GLC
Communication GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
392,00 |
1.014,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
391,00 |
1.013,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.420,37 |
45.784,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.409,60 |
44.662,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.010,77 |
1.121,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
54,00 |
74,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
57.866,37 |
46.872,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.768,91 |
31.028,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
16.768,91 |
6.028,42 |
| B.
Rückstellungen |
6.018,15 |
1.898,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.079,31 |
13.945,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.079,31 |
13.945,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
57.866,37 |
46.872,27 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Prüfungspflicht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital: Bilanzgewinn
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / §
285 Nr. 9c HGB
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der GLC Communication GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG
hat zu keiner notwendigen Durchbrechung der angewandten
Ansatz-, Bewertungs- und der Ausweisstetigkeit
geführt. Die Vorjahreszahlen bleiben
uneingeschränkt vergleichbar.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden
beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern
der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von
Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Selbständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR
150 und EUR 1.000 wurden in den Vorjahren zu einem
Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig
über 5 Jahre abgeschrieben. Selbständig
nutzungsfähige Vermögensgegenstände des
beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis
EUR 410 wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c
HGB
Gegenüber
Gesellschafter-Geschäftsführern bestanden zum
Bilanzstichtag folgende Forderungen:
|
EUR
|
Forderungen
|
56.125,89
|
- davon sonstige
Vermögensgegenstände
|
56.125,89
|
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahre TEUR 0.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt EUR 0,00.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Gunther Lohr, Dipl. Betriebswirt (VWA), geführt.
Pforzheim, den 24. November 2011
GLC Communication GmbH
Die Geschäftsführung
gez. Gunther Lohr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt.
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