreditausfällen und ggfs. Einschränkung von
Geschäftstätigkeiten ein Risiko bilden, bieten
sich andererseits neue Geschäftsfelder und sowie
Chancen in der Wahrnehmung der Übernahme sozialer,
wirtschaftlicher und ökologischer Verantwortung.
Ein Beispiel hierfür sind die EBA-Guidelines
für Kreditvergabe und -überwachung, deren
Umsetzung wir weitestgehend in 2022 abgeschlossen haben.
Perspektivisch, wenn auch voraussichtlich im geringeren
Maße, werden die Anforderungen im
Finanzierungsgeschäft an Privatkund:innen steigen.
Bezüglich der Anpassung nachhaltigkeitsbezogener,
sparkasseninterner Abläufe und Prozesse, von
Vertragsdokumenten oder Leitlinien nutzen wir vornehmlich
die Angebote und Ausarbeitungen unserer Verbände.
Eine eigene Wesentlichkeitsanalyse - vor allem unter
Berücksichtigung der Risiken aus der Outside-in- als
auch der Inside-out-Perspektive - wurde bisher nicht
durchgeführt. Jedoch treffen - auch ohne
Wesentlichkeitsanalyse - die allgemein in der Finanzbranche
geltenden Risiken auf die Sparkasse HRV zu: In der
Outside-In-Perspektive sind dies zum einen physische
Risiken, zum anderen Übergangsrisiken. Physische
Risiken können sich z. B. durch Auswirkungen des
Klimawandels negativ auf die finanzielle Situation von
Kunden - und somit möglicherweise indirekt auch auf
die Sparkasse -auswirken. Übergangsrisiken hin zu
einer emissionsärmeren, ressourcenschonenderen
Wirtschaft sind möglicherweise in personellen und in
materiellen Investitionen - sowohl bei Kundinnen als auch
bei der Sparkasse -aufgrund steigender gesetzlicher
Vorgaben zu sehen. Hieraus resultieren bei
Nicht-Erfüllung auch mögliche Reputationsrisiken.
Bei der Inside-Out-Perspektive wirken die von der Sparkasse
finanzierten Wirtschaftsaktivitäten auf den
Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte. Dazu
gehören beispielsweise Finanzierungstandards für
bestimmte Branchen bzw. Personenkreise oder Gespräche
mit Kundinnen, in denen die nachhaltige Weiterentwicklung
auf Ebene einzelner Engagements thematisiert werden. Ein
Übergangsrisiko im eigenen Geschäftsbetrieb sind
die nachweisliche Erfüllung von Anforderungen an
Lieferantinnen und andere Dienstleistungsunternehmen
(Stichwort: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
3. Ziele
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder
quantitativen sowie zeitlich definierten
Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden
und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
In unserer Geschäftsstrategie sowie den
Unterstrategien Personal und Vergütung sowie Vertrieb
sind einige Ziele mit Nachhaltigkeitsaspekten enthalten.
Unser Fokus liegt dabei auf dem Kundengeschäft
(Kundenzufriedenheit), dem Personalmanagement (z. B.
Bereitstellung Ausbildungsplätze oder
Beschäftigtenzufriedenheit durch sogenannte
Teamgespräche) und der Entwicklung unserer Region
(Ausschüttung an den Träger). Generell stellen
wir an uns den Anspruch, unsere Nachhaltigkeitswirkung in
sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Sicht im
Kundengeschäft und natürlich innerhalb der
Sparkasse stetig zu verbessern.
So gehören qualitative und quantitative Ziele zur
Zufriedenheit unserer Kundschaft, zur Qualifikation und
Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen sowie zur
Unterstützung der Trägerstädte bei der
Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher
Aufgaben bzw. bei gemeinnützigen Zwecken dazu. Eine
Priorisierung der unterschiedlichen Ziele haben wir nicht
vorgenommen.
Die Zielerreichung und die Prüfung auf
möglichen Anpassungsbedarf erfolgt jährlich im
Rahmen des Strategieprozesses. Die Geschäfts- und
Teilstrategien werden vom Vorstand beschlossen und sind dem
Verwaltungsrat, unserem Aufsichtsgremium, zu erörtern.
Ebenfalls zu erörtern sind mögliche Anpassungen
der Strategien und die Ursachenanalyse, die bei
Zielabweichungen durchzuführen ist. Unterjährig
wird über die Zielerreichung berichtet.
Ergänzt werden die strategischen
Nachhaltigkeitsziele um Maßnahmen aus dem
Chancengleichheitsplan, die sich vor allem mit der
Diversifikation bei Stellenbesetzungen befassen.
Unsere ökologischen Ziele ergeben sich aus der
Selbstverpflichtung (siehe Kriterium 1):
| ― |
Klimaschutzaspekte im Kredit- und Anlageportfolio weiter berücksichtigen |
| ― |
CO2-Emissionen im Geschäftsbetrieb verringern und bis 2035 CO 2-Neutralität erreichen |
| ― |
Kundinnen bei der Transformation zur klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen und begleiten |
| ― |
Führungskräfte und Mitarbeitende zu mehr Klimaschutz befähigen (auch über Schulung) |
| ― |
Klimaschutz vor Ort: Fördermaßnahmen und lokale Kooperationen stärker auf Umwelt- und Klimathemen ausrichten |
Weil bei diesen Zielen bekannte
Referenzgrößen und eine entsprechende
Zahlenhistorie fehlen, planen wir nach den ersten
Umsetzungsschritten hierfür ein entsprechendes
Messsystem zu etablieren, an dem sich der Erreichungsgrad
messen lässt.
Weitere Nachhaltigkeitsziele sind aktuell nicht geplant.
Bei der Definition unserer Ziele haben wir keinen Bezug zu
den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen
hergestellt bzw. genutzt.
4. Tiefe der Wertschöpfungskette
Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der
Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und
bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette
Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Als regional tätiges Kreditinstitut unterscheidet
sich die Wertschöpfungskette deutlich von der eines
produzierenden Industrieunternehmens. Es werden keine
Produkte im herkömmlichen Sinne hergestellt, sondern
breiten Bevölkerungsschichten der Zugang zu
Finanzdienstleistungen ermöglicht. Insofern erbringen
wir einen Großteil unserer Wertschöpfungskette
selbst.
Spürbar wird Nachhaltigkeit insbesondere durch
unsere regionale Verankerung. So kommt unsere
Geschäftstätigkeit vor allem den Menschen in
unseren drei Städten zugute, denn wir sind hier
bedeutender Arbeitgeber für 521 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Als Dienstleister, Steuerzahler und
Auftraggeber sind wir wesentlicher Bestandteil des
regionalen Wirtschaftskreislaufes. Wir wandeln
klassischerweise Kundeneinlagen überwiegend in
Immobilienfinanzierungen und Unternehmenskredite in unserem
- regional begrenzten - Geschäftsgebiet um. Durch
unsere breites Dienstleistungs- und Beratungsangebot
ermöglichen wir allen Kundengruppen einen
verlässlichen Zugang zu Finanzdienstleistungen. Unsere
Angebote helfen dabei, dass sich die Menschen in unserer
Region in Finanzfragen weiterbilden können und im
Alter gut versorgt sind. Erzielte Gewinne dienen einerseits
zur notwendigen Stärkung unserer Kapitalbasis und
damit Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit,
andererseits fließen Mittel direkt in die Region.
Die Wertschöpfungsketten in unserem
Kundengeschäft bestehen aus Produktentwicklung,
Marketing, Beratung, Vertrieb, Abwicklung von
Transaktionen, Bestandsverwaltung, Risikomanagement und
Fälligkeit bzw. Beendigung. Den größten
Teil der Wertschöpfungskette erbringen wir selbst oder
greifen auf unsere Verbundpartner zurück.
Für die weitere Beschreibung der
Wertschöpfungskette wurde diese im Folgenden in die
Bereiche Bankgeschäft und Geschäftsbetrieb
eingeteilt. Wir beziehen uns dabei auf die drei
Nachhaltigkeits-Faktoren Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung, kurz: ESG-Faktoren.
Bankgeschäft
Wie im einleitenden Text beschrieben, bestehen die von
uns bereitgestellten und vermittelten Produkte aus
Finanzdienstleistungen; beispielweise in der Form von
Giro-, Spar- und Depotkonten sowie Anlage- und
Kreditlösungen. Dabei betrachten wir unsere
Beratungsleistungen als Teil der Wertschöpfungskette,
bei denen unsere darin gegebenen individuellen Empfehlungen
die Wünsche und Ziele unserer Kunden
berücksichtigen. Weil uns die Lenkungswirkung von
Geldströmen in der Wertschöpfungskette bewusst
ist, bieten wir unseren Kunden seit Jahren
Anlagelösungen mit Nachhaltigkeitsbezug verschiedener
namhafter Anbieter in diesem Segment an. In den
regelmäßigen Strategiegesprächen mit
unseren gewerblichen Kunden sind die ESG-Faktoren fester
Bestandteil. Und im Kreditbereich gehören
Förderkredite - insbesondere private oder gewerbliche
Investitionskredite mit ökologischem Bezug - bereits
langjährig zu unserem Angebotsumfang. Um insbesondere
unsere Firmen- und Gewerbekund:innen bei der Transformation
zu mehr Nachhaltigkeit zu befähigen, haben wir
folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. in 2023 initiiert:
| ― |
Einsatz eines durch einen externen Anbieter speziell für den gewerblichen Sektor entwickelten Nachhaltigkeitsberatungs-Konzepts, aus dem unseren Kundinnen Handlungsempfehlungen für mögliche nachhaltige Aufstellungen erhalten. Diese Empfehlungen sind ein Anlass, um mit unseren Kunden in den Austausch über das Thema Nachhaltigkeit zu kommen. |
| ― |
Einsatz des in der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten, einheitlichen S-ESG-Scores zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken. |
| ― |
Fortbildung unserer Firmenkundenberaterinnen und -berater an der Sparkassenakademie NRW zu Sustainable Finance-Spezialisten mit Abschluss-Zertifikat im zweiten Quartal 2024. |
| ― |
Weitestgehende Umsetzung der Handlungsempfehlungen des in der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Projekts Transformationsfinanzierung zur nachhaltigen Aufstellung des deutschen Mittelstandes. |
| ― |
Start der Vorbereitung einer Nachhaltigkeitsmesse im dritten Quartal 2023 , die im April 2024 durchgeführt wurde. |
| ― |
Aufbau eines regionalen / lokalen Ökosystems gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen, welches Kundinnen und Kunden Services mit Fokus auf Nachhaltigkeit über eine neu zugründende Gesellschaft zur Verfügung stellt (ProEco Rheinland). |
Eigene Finanzprodukte
Auf Basis unserer Geschäftsstrategie (siehe
Kriterium 1), unseres öffentlichen Auftrags, sowie den
regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben legen wir bei der
Schaffung und der Bereitstellung unserer eigenen
Finanzprodukte und ganzheitlichen Beratungskonzepte
großen Wert auf die Beachtung der ESG-Faktoren.
Insbesondere auf der Beratungsseite greifen die bestehenden
Vorgaben tief in diese Wertschöpfungskette ein.
Weitere Informationen sind unter dem Leistungsindikator 10
Innovations- und Produktmanagement erläutert.
Auch bei der laufenden Bereitstellung der Produkte
achten wir zusammen mit unseren (IT-) Partnern auf
ressourcenschonenden Einsatz und die Beachtung der
obenstehenden ESG-Faktoren. Als wesentlicher Dienstleister
und Teil der Sparkassen Finanzgruppe bekennt sich die
Finanz Informatik klar zur Nachhaltigkeit und legt dies
auch in ihrem Nachhaltigkeitsbericht dar.
Vermittelte Finanzprodukte
In den auf verschiedenen Ebenen stattfindenden
regelmäßigen Gesprächen mit unseren
Verbundpartnern, deren Finanzprodukte wir vermitteln,
betonen wir u.a. die Wichtigkeit der Beachtung und
Einhaltung der ESG-Faktoren. Hier sind insbesondere zu
nennen: die Provinzial Holding (vormals Provinzial
Rheinland) im Versicherungs- und
Altersvorsorgegeschäft, die LBS West im
Bauspargeschäft, die DekaBank im Anlage- und
Investmentgeschäft. Dabei handelt es sich um
Unternehmen aus der Sparkassen-Finanzgruppe, die sich
historisch bedingt ebenfalls der nachhaltigen
Unternehmensführung verbunden fühlen. In dieser
Zusammenarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe sind uns
keine sozialen und ökologischen Probleme bekannt. Vor
diesem Hintergrund haben wir keine weitere Analyse sozialer
bzw. ökologischer Probleme vorgenommen.
Bei Beendigung unserer Finanzprodukte wird aufgrund der
weitestgehenden Immaterialität sowohl bei unseren
Kunden als auch bei uns nur ein sehr kleiner
ökologischer Fußabdruck hinterlassen.
Geschäftsbetrieb/Bankbetrieb
Die unternehmerische Verantwortung der Sparkasse
Hilden∙Ratingen∙Velbert bezieht sich nicht nur
auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen, sondern
erstreckt sich auch auf die Wertschöpfungskette
für den Geschäftsbetrieb.
