Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 5035
Vorher
b2c-electronic GmbH
Eingetragen
25.10.2004
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Großhandel sowie der Vertrieb und Verkauf sowie die Fertigung und Montage elektronischer Produkte, sowie der Vertrieb elektronischer Produkte per e-commerce.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Melzer
seit 29.5.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Megasat Werke GmbHEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Megasat Werke GmbH

Niederlauer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 287.055,00 191.772,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 54.088,00 5,00
II. Sachanlagen 232.967,00 191.767,00
B. Umlaufvermögen 6.012.089,03 5.663.652,50
I. Vorräte 5.128.781,14 4.485.447,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 880.979,27 941.752,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.328,62 236.452,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.778,06 8.348,20
Aktiva 6.307.922,09 5.863.772,70

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 2.845.146,06 2.964.535,98
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 100.000,00 100.000,00
III. Gewinnvortrag 2.703.712,55 2.789.529,03
IV. Jahresüberschuss 16.433,51 50.006,95
B. Rückstellungen 139.816,00 92.300,00
C. Verbindlichkeiten 3.322.960,03 2.806.936,72
Summe Passiva 6.307.922,09 5.863.772,70

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesell­schaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRUG auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresab­schluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Ka­pitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als auch die besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB, Anwendung.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung fin­det.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 a HGB.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ge­macht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaf­fungskosten aktiviert und planmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Ge­ringwertige immaterielle Vermögensgegenstände werden sofort abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ab­züglich planmäßiger Abschreibungen.

Die beweglichen Ge­genstände des An­lagevermögens werden planmäßig entsprechend der vor­aussichtlichen Nutzungsdauer abge­schrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe ab­ge­schrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 Euro bis 1.000 Euro werden planmäßig linear über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abge­schrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nenn­betrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennba­ren Risi­ken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewer­tet, der nach vernünfti­ger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

2. Grundlagen der Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittel­kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Beträgt die Restlaufzeit der zugrundeliegenden Forderung bzw. Verbindlichkeit mehr als ein Jahr werden die Anschaffungskosten nicht über- bzw. unter­schritten.

Verluste aus Kursänderungen werden durch Neubewertung am Bilanzstichtag berücksichtigt. Bei den Wertpapieren, den Guthaben bei Kreditinstituten sowie den Verbindlichkeiten ge­genüber Kreditinstituten in Fremdwährung erfolgt, soweit es das Niederstwertprinzip erfordert, die Um­rechnung zum Geld- bzw. / Briefkurs des Stichtages. Soweit Forderungen in fremder Währung ab­gesichert wurden, wurden sie mit dem Sicherungskurs angesetzt.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind For­de­run­gen mit ei­ner Rest­lauf­zeit von über ei­nem Jahr in Höhe von Euro 2.400,00 enthalten.

2. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungen betreffen abzugrenzende Kosten für Versicherungen, Lizenzen und Zah­lun­gen für das Folgejahr.

3. Rückstellungen

Die Steuerrückstellung besteht für erwartete Körperschaft- und Gewerbesteuernachzahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Urlaubsverpflichtungen, Tantieme sowie er­war­tete Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses.

4. Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von Euro 3.022.960,03 enthalten.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Abgesehen von branchenüblichen Eigentumsvorbehalten sind die ausgewiesenen Ver­bindlich­kei­ten nicht weiter besichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter enthal­ten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 15.535,33 (Vj.: Euro 53.129,87) sowie Verbindlichkeiten im Rah­men der so­zialen Sicherheit in Hö­he von Euro 967,73 (Vj.: Euro 932,67) enthalten.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse 

Haftungsverhältnisse nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.

2. Geschäftsführung

Sven Melzer

3. Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 19 Angestellte beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Niederlauer, 25.03.2025,

gez. Sven Melzer (Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025 festgestellt.

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