Buchmann & Partner Hochbau-GmbH

Domäne 5, 06536 Südharz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 203673
Eingetragen
18.3.1992
Branche
Architekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Planung und Ausführung von Hochbauleistungen und damit im unmittelbaren Zusammenhang stehende Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Lochner
seit 8.6.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Buchmann & Partner Hochbau-GmbH

Rottleberode

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   505.102,99    
III. Finanzanlagen   60.000,00    
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   338.541,93    
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   1.001,934,16    
C. Rechnungsabgrenzungsposten   88.902,39    
Summe Aktiva   1.994.481,47    

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,59    
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen   69.178,30    
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   1.240.240,63    
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   98.281,98    
B. Rückstellungen   177.564,74    
C. Verbindlichkeiten   323.456,12    
D. Sonstige Passiva   60.195,11    
Summe Passiva   1.994.481,47    

ANHANG zum Geschäftsjahr 2011

Buchmann & Partner GmbH, Domäne 5, 06548 Rottleberode

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

2. Bewertungsmethoden

C Angaben zu Bilanzposten

1.

Verbindlichkeitenspiegel

2.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 (3) GmbHG

3.

Sonderposten mit Rücklageanteil

4.

Haftungsverhältnisse

D Angaben zu G.u.V.- Posten

1.

Steuerliche Sonderabschreibungen

2.

Abschreibungen auf den Firmenwert

3.

Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in die Sonderposten mit Rücklageanteil

4.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E Sonstige Angaben

1.

Anteilsbesitz

2.

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

3.

Geschäftsführungsorgane

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den

Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

b) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1), (2) HGB wurden beachtet.

c) Rückstellungen wurden, soweit vorhanden nur im Rahmen des § 249 (1) HGB gebildet.

Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

d) Rechnungsabgrenzungsposten, soweit vorhanden wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

e) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind dies gem. 268 (7) HGB im Anhang angegeben.

2. Bewertungsmethoden

a) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

b) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein.

c) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

d) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

e) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit dies am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

f) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit den von den amtlichen Afa-Tabellen der Finanzverwaltung vorgegebenen Sätzen Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang behandelt. Das Wahlrecht nach §6 (2a) EStG wurde wie folgt ausgeübt:

für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Wert von 410,00 Euro - 1.000,00 Euro wurde gem. § 6 (2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der planmäßig über 5 Jahre aufgelöst wird, Vermögensgegenstände im Wert bis 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben

g) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

h) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

i) Die Bewertung der Pensionsrückstellung, soweit vorhanden erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

j) Die sonstigen Rückstellungen, soweit vorhanden wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Sie wurden, soweit erforderlich ratierlich gebildet und ggf. abgezinst.

k) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

l) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C Angaben zu Bilanzposten

1. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit mehr als 5 Jahre davon gesichert Summe
gegenüber Kreditinstituten          
aus Anzahlungen          
aus Lieferungen und Leistungen 163.023,06       163.023,06
Schuldwechsel          
gegen verbundene Unternehmen          
gegenüber Gesellschaftern          
sonstige Verbindlichkeiten 160.433,06       160.433,06
Summe € 323.456,12       323.456,12

2. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 (3) GmbHG

Die Gesellschaft hatte an keinen Gesellschafter Darlehensforderungen

Es bestanden keinem Gesellschafter gegenüber Verbindlichkeiten.

3. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB in Verbindung mit § 7g (3) EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, bzw. einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch zu nehmen, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

4. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D Angaben zu G.u.V.- Posten

1. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7g (1) EStG in Verbindung mit § 254 HGB in vorgenommen.

2. Abschreibungen auf den Firmenwert

Ein Firmenwert ist nicht vorhanden.

3. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den

Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7g (3) EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB i.V.m. §7g (3) EStG).

4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

gem. § 253 (2) HGB nicht vorgenommen.

E. Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen: keine

2. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Keine Haftungsverhältnisse vorhanden.

3. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Olaf Buchmann geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird versichert.

 

Bad Lauterberg, den 27.09.2012

Olaf Buchmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.09.2012

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