Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 7978
Eingetragen
14.4.2003
Branche
Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.Varietés und KleinkunstbühnenSpielstätten für Schauspiel und Musiktheater
Gegenstand
der Betrieb eines Filmtheaters; die Durchführung öffentlicher kultureller Veranstaltungen und der Betrieb eines Bistros zum Zwecke der kulturellen Bereicherung des Angebots in der Stadt Boizenburg/Elbe, um damit die Attraktivität der Stadt zu heben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sara Puchert
seit 9.8.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Stadt Boizenburg/Elbe
Germany
15.000 €
60.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Boize - Kino GmbH

Boizenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

A. Wirtschaftsbericht

1. Darstellung des Geschäftsverlaufs

Im Jahr 2022 stieg nach Angaben der FFA der Verkauf der Kinokarten in den deutschen Kinos im Vergleich zu 2021 um 84,5 %, der Umsatz um 93,5 %.

Unser Kino war im Jahr 2022 mit Ausnahme von 2 Wochen zu Jahresbeginn wieder durchgehend geöffnet. Unsere Besucherzahlen (15.576 FFA-relevante Zuschauer in 2022) stiegen wieder im Vergleich zu 2021 (9.098 Zuschauer) um 71,2 %, unser Umsatz um rund 94,4 %.

Der durchschnittliche Eintrittspreis für einen Kinobesuch betrug in 2022 bundesweit laut FFA EUR 9,26 in unserem Kino lag der Durchschnittspreis in 2022 bei EUR 7,00, was nicht zuletzt durch einen großen Anteil Kindervorstellungen und stark besuchte Schulkinowochen in unserem Kino zu erklären ist.

2. Lage des Unternehmens

Ertragslage

Die Lage der Boize-Kino GmbH war in 2022 gegenüber dem Vorjahr wesentlich verbessert, da die coronabedingten Auflagen im Wesentlichen weggefallen sind. Dieses führte dazu, dass die Umsatzerlöse von TEUR 89 auf TEUR 173, d.h. um rund 94,4% gesteigert werden konnten.

Durch die Fehlbedarfsfinanzierung der Stadt konnte die Ertragslage des Kinos stabil gehalten werden. Mit den in 2022 geflossenen zusätzlichen Mitteln in Höhe von insgesamt TEUR 87,5 (Zuschuss Stadt: TEUR 70, Corona-Zuschuss TEUR 10 und Kino-Kulturpreis TEUR 7,5) konnte ein Jahresergebnis von TEUR -14,0 (Vj.: TEUR -19) erzielt werden.

Das Kino als zentraler Kulturort der Stadt Boizenburg hat sich eine hohe Akzeptanz in der Stadt erarbeitet, sodass die Stadtvertretung einer Erhöhung des Zuschusses auf EUR 70.000,00 für die Erhaltung der Liquidität in 2022 zugestimmt hat.

Zu berücksichtigen ist auch, dass das Kino-Boizenburg als kommunales Kino eingestuft ist und deshalb keine Chance auf einen bundesweiten Kino-Programm-Preis hat. Für ein herausragendes Programm in 2021 konnte das Kino-Boizenburg aber dankenswerterweise einen Kino-Kulturpreis MV in Höhe von EUR 7.500,00 entgegennehmen.

Durch die 60%ige Beteiligung der Stadt an der Boize-Kino GmbH ist die jährliche Prüfung durch den Rechnungshof erforderlich, die deutliche Kosten verursacht. Auch dadurch lässt sich das Kleinstadtkino Kino-Boizenburg trotz vieler unbezahlter freiwilliger Überstunden durch das engagierte Personal nach wie vor nur erhalten, wenn zum Erhalt des Eigenkapitals und der Verlustdeckung die GmbH einen Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt Boizenburg/Elbe erhält. Dieser betrug im Jahr 2022 EUR 70.000,00.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage unserer Gesellschaft ist durch eine Verminderung der Bilanzsumme von TEUR 81,5 auf TEUR 54,1 gekennzeichnet. Investitionen in das Anlagevermögen fanden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 0,5 statt. Die Liquidität der Gesellschaft verminderte sich trotz der Zuschüsse um TEUR 33,3 im Vergleich zum Vorjahr. Das Eigenkapital verminderte sich um TEUR 14.