Nachhaltigkeitskriterien spielen daher für uns auch
beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen eine
entscheidende Rolle. Durch bewusste Kaufentscheidungen
können wir einerseits aktiv Einfluss auf die
nachhaltige Ausrichtung von Lieferanten und Dienstleistern
nehmen, andererseits aber auch unseren Ressourcenverbrauch
und daraus entstehende Abfälle steuern.
Wir achten beim Einkauf der für den Bankbetrieb
erforderlichen Mittel (z. B. Büromaterial oder Hard-
und Software) darauf, mit regionalen Unternehmen bzw.
Unternehmen aus der Organisation der Sparkasse-Finanzgruppe
zusammenzuarbeiten. Damit gelten für diese einerseits
die deutschen gesetzlichen Anforderungen z. B. an Menschen-
und Arbeitsrecht, andererseits sind sie generell als
Mitglied der Sparkassen-Organisation der Nachhaltigkeit
historisch verbunden. Im Rahmen von Auslagerungen, die
unser institutseigenes Kerngeschäft betreffen, wird -
soweit es sich um Partner außerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe handelt - überprüft, ob
die jeweiligen Auftragnehmer den gesetzlichen Mindestlohn
zahlen und die übrigen Verpflichtungen nach dem
Mindestlohngesetz einhalten. Darüberhinausgehende
konkrete ökonomische, ökologische oder soziale
Mindestanforderungen bzw. Ausschlusskriterien stellen wir
an unsere Partnerinnen und Partner derzeit nicht.
In den Auftrags- und Service-Gesprächen mit unseren
Dienstleistern und Lieferanten erörtern wir u.a. auch
Nachhaltigkeitsaspekte in der Wertschöpfungskette. So
erwarten wir von ihnen die Einhaltung der jeweils geltenden
Umwelt- bzw. Sozialstandards. Sofern sich hierbei Probleme
ergeben, wird eine gemeinsame Lösungen erarbeitet. Auf
den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette sind uns
bei dieser Zusammenarbeit keine ökologischen oder
sozialen Probleme bekannt.
Im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsprojekts können
wir uns die Erstellung einer Lieferantenvereinbarung mit
unseren Geschäftspartnern vorstellen. Von dem seit
01.01.2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
sind wir aufgrund unserer Mitarbeiteranzahl nur mittelbar
betroffen. Anfragen Dritter, die uns als relevant in ihrer
Lieferkette identifiziert haben, würden zentral vom
Vorstandsstab beantwortet werden. Bisher sind keine
Anfragen an die Sparkasse HRV gerichtet worden.
Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT
5. Verantwortung
Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung
für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die
Geschäftsstrategie sowie deren Teilstrategien und den
Chancengleichheitsplan. Dort sind u. a. Ziele sowie
Maßnahmen mit Nachhaltigkeitsaspekten
festgeschrieben. Die Verantwortlichkeit für die
Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes liegt im
Vorstandsstab. Die Erhebung relevanter Informationen
erfolgt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen.
Dies sind neben dem Vorstandsstab insbesondere der
Personal- und Organisationsbereich sowie die
Vertriebssteuerung. Koordiniert über den Vorstandsstab
überprüfen die genannten Fachbereiche den
Nachhaltigkeitsbericht jährlich auf Anpassungs- und
Aktualisierungsbedarf. Der Nachhaltigkeitsbericht wird vom
Vorstand und Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen.
6. Regeln und Prozesse
Das Unternehmen legt offen, wie die
Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im
operativen Geschäft implementiert wird.
Der öffentliche Auftrag ist eines von zwei
wichtigen Zielen unserer Geschäftsstrategie und
zentraler Punkt unserer Nachhaltigkeit. Bei der Umsetzung
in das operative Geschäft greifen wir auf bestehende
aufbauorganisatorische Strukturen und Prozesse, zentral von
unseren Verbänden und Verbundpartnern zur
Verfügung gestellte Informationen und Impulse sowie
auf existierende Regeln zurück.
In den Vorstandsitzungen, Jour-fixe-Terminen zwischen
Vorstand und Abteilungsleitung sowie in
Führungskräftesitzungen wird
regelmäßig über geschäftspolitische
Themen - und somit auch über Themen der Nachhaltigkeit
-informiert und diskutiert. Entscheidungsvorlagen bereiten
die jeweiligen Fachbereiche in Abstimmung mit dem
zuständigen Vorstandsdezernenten vor. Dieser oder ggf.
der Gesamtvorstand beschließt über die jeweilige
Vorlage. Die operative Umsetzung und Kontrolle liegen
wiederum in der Verantwortung der zuständigen
Fachbereiche. Aufgrund der Immaterialität unserer
Dienstleistungen verwenden wir - selbstverständlich
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen
- keine weiteren Regeln bzw. Prozesse, um Nachhaltigkeit zu
operationalisieren.
Im Rahmen der Erstellung der jeweiligen
Entscheidungsvorlagen wird - soweit erforderlich - die
Gleichstellungsbeauftragte eingebunden. Über
Beschlüsse, die eine Beteiligung der
Personalvertretung erfordern, wird der Personalrat
frühzeitig zur Sicherstellung seiner Rechte
informiert.
Über unsere Beratungsstandards im Kredit- und
Anlagegeschäft stellen wir sicher, dass Aspekte der
Nachhaltigkeit in den Beratungsgesprächen
erörtert und abgefragt werden, siehe dazu auch die
Ausführungen unter Kriterium 10-Innovations- und
Produktmanagement.
7. Kontrolle
Das Unternehmen legt offen, wie und welche
Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der
regelmäßigen internen Planung und Kontrolle
genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse
Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der
Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation
sichern.
Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich
im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand
des Deutschen Nachhaltigkeitskodex transparent. Die
Erhebung der Berichtsdaten anhand des Deutschen
Nachhaltigkeitskodex stellt eine konsistente
Datenqualität sicher und macht unsere
Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die
Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die
Einbindung der Fachabteilungen in die Berichtserstellung
sichergestellt. Anschließend wird der Bericht durch
das Büro des Deutschen Nachhaltigkeitskodex auf
formale Vollständigkeit überprüft.
Mit Einführung des Nachhaltigkeitsberichtes haben
wir uns entschieden, auf die international anerkannten
Leistungsindikatoren nach EFFAS zurückzugreifen.
So werden wir in den kommenden Jahren einen Datenbestand
aufbauen, auf dessen zuverlässige und konsistente
Daten wir im Rahmen eines Zeitvergleichs zurückgreifen
können.
An EFFAS-Leistungsindikatoren halten wir weiterhin fest,
um über mehrere Jahre einen Datenstamm aufzubauen.
Für die Erhebung der Daten nutzen wir zur
Sicherstellung einer konstanten und konsistenten
Darstellung für den jeweiligen Wert definierte
vereinheitlichte Vorgehensweisen.
In 2020 haben wir für die Erhebung und Auswertung
unserer betriebsökologischen Kennzahlen das
Kennzahlen-Berechnungstool des Vereins für
Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten
e.V. (VfU) eingeführt. Damit schaffen wir
Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen, die mittels des
VfU-Standards ihre Kennzahlen ermitteln. Des Weiteren
ermitteln wir mittels des Tools unsere
Treibhausgasemissionen, welche wir sukzessive reduzieren
möchten (s. Kriterium 13 "Klimarelevante Emissionen").
Wir haben in 2022 erstmalig einen Nachhaltigkeits-Check
mit einem externen Beratungsunternehmen (N-Motion)
durchgeführt. Dabei wurden für einzelne
Handlungsfelder und Unternehmensbereiche Teilergebnisse und
daraus eine Gesamtbewertung ermittelt. Diese
Leistungsindikatoren dienen uns als Messgrößen,
mit denen wir Planungsschritte messbar und kontrollierbar
machen wollen.
Darüber hinaus hat die Sparkasse
Hilden•Ratingen•Velbert in der Vergangenheit
bereits Leistungsindikatoren mit Nachhaltigkeitsbezug in
den unterschiedlichsten Abteilungen erhoben. Dazu
gehören neben den unter den Kriterien 14 bis 16
beschriebenen Personalkennzahlen auch die Erhebung der
Kundenzufriedenheit und die Auswertung von
Kundenbeschwerden.
So werden im Qualitätsmanagement Kundenimpulse seit
Jahren systematisch und kontinuierlich erfasst,
segmentspezifisch ausgewertet und dem Vorstand
regelmäßig vorgelegt. Aus den
Kundenimpulsreporten lassen sich Schwerpunkte ausmachen,
woraus wiederum Handlungsbedarf abgeleitet werden kann.
Zudem können die Reporte langfristig miteinander
verglichen werden und Tendenzen abgeleitet werden. Die
Ergebnisse werden transparent dargestellt und dienen als
Parameter für die Ausrichtung des Kundenservices.
Wir führen bei unseren Privat- und Firmenkunden in
regelmäßigen Abständen eine Marktanalyse
durch. Diese Befragung misst wichtige Kenngrößen
der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung und liefert
wichtige Anhaltspunkte darüber, was zukünftig
verbessert werden muss, um die Zufriedenheit und damit die
Bindung der Kundinnen und Kunden weiter zu steigern.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
Leistungsindikator EFFAS S06-01
Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der
Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien
bewertet wurden. Link
Keine Daten erfasst, da für Finanzinstitute nicht
von ausschlaggebender Bedeutung und die
Wertschöpfungskette größtenteils innerhalb
der Sparkasse erbracht wird.
Leistungsindikator EFFAS S06-02
Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der
Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien
auditiert wurden. Link
Keine Daten erfasst, da für Finanzinstitute nicht
von ausschlaggebender Bedeutung und die
Wertschöpfungskette größtenteils innerhalb
der Sparkasse erbracht wird.
8. Anreizsysteme
Das Unternehmen legt offen, wie sich die
Zielvereinbarungen und Vergütungen für
Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen
von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen
Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt,
inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation
der obersten Führungsebene
(Vorstand/Geschäftsführung) durch das
Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Unsere Sparkasse ist tarifgebunden. Aus diesem Grund
finden auf die Arbeitsverhältnisse der
Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge
für den öffentlichen Dienst, insbesondere der
TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende
Anzahl der Mitarbeiterinnen erhält eine Vergütung
ausschließlich auf dieser tariflichen Basis.
Für unsere Mitarbeitenden besteht neben dem fixen
Tabellenentgelt die Möglichkeit, eine tarifliche
Sparkassensonderzahlung (SSZ) zu erhalten. Für die SSZ
gelten Regelungen, die in einer gemeinsam mit dem
Personalrat geschlossenen Dienstvereinbarung festgelegt
sind. Mit Service- und Kundenorientierung sowie (Eigen-)
Initiative sind Aspekte mit Nachhaltigkeitsbezug
Bestandteil dieser Vereinbarung, die sich positiv auf die
Kundenzufriedenheit auswirken. Die Bewertung der jeweiligen
Zielerreichung erfolgt durch die Führungskraft.
Weitere Nachhaltigkeitsziele sind nicht enthalten.
Ein Teil der Mitarbeitenden kann über die
Tarifvergütung hinaus in untergeordnetem Umfang
Prämien aus einem zielorientierten
Vergütungssystem erhalten. Dessen Ziele richten sich
an der Geschäftsstrategie sowie der jährlichen
Geschäftsplanung und somit an einem langfristigen und
nachhaltigen Geschäftserfolg aus. Diese Prämien
stellen den einzigen variablen Vergütungsbestandteil
übertariflicher Art dar. Darüber hinaus
entscheiden wir uns bewusst gegen produktbezogene
monetäre Anreizsysteme wie z. B. beim Erreichen einer
Quote für vermittelte Finanzanlagen mit
Nachhaltigkeitsbezug, da dies unserem Verständnis nach
einer bedarfsgerechten Beratung widerspricht. 2023
erhielten 8 % aller Mitarbeitenden einen variablen
Vergütungsanteil. Mit den Mitgliedern des Vorstandes
sind Privatdienstverträge gemäß Empfehlung
des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)
geschlossen. Entsprechend den Vorgaben des
Kreditwesengesetzes bewertet der Verwaltungsrat mindestens
alle zwei Jahre die Struktur, Größe,
Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung
sowie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung der
einzelnen Geschäftsleiter und des
Geschäftsleiterorgans in seiner Gesamtheit. Explizit
definierte Nachhaltigkeitsziele finden hier keine
Berücksichtigung. Unser Aufsichtsgremium wird einmal
jährlich über das Vergütungssystem
informiert.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und
wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und
in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt
offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen
gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess
integriert werden.
Unsere wichtigsten Anspruchsgruppen sind unsere
Kundschaft, unsere Mitarbeitenden, unser Träger und
die Menschen in Hilden, Ratingen und Velbert. Diese
Anspruchsgruppen ergeben sich aus unserer regionalen
Geschäftstätigkeit sowie unserer historisch
gewachsenen Struktur. Ein zusätzlicher Prozess zur
Identifikation besteht nicht und wird von uns als nicht
erforderlich angesehen.
Mit unserer Kundschaft sind unsere Beraterinnen und
Berater regelmäßig im Kontakt. Dabei werden Lob
und Kritik genutzt, um uns weiterzuentwickeln und zu
verbessern. Diese Feedbacks werden im Rahmen unseres
Qualitätsmanagements gezielt erfasst und ausgewertet.
