Merz Aesthetics GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dania Dr. Hückmann seit 14.1.2025 | Geschäftsführer |
Sebastian Dr. Schellhaas seit 14.1.2025 | Geschäftsführer |
Valérie Maeckel seit 6.4.2022 | Prokura |
Adrian Lohmann seit 6.4.2022 | Prokura |
Christian Baatz seit 1.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Merz GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz zum 30. Juni 2023der Merz GmbHFrankfurt am MainHR: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 107048-- unter Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen --AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist im Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 107048 im Handelsregister eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Besondere Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 3, 274 a und 288 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Im Falle von gesunkenen beizulegenden Werten werden Wertberichtigungen gebildet. Liquide Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten bilanziert. Die Gesellschaft gewährt Mitarbeitern Versorgungszusagen im Rahmen des Deferred Compensation-Modells. Die Höhe der Altersversorgungszusage wird ausschließlich durch den beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt. Bilanziell wird dies als eine wertpapiergebundene Versorgungszusage nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB behandelt. Stellt der Rückdeckungsversicherungsanspruch zudem Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar, wird sowohl die Altersversorgungsverpflichtung als auch der Rückdeckungsversicherungsanspruch mit dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bewertet und verrechnet. Erfüllt der Rückdeckungsversicherungsanspruch in den Fällen von rückdeckungsversicherungsgebundenen Versorgungszusagen jedoch nicht die Anforderungen an Deckungsvermögen, werden Bewertungseinheiten gebildet, wenn die Voraussetzungen des § 254 HGB erfüllt sind. Es werden einzelne Bewertungseinheiten zwischen Verpflichtungen aus Pensionszusagen und für diesen Zweck abgeschlossene Rückdeckungsversicherungen (sog. Mikro-Hedge) gebildet, um Zeitwertschwankungen bis zum Auszahlungszeitpunkt auszugleichen. Die Höhe der Verpflichtung entspricht der Leistung aus der Rückdeckungsversicherung, so dass die Gesellschaft wirtschaftlich nur in Höhe der jeweils einmalig zu entrichtenden Versicherungsprämie belastet ist. Ein Ausgleich der Zeitwertschwankungen wird bis zum Auszahlungszeitpunkt erwartet, da zu diesem Zeitpunkt die Verpflichtung der Versicherungsleistung entspricht. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird über die sog. Critical Term Match Method zu Beginn sowie fortlaufend beurteilt. Zum Stichtag sind Mikro-Hedges mit einem Volumen in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 59) gebildet. Die Pensionsverpflichtungen werden in Höhe des Zeitwertes des jeweiligen Rückdeckungsversicherungsvertrages angesetzt. Sofern die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen an den Begünstigten abgetreten sind, findet eine Saldierung von Verpflichtungen und Ansprüchen statt. Im Geschäftsjahr wurden Saldierungen in Höhe des beizulegenden Zeitwertes des Vermögensgegenstandes von TEUR 403 mit der Verpflichtung vorgenommen. Die Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes betragen TEUR 395. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schuld entspricht dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 403. Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von TEUR 14 saldiert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungsgrundsätze werden die der Restlaufzeit der Rückstellung entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf eine Abgrenzung latenter Steuern wird verzichtet (§ 274a Nr. 5 HGB). Erläuterungen zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 59), die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Ansonsten haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind wie im Vorjahr zugleich als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu klassifizieren. Davon ausgenommen sind TEUR 131 im Berichtsjahr (Vorjahr: TEUR 712), die auf eine Cash Pooling Vereinbarung zurückzuführen sind. Es bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 338 (Vorjahr: TEUR 263). Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 305). Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Wie im Vorjahr sind die Verbindlichkeiten nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Wie im Vorjahr haben keine Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR13) zugleich als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu klassifizieren. Sonstige Angaben Die Merz GmbH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Merz Holding GmbH & Co KG, Frankfurt am Main. Aufgrund der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft wird keine Inanspruchnahme aus der Komplementärstellung erwartet. Aufwendungen oder Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung im Sinne § 285 Nr. 31 HGB sind nicht angefallen. Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt acht Mitarbeiter. Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr wahrgenommen von:
Nicht in der Bilanz aufgeführte Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB i.V.m. § 251 HGB) sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, einbezogen. Der Konzernabschluss ist von der Gesellschaft erhältlich. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Sachverhalte und Ereignisse von größerer unternehmerischer Relevanz ereignet.
Frankfurt am Main, den 12. September 2023 Andreas Meyer Michael Nick Christian Baatz Nachrichtlich: Der Jahresabschluss wurde am 2. Dezember 2023 festgestellt. |
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