Der Bestand an liquiden Mitteln ist dennoch weiterhin ausreichend, um etwaige Reparaturen der Projektionstechnik abdecken zu können, deren Garantiezeit inzwischen abgelaufen ist.

Das Anlagevermögen wird vollständig aus Eigenmitteln finanziert.

Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beträgt 72,0 %, der Fremdanteil am Gesamtkapital 28,0 %.

Die kurzfristigen Vermögensgegenstände (TEUR 3,3) sind geringer als die kurzfristigen Verbindlichkeiten (TEUR 9,6). Es können dennoch sämtliche zum Bilanzstichtag bestehenden kurzfristigen Außenverpflichtungen fristgerecht bedient werden.

Unsere Finanzlage ist unter Berücksichtigung der Zuschüsse der Stadt Boizenburg als stabil zu bezeichnen. Der Cashflow beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR -11,6 (Vj.: TEUR -17).

Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist - ggfs. unter Berücksichtigung von Skonto - zu begleichen und Forderungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Nach wie vor ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft jedoch als unterstützungsbedürftig zu bezeichnen, da voraussichtlich dauerhaft negative operative Ergebnisse erzielt werden.

B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens

1. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Um die Entwicklung des Unternehmens fortzuführen, werden wir weiterhin auf die Unterstützung der Stadt Boizenburg angewiesen sein. Um dem Trend des heimischen Film-Streaming zu begegnen, setzen wir vermehrt auf Sonderprogramme wie Live-Veranstaltungen, Mitmach-Kino und spezielle Filmreihen, um Kino als Gemeinschafts-Erlebnis zu re-etablieren. Wir orientieren uns stark auf die Nachwuchs-Zuschauer-Förderung durch Kooperationen im Rahmen unseres Bilderbuchkinos. Im Netzwerk Junges Kino sind wir für 2023 als eines der Pilotkinos ausgewählt worden. Dank Unterstützung durch die Stadt, corona-bedingten Fördermitteln, die Anfang 2022 gezahlt wurden, und in Erwartung eines erneuten Kino-Programmpreises gehen wir davon aus, auch in 2023 nicht in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen.

2. Risikobericht

a. allgemeiner Risikobericht

Selbstverständlich ist die allgemeine Verteuerung von Energie, Waren- und Dienstleistungen weiterhin ein Faktor, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflusst und evtl. weiter beeinflussen wird. Andere Faktoren treten in diesem Zusammenhang in den Hintergrund.

b. spezieller Chancen- und Risikobericht

Unabhängig von den Folgen des Ukraine-Kriegs gilt nach wie vor, was schon in unserem Lagebericht von 2021 stand: Die Boize-Kino GmbH hat durch die Digitalisierung - also geringere Kopien-Kosten und früherer Erhalt von Kopien - die Chance, den etablierten großen Kino-Ketten weiter Marktanteile abzutrotzen. Durch erweiterte Angebote im Kino (Live-Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen) können ergänzende Umsatzerlöse und Deckungsbeiträge generiert werden. Der Kino-Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedeutet für uns nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern erhöht auch das Renommee und die Akzeptanz des Kino-Boizenburg.

Die Liquiditätslage ist unter Berücksichtigung der Zuschüsse der Stadt bisher zufriedenstellend, aber weiter genau zu beobachten. Fehlbeträge werden also durch öffentliche Mittel (Haushaltsbudget) ausgeglichen. Um die Zahlungsfähigkeit auch zukünftig sicherzustellen, ist die Gesellschaft weiterhin auf die Zuschüsse angewiesen. Die Liquidität wird also durch rechtzeitige Anforderungen der städtischen Unterstützungsleistungen gesichert. Ob und wie sich die Inflation und Energie-Preise entwickeln werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative, risikoarme Geschäftspolitik.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird für jedes Geschäftsjahr von der Geschäftsführung ein Wirtschaftsplan erstellt, der mit den Gesellschaftern abgestimmt wird. Entsprechende Mittel zu der Fehlbedarfsfinanzierung der Boize - Kino GmbH werden im Haushalt der Stadt Boizenburg/Elbe berücksichtigt.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

c. Prognosebericht

Wir beurteilen die zukünftige Entwicklung des Unternehmens nach wie vor als eine Herausforderung. Angesichts der hohen Akzeptanz des Kinos als Kultureinrichtung der Stadt Boizenburg gehen wir weiterhin von einer gesicherten Unterstützung seitens der Stadt aus.