So können mögliche Fehlerquellen entdeckt werden
und es ergibt sich die Chance, unsere Leistungen zu
verbessern. Unser Qualitätsmanagement stellt sicher,
dass zeitnah Rückmeldungen an die Impulsgeberin bzw.
den Impulsgeber erfolgen. Darüber hinaus führen
wir regelmäßig online
Kundenzufriedenheitsbefragungen durch, über die wir
weiteres Feedback erhalten. Diese Rückmeldungen dienen
damit auch unserem Ziel der Kundenzufriedenheit, welches
wir in der Geschäftsstrategie festgeschrieben haben.
Zuletzt wurde der sogenannte
Sparkassen-Firmenkunden-Dialog, eine im
Zwei-Jahres-Rhythmus stattfindende Online-Kundenbefragung
unserer gewerblichen Kunden, im vierten Quartal 2023
durchgeführt. Dabei bewerteten von den fast 400
Teilnehmenden 89 % die Gesamtzufriedenheit mit unserer
Sparkasse als "ausgezeichnet", "sehr gut" oder "gut". Der
Vorstand, Führungskräfte und alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in
regelmäßigen Abständen über die
Ergebnisse aus unserem Qualitätsmanagement informiert.
Die Information unserer Belegschaft erfolgt vornehmlich
digital durch E-Mails, Rundschreiben und
Arbeitsanweisungen. Auf diesem Wege stellen wir auch den
Zugriff auf unsere Strategien sowie den
Chancengleichheitsplan sicher. Der persönliche
Austausch ist uns aber genauso wichtig. So finden in den
Abteilungen Teamrunden statt, es finden
regelmäßig sowie anlassbezogen
Mitarbeitergespräche statt und zu Jahresbeginn
lädt der Vorstand zu einer Betriebsversammlung ein.
Die Sparkasse nutzt vermehrt digitale Lösungen zum
Austausch. Dies wirkt sich zum Beispiel positiv auf die
dienstlich zurückgelegten Kilometer und somit auf den
CO2-Ausstoß aus.
Im Verwaltungsrat und dessen Ausschüssen sind
sowohl die Mitarbeiterschaft als auch Personen der lokalen
Politik und sachkundige Bürgerinnen und Bürger
vertreten. Letztere werden durch den Träger unserer
Sparkasse entsandt. Es handelt sich damit um einen
grundsätzlich für die Dauer einer
Kommunalwahlperiode feststehenden Personenkreis. Ende 2020
konstituierte sich das Aufsichtsgremium neu. Entsprechend
der jeweiligen Gremienaufgaben erfolgt die
regelmäßige Information und Abstimmung über
relevante Sparkassenthemen und somit auch über den
Nachhaltigkeitsbericht. Letzteres erfolgt in der Regel in
der turnusmäßigen Sitzung im 2. Quartal. In 2023
war dies im dritten Quartal der Fall. Nach fünf
Gremienmitgliedern in 2022 hat sich ein weiteres
Verwaltungsratsmitglied in 2023 zum Thema Nachhaltigkeit
fortbilden lassen.
Die Menschen in unseren Städten informieren wir
über Entwicklungen und Neuigkeiten in unserer
Sparkasse durch unsere Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu
gehören insbesondere die Pressearbeit mit den
regionalen Zeitungsredaktionen sowie unsere Auftritte in
sozialen Medien. Reaktionen wie Lob und Kritik in diesen
Medien fließen ebenfalls in unser
Beschwerdemanagement ein bzw. bestärken uns in unserem
Handeln.
10. Innovations- und Produktmanagement
Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete
Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei
Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der
eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern.
Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und
Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und
zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und
im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Aufgrund der Immaterialität unserer Produkte und
Services haben diese kaum Auswirkungen auf die
Ökologie. Generell stufen wir unseren Grundgedanken,
die private Ersparnisbildung der Bürgerinnen in
unseren Städten zu fördern, an sich schon als
nachhaltig ein. Allerdings gewinnt Nachhaltigkeit auch in
der Finanzbranche zunehmend an Bedeutung. So ist es
erforderlich sowohl im Kredit- als auch im Anlagebereich
entsprechende Produkte anzubieten, um den sich
ändernden Bedarf unserer Kundschaft und
gesellschaftliche Herausforderungen zu decken. Dazu
gehören z. B. Anlageprodukte mit speziellem
ökologischem oder sozialem Nutzen. Diesen Bedarf
decken wir durch die Zusammenarbeit mit unserer
Verbundpartnerin im Wertpapiergeschäft, der DekaBank,
der Ökoworld AG sowie der Swisscanto ab.
Unter anderem mit den Investmentfonds
| ― |
Deka Nachhaltigkeit Global Champions |
| ― |
Deka-Nachhaltigkeit Dividendenstrategie |
| ― |
Deka-Nachhaltigkeit Renten |
| ― |
Swisscanto Sustainable Balance |
| ― |
Swisscanto Sustainable Equity |
| ― |
Ökoworld Klima C |
| ― |
Ökoworld Ökovision Classic |
| ― |
Ökoworld Rock'n'Roll |
sowie diversen Zertifikaten bieten wir unseren Kunden
ein breites Spektrum an Produkten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen an. So können wir die
individuellen Anleger-Wünsche und -Ziele im Rahmen
unserer Beratungsgespräche berücksichtigen.
Aus dem EU-Aktionsplan wurden Maßnahmen für
die Finanzberatung abgeleitet. Diese beinhalten u. a. die
Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen und deren
Berücksichtigung in der Geeignetheitsprüfung und
Geeignetheitserklärung sowie die Ergänzung des
Zielmarktes um ein Nachhaltigkeitskriterium durch den
Emittenten seit 2021. Mit der Umsetzung dieser Vorgaben
haben wir bereits im Frühjahr 2020 begonnen.
Anlageprodukte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen haben wir
bereits vor einigen Jahren - auch als die kundenseitige
Nachfrage noch verhaltener war - aktiv unseren Kundinnen
angeboten. Erfreulicherweise hat sich das Interesse und das
Bewusstsein für dieses Thema inzwischen deutlich
gesteigert. Daher haben wir bereits vor der regulatorisch
geforderten Umsetzung das Thema Nachhaltigkeit aktiv in
unsere Beratungsgespräche eingebunden. Zur
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wurden und
werden unsere Anlageberaterinnen entsprechend geschult. Im
Frühjahr 2020 ergänzten wir unsere
Wertpapier-Beratung um die Abfrage nach
Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kundinnen. Im Juni
2022 wurde diese Abfrage nochmals erweitert und
spezifiziert.
Im Kreditgeschäft fließen bedarfsorientiert
Mittel der NRW.Bank oder der Kreditanstalt für
Wiederaufbau ein, die beispielsweise bei einer Sanierung
Maßnahmen fördern, mit denen CO2-Emissionen
reduziert werden können. So haben wir über die
NRW.Bank nachhaltige Kreditprodukte bzw. Produkte mit
regionaler und kommunaler Wirkung in Höhe von 23,5
Mio. Euro (Vorjahr: 16,3 Mio. Euro) vermittelt. Die Kredite
für ökologische Zwecke erhöhten sich dabei
von 3,6 auf 13,4 Mio. Euro.
Die Kreditvergabe kann indirekt ökologische
Auswirkungen haben. Die EBA Richtlinien für
Kreditvergabe und -Überwachung (EBA GL LOaM) geben
insbesondere mit Blick auf die ESG-Faktoren klare
Regelungen vor, die wir ohne Abweichungen umsetzen. Neben
dem dafür bei uns im Hause eingeführten ESG-Check
haben wir damit begonnen, insbesondere unsere gewerblichen
Kundinnen bei der Transformation zu nachhaltigerem
Wirtschaften zu begleiten. Unsere dazu in 2023 umgesetzten
bzw. initiierten Maßnahmen haben wir unter Kriterium
4 - Tiefe der Wertschöpfungskette dargelegt. Die in
Zukunft geltenden Berichtspflichten nach der CSRD
(Corporate Sustainability Reporting Directive) sehen die
Ermittlung von Treibhausgas-Emissionen vor, die indirekt
durch die uns vergebenen Kredite und unsere Investitionen
im Eigenanlagebereich verursacht werden. Das vom
Gesetzgeber für Ende 2024 in Aussicht gestellte
CSRD-Umsetzungsgesetz wird Klarheit schaffen, ob und ab
wann, in welchem Umfang und in welcher Form wir dazu
berichten müssen.
Im Rahmen von Gesprächen mit Vertretungen unserer
Verbände, mit unseren Verbundpartnern sowie mit
anderen Sparkassen tauschen wir uns über neue
Entwicklungen, Trends und best-practice-Beispiele aus.
Dabei erhalten und geben wir Impulse, wie wir uns
verbessern können oder welche neuen -oftmals
technischen - Entwicklungen sich abzeichnen. Wichtige
Partnerin für Weiterentwicklungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe ist unser Rechenzentrum, die Finanz
Informatik. In Zusammenarbeit mit dem
Sparkassen-Finanzportal arbeitet sie an neuen digitalen
Services, der technischen Standardisierung von Prozessen
und der Weiterentwicklung von Angeboten.
Darüber hinaus ergeben sich aus Kundenfeedbacks im
Rahmen unseres Qualitätsmanagements Ansätze
für Verbesserungen in Beratung, Service oder
Produkten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen
sich aktiv in unser S-Innovationsmanagement mit neuen Ideen
ein. Dabei zeichnen sich diese Ideen darin aus, dass sie
neu, wettbewerbsdifferenzierend und wertschöpfend sind
und einen zusätzlichen Kundennutzen bieten. In 2023
wurden auf diesem Weg 31 Ideen eingereicht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
Leistungsindikator EFFAS E13-01
Verbesserung der Energieeffizienz der eigenen Produkte
im Vergleich zum Vorjahr. Link
Die Angabe und somit eine Verbesserung der
Energieeffizienz sind aufgrund der Immaterialität von
Finanzprodukten nicht möglich.
Leistungsindikator EFFAS V04-12
Gesamtinvestitionen (CapEx) in Forschung für
ESG-relevante Bereiche des Geschäftsmodells, z. B.
ökologisches Design, ökoeffiziente
Produktionsprozesse, Verringerung des Einflusses auf
Biodiversität, Verbesserung der Gesundheits- und
Sicherheitsbedingungen für Mitarbeiter und Partner der
Lieferkette, Entwicklung von ESG-Chancen der Produkte, u.
a. in Geldeinheiten bewertet, z. B. als Prozent des
Umsatzes. Link
Wir vertreiben Finanzprodukte bzw. bieten
Bankgeschäfte an. Hierzu führen wir keine
eigenständigen Forschungen durch, sondern nutzen als
Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe die Angebote und
Ergebnisse unserer Verbände bzw. Verbundpartner. Dort
erkennen wir keine ESG-relevanten Bereiche. Daher erfassen
wir die Gesamtinvestitionen in Forschung für
ESG-relevante Bereiche nicht.
KRITERIEN 11-20: Nachhaltigkeitsaspekte
Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN
11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang
natürliche Ressourcen für die
Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden.
Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output
von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche,
Biodiversität sowie Emissionen für den
Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Für die Messung unseres Verbrauchs an
natürlichen Ressourcen nutzen wir das Kennzahlen-Tool
des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
Finanzinstituten e.V. (VfU) in der jeweils aktuellen
Version. Der VfU hat damit einen Standard für die
Bilanzierung von Umweltkennzahlen bei
Dienstleistungsunternehmen, insbesondere
Finanzdienstleistern, entwickelt.
Uns ist es wichtig, unseren "ökologischen
Fußabdruck" weiter zu verringern, denn wir wollen als
Sparkasse unsere Geschäfte möglichst
ökologisch betreiben: Wir überprüfen
ständig, wo wir Energie einsparen können. Bei der
Beleuchtung und Außenwerbung rüsten wir seit
Jahren konsequent auf LED-Technik um. Unsere
Flächennutzung betrachten wir im Rahmen eines
Flächenmanagements regelmäßig. Seit Ende
2021 beziehen wir über unsere drei Stadtwerke
sogenannten "Grünen Strom" aus regenerativen Quellen.
Seit 2019 stellen wir unsere Pool-Fahrzeugflotte
kontinuierlich von Benzin, Diesel, Gas auf emissionsarme
bzw. -freie Antriebe um. Im Berichtsjahr waren fünf
Elektro- bzw. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge im Einsatz. Der
letzte Verbrenner-PKW wurde zwischenzeitlich durch ein
Plug-In-Hybrid-Fahrzeug ersetzt.
Darüber hinaus bieten wir seit dem Frühjahr
2020 vier Ladestationen mit acht Ladepunkten an.
Seit 2021 haben unsere Mitarbeiterinnen die
Möglichkeit, steuerlich begünstigt ein
sogenanntes JobRad zu leasen. Mit diesem Angebot wollen wir
unter anderem einen Anreiz zur intensiveren Nutzung CO
2-neutraler Verkehrsmittel schaffen. Wir haben
an unseren Hauptfilialen Ratingen und Velbert
Universal-Ladestationen für E-Bikes installiert, die
sowohl von unseren Kundinnen als auch Mitarbeiterinnen
gratis genutzt werden können. Für unsere
Mitarbeiterinnen haben wir PKW-Stellflächen
umgewandelt in reservierte Bereiche für Fahrräder
und E-Bikes.
