Ranger
Verwaltungsgesellschaft mbH
Neckarsulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
15.748,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.672,50 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.400,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.748,70 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.715,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
1.215,12 |
| B.
Rückstellungen |
1.227,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
805,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
805,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.748,70 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ranger
Verwaltungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbHG zu beachten. Die nachfolgend
zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes
angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
B.
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2)
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und
275 Abs. 2.
Die Gliederung der Bilanz wurde gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1)
1.
Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf den
Börsen- oder Marktpreis bzw. auf den niedrigeren
beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.
Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Bewertung der
Vorräte gemäß § 240 Abs. 4 bzw. §
256 wurden nicht angewandt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung in
ausreichender und angemessener Höhe angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
D.
Sonstige Angaben
1.
Organe (§ 285 Nr.10)
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011:
2.
Haftungsverhältnisse gem. § 251
Am Abschlussstichtag bestanden keine, nicht in der
Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse.
3.
Angaben über die Beziehung zu anderen Unternehmen
gem. § 285 Nr. 11a
Die Gesellschaft hat die unbeschränkte Haftung
bei der Ranger Modell- und Werkzeugbau GmbH & Co. KG
übernommen. Der Sitz der Gesellschaft ist in
Neckarsulm.
E.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Neckarsulm, den 25. Juni 2012
Dieter Ranger
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2012 festgestellt.
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