Für das Geschäftsjahr 2023 erhoffen wir uns eine leichte Verbesserung des Ergebnisses gegenüber dem Jahr 2022. Im Wirtschaftsplan für 2023 haben wir einen städtischen Zuschuss von EUR 80.000,00 beantragt, der weitere Unwägbarkeiten ausgleichen soll und der Eigenkapitalerhaltung dient.

d. Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

 

Boizenburg/Elbe, 26. April 2023

Christian Lempp, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

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31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 6.528,00 8.429,00
I. Sachanlagen 6.528,00 8.429,00
B. Umlaufvermögen 46.616,55 72.863,28
I. Vorräte 3.827,00 4.176,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.340,70 39.765,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.448,85 28.921,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 953,92 188,97
Summe Aktiva 54.098,47 81.481,25

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 38.853,24 52.856,43
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 13.853,24 27.856,43
B. Rückstellungen 5.641,00 5.609,00
1. sonstige Rückstellungen 5.641,00 5.609,00
C. Verbindlichkeiten 9.604,23 23.015,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 9.604,23 23.015,82
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.646,99 21.856,21
2. sonstige Verbindlichkeiten 2.957,24 1.159,61
Summe Passiva 54.098,47 81.481,25

Gewinn- und Verlustrechnung

scroll
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR
1. Betriebsergebnis -14.003,19 -19.016,82
a) Rohergebnis 182.933,44 134.677,12
b) Personalaufwand 130.022,25 95.777,12
c) Abschreibungen 2.361,00 2.001,33
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.361,00 2.001,33
d) sonstige betriebliche Aufwendungen 64.553,38 55.915,49
2. Ergebnis nach Steuern -14.003,19 -19.016,82
Jahresfehlbetrag 14.003,19 19.016,82

Anhang

Die Boize-Kino GmbH, Boizenburg/Elbe, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der Nummer HRB 7978 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Boizenburg/Elbe.

I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Allgemeines

Der vorliegende Jahresabschluss wurde für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß satzungsrechtlichen Regelungen ist der Jahresabschluss auch um einen Lagebericht zu ergänzen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt, die übrigen Angaben erfolgen im Anhang.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschiften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 800,00, die im Jahr 2022 angeschafft wurden, werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr in voller Höhe abgeschrieben. Sonderabschreibungen in Anlehnung an die steuerliche Vorschrift § 7g EStG wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Abschreibungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert; unverändert sind auch die Abschreibungssätze.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Ggf. niedrigere Teil-/Tageswerte wurden berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§§ 252 bis 256 und §§ 279 bis 283 HGB).

Der Kassenbestand, die Guthaben bei sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Ihre Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des künftigen Erfüllungsbetrages.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß den Regelungen zum Gesamtkostenverfahren dargestellt.

II. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigelegten Anlagengitter ersichtlich. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Angaben zu Einzelposten des Passivvermögens

Der ausgewiesene Bilanzgewinn von EUR 13.853,24 (Vj.: EUR 27.856,43) enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 27.856,43 (Vj.: EUR 46.873,25) sowie einen Jahresfehlbetrag von EUR -14.003,19 (Vj.: Jahresfehlbetrag von EUR -19.016,82).

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die Kosten für die Jahresabschlusserstellung (TEUR 2,5) sowie die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 2,2).

Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2022 (gemäß § 285 Nr. 12 HGB)

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Position/Bezeichnung: Bestand zum 01.01.2022
EUR
Verbrauch
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung
EUR
Bestand zum 31.12.2022
EUR
sonstige Rückstellungen
Jahresabschluss, Steuererklärungen 2.500,00 -2.500,00 0,00 2.500,00 2.500,00
Pflichtprüfung nach A. III des KG M-V 2.600,00 -2.350,00 -250,00 2.200,00 2.200,00
Berufsgenossenschaft 600,00 -556,48 -43,52 600,00 600,00
Verspäteter Rechnungseingang 309,00 -309,00 0,00 941,00 941,00
Insgesamt 5.609,00 -5.715,48 -293,52 5.641.00 5.641,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen folglich auch keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten sind sämtlich nicht besichert.

2. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022 vom Mehrheitsgesellschafter, der Stadt Boizenburg /Elbe, einen Zuschuss in Höhe von EUR 70.000,00, Coronahilfen in Höhe von EUR 10.000,00 und ein Preisgeld (Kino-Kulturpreis Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von EUR 7.500,00 erhalten, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten „sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen sind.

III. Sonstige Pflichtangaben

1. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zutreffend wieder.

2. Angaben über die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen

Die Boize-Kino GmbH beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 durchschnittlich 10 (Vj.: 9) Mitarbeiter ohne Berücksichtigung des Geschäftsführers. Insgesamt wurden 3 festangestellte Mitarbeiter und 8 Aushilfen im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigt.

3. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Herr Christian Lempp, Kaufmann, Boizenburg/Elbe

4. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber einem Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag keine Forderungen oder Verbindlichkeiten.

5. Honorare des Abschlussprüfers

Für Prüfungsleistungen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 2,3 abgerechnet worden. Darüber hinaus sind durch den Abschlussprüfer keine weiteren Leistungen in Rechnung gestellt worden.

6. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -14.003,19 (Vj.: Jahresfehlbetrag von EUR -19.016,82) mit dem Gewinnvortrag von EUR 27.856,43 (Vj.: EUR 46.873,25) zu verrechnen und den daraus resultierenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.853,24 (Vj.: EUR 27.856,43) auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Boizenburg/Elbe, den 26. April 2023

Christian Lempp, Geschäftsführer

A. Anlagevermögen

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Anschaffungs- oder Herstellungskosten kumulierte Abschreibung
Stand 01.01.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
Stand 01.01.2022
EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Andere Anlagen 1,00 0,00 0,00 2,00 1,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 96.807,76 0,00 0,00 96.807,76 89.485,76
Sammelposten bis EUR 1.000,00 1.382,33 460,00 0,00 1.842,33 276,33
98.191,09 460,00 0,00 98.652,09 89.763,09

A. Anlagevermögen

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Buchwerte
Abschreibung Geschäftsjahr
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
Stand 31.12.2021
EUR
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Andere Anlagen 0,00 1,00 1,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.993,00 91.478,76 5.329,00 7.322,00
Sammelposten bis EUR 1.000,00 368,00 644,33 1.198,00 1.106,00
2.361,00 92.124,09 6.528,00 8.428,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Boize - Kino GmbH, Boizenburg/Elbe:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Boize - Kino GmbH, Boizenburg/Elbe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Boize - Kino GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir weisen auf die Ausführungen des Geschäftsführers in Abschnitt B.2.b) und c) des Lageberichtes hin, wonach die Gesellschaft zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit weiterhin auf die Zuschüsse seitens der Stadt Boizenburg angewiesen sein wird. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG Mecklenburg-Vorpommern

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf der Grundlage unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Gesellschaft zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit und Kapitalerhaltung weiterhin auf die (steigenden) Zuschüsse seitens der Stadt Boizenburg/Elbe angewiesen sein wird. Die für das Haushalts- bzw. Geschäftsjahr 2023 beantragten und teils bereits erhaltenen Zuschüsse in Höhe von TEUR 80, können dem Geschäftsführer zufolge die Liquidität und Kapitalerhaltung der Boize - Kino GmbH sicherstellen.

 

Hamburg, den 26. April 2023

KFS Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Kurtkowiak, Wirtschaftsprüfer

gez. Schacht, Wirtschaftsprüfer

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