Durch den verstärkten Einsatz von Telefon- und
Videokonferenzen versuchen wir Reisetätigkeiten zu
verringern. Digitalisierung in unserer
Kommunikationstechnik und Standardisierung von Prozessen
ermöglichen den ressourcenschonenden Umgang mit
Verbrauchsmaterial. Hierzu gehört z. B. die
Reduzierung von Ausdrucken.
Seit 2021 nutzen wir ein Druckerkonzept, durch welches
die Anzahl der vorhandenen Geräte deutlich reduziert
wurde und seitdem nur noch Druckereinheiten mit dem "Green
Label" unseres Finanzdienstleisters FinanzInformatik
eingesetzt werden. Unseren Kundinnen empfehlen wir die
Nutzung des elektronischen Postfachs, um so z. B. auf den
Druck von Kontoauszügen oder von Vertragsunterlagen zu
verzichten. In 2023 haben wir in der Beratung
verstärkt unsere Kundinnen für die Nutzung des
elektronischen Postfachs sensibilisiert.
Im Rahmen der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben haben wir
bereits im Jahr 2022 für sämtliche
Wertpapierkund:innen ein elektronisches Wertpapier-Postfach
eingerichtet, sofern sie nicht bereits ein elektronisches
Postfach besaßen oder gegen die Einrichtung
widersprochen haben. Hierdurch wird Papier für die
gesetzlich erforderlichen Beratungsdokumente eingespart.
Im Jahr 2022 haben wir mit der Umsetzung von
Maßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche
im IT-Bereich begonnen. So wurden beispielweise ältere
SB-Geräte mit hohem Stromverbrauch durch neuere
sparsamere Geräte ersetzt und Geräte
außerhalb der Nutzungszeiten automatisiert
abgeschaltet. Weitere Maßnahmen sind in Planung.
Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe hat der
Verbrauch natürlicher Ressourcen bei uns als
Dienstleister "Sparkasse" eine vergleichsweise geringe
Bedeutung. Zusammenfassend sehen wir derzeit in der eigenen
Geschäftstätigkeit keine Risiken, die
schwerwiegende ökologische Auswirkungen haben
könnten.
Bezüglich der Nutzung der wesentlichen
natürlichen Ressourcen für die
Geschäftstätigkeit verweisen wir auf die
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 und 12.
12. Ressourcenmanagement
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und
quantitativen Ziele es sich für seine
Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer
Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und
die Verringerung der Inanspruchnahme von
Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche
Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie
diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt
werden sollen und wo es Risiken sieht.
Über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
und behördlichen Auflagen zum Umweltschutz hinaus sind
wir bemüht, den Umweltschutz aktiv und langfristig
weiterzuentwickeln. Damit wollen wir Umweltbelastungen
verringern oder bestenfalls gänzlich vermeiden.
Gemäß der im Kriterium 1 genannten
Selbstverpflichtung haben wir das Ziel, bis spätestens
2035 CO2-neutral zu werden. Zwischenziele haben wir nicht
definiert. Das Gesamtziel wollen wir mit der
Durchführung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion im
Geschäftsbetrieb, die wir in unserer internen
Geschäfts- und IT-Strategie aufgeführt haben,
erreichen. Für diese Maßnahmen werden auch
Budgets eingeplant. Der Vorstand ist sowohl in die
Entwicklung als auch Beschlussfassung der Strategien sowie
des Budgets verantwortlich eingebunden. Ein darüber
hinausgehendes gesondertes Konzept zum Ressourcenmanagement
haben wir nicht.
Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind wir
bestrebt, die geltenden Anforderungen der
Energieeinsparverordnung zu übertreffen. Mit
Unterstützung unseres
Gebäudemanagement-Dienstleisters Stadtwerke Ratingen
wird ein aktives Energiemanagement vorangetrieben. Seit
2015 lassen wir alle vier Jahre ein Energieaudit
gemäß DIN EN 16247-1 erstellen.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sowie bei
den von uns angebotenen Produkten und Dienstleistungen
sehen wir - wie unter den Kriterien 10 und 11 bereits
beschrieben - derzeit keine wesentlichen Risiken, die
negative ökologische Auswirkungen haben. Der Verbrauch
natürlicher Ressourcen spielt bei einem
Finanzdienstleistungsunternehmen tendenziell eine eher
untergeordnete Rolle. Daher haben wir keine gesonderte
Risikoanalyse zum Ressourcenverbrauch in unserem
Geschäftsbetrieb vorgenommen.
Im Rahmen einer Analyse unseres
Filial-Gebäudebestandes wurden aufgrund der jeweiligen
baujahrbedingten energetischen Zustände Risiken
identifiziert. Notwendige und betriebswirtschaftlich
sinnvolle Sanierungen respektive Modernisierungen sind in
die Planung mit aufgenommen worden.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12
Leistungsindikator EFFAS E04-01
Gesamtgewicht des Abfalls. Link
Im Jahr 2023 betrug das Abfall-Gesamtgewicht 73,2 t.
Leistungsindikator EFFAS E05-01
Anteil des gesamten Abfalls, der recycelt wird. Link
Im Jahr 2023 wurden 43,0 t des Abfalls recycelt, das
entspricht einem Anteil von 59 %.
Leistungsindikator EFFAS E01-01
Gesamter Energieverbrauch. Link
| Energieverbrauch Strom | 1,7 Mio. kWh |
| Energieverbrauch Gas | 3,0 Mio. kWh |
| Energieverbrauch Fernwärme | 0,6 Mio. kWh |
Die Stromproduktion aus unserem Blockheizkraftwerk
Hilden betrug dabei 200.923 kWh.
13. Klimarelevante Emissionen
Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen
entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf
basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten
Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
Emissionen fallen - neben der erforderlichen
Energieversorgung für Strom und Heizung an unseren
Standorten - am ehesten noch im Rahmen von Dienstreisen und
bei der Materialbeschaffung an.
Klimarelevante Emissionen erfassen wir mit dem
Kennzahlentool des Vereins für Umweltmanagement und
Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VfU), um die
jährlichen Verbräuche (z. B. Strom, Wärme)
zu ermitteln, siehe Kriterium 11 "Inanspruchnahme
natürlicher Ressourcen". Als Bezugsgröße
verwenden wir, wie vom VfU empfohlen, die Anzahl der
Mitarbeitenden in Vollzeit-Äquivalenten. Die
Berechnungen beziehen sich auf unsere drei Hauptstandorte
sowie auf die Filialen mit Geschäftsräumen. Wir
erstellen die Klimabilanz jährlich.
Unser in der Selbstverpflichtung (s. Kriterium 1)
gesetztes Ziel ist es, bis 2035 im eigenen
Geschäftsbetrieb CO2-neutral zu werden. Dies wollen
wir mit einer jährlichen Verminderung zwischen drei
bis fünf Prozent erreichen. Darauf zahlen u. a. die
Etablierung von Telefon- und Videokonferenzen inner- und
außerhalb der Sparkasse sowie das mobile Arbeiten in
Form von reduzierten Dienstfahrten ein. Diese
CO2-Reduzierung ist allerdings nicht bezifferbar.
Doch auch aus wirtschaftlichen Gründen optimieren
wir ständig und konsequent unsere
Energieverbräuche. So haben wir in 2020 in unserer
Hauptfiliale Velbert eine neue, energieeffizientere
Heizungsanlage installiert. Wir betreiben ein
Blockheizkraftwerk und eine Photovoltaikanlage. Mit diesen
konnten wir 200.923 kWh Strom selbst nutzen (siehe
Leistungsindikator EFFAS E01-01). Unsere Poolfahrzeugflotte
war in 2023 mit Elektroautos oder emissionsarmen
Gasantrieben ausgerüstet. Zwischenzeitlich haben wir
den Anteil emissionsarmer Antriebe weiter erhöht -
siehe dazu auch Kriterium 11.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 13
Leistungsindikator EFFAS E02-01
Gesamte THG-Emissionen (Scope 1, 2, 3). Link
Zur Ermittlung unserer Treibhausgasbilanz nach
VfU-Standard und dem Greenhouse Gas Protocol haben wir in
2023 erneut das VfU-Kennzahlen-Tool eingesetzt.
Mit diesem Instrument ermittelten wir die im Rahmen
unseres Geschäftsbetriebs entstanden
CO2-Äquivalente (CO
2e) für die Bereiche Strom, Wärme,
Geschäftsverkehr, Papier, Wasser, Abfall sowie
Kühl- und Löschmittelverluste. In den
Fällen, in denen uns keine Zahlen für das
Berichtsjahr vorlagen, mussten wir auf die Vorjahreszahlen
zurückgreifen.
Dabei ermittelten wir für unsere Sparkasse
CO2-Äquivalente in Höhe von 1.808 Tonnen, von
denen rund 94 % auf Strom- und Wärmeverbrauch
entfielen.
Diese verteilen sich absolut und prozentual wie folgt:
| Kategorie: | Ermittelte Tonnen CO 2e | Anteil in % |
| Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | 697 | 38,6 |
| Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2) | 738 | 40,8 |
| Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | 373 | 20,6 |
| Gesamte THG-Emissionen (Scope 1, 2 und 3) | 1.808 | 100 |
EU-Taxonomie
1.) Leistungsindikatoren (KPI)
Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8
der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den
Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende
Geschäftsjahr zu veröffentlichenden
Leistungsindikatoren (KPI).
[So sind z.B. bei berichtpflichtigen
Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der
Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der
Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig
Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich.
Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen
demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei
nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu
unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in
den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8
EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den
Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen
Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt
3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI)
erfolgen.]
Berichterstattung über ökologisch nachhaltige Vermögenswerte der Sparkasse gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung
Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI
Green Asset Ratio
Die Green Asset Ratio der Sparkasse HRV auf Basis der
Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum
Geschäftsjahresende 2023 0,11 % (Bogen "0.
Überblick über die von Kreditinstituten nach
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI",
Excel-Feld E8). Die Green Asset Ratio der Sparkasse HRV auf
Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum
Geschäftsjahresende 2023 ebenfalls 0,11 % (Bogen "0.
Überblick über die von Kreditinstituten nach
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI",
Excel-Feld F8).
Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche
Anstrengungen unternommen die regulatorischen Anforderungen
zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie)
Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse,
Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den
Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende
Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die
Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs
liegen im Rahmen der Erwartungen,
1. da größere Anteile der Aktiva der
Sparkasse HRV gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen.
Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen,
zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben,
kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe
ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht, sowie finanzierte
Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen
nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR
einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die
Bemessungsgrundlage.
2. da es trotz intensiver Bemühungen bisher noch
nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits
ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber
privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu
erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote
der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich
Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann
hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden
generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind
zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am
Kreditvertrag. Es wird mit einem stetig verbesserten
Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den
kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft
werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger
Zeit ohnehin angefordert.
3. da ein größerer Anteil der gehaltenen
Kapitalmarktpositionen im Depot-A gegenüber Emittenten
besteht, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie
über die Angabe nichtfinanzieller Informationen
unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um
Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen
die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im
Zähler aber nicht berücksichtigt werden.
Anteil der Vermögenswerte die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den
Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt
für 2023 37,38 % (Bogen "0. Überblick über
die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der
Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld H8).
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch
Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren
Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (direkt oder indirekt gehaltenen
Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht
der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller
Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre
eine Bewertung der Taxonomiekonformität von
zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber
wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene
KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs
dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen
einwirken.
Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die
kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition
besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das
heißt grundsätzlich stünden
taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten
zur Verfügung, dürfen aber nicht für die
Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im
Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen
auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von
2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht
verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu
veröffentlichen.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse
HRV ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber
privaten Haushalten in Höhe von 1.851 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 45,4
% (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung
der GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz", Feld a48) der gesamten erfassten
Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse HRV finanziert
dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der
Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die
tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert
die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer
schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige
Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten
Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten
beträgt 0,1 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis
Umsatz", Feld ab25). Zu dieser Quote tragen dabei
grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei,
bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser
nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die
Energieeffizienzklasse werden dabei über die
Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden
seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die
große Herausforderung bestand und besteht darin,
Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu
erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich
Energieausweise systematisch zu erheben. Nicht alle
entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu
einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass
sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern
wird, was sich voraussichtlich positiv auf die
Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.
Im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite
gegenüber privaten Haushalten wurden verschiedene
Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch
nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B.
die Ableitung der Taxonomiekonformität von
Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse
des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität
i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen
Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft)
angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis
nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen
erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020,
wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens
bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die
Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung
wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen
durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom
21.11.2023 berücksichtigt.
Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer
schlechteren oder keiner ermittelbaren
Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht
taxonomiekonform klassifiziert.
Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite
Die Sparkasse HRV weist zum Geschäftsjahresende
2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten
Haushalten in Höhe von 77 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a26) aus, die komplett als taxonomiefähig
klassifiziert wurden (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ab26).
Davon wurden 0 Mio als ökologisch nachhaltig
klassifiziert. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit
dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer
internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der
Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess
festgelegt wird. Relevant sind hierbei die
Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung
bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung
und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger
Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung".
Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch
Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der
Taxonomiekonformität ist für das
Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender
Informationen und Nachweisen zu den konkreten
Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich.
Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell
ökologisch nachhaltigen Drittmitteln
(Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der
Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Private Haushalte - Kfz-Kredite
Kreditinstitute sollen Auskunft über
taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber
natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die
Sparkasse HRV keine in der eigenen Bilanz erfassten
Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten.
Kreditwünsche an diese Kundengruppe werden durch das
Institut an S-Kreditpartner GmbH vermittelt.
Nicht-Finanzunternehmen
Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023
8 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a20)
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen,
die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung
unterliegen. Diese Positionen enthalten alle
Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene
Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene
Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser
Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd-
und Eigenkapitalanteile von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B.
über Publikums- oder Spezialfonds (auch
Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch
in diese Kategorie gehören, können technisch aber
für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind
derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR in den Zellen a 38 a 39 zu finden.
Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen
Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green
Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser
Risikoposition für die kommenden Berichte wird
angestrebt. Derzeit sind 0 % (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" Feld ac20 :
Feld a20) bzw. 12,5 % (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis CapEx" BasisCapEx
Feld ab20 : Feld a20) der Risikopositionen gegenüber
Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw.
taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer
Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sind, und Risikopositionen gegenüber diesen
Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt
diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt
vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für
allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene
Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert
durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum
Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine
Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel
2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse HRV
zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die
Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf
eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen
werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von
deutlich über 1.200 Finanz- und
Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen
Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022
unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche
taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen:
Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier);
Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote
der Übergangstätigkeiten sowie Quote der
ermöglichenden Tätigkeiten für die
Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle
Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover-(Umsatz-) und
CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der
Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich
enthält diese Liste noch Informationen von mehreren
Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum
Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie
und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral
innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch
manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen
Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022.
Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser
Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von
Finanzunternehmen, die über die
Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen
für 2022 nicht vor.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war
für die Sparkasse HRV die Ableitung der Taxonomie-KPIs
der allgemeinen Risikoposition gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen
vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der
Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige
Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf
die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei
Unternehmenskunden, unabhängig von deren
Größe. Dies betraf auch die datentechnische
Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung zum
Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die
erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des
zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe
(Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt
überführt werden.
Finanzunternehmen
Die Sparkasse HRV weist gegenüber
Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen
Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende
2023 Risikopositionen in Höhe von 266 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a2) auf. Davon sind 0,15 % (Bogen "3.
GAR KPI-Bestand - Basis CapEx" Feld aa2)
taxonomiefähig und 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis CapEx" Feld ab2) taxonomiekonform. Finanzunternehmen
müssen erstmals Kennzahlen zur
Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten.
Die Grundlage für die Erstellung dieses
Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die
Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom
Geschäftsjahresende 2022 und die bewerteten
zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber
Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für
deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten
Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine
Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer
Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik
für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein
Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht
möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen
für das Geschäftsjahresende 2023 können
daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese
Finanzunternehmen determiniert werden. Zweckgebundene
taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen
nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d2). Daher
beträgt die Taxonomiekonformitätsquote in diesem
Geschäftsbereich 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand -
Basis Umsatz" Feld b2).
Kreditinstitute
Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023
266 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a3)
Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der
Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung
unterliegen. Diese Positionen enthalten alle
Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene
Darlehen klassifiziert wurden (266 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a4) - davon 0 % taxonomiekonform (Bogen "3.
GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz" Feld ab4)), sowie direkt
gehaltene Anleihen und Aktien (0 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a5 + Bogen "1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a6) - davon 0 %
taxonomiekonform) in dieser Kategorie. Taxonomiekonforme
zweckgebundene Darlehen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen
nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld d4). Es wurden
keine zweckgebundenen Finanzierungen ermittelt, so dass
eine tiefergehende Prüfung auf
Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität ausbleiben
konnte. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der
Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im
Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung
und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung
bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen
Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen
auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der
Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds
(auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich
auch in diese Kategorie gehören, können technisch
aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden.
Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer
38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen
taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht
positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere
Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden
Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der
Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie
"Kreditinstitute" besteht auch gegenüber
Kreditinstituten, die selbst nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese
Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten
dürfen nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden, darf aber auch nicht vom
Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den
Kennzahlen der Sparkasse HRV zugrunde liegenden
Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022
und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im
Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst
später einsetzenden vollständigen
Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Versicherungsunternehmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Wertpapierfirmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Verwaltungsgesellschaften
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen
gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Sparkasse HRV ist ein starker Finanzierungspartner
für Kommunen vor Ort. Ein Großteil
gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen
sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt
die Sparkasse HRV die jederzeitige
Liquiditätssicherung der Städte im
Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld ac28) taxonomierelevante Darlehen
gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum
Geschäftsjahresende identifiziert werden.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber
lokalen Gebietskörperschaften liegen dementsprechend
nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld ad28).
Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse
HRV machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht
positiv auf den Zähler der erfassten
Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und
dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten
Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen
werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i.
H. v. 0,11 % (gilt für die Basis Turnover und Basis
CapEx gleichermaßen) (Bogen "0. Überblick
über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der
Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Feld E8
bzw. F8) erklären.
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv
bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen
Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der
kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in
diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die
kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B.
kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese
kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen
1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch
wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten
dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung
der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Die Sparkasse HRV hat derzeit keine derartigen
taxonomiekonformen Vermögenwerte.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften
Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023
1.381 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und
Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen.
Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als
allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert
wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie.
Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die
von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder
Spezialfondsanteile.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU
Bei den 1.381 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um
die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der
Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse HRV betrifft somit
Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht
von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung
dieses großen Anteils an den Gesamtaktiva (33,5%
(Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der
GAR - Basis Umsatz" Feld a33 geteilt durch Feld a53)) kann
aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten
Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die
Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass
diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR
herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ
verzerrt. Da die Sparkasse HRV besonders aufgrund ihrer
regionalen Ausrichtung im Bereich der
Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert
ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU
Bei den 1.381 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a33)
Risikopositionen gegenüber nicht
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den
klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an
größeren und großen Unternehmen, die z. B.
aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder
aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer
Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu
zählen auch Kredite an Unternehmen, die
Tochtergesellschaften von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften
sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen
verzerren die GAR der Sparkasse HRV zusätzlich
negativ.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und
Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels
Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte),
werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie
abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen
Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber
Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur
nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine
technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen
im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist
für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch
leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit,
dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme
Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der
fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die
entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die
Taxonomiekennzahlen der Sparkasse HRV. Eine bessere
Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden
Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind
IT-technisch für 2023 größtenteils den
laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet.
Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird
dadurch für das Geschäftsjahresende 2023
möglicherweise gemindert.
Derzeit sind 0 % (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis
CapEx" ab20) der Risikopositionen gegenüber
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen
taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer
Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
sind, und Risikopositionen gegenüber diesen
Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt
diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt
vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für
allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene
Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert
durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum
Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine
Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel
2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkassen HRV
zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom
Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die
zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten
vorliegenden Unternehmensinformationen.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten)
Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023
24 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a40)
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und
Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat
außerhalb der europäischen Union haben.
Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen
Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von
der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen
und Aktien gehören, können nicht in die
Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine
Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen
Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen
voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse.
Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus
Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche
Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.
Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der Sparkasse HRV, welche nicht
in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden
dürfen, umfassen für 2023 49 Mio. Euro (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a49). Dies entspricht ca. 1,2 % (Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a49 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis
Umsatz" Feld a53) der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird
im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen
gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der
Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen
existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für
die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a52).
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und
supranationalen Emittenten über 11 Mio. Euro (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a50). Dies entspricht ca. 0,3 % (Bogen
"1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -
Basis Umsatz" Feld a50 geteilt durch Bogen "1.
Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis
Umsatz" Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen
dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR
einbezogen werden.
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Die Sparkasse HRV hat zum Geschäftsjahresende 2023
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 38
Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51). Dies
entspricht ca. 0,9 % (Bogen "1. Vermögenswerte
für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a51
geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die
Berechnung der GAR - Basis Umsatz" Feld a53) der
Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im
Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei
dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um
Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle
Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen
aufzuführen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen
Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen
Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des
vierstelligen NACE-Codes, welches dem
Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine
Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt
aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem
Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei
nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung
über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch
die Sparkasse HRV. Es besteht die Möglichkeit, dass
sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den
kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen
über die Hauptgeschäftstätigkeiten der
Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen
verändern.
Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei C20, C27,
J61 mit jeweils 2 Mio. Euro (siehe Bogen "2.
GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz"). Kein NACE-Code
weist taxonomiekonforme Risikopositionen für das
Umweltziel 1 oder auf Gesamtebene auf (Bogen "2.
GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx / Basis Turnover in
Spalte z). Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige
Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen
veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende
Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1
(Klimaschutz).
Berichtsbogen - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich
Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen
Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder
des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a.
der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur
Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von
fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung
oder das Halten von Risikopositionen in diesen
Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von
Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels
Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von
Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten
nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch
auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts
übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit
indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs
Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu
beantworten sind. Allgemeine Darlehen an
nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder
gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von
nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in
ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben,
führen beim berichtenden Kreditinstitut damit
automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen
Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem
Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der
Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben
häufig größere Bestände an
verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und
Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen.
Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile
erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd-
oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums-
oder Spezialfonds.
Die Sparkasse HRV verneint jede der sechs Fragen
aufgrund fehlender Erkenntnisse zu etwaigen Finanzierungen.
Dies ist auf die bisher fehlende IT-technische
Zuordnungsmöglichkeit sowie die grundsätzliche
Verbandsempfehlung, keine manuellen Anpassungen der
Meldebögen vorzunehmen, zurückzuführen. Eine
bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den
kommenden Bericht wird angestrebt, woraufhin es in
zukünftigen Berichten potentiell zu einer Bejahung
eines Teils der Fragestellungen kommen kann.
Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der
Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits
erwähnte zentrale Stammdatenliste
zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich
feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend
Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im
Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen
entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch
fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den
jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von
2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der
Sparkasse HRV begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist
für das Geschäftsjahresende 2023 keine
Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen
zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den
kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage
verbessern und die einzelnen Meldebögen können
voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die
Sparkasse HRV veröffentlicht werden.
Qualitative Angabe 2
Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
Die Risikopositionen der Sparkasse HRV mit denen
taxonomiefähige oder taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können,
betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und
Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten.
Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen
gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letztere
dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen
derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ
auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen
gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen
Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen,
Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere
wichtige Teile der GAR der Sparkasse HRV. Die Art und die
Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da
deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse
übernommen werden. Die taxonomiekonformen
Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden
im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz"
determiniert. Dies liegt daran, dass es für die
allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am
Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten, welche über die
allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden
übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf
dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die
Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen
für das Geschäftsjahresende 2022 in den
allermeisten Fällen ausschließlich die
Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1
vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf
die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier
Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden
Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der
Sparkasse HRV nehmen
Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022
veröffentlichte die Sparkasse HRV aufgrund der
regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante
Kennzahlen. Dazu zählte eine
Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht
vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem
Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis
CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage
für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre
erheblich.
Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten
mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen
Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die
Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere
Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind
verschiedene Positionen abzuziehen.
Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig
für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.
Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der
Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025
(für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Qualitative Angabe 3
Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der
Geschäftsstrategie der Sparkasse HRV. In dieser und im
täglichen Handeln bekennt sich die Sparkasse HRV zu
einer nachhaltigen Geschäftspolitik.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie)
sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten
Verordnungen haben für die Sparkasse HRV eine hohe
Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche
Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das
komplette Privatkundengeschäft, die
Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der
Unternehmenskunden.
Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu
beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu
ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen
finden.
Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher
für die Sparkasse HRV besonders wichtig, das Regelwerk
in der Geschäftsstrategie, bei
Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit
Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende
2023 statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen
unternommen, um die EU-Taxonomie entsprechend anzuwenden.
Qualitative Angabe 4
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Die Sparkasse HRV hatte zum Geschäftsjahresende
keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese
Berichtsposition.
Qualitative Angabe 5
Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens und zur Bedeutung der Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in ihrer Gesamttätigkeit.
Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den
Ausführungen in 1. und 3.
2.) Ansatz / Prozessbeschreibung
Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug
auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der
unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.
[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen
Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen
qualitativen Angaben gemäß Art. 8
EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten
zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von
Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei
Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend
die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden,
weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]
Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die
Sparkasse HRV verpflichtet die umfangreicheren
Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur
Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich
zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den
nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben
werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178
(im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche
Veröffentlichung von zahlreichen
Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer
übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem
Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse HRV
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den
Finanzinformationen, die regelmäßig für das
regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013
(CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU)
2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die
gesamten Vermögenswerte der Sparkasse HRV umfassen.
Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen
Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover
werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die
gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils
relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden
können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen
gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle
Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung
erfolgt gemäß der Anforderungen aus der
EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der
Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten
Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der
EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der
diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der
Taxonomiekonformität (für
Geschäftsjahresende 2023) können keine
Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie
nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und
Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher
nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse
der Vermögenswerte der Sparkasse HRV erfordert neben
allgemein veröffentlichten Informationen zu den
nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern
und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern
bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit
der Datenanforderung und der Kategorisierung von
Risikopositionen anhand ihrer ökologischen
Nachhaltigkeit hat die Sparkasse HRV Anstrengungen
hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere
Datennacherfassungen bei Bestandspositionen,
durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse
und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung
wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft
EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im
Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.
Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für
die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere
da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten
Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität
von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten
für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf
deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über
die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und
finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier
zusätzlichen Umweltziele, die neuen
Wirtschaftstätigkeiten aus dem
Sustainable-Finance-Paket und der
Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und
fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der
Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer
Unterstützung beschränkt.
Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der
Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer
Vermögenswerte führt zu einer konservativen
Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden
Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der
EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des
Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer
Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in
Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung
der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig
über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der
Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend
auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen
Union) implementiert hat. Kennzeichen der
berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung
taxonomiefähiger Risikopositionen.
Beschränkungen
DelVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)
Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische
Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese
erweitert die bereits definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der
Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1
wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21.
sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen
Bewertungskriterien zur Bestimmung der
Taxonomiekonformität unterlegt. Für das
Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13.,
8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen
Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen
sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die
Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten
Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden
zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf
Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert,
deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen
Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2
entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden
die identifizierten Vermögenswerte auf
Taxonomiefähigkeit untersucht.
Im Ergebnis wurden keine Vermögenswerte
identifiziert, die entsprechend den neuen
Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung
2023/2485 taxonomiefähig sind.
Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur
EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf
veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert.
Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024
umgesetzt.
Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178,
geändert durch die Delegierten Verordnung 2023/2486,
sind innerhalb der Meldebögen die
taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst
bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im
Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der
Delegierten Verordnung 2021/2139 die
Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den
Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in
Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der
Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu
berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen
zur Übermittlung von ISIN-basierten
Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden
Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie
Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle
Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der
Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist
für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass
die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen
Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen
Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.
3.) Anhänge
Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder
weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses
Dokuments.
Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT
Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN
14. Arbeitnehmerrechte
Das Unternehmen berichtet, wie es national und
international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten
einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement
des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei
setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es
Risiken sieht.
Als in Deutschland tätige Anstalt des
öffentlichen Rechts mit einem regionalen
Geschäftsgebiet sind wir an die Tarifvereinbarung des
öffentlichen Dienstes, in dem Gehalt, Arbeitszeiten
und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind, gebunden. Der
Personalrat achtet in seiner Funktion auf die Einhaltung
der entsprechenden Rechte zur Einbindung der
Mitarbeiterinnen in Entscheidungen durch das gesetzliche
Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrecht in
einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Grundlage
hierfür ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW.
Im Personalrat ist auch die Schwerbehindertenvertretung
nach dem SGB IX (Sozialgesetzbuch) sowie die Jugend- und
Auszubildendenvertretung vertreten.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die
Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz sicher.
In unserer Sparkasse legen wir Wert auf offene und
persönliche Kommunikation. Durch z. B.
Führungskräfte- und Bereichsleitungssitzungen,
Betriebs- und Personalversammlungen oder Teamrunden mit
Vorstandsbeteiligung bieten wir neben dem Austausch im
Berufsalltag hierarchieübergreifend Raum für
Gespräche und die Einbringung unserer Angestellten an.
In Strategiegesprächen erhalten unsere
Mitarbeiterinnen Feedback und besprechen mit ihrer
Führungskraft ihre persönlichen beruflichen
Ziele. In Personalentwicklungsgesprächen sprechen
unsere Führungskräfte mit den
Personalreferent:innen über die Weiterentwicklung
einzelner Mitarbeiterinnen sowie ihrer Teams. Angesichts
der laufenden Information auf unterschiedlichen
Kommunikationskanälen und Einbindung der
Mitarbeiterschaft in Unternehmensprozesse halten wir eine
gesonderte Beteiligung derer an unserem
Nachhaltigkeits-Management nicht für notwendig. Zur
Einbindung von Mitarbeitenden soll im Rahmen eines Projekts
ein Expertenkreis aus Ansprechpartnerinnen
unterschiedlicher Organisationsbereiche gebildet werden.
Über Ansätze und vor allem Ergebnisse soll das
Gesamthaus informiert werden.
Aufgrund unserer Regionalität, die weder
Auslandsstandorte noch internationale Tätigkeitsfelder
mit sich bringt, beschränken wir uns auf nationale
Gesetze und Anforderungen im Arbeitsrecht. Die Verletzung
dieser Rechte schätzen wir aufgrund der oben genannten
Rahmenbedingungen als sehr gering ein. Es bestehen daher
weder ein zusätzliches Konzept noch eine separate
Risikoanalyse hierfür. Eine Einführung ist
aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu
Arbeitnehmerrechten nicht angedacht.
15. Chancengerechtigkeit
Das Unternehmen legt offen, wie es national und
international Prozesse implementiert und welche Ziele es
hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity),
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung,
Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung,
angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und
Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Für unsere Sparkasse ist die Gleichbehandlung aller
Beschäftigten unabhängig von Geschlecht,
Herkunft, Religion oder Nationalität
selbstverständlich. Dieses Selbstverständnis wird
durch die Anforderungen aus dem Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz und dem Landesgleichstellungsgesetz
NRW gestützt. Bei uns arbeiteten Ende 2023 Menschen
aus 11 Nationen sowie eine Vielzahl von Menschen mit
Migrationshintergrund. Wir beschäftigen Menschen mit
und ohne Behinderung und unterschiedlicher religiöser
Zugehörigkeit. Alle Altersgruppen sind in der
Belegschaft vertreten. Im Dezember 2021 hat der Vorstand
eine Diversitätsrichtlinie für Mitarbeitende
beschlossen. Eine entsprechende Diversitätsrichtlinie
für den Vorstand wurde durch den Verwaltungsrat als
Aufsichtsorgan im März 2022 beschlossen.
Es ist unser Anspruch, durch gelebte Chancengleichheit
die unterschiedlichen Fähigkeiten und
Persönlichkeiten von Männern und Frauen aktiv
einzubinden und von dieser Vielfalt zu profitieren. Mit
unserem Chancengleichheitsplan streben wir eine
geschlechtergerechte Kultur der Führung und
Zusammenarbeit an. Dieser enthält Maßnahmen, die
aus unserer Sicht zur Förderung der Gleichstellung,
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der
Unterrepräsentanzen von Frauen dienen werden. Die
Förderung von Frauen in Führungspositionen ist
ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung. 65 %
unserer aktiven Angestellten waren 2023 Frauen. Bei der
Betrachtung der vier Führungsebenen ergibt sich im
Durchschnitt - gemessen an der Gesamtzahl der
Führungskräfte - ein Frauenanteil von 23 %.
Zielwerte bzw. Zeitziele werden gesetzlich nicht gefordert
und sind aufgrund unseres Selbstverständnisses zum
Thema Gleichstellung in unserem Gleichstellungsplan nicht
näher definiert. In Zusammenarbeit mit unserem
Regionalverband, dem RSGV, und anderen Sparkassen
beteiligten wir uns seit 2017 mehrfach an einem
Cross-Mentoring-Programm zur Stärkung der Frauen in
Führungs- und weiteren wichtigen Positionen der
Sparkasse.
Für unsere Angestellten gilt eine Vergütung,
die sich - unabhängig vom Geschlecht - auf Basis von
Stellenanforderungen am Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst, insbesondere dem
TVöD-Sparkassen, ausrichtet. Flexible Voll- und
Teilzeitmöglichkeiten ermöglichen es, Familie und
Karriere in Einklang zu bringen. Darunter verstehen wir
auch die an Bedeutung gewinnende Pflege von
Angehörigen.
Generell ist der Gesundheits- bzw. Sicherheitsschutz
unserer Beschäftigten von wichtiger Bedeutung für
uns. Aus diesem Grund ist auch ein Arbeitsschutzausschuss
(ASA) implementiert. Der ASA setzt sich aus
unterschiedlichen Funktionsträger:innen zusammen:
Arbeitsausschussvorsitzende:r (Sicherheitsreferent:in),
Betriebsärztin, Personalrat,
Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte,
Sicherheitsfachkraft sowie weiteren Sicherheitsbeauftragten
der Sparkasse. Seine Aufgaben sind die Anliegen des
Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu
erörtern, Maßnahmen zu beraten und
Entscheidungen vorzubereiten.
Unsere betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen sind
ein weiterer wichtiger Baustein im Sinne der
Chancengerechtigkeit. Diese Maßnahmen
ermöglichen Mitarbeiterinnen, nach langer bzw.
schwerer Krankheit ihrem Leistungsvermögen
entsprechend wieder in den Berufsalltag zurückzukehren
und sich dort zu integrieren. Darüber hinaus leisten
wir durch die betriebsärztliche Betreuung, Angebote
rund um die Themen Ernährung, Entspannung und
Bewegung, Beratungsleistungen zur Lösung
persönlicher, beruflicher oder familiärer
Anliegen durch eine externe Gesundheitsberatung oder die
Möglichkeit, Betriebssport zu betreiben, einen Beitrag
zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit unserer
Mitarbeiterinnen. Wir bieten auf Basis einer betrieblichen
Dienstvereinbarung einem Großteil unserer
Mitarbeitenden mobiles Arbeiten an. Die aktive Nutzung des
mobilen Arbeitens wirkt sich aufgrund der Verringerung der
erforderlichen Fahrten zum Arbeitsplatz positiv auf den
Schadstoffausstoß aus und soll die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf unterstützen. Eine weitergehende
Risikoanalyse für das Kriterium "Chancengerechtigkeit"
existiert nicht, da wir hierfür keinen Bedarf gesehen
haben.
16. Qualifizierung
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und
welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die
Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit
zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im
Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und
wo es Risiken sieht.
Unsere Personalpolitik richtet sich an der aus der
Geschäftsstrategie abgeleiteten Personalstrategie aus.
Sie ist darauf ausgerichtet, angesichts des demografischen
Wandels und veränderter Berufs- und Lebensbiografien,
die Zukunftsfähigkeit unserer Sparkasse
sicherzustellen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der
Verhinderung eines möglichen Nachfolge- bzw.
Fachkräftemangels. Durch unsere
Personalentwicklungsmaßnahmen und externe
Einstellungen konnten wir bisher erfolgreich einen solchen
Mangel verhindern. Aufgrund dieser vergangenheitsbezogenen
Erfahrung und des aktuellen Arbeitsmarktes sehen wir hier
keine Risiken. Unsere Aus- und Weiterbildung bildet dabei
die Basis für die Qualität unserer Belegschaft
und die Sicherung zukünftigen Personals. Wir bieten
eine gute theoretische und praktische Ausbildung an. Dieser
folgt eine breit gefächerte, auf die individuellen
Potenziale der Angestellten bzw. auf den Arbeitsplatz
zugeschnittene Palette von Fortbildungsmöglichkeiten.
Dazu gehören zum Beispiel der Studiengang zur/zum
Sparkassenfachwirt/in für Kundenberatung, das Studium
zur/zum Sparkassenbetriebswirt/in und verschiedenste
Fachseminare, aber auch das duale Studium an der
Fachhochschule der Wirtschaft und das Studium an der
Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Dieses Angebot der
Aufstiegsqualifizierung bildet das Fundament, das durch die
Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung stabilisiert und
ausgebaut wird. Auch durch stetig ansteigende externe
Anforderungen, wie z. B. aufsichtsrechtliche Bestimmungen,
ist eine immer höhere Qualifizierung des Personals
erforderlich. Insbesondere durch das breite Angebot der
Sparkassenakademie NRW und die Fachinformationen unseres
regionalen Sparkassenverbandes stellen unsere
Mitarbeitenden und wir als Arbeitgeber sicher, dass das
entsprechende fachliche Knowhow - z. B. bei neuen
regulatorischen Anforderungen - vorhanden ist. Daher
erkennen wir auch hier kein wesentliches Risiko.
Im ersten Jahr der Corona-Pandemie wurden digitalisierte
Lernformen in unserer Sparkasse etabliert und zum Teil
ausschließlich genutzt. So fanden viele Aus- und
Fortbildungsangebote weiterhin statt - allerdings in Form
einer Distanzveranstaltung unter Einsatz
unterschiedlichster digitaler Plattformen. Seit 2022 setzt
sich ein Trend zur Rückkehr zu
Präsenzveranstaltungen weiter fort - allerdings
weiterhin unter dem Niveau vor der Pandemie. Wir erleben
inzwischen eine Mischung aus Präsenz- und
Digitalveranstaltungen. Wir wollen diesen Mix weiter
forcieren, um einerseits die Vorteile digitaler
Veranstaltungen zu nutzen, andererseits die wichtigen
sozialen Aspekte von Präsenzveranstaltungen nicht
unberücksichtigt zu lassen.
Unsere Aufforderung zum lebenslangen Lernen, die
gleichzeitig mit einem umfassenden Weiterbildungsangebot
verbunden ist, wird von den Angestellten individuell
wahrgenommen.
Den Mitarbeitenden der Altersgruppe 45+ kommt aufgrund
ihres besonderen Erfahrungswissens und ihres
Beziehungsmanagements zu unserer ebenfalls älter
werdenden Kundschaft eine immer weiter steigende Bedeutung
als Fachkraft zu. Darum werden wir diese Gruppe
fördern und in den Folgejahren die in diesem Kreis
vorhandenen Potenziale heben und entwickeln. In unserer
Personal- und Vergütungsstrategie haben wir vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels festgehalten, dass
wir altersgemischte Teams forcieren, um bei
Personalveränderungen den Wissenstransfer
sicherzustellen.
Bei unseren Qualifizierungsmaßnahmen stehen
generell die Qualität und der Bedarf sowohl im
Hinblick auf den jeweiligen Arbeitsplatz als auch im
Hinblick auf die Zukunft im Fokus. Darüber hinaus
wurden keine konkreten Ziele bezüglich der
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und
Anpassung an die demographische Entwicklung unserer
Mitarbeiter vereinbart oder - wie oben bereits geschildert
- wesentliche Risiken identifiziert.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
Leistungsindikator EFFAS S03-01
Altersstruktur und -Verteilung (Anzahl VZÄ nach
Altersgruppen). Link
| unter 20 | 8,00 |
| 20 bis unter 30 | 70,70 |
| 30 bis unter 40 | 53,31 |
| 40 bis unter 50 | 118,30 |
| 50 bis unter 55 | 72,44 |
| 55 bis unter 60 | 80,49 |
| 60 und älter | 44,23 |
Leistungsindikator EFFAS S10-01
Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der
Mitarbeitenden. Link
65,35 %
Leistungsindikator EFFAS S10-02
Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im
Verhältnis zu gesamten VZÄ in
Führungspositionen. Link
22,99 %
Leistungsindikator EFFAS S02-02
Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro
VZÄ pro Jahr. Link
1.087 Euro
Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN
17. Menschenrechte
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen,
Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und
seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass
Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und
Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert
werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen
und etwaige Risiken einzugehen.
Die Achtung der Menschenrechte gehört für uns
zum Selbstverständnis. Gleiches gilt für die
Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit.
Wir achten darauf, Aufträge an Unternehmen in
Deutschland, möglichst aus unserer Region, zu
vergeben. Diese unterliegen damit - ebenso wie wir - den
Kontrollen der deutschen Behörden und den deutschen
Gesetzen. Daher erwarten wir auch von unseren
Lieferantinnen und Lieferanten sowie den von uns
beauftragten Dienstleistern die Wahrung und Achtung der
jeweils geltenden gesetzlichen nationalen Normen bzw.
internationaler Standards.
So bestätigt auch die Ethikrichtlinie unseres
zentralen Werbemittelpartners, DSV (Deutscher
Sparkassenverlag), beispielsweise eine
Null-Toleranz-Politik gegenüber
Menschenrechtsverletzungen. Seit Einführung des
Mindestlohngesetzes zum 01. Januar 2015 legen wir
insbesondere bei Auslagerungen ein besonderes Augenmerk auf
die Beachtung der geltenden Vorschriften dieses Gesetzes.
Ein Konzept zur Verhinderung von
Menschenrechtsverletzungen bzw. eine entsprechend
umfassende Risikoanalyse besteht vor dem Hintergrund der
dargestellten Ausgangslage nicht, da wir bereits hieraus
keinen Ansatz für ein Risiko von
Menschenrechtsverletzungen in unserer
Geschäftstätigkeit erkennen. Eine weitere
Risikoanalyse ist daher und insbesondere unter Einhaltung
der geltenden rechtlichen Vorgaben aktuell nicht geplant.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000
zertifiziert sind. Link
Die SA 8000 ist vornehmlich für global tätige
Unternehmen relevant und soll menschenwürdige
Arbeitsplätze und Bedingungen gewährleisten.
Aufgrund unserer regionalen Ausrichtung sowie das für
uns geltende deutsche Tarifrecht sehen wir die
Anforderungen für unsere Sparkasse als erfüllt
an. Daher verzichten wir auf eine Zertifizierung.
Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN
18. Gemeinwesen
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in
den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche
Geschäftstätigkeiten ausübt.
Wir kümmern uns um mehr als "nur"
Finanzangelegenheiten: Wir sind auch Teil der Gesellschaft
und übernehmen darüber hinaus finanziell,
inhaltlich und personell Verantwortung; zum Beispiel, wenn
es um die Erhaltung und Förderung der
Lebensqualität in unseren Städten geht. Dies tun
wir als einer der bedeutendsten Steuerzahler der Region,
als Arbeitgeber und Ausbilder für viele Menschen,
Geschäftspartner für lokale Firmen und als
Unterstützer gemeinnütziger Einrichtungen und
sozialer Projekte.
In 2023 haben wir rund 766 Tsd. Euro für lokale
Projekte und Institutionen zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel stammen aus Spenden, Sponsoring,
Mitgliedschaften und unseren Stiftungen und fließen
vornehmlich in Projekte und Vereine aus den Bereichen
Sport, Kunst und Kultur sowie Soziales. Unsere "Kultur- und
Altenpflegestiftung der Sparkasse Ratingen" und unsere
"Jubiläumsstiftung der Sparkasse Velbert"
verfügen über rund 2,5 Mio. Euro
Stiftungskapital. Beide Stiftungen erhalten in 2024 aus dem
Geschäftsjahr 2023 eine Zustiftung in Höhe von
500 TEUR. Darüber hinaus wird in 2024 mit der
Gründung der Stiftung der Sparkasse HRV ,Für
Hilden' begonnen, deren Gründungskapital ebenfalls bei
500 TEUR liegt. Die Stiftungen dienen gemeinnützigen
Zwecken wie z. B. der Förderung von Kunst und Kultur
oder der Altenhilfe. Mit voraussichtlich 8,0 Mio. Euro
Gewerbesteuer für 2023 gehören wir zu den
wichtigen Steuerzahlern unserer Kommunen. Im Sommer 2023
haben wir aus dem Jahresüberschuss 2022 eine
Ausschüttung an die Trägerstädte in
Höhe von 1 Mio. Euro vorgenommen. Für die
Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 ist
eine Ausschüttung von 2 Mio. Euro geplant. Diese
Mittel sind gemäß Sparkassengesetz NRW für
die Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher
Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden.
Unsere Aufgabe, die Finanzbildung in der
Bevölkerung zu fördern, erfüllen wir durch
unsere Service- und Anlageberatungen und
Informationsangebote. Jungen Menschen ermöglichen wir
darüber hinaus in Kooperation mit Schulen am Planspiel
Börse teilzunehmen. Seit 2020 bieten wir den Deutschen
Gründerpreis für Schülerinnen an. Dadurch
lernen die Schülerinnen wirtschaftliche
Zusammenhänge besser kennen und machen
diesbezüglich erste Erfahrungen. Darüber hinaus
bieten wir mit dem Sparkassen-Schulservice weitere
Unterstützung an, der den Wirtschaftsunterricht in
Schulen in unserer Region fördert.
Wir wissen, dass unsere Angestellten in vielen Bereichen
ehrenamtlich aktiv sind. Dabei ergeben sich zahlreiche
Möglichkeiten, sich über unser Engagement mit
unterschiedlichen Menschen auszutauschen. Da wir über
diesen Einsatz kein Buch führen, können hierzu
keine Zahlen veröffentlicht werden. Die Ausrichtung
unseres Gemeinwesens haben wir nicht konzeptionell
festgehalten. Aufgrund der Verankerung des
öffentlichen Auftrags im Sparkassengesetz NRW planen
wir dieses auch nicht. Eine Risikoanalyse sehen wir
aufgrund der Vergabe der Gelder an regionale Vereine und
Institutionen, der langjährigen Erfahrung und des aus
unserer Sicht ausschließlich positiven Beitrags zum
Gemeinwesen als entbehrlich an.
Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE
19. Politische Einflussnahme
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren,
alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen
Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an
Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker
sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Wir sind Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und
Giroverband (RSGV) und über diesen dem Deutschen
Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) angeschlossen. Der
RSGV unterstützt uns bei der Erfüllung unseres
öffentlichen Auftrags, fördert die
Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen und nimmt
gemeinsame Angelegenheiten wahr. Darüber hinaus ist
die Prüfungsstelle als unabhängige Einrichtung
des Verbandes mit der Prüfung der Mitgliedssparkassen
- so auch der Sparkasse HRV - betraut. Der DSGV vertritt
die Interessen der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe und
organisiert die Willensbildung innerhalb der Organisation.
Insbesondere nimmt er die Interessen der
Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen,
kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen
gegenüber den Institutionen des Bundes und der
Europäischen Union wahr. Der DSGV bindet sich auch
stellvertretend für die Sparkassen in wichtige
Gesetzgebungsverfahren ein. Es bestanden in 2023 und
existieren aktuell keine Gesetzgebungsverfahren auf
Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, bei denen die Sparkasse HRV
Eingaben gemacht hat.
Darüber hinaus sind wir in wenigen
ausgewählten regionalen Vereinen aus den Bereichen
Wirtschaftsförderung (z. B. IHK), Kultur, Bildung oder
Sport Mitglied. Unser Ziel ist es, Korruption sowie
jegliche Art der politischen Einflussnahme zu verhindern.
Wir betreiben keine eigenständige Lobbyarbeit oder
nehmen sonstigen direkten politischen Einfluss. Wir spenden
nicht an Parteien und Politiker oder politische
Vereinigungen oder sind in diesen Mitglied. Vor diesem
Hintergrund haben wir keine eigene Strategie bezüglich
politischer Einflussnahme und erkennen auch keine
wesentlichen Risiken.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
Leistungsindikator EFFAS G01-01 Zahlungen an politische
Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link
Wir tätigen keine Zahlungen an politische Parteien.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen,
Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von
rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption
existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse
hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie
Korruption und andere Gesetzesverstöße im
Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die gewissenhafte Einhaltung der gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Regeln sowie ein verantwortungsvoller
Umgang mit Risiken aller Art gehören zu den
Grundprinzipien unserer Sparkasse. Als
öffentlich-rechtliches Institut legen wir
größten Wert auf integres Handeln. So erwarten
wir von unseren Angestellten, dass sie stets rechtskonform
handeln, das heißt dass sie sowohl Gesetze als auch
interne Regeln befolgen.Die Information zu den jeweiligen
Anforderungen erhalten unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter durch Arbeitsanweisungen, durch
Schulungsmaßnahmen und in dringenden Fällen per
Rundschreiben oder per E-Mail. Die Mitarbeitenden in den
unterschiedlichen Funktionsbereichen sind selbst in der
Verpflichtung, ihrem Verantwortungsbereich entsprechend zu
agieren und ihr Wissen diesbezüglich auf dem aktuellen
Stand zu halten. Sie sind darüber informiert, wie
wichtig regelkonformes Verhalten ist und dass regelwidriges
Verhalten nicht nur den Ruf der Sparkasse schädigt und
zu - durchaus hohen - Strafzahlungen führen kann,
sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen hat. Die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, denen Kreditinstitute
unterliegen, wird sowohl intern durch das Interne
Kontrollsystem sichergestellt als auch extern
aufsichtsrechtlich geprüft. Feststellungen führen
zu Maßnahmen, um eine Verbesserung der Einhaltung zu
erreichen.
Eine quantitative Zielsetzung wie z. B. eine Fehlerquote
ist in diesem Themenfeld nach den klassischen SMART-Regeln
weder sinnvoll noch zielführend. Daher wird darauf
verzichtet. Grundsätzlich sollen keine Fehler
erfolgen.
Eine besondere Funktion bei der Einhaltung gesetzlicher
Vorgaben und bei der Identifizierung möglicher
Interessenskonflikte kommt unseren Beauftragten
| ― |
für Wertpapierhandelsgesetz-Compliance, |
| ― |
für Mindestanforderungen an das Risikomanagement-Compliance, |
| ― |
für Datenschutz, |
| ― |
für Informationssicherheit, |
| ― |
für Geldwäsche in Verbindung mit der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sowie |
| ― |
für das Hinweisgebersystem (Whistleblowing) |
zu.
Die Beauftragten, die in ihrer Funktion jeweils
unabhängig vom operativen Geschäft sind,
umfassende Befugnisse sowie Zugang zu Informationen im
erforderlichen Umfang haben und direkt einem
Vorstandsmitglied unterstellt sind, erstatten jährlich
und ggf. anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die
Informationen werden je nach Formerfordernis von der
Internen Revision, vom Gesamtvorstand und vom
Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen. Wichtigstes Ziel
unserer Beauftragten ist der Schutz der Sparkasse durch die
Sicherstellung des gesetzes- und richtlinienkonformen
Verhaltens unserer Mitarbeiterinnen. Risikoanalysen in
verschiedenen Bereichen und regelmäßige
Prüfungen helfen bei der Identifizierung
möglicher Risiken. Aufgrund der gewonnenen
Erkenntnisse werden - soweit erforderlich - weitere
Kontrollhandlungen abgeleitet und organisatorische
Regelungen angepasst. Generell unterstützen die
Beauftragten bei der Implementierung neuer Prozesse oder
gesetzlicher Anforderungen, informieren über wichtige,
aktuelle Entwicklungen und stehen mit ihrem Fachwissen
für Rückfragen zur Verfügung.
Compliance-relevante Sachverhalte werden intern mittels
einer laufenden Gefährdungsanalyse gem. den MaRisk
Anforderungen überprüft. Bei dieser Analyse hat
sich für die Jahre 2021 bis 2023 ein wesentliches
Risiko ergeben. Dieses bezieht sich auf eine
BGH-Rechtsprechung zu einer möglichen
Zinsnachberechnung von Prämiensparverträgen.
Darüber hinaus verweisen wir auf den
Leistungsindikator EFFAS V01-01, der seit der
DNK-Erstberichterstattung "keine Ausgaben" ausweist.
Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt
werden können, besteht für unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit,
diese im Rahmen eines sogenannten
Hinweisgeber-∕Whistleblowersystems vertraulich
anzuzeigen.
Gem. § 25a des Kreditwesengesetzes (KWG) muss ein
Kreditinstitut über eine ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation verfügen, welche die
Einhaltung der von den Instituten zu beachtenden
gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Sie umfasst
dabei insbesondere eine angemessene Strategie, die auch die
Risiken und Eigenmittel des Instituts berücksichtigt.
Gemäß den Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk) muss jedes Institut demzufolge
eine zur Geschäftsstrategie konsistente
Risikostrategie besitzen. Die aus der
Geschäftsstrategie abgeleitete Risikostrategie der
Sparkasse HRV definiert die strategischen Vorgaben für
die Risikoidentifizierung, das Risikomanagement und die
Risikotragfähigkeit. Die eingerichtete
Risikocontrolling-Funktion überwacht die Einhaltung
der Strategien. Der Gesamtvorstand ist für das
funktionierende Risikomanagement und
Überwachungssystem verantwortlich.
Zwischen dem Vorstand als
Geschäftsführungsorgan und dem Verwaltungsrat als
Aufsichtsorgan besteht seit 2012 ein Corporate Governance
Kodex. Dieser beinhaltet einen Standard zur guten und
verantwortungsvollen Unternehmensführung und wird
jährlich auf Einhaltung bzw. möglichen
Anpassungsbedarf geprüft. Im März 2022 beschloss
der Verwaltungsrat darüber hinaus eine Richtlinie zum
Umgang mit Interessenkonflikten im Verwaltungsrat und
Vorstand.
Neben den gesetzlichen Erfordernissen zur Vermeidung von
Korruption existieren Vorschriften zum Umgang mit
Geschenken und Zuwendungen und Regelungen zum Umgang mit
Immobiliengeschäften eigener Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Die Führungskräfte, die Beauftragten
inklusive Hinweisgeberstelle, die Personalabteilung sowie
der Personalrat sind als Kontaktperson für alle Fragen
zu rechtlich einwandfreiem Verhalten und Hinweisen zu
compliance-bedenklichem Verhalten benannt. Quantitative
Ziele im Bereich Compliance sind nicht definiert.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
Leistungsindikator EFFAS V01-01
Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen
wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und
Monopolverstößen. Link
Keine Ausgaben in 2023
Leistungsindikator EFFAS V02-01
Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency
International Corruption Index unter 60. Link
Als Finanzdienstleister haben wir keinen klassischen
Umsatz. Vor diesem Hintergrund erheben wir diesen
Leistungsindikator nicht. Im Kreditgeschäft
fokussieren wir uns auf unser - räumlich begrenztes -
Geschäftsgebiet mit dem Fokus auf Hilden, Ratingen und
Velbert sowie angrenzende Gemeinden und somit zu 100 % auf
eine Region mit einem Transparency International Curroption
Index über 60. Aufgrund verschiedener rechtlicher
Vorgaben (u. a. Wohnimmobilienkreditrichtlinie oder
CRR-Vorgaben für die Privilegierung von
Immobiliarsicherheiten) nehmen wir grundsätzlich
ausländische Immobilien nicht als Sicherheit herein.
Direktanlagen in unserem Eigengeschäft in
wirtschaftsschwache Eurostaaten bestehen nicht.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 5 | 0,11 | 0,11 | 0,11 | 37,38 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 1,18 |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 1 | 0,41 | 0,41 | 66,56 | 33,44 |
| Handelsbuch (*) | 0 | 0 | 0 | |||
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | |||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | |||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 0 |
| Handelsbuch (*) | ||
| Finanzgarantien | ||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI
zukunftsgerichtete Informationen offen,
einschließlich Informationen in Form von Zielen,
zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten
Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt:
Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und
Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand"
(Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach
positivem Ergebnis einer entsprechenden
Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.
In der Tabelle "0. Überblick über die von
Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den
gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten
und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den
Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten
ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen
CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen
Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY,
für Finanzgarantien XY, für Verwaltete
Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die %
Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und
für GAR (Zuflüsse) XY.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.534 | 395 | 5 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 266 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 266 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 266 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 8 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 8 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 2.221 | 388 | 4 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1.851 | 312 | 4 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 77 | 77 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 40 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 40 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 1.542 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1.381 | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 1.358 | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 1.270 | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 358 | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 17 | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 88 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | 24 | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 24 | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 44 | Derivate | 5 | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 31 | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 24 | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 101 | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4.076 | 395 | 5 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 49 | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 11 | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 38 | ||||
| 52 | Handelsbuch | 0 | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 4.125 | 395 | 5 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 11 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 395 | 5 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 6 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 6 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 6 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 388 | 4 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 312 | 4 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 77 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 395 | 5 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 395 | 5 | 0 | 0 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | ag | ah | ||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | al | am | an | ap | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | aq | at | au | |||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | aw | ax | ay | |||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | ba | bb | bc | bd | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | bf | bg | bh | |||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | bk | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Gesamt [brutto]buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2.534 | 395 | 5 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 266 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 266 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 266 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 8 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 8 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 2.221 | 388 | 4 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1.851 | 312 | 4 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 77 | 77 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 40 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 40 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 1.542 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1.381 | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | 1.358 | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | 1.270 | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 358 | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 17 | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 88 | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | 24 | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | 24 | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | 0 | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||||
| 44 | Derivate | 5 | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 31 | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 24 | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 101 | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 4.076 | 395 | 5 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 49 | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 11 | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 38 | ||||
| 52 | Handelsbuch | 0 | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 4.125 | 395 | 5 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 11 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 395 | 5 | 0 | 0 | |
| 2 | Finanzunternehmen | 6 | 0 | 0 | 0 | |
| 3 | Kreditinstitute | 6 | 0 | 0 | 0 | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 6 | 0 | 0 | 0 | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 21 | Darlehen und Kredite | 1 | 0 | 0 | 0 | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | ||
| 24 | Private Haushalte | 388 | 4 | 0 | 0 | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 312 | 4 | 0 | 0 | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 77 | 0 | 0 | 0 | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 395 | 5 | 0 | 0 | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | 395 | 5 | 0 | 0 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen
zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und
Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber
finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen
Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU,
privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-,
Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und
Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von
finanziellen Vermögenswerten sind zu
berücksichtigen: Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle
Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete
finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und
assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und
nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle
Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden müssen; sowie
Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch
Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden
erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten
diese Informationen separat für Risikopositionen
gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen.
Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar
zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender
gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die
EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten,
aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen
für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften
sollten diese Institute eine separate GAR für
Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem
Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten,
unter Verwendung von Näherungswerten und unter
Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und
Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche
Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung
der Offenlegung gewährt wurden.
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | ag | ah | ||||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | al | am | an | ap | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | aq | at | au | |||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | aw | ax | ay | |||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | ba | bb | bc | bd | ||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | bf | bg | bh | |||
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |||||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |||||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 | Derivate | |||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 | Handelsbuch | |||||
| 53 | Gesamtaktiva | |||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||||
| 54 | Finanzgarantien | |||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | bk | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 2 | 0 | 0 | ||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | 2 | 0 | 0 | ||
| 3 | J61 Telekommunikation | 2 | 0 | 0 | ||
| 4 | ||||||
| ... | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto] buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | ||||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | 0 | ||||
| 3 | J61 Telekommunikation | 0 | ||||
| 4 | ||||||
| ... | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | |||||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | |||||
| 3 | J61 Telekommunikation | |||||
| 4 | ||||||
| ... | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | |||||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | |||||
| 3 | J61 Telekommunikation | |||||
| 4 | ||||||
| ... | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | [Brutto] buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 2 | ||||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | 2 | ||||
| 3 | J61 Telekommunikation | 2 | ||||
| 4 | ||||||
| ... | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto] buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | ||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | 0 | ||
| 3 | J61 Telekommunikation | 0 | ||
| 4 | ||||
| ... | ||||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 2 | 0 | 0 | ||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | 2 | 0 | 0 | ||
| 3 | J61 Telekommunikation | 2 | 0 | 0 | ||
| 4 | M72 Forschung und Entwicklung | 2 | 0 | 0 | ||
| ... | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto] buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | ||||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | 0 | ||||
| 3 | J61 Telekommunikation | 0 | ||||
| 4 | M72 Forschung und Entwicklung | 0 | ||||
| ... | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | [Brutto]buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | |||||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | |||||
| 3 | J61 Telekommunikation | |||||
| 4 | M72 Forschung und Entwicklung | |||||
| ... | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | |||||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | |||||
| 3 | J61 Telekommunikation | |||||
| 4 | M72 Forschung und Entwicklung | |||||
| ... | ||||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | [Brutto] buchwert | [Brutto] buchwert | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 2 | ||||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | 2 | ||||
| 3 | J61 Telekommunikation | 2 | ||||
| 4 | M72 Forschung und Entwicklung | 2 | ||||
| ... | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto] buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| 1 | C20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 0 | ||
| 2 | C27 Herstellung v.elektrischen Ausrüstungen | 0 | ||
| 3 | J61 Telekommunikation | 0 | ||
| 4 | M72 Forschung und Entwicklung | 0 | ||
| ... | ||||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden
Meldebogen Informationen über Risikopositionen im
Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten
Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die
einschlägigen NACE-Codes gemäß der
Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist
ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde
zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern
gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand
der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition
für das Institut maßgeblicheren oder
stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung
von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen
gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen
des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die
Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes
gemäß der im Meldebogen geforderten
Aufschlüsselungsebene offen.
3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch nachhaltige Vermögenswerte
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | 9,70 | 0,11 | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,14 | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | 0,14 | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,14 | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,02 | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,02 | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 9,53 | 0,11 | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 7,65 | 0,10 | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 | 0,01 | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | - | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9,70 | 0,11 | - | - | - |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | - | - | - | - | |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | - | - | - | - | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | 9,70 | 0,11 | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,14 | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | 0,14 | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,14 | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,02 | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,02 | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 9,53 | 0,11 | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 7,65 | 0,10 | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 | 0,01 | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | - | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9,70 | 0,11 | - | - | - |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | 62,17 |
| 2 | Finanzunternehmen | 6,52 |
| 3 | Kreditinstitute | 6,52 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 6,52 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,19 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,19 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 54,47 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 45,41 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,99 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,99 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100,00 |
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | ag | ah | ai | aj | ak | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | al | am | an | ao | ap | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | aq | ar | as | at | au | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | av | aw | ax | ay | az | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | ba | bb | bc | bd | be | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | bf | bg | bh | bi | bj | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | bk | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem
Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio
der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit
Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die
von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in
dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den
Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den
taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die
ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese
Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf
ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im 4. Die
Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für
einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | 9,70 | 0,11 | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,15 | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | 0,15 | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,15 | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,02 | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,02 | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 9,53 | 0,11 | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 7,65 | 0,10 | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 | 0,01 | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | - | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9,70 | 0,11 | - | - | - |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | - | - | - | - | |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | - | - | - | - | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | 9,70 | 0,11 | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,15 | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | 0,15 | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,15 | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,02 | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,02 | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 9,53 | 0,11 | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 7,65 | 0,10 | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 | 0,01 | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | - | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9,70 | 0,11 | - | - | - |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | 62,17 |
| 2 | Finanzunternehmen | 6,52 |
| 3 | Kreditinstitute | 6,52 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 6,52 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,19 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,19 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 54,47 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 45,41 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,88 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,99 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,99 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- u. Gewerbeimmob. | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100,00 |
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | ag | ah | ai | aj | ak | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | al | am | an | ao | ap | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | aq | ar | as | at | au | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | av | aw | ax | ay | az | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | ba | bb | bc | bd | be | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | bf | bg | bh | bi | bj | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| Daten des Vorjahres sind erstmalig in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten | bk | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf
Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen
1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten
und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen
angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 30,33 | 0,39 | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,80 | 0,02 | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | - | - | - | - | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | ||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - | - | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichen de Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 30,33 | 0,39 | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,80 | 0,02 | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 66,56 |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 57,83 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 39,81 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,80 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 8,73 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8,73 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100,00 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf
Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen
1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten
und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen
angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen
für einnahmen- und für CapEx-basierte
Offenlegungen
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 30,33 | 0,39 | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,80 | 0,02 | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - | |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | - | - | - | - | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | ||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - | - | - | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - | |
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichen de Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||||
| 2 | Finanzunternehmen | |||||
| 3 | Kreditinstitute | |||||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 24 | Private Haushalte | |||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||||
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||||
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | ||||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | - | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 30,33 | 0,39 | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,80 | 0,02 | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - | - |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 32,13 | 0,41 | - | - | - |
| af | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 66,56 |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 57,83 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 39,81 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,80 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 8,73 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8,73 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100,00 |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx
| a | b | c | d | e | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| f | g | h | i | j | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| k | l | m | n | o | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | ||||
| Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | ||
| Offenlegungsstichtag T | ||||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | ||||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | |||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die
KPI für außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der
in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten
Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem
vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet
werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die
Bestands- und die Zufluss-KPI für
außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
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